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Das Urheber- und Medienrecht vereint zahlreiche Rechtsgebiete, die teilweise miteinander verflochten sind. In seiner Vielschichtigkeit betrifft das Urheber- und Medienrecht Bereiche wie Kulturveranstaltungen, Print- und Onlinemedien, Musik und Fernsehen. Im Streitfall kann ein erfahrener Anwalt Ihre Rechte schützen und Ihnen zuverlässig zur Seite stehen.

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Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kennt die Gesetzeslage und kann rechtsverbindlich einschätzen, ob ein Anspruch und Erfolgschancen bestehen. advocado findet für Sie die passende juristische Beratung – bundesweit und ortsunabhängig.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Jamie P.

Peter Heilrath, konnte mir schnell weiterhelfen und auf meine Fragen kompetent und genau Antworten. Ich weiß nun was auf mich zukommt. Vielen Dank!Peter Heilrath, konnte mir schnell weiterhelfen und auf meine Fragen kompetent und genau Antworten. Ich weiß nun was auf mich zukommt. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Louis D.

Roman Amonat hat mein Rechtsproblem sehr schnell und effizient mit einem guten Ergebnis gelöst. Er konnte die Situation schnell einschätzen und mir das Anliegen verständlich erklären. Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses hervorragend. Klare Empfehlung.Roman Amonat hat mein Rechtsproblem sehr schnell und effizient mit einem guten Ergebnis gelöst. Er konnte die Situation schnell einschätzen und mir das Anliegen verständlich erklären. Die Kommunikation war während des gesamten Prozesses hervorragend. Klare Empfehlung.

5,00 von 5 Sternen
Sebastian M.

Die Erstberatung war zeitnah, qualifiziert und umfassend. Ich habe selten eine so klare Auskunft erhalten. Ich empfehle diesen Service und Frau Renz deshalb sehr gerne weiter und komme gerne auf diesen Service zurück. Vielen Dank und viel Erfolg.Die Erstberatung war zeitnah, qualifiziert und umfassend. Ich habe selten eine so klare Auskunft erhalten. Ich empfehle diesen Service und Frau Renz deshalb sehr gerne weiter und komme gerne auf diesen Service zurück. Vielen Dank und viel Erfolg.

5,00 von 5 Sternen
Christian S.

Unkompliziert, schnell und auch für juristische Laien verständlich dargestellte (Erst)Beratung hat mich zur Mandatierung bewogen. Sehr empfehlenswert.Unkompliziert, schnell und auch für juristische Laien verständlich dargestellte (Erst)Beratung hat mich zur Mandatierung bewogen. Sehr empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Christiane B.

Herr Jura war extrem hilfsbereit und hat uns ganz unkompliziert, fachkundig und kompetent weitergeholfen. Meine erwartete Leistung hat er weit übertroffen! Herzlichen Dank dafür!Herr Jura war extrem hilfsbereit und hat uns ganz unkompliziert, fachkundig und kompetent weitergeholfen. Meine erwartete Leistung hat er weit übertroffen! Herzlichen Dank dafür!

5,00 von 5 Sternen
Jan G.

Herr Jurna wirkte sehr kompetent, fachkundig und verbindlich auf mich. Zudem empfand ich ihn persönlich als sehr freundlich und sympathisch. Ich würde Herrn Jurna auf jeden Fall weiterempfehlen und würde ihn selbst auch als Anwalt konsultieren!Herr Jurna wirkte sehr kompetent, fachkundig und verbindlich auf mich. Zudem empfand ich ihn persönlich als sehr freundlich und sympathisch. Ich würde Herrn Jurna auf jeden Fall weiterempfehlen und würde ihn selbst auch als Anwalt konsultieren!

5,00 von 5 Sternen
Christian M.

Ich bin wirklich sprachlos. Kurzfristige Rückmeldung, sehr freundlich, gute Ersteinschätzung und das auch noch kostenfrei... Besser geht's nicht. Sollte ich erneut Bedarf haben, weiß ich nun, an wen ich mich wenden kann. Vielen Dank.Ich bin wirklich sprachlos. Kurzfristige Rückmeldung, sehr freundlich, gute Ersteinschätzung und das auch noch kostenfrei... Besser geht's nicht. Sollte ich erneut Bedarf haben, weiß ich nun, an wen ich mich wenden kann. Vielen Dank.

5,00 von 5 Sternen
Benedikt B.

Ich kann die Beratung von Frau RA Renz nur empfehlen. Innerhalb kürzester Zeit konnte mir Frau RA Renz diverse Optionen differenziert und mit einer groben zeitlichen Einschätzung abbilden. Die Beratung war sehr angenehm, freundlich und professionell. Jederzeit gerne wieder!Ich kann die Beratung von Frau RA Renz nur empfehlen. Innerhalb kürzester Zeit konnte mir Frau RA Renz diverse Optionen differenziert und mit einer groben zeitlichen Einschätzung abbilden. Die Beratung war sehr angenehm, freundlich und professionell. Jederzeit gerne wieder!

