FOCUS MONEY | Ausgabe 27/19:
„advocado weist innerhalb der Branche Online-Rechtsberatung die höchste Weiterempfehlungsquote auf.“
Dr. Dominik Herzog
Anwalt für Urheberrecht
und Medienrecht
Das Urheber- und Medienrecht vereint zahlreiche Rechtsgebiete, die teilweise miteinander verflochten sind. In seiner Vielschichtigkeit betrifft das Urheber- und Medienrecht Bereiche wie Kulturveranstaltungen, Print- und Onlinemedien, Musik und Fernsehen. Im Streitfall kann ein erfahrener Anwalt Ihre Rechte schützen und Ihnen zuverlässig zur Seite stehen.
Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht kennt die Gesetzeslage und kann rechtsverbindlich einschätzen, ob ein Anspruch und Erfolgschancen bestehen. advocado findet für Sie die passende juristische Beratung – bundesweit und ortsunabhängig.
Urheberrecht
Schadensersatzansprüche
Medienrecht
Wir kämpfen für eine Welt,
in der jeder Mensch zu seinem Recht kommt.
Wir schicken niemanden
in einen aussichtslosen Rechtsstreit.
Ich habe heute zum ersten Mal eine solche Beratung in Anspruch genommen und würde es jederzeit wieder tun.
Für Rechtsanwalt
Dr. Dominik Herzog
Sehr gute Erstberatung. Sollte sich das Problem nicht lösen lassen, komme ich für weitere Hilfe gerne auf Herrn Jüdemann zurück.
Für Rechtsanwalt
Kai Jüdemann
Vielen Dank für Ihre umfassende Beratung und diversen Hilfestellungen. Habe mich bei Ihnen gut aufgehoben gefühlt.
Für Rechtsanwältin
Anne-Kathrin Renz
Frau RA Reichard hat mich vom ersten Moment an sehr gut und kompetent beraten, mir verständlich erklärt, wie die Aussichten meinen Fall betreffend (Urheberrecht) sind und vor allem sensibel und verständnisvoll zur Seite gestanden. Sie hat mich von Beginn bis zum Ende des Falles begleitet und immer schnell reagiert, dabei war sie immer freundlich. Ich habe mich vollumfassend gut aufgehoben gefühlt und kann Frau Reichard ohne Einschränkungen weiterempfehlen. Sie war mir zur jederzeit eine wirklich gute Hilfe. Ich bedanke mich recht herzlich für die tolle Zusammenarbeit.
Für Rechtsanwältin
Juliane Reichard
Ich wurde sehr freundlich beraten. Er hat sich auch Zeit genommen und gut erklärt. Vielen lieben Dank dafür!
Für Rechtsanwalt
Igor Dragobetski
Kompetente Beratung, schnelle und erfolgreiche Erledigung des Mandats. Sehr effiziente und moderate Kosten. Sehr zu empfehlen - jederzeit wieder!
Für Rechtsanwalt
Steffan Schwerin
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Wir schicken niemanden
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Wir kämpfen für eine Welt,
in der jeder Mensch zu seinem Recht kommt.
„Die Vorteile einer Online-Rechtsberatung sehe ich als Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht ganz klar in der schnellen und unkomplizierten Kommunikation mit meinen Mandanten.“
Als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht berät Dr. Dominik Herzog Privatpersonen sowie Unternehmen bundesweit und ortsunabhängig. Dabei hilft er z. B. bei der Durchsetzung von Schadensersatz oder unterstützt abgemahnte Personen bei der Einigung mit der Gegenseite. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Tätigkeit.
„Die Vorteile einer Online-Rechtsberatung sehe ich als Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht ganz klar in der schnellen und unkomplizierten Kommunikation mit meinen Mandanten.“
Als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht berät Dr. Dominik Herzog Privatpersonen sowie Unternehmen bundesweit und ortsunabhängig. Dabei hilft er z. B. bei der Durchsetzung von Schadensersatz oder unterstützt abgemahnte Personen bei der Einigung mit der Gegenseite. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Tätigkeit.
Dr. Dominik Herzog: Als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht vertrete ich meine Mandanten in vielfältigen Rechtsanliegen. Im Medienrecht kommen beispielsweise Mandanten zu mir, die von unwahren Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen oder Schmähkritik betroffen sind.
Auch die Löschung negativer Bewertungen im Internet spielt eine stark zunehmende Rolle in meinem Arbeitsalltag als Anwalt für Medienrecht. Wurden die Persönlichkeitsrechte verletzt, setze ich für meine Mandanten Ansprüche, z. B. auf Unterlassung, Schadensersatz oder Gegendarstellung durch – wenn nötig auch mittels Klage oder einstweiliger Verfügung vor Gericht.
Im Urheberrecht unterstütze ich zum einen Mandanten, die eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder illegalen Filesharings erhalten haben und prüfe deren Rechtmäßigkeit. Ist die Abmahnung zulässig, so muss dennoch die Unterlassungserklärung geprüft und in den meisten Fällen umformuliert werden. Sodann versuche ich, die oftmals überzogenen Anwaltsforderungen in Verhandlungen zu minimieren. In den meisten Fällen gelingt das.
