Abmahnung Instagram Musik: Das müssen Sie beachten
Abmahnung Instagram Musik: Das müssen Sie beachten
Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Abmahnung Abmahnung Instagram Musik

Man darf auf Instagram nicht einfach irgendwelche Musik nutzen. Musik ist durch das Urheberrecht geschützt. Wer Instagram gewerblich nutzt, braucht eine Lizenz für die Nutzung der Musik. Ohne diese Erlaubnis kann der Urheber eine Abmahnung wegen der Instagram Musik schicken und Unterlassung sowie Schadensersatz verlangen. Was rechtlich auf Instagram erlaubt ist und was bei einer Abmahnung zu tun ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Warum bekomme ich wegen Instagram Musik eine Abmahnung?
  3. 2. Abmahnung wegen Instagram Musik: Rechtslage
  4. 3. Welche Folgen hat eine Abmahnung wegen Instagram Musik?
  5. 4. Abmahnung wegen Instagram Musik: Was tun?
  6. 5. Abmahnung wegen Instagram Musik: Mögliche Kosten
  7. 6. Beispiel-Fälle: So kann sich die Bewertung unterscheiden
  8. 7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Abmahnung prüfen lassen

Abmahnung Instagram Musik: Das müssen Sie beachten

Abmahnung Instagram Musik: Das müssen Sie beachten

Man darf auf Instagram nicht einfach irgendwelche Musik nutzen. Musik ist durch das Urheberrecht geschützt. Wer Instagram gewerblich nutzt, braucht eine Lizenz für die Nutzung der Musik. Ohne diese Erlaubnis kann der Urheber eine Abmahnung wegen der Instagram Musik schicken und Unterlassung sowie Schadensersatz verlangen. Was rechtlich auf Instagram erlaubt ist und was bei einer Abmahnung zu tun ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Eine Abmahnung wegen Instagram-Musik ist ein außergerichtliches Schreiben, mit dem ein Rechteinhaber (oder eine beauftragte Kanzlei) eine urheberrechtlich unzulässige Musiknutzung rügt und meist Unterlassung sowie Zahlungen verlangt.

Gilt typischerweise, wenn …

  • Sie Musik in Reels/Story/Posts genutzt haben und keine passende Lizenz für diese Nutzung vorliegt.
  • der Inhalt geschäftlich wirkt (z. B. Produkte/Dienstleistungen, Kooperationen, Affiliate-Links, Unternehmensprofil, „professionelles“ Auftreten).
  • im Schreiben konkret ein Titel/Audio, ein Zeitraum und eine Aufforderung zur Unterlassungserklärung genannt werden.

Sonderfall: Wenn Sie bereits unterschrieben haben, die Frist sehr kurz ist oder schon gerichtliche Post (z. B. einstweilige Verfügung) vorliegt, reichen allgemeine Hinweise meist nicht mehr aus – dann sollte der konkrete Fall individuell geprüft werden.

Wichtigste Frist: Entscheidend ist die im Schreiben gesetzte Frist zur Reaktion (oft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung). Sie läuft grundsätzlich ab Zugang des Schreibens.

Diese Unterlagen/Infos sollten Sie bereitlegen

  • Abmahnschreiben inkl. Anlagen (Entwurf Unterlassungserklärung, Kostennote)
  • Link/Screenshot des betroffenen Posts/Reels/Stories, Upload-Datum, Reichweite (falls vorhanden)
  • Account-Typ und Kontext: privat/Creator/Business, Impressum/Shop/Links, Kooperationen/Gegenleistungen
  • Herkunft des Audios: Instagram-Bibliothek, extern importiert, eigene Aufnahme, Sound Collection, lizenzierte Library
  • vorhandene Lizenznachweise (falls vorhanden)

Häufigster Fehler: Abmahnungen werden entweder ignoriert oder die beigefügte Unterlassungserklärung wird vorschnell unterschrieben – beides kann teuer werden.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist

  • Musik ist in Deutschland in der Regel urheberrechtlich geschützt; für Nutzungen braucht man grundsätzlich Rechte/Lizenzen.
  • Eine urheberrechtliche Abmahnung ist ein gesetzlich vorgesehener Weg, um Unterlassung außergerichtlich geltend zu machen.
  • „Lizenzfrei“ im Sinne von gemeinfrei wird Musik in der Regel erst 70 Jahre nach dem Tod der Urheber:innen (gerechnet bis zum Jahresende).

