4. Zinsen, Steuern und Schenkungsrisiken
Zinsen sind bei Privatdarlehen möglich, aber nicht zwingend. Steuerlich können sie jedoch eine Rolle spielen – sowohl bei Zinsen als Einnahmen als auch bei (zu) niedrigen Zinsen als möglichem Vorteil.
Zinseinnahmen
Wer Zinsen erhält, erzielt regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ob und in welchem Umfang Steuern anfallen, hängt u. a. von der individuellen Steuerlage und der Behandlung über Freistellungsauftrag/Sparer-Pauschbetrag ab.
Zinszahlungen (Darlehensnehmerseite)
Gezahlte Zinsen sind nicht automatisch steuerlich absetzbar. Ein Abzug kommt typischerweise nur in Betracht, wenn das Darlehen der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte dient (z. B. Vermietung, selbstständige Tätigkeit). Bei rein privater Lebensführung ist das in der Regel nicht der Fall.
Schenkungsrisiko bei zinslosen oder sehr niedrig verzinsten Darlehen
Wird ein Darlehen zinslos oder deutlich unter marktüblichen Konditionen gewährt, kann das Finanzamt den Zinsvorteil als (teilweise) unentgeltliche Zuwendung werten. Ob das tatsächlich so eingeordnet wird und wie der Vorteil zu bewerten ist, hängt stark vom konkreten Darlehen (Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Sicherheiten, Marktvergleich) ab.
Wichtig: Selbst wenn ein Vorteil angenommen wird, entscheidet der persönliche Freibetrag (je nach Verhältnis) darüber, ob am Ende tatsächlich Schenkungsteuer anfällt.
5. Privatdarlehen: Vom Anwalt absichern lassen
Ein Privatkredit von Familie oder Freunden hat für Kreditnehmer natürlich Vorteile: Schnell und unkompliziert Geld bekommen. Keine Schufa-Prüfung, geringe Zinsen, Rückzahlung flexibel. Es gibt aber auch Nachteile:
- Kreditgeber trägt volles Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird.
- Abhängigkeit zwischen Kreditgeber & -nehmer kann das private Verhältnis belasten.
- Streit ums Geld ist möglich, wenn die Bedingungen für das Privatdarlehen nicht klar vereinbart sind.
- Zu geringe bzw. keine Zinsen können eine Schenkungssteuer bedeuten.
Um Streit wegen der Rückzahlung des Privatdarlehens zu verhindern, ist es sinnvoll, einen Vertrag für das Privatdarlehen zu schließen. Muster-Vorlagen sind eine gute Basis, können die individuellen Konditionen für den Privatkredit nicht abbilden.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt auf private Darlehensverträge kann dafür sorgen, dass Ihr Privatdarlehen rechtlich abgesichert ist. Er sorgt für:
- Klare Vereinbarung der Konditionen
- Eindeutige Regelung über Rückzahlung und Vorgehen bei Zahlungsverzug
- Üblichen Zinssatz, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden
- Formal korrekten Darlehensvertrag gemäß § 488 BGB