Auf der anderen Seite unterstütze ich als Anwalt für Urheberrecht Kreative beim Schutz des eigenen Werks. Verletzen Dritte die Urheberrechte, leite ich juristische Schritte durch Berechtigungsanfrage oder Abmahnung ein. Die meisten Fälle können außergerichtlich erledigt werden. Andernfalls kann Klage oder einstweilige Verfügung vor Gericht erhoben werden.
Das Urheberrecht an einem Werk ist untrennbar mit seinem Schöpfer verbunden und gibt diesem weitreichende Befugnisse. Voraussetzung ist eine eigene geistige Schöpfung: das Werk. Als Beispiele nennt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) Sprachwerke, Tanzkunst, Werke der bildenden Kunst und der Baukunst, Filmwerke und Werke der Musik. Konkret sind daher z. B. Fotografien, Gedichte, Filme und Lieder vom Urheberrecht geschützt.
Der Schöpfer allein darf entscheiden, wer das Werk unter welchen Bedingungen für eigene Zwecke nutzen darf. Dies ist das sogenannte Nutzungsrecht. Der Urheber kann in einem Lizenzvertrag festlegen, welche Nutzungsrechte er Dritten zugestehen möchte und welchen Umfang diese haben.
Der Urheber kann die sofortige Unterlassung des verletzenden Verhaltens verlangen. Dafür hat er zum einen die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Abmahnung mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Rechtsverletzer, das Werk nicht weiter zu verwenden. Tut er es doch, muss er eine Vertragsstrafe zahlen. Daneben hat der Urheber des Werks einen Anspruch auf Schadensersatz, inklusive Erstattung der ihm entstandenen anwaltichen Kosten.
Zum anderen kann der Urheber dem Urheberrechtsverletzer eine Nachlizenzierung anbieten. Damit gibt man dem Rechtsverletzer die Möglichkeit, die Sache schnell mit der Zahlung eines nachträglichen Lizenzentgelts aus der Welt zu schaffen. Eine Unterlassungserklärung spielt hier meist keine Rolle und wird allenfalls angedroht, um den Rechtsverletzer zur Zahlung der Lizenz zu verpflichten.
Nein, die richtige Quellenangabe ist eine weitere Verpflichtung, entbindet aber nicht von dem Erfordernis einer Erlaubnis (Lizenz) durch den Urheber oder dem Vorliegen einer urheberrechtlichen Schrankenbestimmung.
Wer fremde Werke für eigene Zwecke nutzen möchte, sollte stets sorgfältig prüfen, wer die Rechte an diesen Werken hat und unter welchen Bedingungen eine Nutzung/Lizenz möglich ist.
„Auf keinen Fall sollten Betroffene einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese ist meist sehr pauschal formuliert und verpflichtet den Betroffenen unter Androhung einer hohen Vertragsstrafe, die Tat nicht zu wiederholen.“
Laut dem Persönlichkeitsrecht hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild und darf selbst entscheiden, ob er so wie abgebildet veröffentlicht werden möchte oder nicht. Dies bedarf in vielen Fällen einer vorherigen Zustimmung der fotografierten Person – unabhängig davon, ob es sich um Portraitfotos, Straßenfotografie oder Fotos bei öffentlichen Veranstaltungen handelt. Natürlich gibt es in Gesetz und Rechtsprechung Ausnahmetatbestände, z. B. bei zeitgeschichtlichen Ereignissen und öffentlichen Versammlungen.
Auf keinen Fall sollten Betroffene einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die ist meist sehr pauschal und zu weit formuliert, verpflichtet den Betroffenen unter Androhung einer hohen Vertragsstrafe, die Tat nicht zu wiederholen und enthält teilweise auch eine Verpflichtung, völlig überzogene Kosten oder Schäden zu begleichen. Nicht immer ist eine Abmahnung zudem überhaupt zulässig – wenn beispielsweise gar keine Verletzung vorliegt. Das kann und sollte im Zweifelsfall ein spezialisierter Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht prüfen.
Das Wichtigste ist eine gute Beratung im ersten Schritt. Ausgehend davon wird dann die Reaktion abgestimmt. Das kann eine Zurückweisung sein oder die Abgabe einer eigens formulierten Unterlassungserklärung.
Die Vorteile einer Online-Rechtsberatung sehe ich als Rechtsanwalt für Medienrecht und Urheberrecht ganz klar in der schnellen und unkomplizierten Kommunikation mit meinen Mandanten. Hat z. B. der Betroffene eine Abmahnung erhalten, kann er diese zu jeder Zeit einfach hochladen, sodass eine umgehende Prüfung möglich ist. Das Einhalten der kurzen Fristen ist nämlich wichtig, andernfalls kann es sein, dass der Abmahnende weitere kostspielige gerichtliche Schritte auslöst und so z. B. eine einstweilige Verfügung beantragt.
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Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt aus unserem Netzwerk beraten.
In einer kostenlosen Ersteinschätzung bespricht der vermittelte Anwalt mit Ihnen den Fall & Ihre Erfolgsaussichten.
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