Kommt auf den Einzelfall an

  • ob Ihre Nutzung als kommerziell/geschäftlich einzuordnen ist (z. B. Eigenwerbung, Kooperation, Gegenleistung, Gesamtauftritt).
  • ob das konkrete Audio tatsächlich lizenziert war – und für welche Nutzungsart (organisch vs. Werbung/Ad, Plattformbindung, Laufzeit, Territorium).
  • ob Forderungen (Schadensersatz, Anwaltskosten, Umfang der Unterlassung) in dieser Höhe berechtigt sind.

1. Warum bekomme ich wegen Instagram Musik eine Abmahnung?

Wer auf Instagram Reels und Storys mit Musik hinterlegt, muss aufpassen. Die Musik darf man in der Regel nicht einfach so nutzen – auch dann nicht, wenn man auf die Musikbibliothek von Instagram zurückgreift.

Denn: Musik ohne Lizenz für gewerbliche Zwecke zu nutzen, ist verboten. Wenn man seinen Instagram Account gewerblich nutzt, braucht man eine Lizenz bzw. eine Erlaubnis, die Musik zu nutzen.

Das gilt für Business Accounts von Firmen, aber auch für manche private, personenbezogene Accounts (Creator Accounts). Bei einer hohen Followerzahl und werblichen Inhalten auf Instagram können auch private Accounts als Business Accounts gewertet werden.

Wer auf Instagram lizensierte Musik nutzt, ohne die Lizenz zu haben, dem droht eine Abmahnung von der Plattenfirma. Denn die unerlaubte Nutzung der Songs ist eine Urheberrechtsverletzung.

Man muss also genau unterscheiden zwischen lizenzierter und unlizenzierter Musik, vor allem wenn man Instagram gewerblich nutzt.

Hinweis
Keine Abmahngefahr für Privatpersonen & lizenzfreie Musik

Wer für Instagram lizenzfreie Musik einsetzt bzw. den Account ausschließlich privat nutzt, dem droht keine Abmahnung wegen der Instagram Musik.

2. Abmahnung wegen Instagram Musik: Rechtslage

Bei einer Abmahnung wegen Instagram Musik spielen mehrere rechtliche Regelungen eine Rolle. Zu beachten ist:

  • Es gibt einen Unterschied zwischen lizenzierter und lizenzfreier Musik.
  • Für Musik gilt der Urheberrechtsschutz in Deutschland.
  • Instagram hat eine eigene Musikrichtlinie.
  • Es wird unterschieden zwischen gewerblichen und privaten Accounts.

Lizenziert vs. lizenzfrei

Ist Musik lizensiert, bedeutet das: Man benötigt die Lizenz des Urhebers bzw. Rechteinhabers, um die Musik legal gewerblich nutzen zu dürfen.

Eine Abmahnung wegen Instagram Musik ist berechtigt, wenn lizensierte Musik ohne Lizenz gewerblich genutzt wurde.

Lizenzfrei ist Musik in Deutschland nur dann, wenn z. B. der Urheber länger als 70 Jahre verstorben ist – das Werk also nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. Musik ist auch lizenzfrei, wenn die Urheberrechte an der Musik nicht bei der GEMA liegen. Das ist aber selten der Fall.

Unlizensierte Musik ist Musik, die ohne die notwendige Lizenz des Urhebers veröffentlicht ist. Gemeint sind also illegale Raubkopien, deren Nutzung eine Urheberrechtsverletzung ist.

Urheberrecht

Musikalische Werke sind in Deutschland automatisch durch das Urheberrecht geschützt, sodass niemand außer der Urheber die Musik veröffentlichen, vervielfältigen und verbreiten darf (§ 15 ff. UrhG).

Um die Musik z. B. für Instagram nutzen zu dürfen, braucht man die Erlaubnis des Urhebers. Die kann man bekommen, wenn man Lizenzen erwirbt. Ohne die Lizenz zur Nutzung droht eine Abmahnung im Urheberrecht.

Instagram Musikrichtlinie

Instagram hat eigene Vorschriften zur Verwendung von Musik in Reels und anderen Posts auf der Plattform. Die Musikrichtlinie besagt, dass Nutzer die Musik aus der Musikbibliothek von Instagram nur zu privaten Zwecken verwenden dürfen:

„Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“

Das bedeutet: Die Lizenzvereinbarung, die der Meta-Konzern als Inhaber von Instagram mit den Rechteinhaber der Musik hat, gelten nicht für die gewerbliche Nutzung.

Aus diesem Grund bietet Meta gewerblichen Nutzern die Sound Collection von Facebook an. Die dort gelisteten Songs dürfen auch für gewerbliche Zwecke verwendet werden – solange man sie im Rahmen der Plattformen des Meta-Konzerns nutzt.

Gewerbliches vs. privates Instagramkonto

Laut BGH-Urteil vom 13.01.2022 (I ZR 35/21) handelt eine Person, die Waren und Dienstleistungen anbietet und über ihre Social Media Kanäle bewirbt, mit ihren veröffentlichten Beiträgen regelmäßig geschäftlich zugunsten des eigenen Unternehmens.