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder wegen illegalen Filesharings erhalten, kann die Unterstützung eines Anwalts für Urheberrecht und Medienrecht sinnvoll sein, um in den Verhandlungen mit der Gegenseite eine Einigung zu erzielen.

Wenn Sie Anfeindungen und unwahren Behauptungen im Internet oder anderen Medien ausgesetzt sind, der Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht ebenso helfen. Er kann prüfen, ob und in welcher Weise Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und den Verursacher zur Entschädigung auffordern.

Ein Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht setzt sich für den Schutz des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts seiner Mandanten ein. Bei Verleumdung, Schmähkritik und Urheberrechtsverletzungen kann er Unterlassungsverfügungen durchsetzen, um weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden. Zusätzlich kann er Schadensersatz für die Rechtsverletzung einfordern und gerichtlich durchsetzen, wenn nötig.

Welche Anwaltskosten anfallen, ist vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abhängig. Wie viel genau zu zahlen ist, ist gesetzlich geregelt. Bei einer Abmahnung wegen Filesharings sind die Anwaltskosten z. B. auf 150 begrenzt. Können Sie sich erfolgreich gegen eine Rechtsverletzung wehren, muss die Gegenseite sämtliche Prozesskosten zahlen.

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Im Gespräch mit Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht Dr. Dominik Herzog

„Die Vorteile einer Online-Rechtsberatung sehe ich als Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht ganz klar in der schnellen und unkomplizierten Kommunikation mit meinen Mandanten.“

Als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht berät Dr. Dominik Herzog Privatpersonen sowie Unternehmen bundesweit und ortsunabhängig. Dabei hilft er z. B. bei der Durchsetzung von Schadensersatz oder unterstützt abgemahnte Personen bei der Einigung mit der Gegenseite. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Tätigkeit.

Dr. Dominik Herzog

„Die Vorteile einer Online-Rechtsberatung sehe ich als Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht ganz klar in der schnellen und unkomplizierten Kommunikation mit meinen Mandanten.“

Als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht berät Dr. Dominik Herzog Privatpersonen sowie Unternehmen bundesweit und ortsunabhängig. Dabei hilft er z. B. bei der Durchsetzung von Schadensersatz oder unterstützt abgemahnte Personen bei der Einigung mit der Gegenseite. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Tätigkeit.

1. Guten Tag, Herr Herzog. Sie sind Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Mit welchen Anliegen kommen Mandanten zu Ihnen?

Dr. Dominik Herzog: Als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht vertrete ich meine Mandanten in vielfältigen Rechtsanliegen. Im Medienrecht kommen beispielsweise Mandanten zu mir, die von unwahren Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen oder Schmähkritik betroffen sind.

Auch die Löschung negativer Bewertungen im Internet spielt eine stark zunehmende Rolle in meinem Arbeitsalltag als Anwalt für Medienrecht. Wurden die Persönlichkeitsrechte verletzt, setze ich für meine Mandanten Ansprüche, z. B. auf Unterlassung, Schadensersatz oder Gegendarstellung durch – wenn nötig auch mittels Klage oder einstweiliger Verfügung vor Gericht.

Im Urheberrecht unterstütze ich zum einen Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder illegalen Filesharings erhalten haben und prüfe deren Rechtmäßigkeit. Ist die Abmahnung zulässig, so muss dennoch die Unterlassungserklärung geprüft und in den meisten Fällen umformuliert werden. Sodann versuche ich, die oftmals überzogenen Anwaltsforderungen in Verhandlungen zu minimieren. In den meisten Fällen gelingt das.

Auf der anderen Seite unterstütze ich als Anwalt für Urheberrecht Kreative beim Schutz des eigenen Werks. Verletzen Dritte die Urheberrechte, leite ich juristische Schritte durch Berechtigungsanfrage oder Abmahnung ein. Die meisten Fälle können außergerichtlich erledigt werden. Andernfalls kann Klage oder einstweilige Verfügung vor Gericht erhoben werden.

2. Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht?

Das Urheberrecht an einem Werk ist untrennbar mit seinem Schöpfer verbunden und gibt diesem weitreichende Befugnisse. Voraussetzung ist eine eigene geistige Schöpfung: das Werk. Als Beispiele nennt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) Sprachwerke, Tanzkunst, Werke der bildenden Kunst und der Baukunst, Filmwerke und Werke der Musik. Konkret sind daher z. B. Fotografien, Gedichte, Filme und Lieder vom Urheberrecht geschützt.