Das bedeutet: Auch Beiträge, Reels usw., die keinen offensichtlichen Werbezweck haben, dürften als gewerblich betrachtet werden, weil sie zur Steigerung des eigenen Werbewertes beitragen. Alles, was zur Steigerung der eigenen Reichweite auf Social Media beiträgt, erhöht den Werbewert und ist demnach gewerblich.

Wer Werbung über Instagram macht – ob über ein Unternehmenskonto oder ein persönliches Konto – muss also darauf achten, Musik nur mit Lizenz zu nutzen. Ansonsten droht eine Abmahnung wegen der Musik bei Instagram.

Achtung
Achtung bei Musikbibliotheken

Auch bei den Musikbibliotheken von Meta muss man aufpassen: Business Accounts dürfen nur die Facebook Sound Collection mit lizenzfreien Songs nutzen. Die Musik aus der Instagram Bibliothek dürfen nur private Accounts bzw. sogenannte Creator Accounts verwenden.

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3. Welche Folgen hat eine Abmahnung wegen Instagram Musik?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Instagram Musik erhalten, bedeutet das Folgendes für Sie:

  • Der Rechteinhaber fordert eine Unterlassungserklärung von Ihnen.
  • Sie müssen Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung zahlen.
  • Sie sollen die Anwaltskosten des Rechteinhabers zahlen.

Aber: Diese Forderungen sind nicht immer in vollem Umfang berechtigt. Z. B. kann der geforderte Schadensersatz zu hoch sein. Deshalb gilt bei einer Abmahnung wegen Instagram Musik: Ruhe bewahren und die Abmahnung von einem Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrechtsverletzung prüfen lassen.

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4. Abmahnung wegen Instagram Musik: Was tun?

Wenn Sie wegen Musik in Instagram Reels eine Abmahnung bekommen haben, gilt: Ruhe bewahren und einen Anwalt kontaktieren. Denn die Abmahnung ignorieren, ist keine Lösung, sondern bedeutet für Sie nur weitere rechtliche Schritte und noch mehr Kosten.

Aber auch einfach unterschreiben und zahlen, kann zu Ihrem Nachteil sein. Die Unterlassungserklärung soll zukünftige Rechtsverletzung wegen der Musiknutzung auf Instagram verhindern, kann aber sehr umfangreiche Einschränkungen für Sie bedeuten.

Es ist sinnvoll, die Erklärung von einem Anwalt prüfen und anpassen zu lassen (modifizierte Unterlassungserklärung). Das mindert rechtliche Nachteile für Sie.

Der Anwalt kann außerdem beurteilen, ob der Schadensersatz und die Anwaltskosten gerechtfertigt sind. Fordert die Gegenseite zu viel Geld, kann der Anwalt verhandeln und den finanziellen Schaden für Sie begrenzen. 

So gehen Sie vor:

  1. Ruhig bleiben und einen Anwalt kontaktieren
  2. Nichts unterschreiben und nichts bezahlen
  3. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
  4. Abmahnung und Unterlassungserklärung prüfen lassen
  5. Schadensersatz prüfen lassen
  6. Anwaltskosten prüfen lassen
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5. Abmahnung wegen Instagram Musik: Mögliche Kosten

Wie teuer eine Abmahnung wird, hängt stark vom Einzelfall ab – insbesondere von Nutzungsdauer, Reichweite, kommerziellem Kontext, Rechtekette und dem angesetzten Gegenstandswert.

Typische Kostenbausteine:

  • Anwaltskosten der Gegenseite (Aufwendungsersatz, abhängig u. a. vom Gegenstandswert)
  • Schadensersatz (häufig über Lizenzanalogie: „Was hätte eine passende Lizenz gekostet?“)
  • ggf. Auskunfts- und Dokumentationsforderungen (je nach Fall)
  • das größte wirtschaftliche Risiko ist oft die Unterlassungserklärung selbst (Vertragsstrafe bei Verstoß)

Generell gilt aber: Die Rechtsanwaltsgebühren für eine Abmahnung liegen in der Regel bei mehr als 1.000 €. Dazu kommt der individuelle Schadensersatz.

Abmahnung wegen Musik bei Instagram: Kosten-Beispiel Juli 2024

Aktuell verschickt die Kanzlei Mathé Law Firm im Namen des ROBA Music Verlags Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung des Stückes „Pieces“ von Christoph Stein („Avaion“).

Für die Nutzung der Musik in den oft nur wenige Sekunden langen Instagram Reels fordert die Kanzlei rund 2.800 €. Wer eine Abmahnung von der Kanzlei erhält, sollte einen Anwalt für Urheberrecht & Medienrecht kontaktieren und die Forderung prüfen lassen.

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6. Beispiel-Fälle: So kann sich die Bewertung unterscheiden

Fall 1: Business-Account eines Shops nutzt Trend-Song im Reel

  • Ausgangslage: Reel bewirbt Sale, Audio aus der Instagram-Bibliothek. Abmahnung fordert Unterlassung + Zahlung.
  • Vorgehen: Frist notieren, Beweise sichern, Reel offline nehmen, Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, Forderung (Rechte/Umfang/Höhe) prüfen lassen.
  • Ergebnis: Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung und eine Anpassung/Reduzierung einzelner Positionen möglich – abhängig von Rechten und Einzelfaktoren.

Fall 2: Creator-Account mit Kooperation (Gegenleistung) und Affiliate-Link

  • Ausgangslage: Reel wirkt „persönlich“, enthält aber Affiliate-Link und Produktnennung; Musik in-App ausgewählt.
  • Vorgehen: Kooperation/Gegenleistung dokumentieren, Content-Kontext klären (Werbung/geschäftlich), Rechte- und Plattformregeln prüfen.
  • Ergebnis: Ob Plattformlizenzen greifen, kann besonders streitig sein – entscheidend sind Details (Gegenleistung, Kennzeichnung, Gesamtauftritt).

Fall 3: Privater Account ohne Werbung postet Urlaubsstory mit Musik

  • Ausgangslage: Keine Produktwerbung, keine Links, Story mit Musik. Später kommt ein Schreiben oder es wird lediglich Plattform-seitig gesperrt/entfernt.
  • Vorgehen: Beweise sichern, Inhalt entfernen, prüfen, ob es wirklich eine Abmahnung eines Rechteinhabers ist (Absender, Vollmacht, konkrete Angaben).
  • Ergebnis: In der Praxis sind echte Abmahnungen bei rein privatem Kontext seltener – ausgeschlossen ist es nicht. Entscheidend ist, ob und welche Rechte betroffen sind.

7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Plattformlizenzen sind oft auf persönliche/nicht-kommerzielle Nutzungen zugeschnitten; bei geschäftlichem Kontext können Einschränkungen greifen.

Was ist zu prüfen: Account-/Beitragsart, Werbekontext, Herkunft des Audios, Sound Collection/zusätzliche Lizenz.

Richtig ist: Eine pauschale Sekundenregel gibt es nicht. Entscheidend sind Rechte und Lizenz.

Was ist zu prüfen: Welche Nutzung liegt vor (Post/Ad), welches Werk/Recording, welche Lizenzbedingungen.

Richtig ist: Rechte können unabhängig von der GEMA bestehen; „gemeinfrei“ wird ein Werk erst nach Ablauf der Schutzfrist.

Was ist zu prüfen: Schutzfrist, Miturheber, Bearbeitungen, Aufnahme-Rechte, konkrete Lizenzkette.

Richtig ist: Der rein private Kontext senkt oft das Risiko, aber ausschließen lässt sich eine Anspruchsprüfung im Einzelfall nicht.

Was ist zu prüfen: Gesamtauftritt, Links/Kooperationen, Reichweite, ob der Inhalt doch geschäftlich wirkt.

Richtig ist: Unterlassungserklärungen können langfristig binden; bei Verstoß drohen Vertragsstrafen.

Was ist zu prüfen: Umfang der Erklärung, Reichweite (Werk/Audio/Plattform), Vertragsstrafe, mögliche Modifikation.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 08.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere §§ 15 ff., § 64 (Schutzdauer), § 97a (Abmahnung) – Gesetze im Internet.
  • Meta/Instagram: Grundsatz „Musikbibliothek für persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung“ (Regel-/Lizenzlogik in den Meta-Musikrichtlinien; zitiert u. a. durch GEMA).
  • Meta Sound Collection: Nutzungsbedingungen (Lizenz für Nutzung der Audioinhalte unter Bedingungen).

Letzte Aktualisierung

08.05.2026

  • Oben steht jetzt ein kurzer Check, mit dem man sofort sieht, ob der eigene Fall überhaupt in die typische „Abmahnung wegen Musik“-Kategorie fällt.
  • Es ist klar getrennt, was meistens stimmt – und wo es ohne Details schnell falsch wird.
  • Es gibt konkrete „Stopp-Punkte“, wann eine individuelle Prüfung vom Anwalt sinnvoll ist.
  • Statt klassischer FAQ gibt es die häufigsten Irrtümer – mit kurzen Hinweisen, was man jeweils prüfen muss.
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Aktualisiert am
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