Der Schöpfer allein darf entscheiden, wer das Werk unter welchen Bedingungen für eigene Zwecke nutzen darf. Dies ist das sogenannte Nutzungsrecht. Der Urheber kann in einem Lizenzvertrag festlegen, welche Nutzungsrechte er Dritten zugestehen möchte und welchen Umfang diese haben.

3. Was kann der Urheber eines Werkes tun, wenn z. B. ein Text oder Bild unrechtmäßig durch Dritte verwendet wird?

Der Urheber kann die sofortige Unterlassung des verletzenden Verhaltens verlangen. Dafür hat er zum einen die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Abmahnung mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Rechtsverletzer, das Werk nicht weiter zu verwenden. Tut er es doch, muss er eine Vertragsstrafe zahlen. Daneben hat der Urheber des Werks einen Anspruch auf Schadensersatz, inklusive Erstattung der ihm entstandenen anwaltichen Kosten.

Zum anderen kann der Urheber dem Urheberrechtsverletzer eine Nachlizenzierung anbieten. Damit gibt man dem Rechtsverletzer die Möglichkeit, die Sache schnell mit der Zahlung eines nachträglichen Lizenzentgelts aus der Welt zu schaffen. Eine Unterlassungserklärung spielt hier meist keine Rolle und wird allenfalls angedroht, um den Rechtsverletzer zur Zahlung der Lizenz zu verpflichten.

4. Lässt sich eine Abmahnung nicht verhindern, wenn man die Quelle und den Urheber angibt?

Nein, die richtige Quellenangabe ist eine weitere Verpflichtung, entbindet aber nicht von dem Erfordernis einer Erlaubnis (Lizenz) durch den Urheber oder dem Vorliegen einer urheberrechtlichen Schrankenbestimmung.

5. Wann sind Nutzer rechtlich auf der sicheren Seite?

Wer fremde Werke für eigene Zwecke nutzen möchte, sollte stets sorgfältig prüfen, wer die Rechte an diesen Werken hat und unter welchen Bedingungen eine Nutzung/Lizenz möglich ist.

„Auf keinen Fall sollten Betroffene einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese ist meist sehr pauschal formuliert und verpflichtet den Betroffenen unter Androhung einer hohen Vertragsstrafe, die Tat nicht zu wiederholen.“

6. Was ist bei Fotos von Personen rechtlich zu beachten?

Laut dem Persönlichkeitsrecht hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild und darf selbst entscheiden, ob er so wie abgebildet veröffentlicht werden möchte oder nicht. Dies bedarf in vielen Fällen einer vorherigen Zustimmung der fotografierten Person – unabhängig davon, ob es sich um Portraitfotos, Straßenfotografie oder Fotos bei öffentlichen Veranstaltungen handelt. Natürlich gibt es in Gesetz und Rechtsprechung Ausnahmetatbestände, z. B. bei zeitgeschichtlichen Ereignissen und öffentlichen Versammlungen.

7. Was geschieht, wenn man trotz aller Vorsicht dennoch das Persönlichkeits- oder Urheberrecht verletzt und eine Abmahnung erhält?

Auf keinen Fall sollten Betroffene einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die ist meist sehr pauschal und zu weit formuliert, verpflichtet den Betroffenen unter Androhung einer hohen Vertragsstrafe, die Tat nicht zu wiederholen und enthält teilweise auch eine Verpflichtung, völlig überzogene Kosten oder Schäden zu begleichen. Nicht immer ist eine Abmahnung zudem überhaupt zulässig – wenn beispielsweise gar keine Verletzung vorliegt. Das kann und sollte im Zweifelsfall ein spezialisierter Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht prüfen.

8. Wie kann ein Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in solchen Fällen helfen?

Das Wichtigste ist eine gute Beratung im ersten Schritt. Ausgehend davon wird dann die Reaktion abgestimmt. Das kann eine Zurückweisung sein oder die Abgabe einer eigens formulierten Unterlassungserklärung.

9. Worin sehen Sie in diesem Zusammenhang die Vorteile einer Online-Rechtsberatung?

Die Vorteile einer Online-Rechtsberatung sehe ich als Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht ganz klar in der schnellen und unkomplizierten Kommunikation mit meinen Mandanten. Hat z. B. der Betroffene eine Abmahnung erhalten, kann er diese zu jeder Zeit einfach hochladen, sodass eine umgehende Prüfung möglich ist. Das Einhalten der kurzen Fristen ist nämlich wichtig, andernfalls kann es sein, dass der Abmahnende weitere kostspielige gerichtliche Schritte auslöst und so z. B. eine einstweilige Verfügung beantragt.


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