Anzeige wegen Betrugs: So reagieren Sie richtig
Anzeige wegen Betrugs: So reagieren Sie richtig
Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Betrug Anzeige wegen Betrugs

Eine Anzeige wegen Betrugs führt zu einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung eines Betrugsvorwurfs. Am Ende kann das eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren für den Betrug bedeuten. Ein Anwalt kann Sie bei einer Anzeige wegen Betrugs unterstützen und Sie vor Gericht vertreten.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was ist Betrug?
  3. 2. Anzeige wegen Betrugs: Welche Strafen drohen?
  4. 3. Welche Arten von Betrug gibt es?
  5. 4. Anzeige wegen Betrugs erhalten: Was tun?
  6. 5. Was passiert bei einer Anzeige wegen Betrugs?
  7. 6. Wer kann eine Anzeige wegen Betrugs erstatten?
  8. 7. Anzeige wegen Betrugs: Wie hilft ein Anwalt?
  9. 8. Kosten und wirtschaftliche Abwägung
  10. 9. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Hilfe erhalten

Anzeige wegen Betrugs: So reagieren Sie richtig

Anzeige wegen Betrugs: So reagieren Sie richtig

Eine Anzeige wegen Betrugs führt zu einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung eines Betrugsvorwurfs. Am Ende kann das eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren für den Betrug bedeuten. Ein Anwalt kann Sie bei einer Anzeige wegen Betrugs unterstützen und Sie vor Gericht vertreten.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

Betrug (§ 263 StGB) ist die Täuschung über Tatsachen mit dem Ziel, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen – und dadurch einen Vermögensschaden bei anderen auszulösen.

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Gilt, wenn …

  • Sie ein Schreiben von Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht mit Aktenzeichen erhalten haben (z. B. „Anhörung als Beschuldigter“, „Vorladung“, „Strafbefehl“).
  • Ihnen vorgeworfen wird, bei einem Geschäft/Vertrag/Onlineverkauf absichtlich falsche Angaben gemacht oder einen Irrtum „ausgenutzt“ zu haben.
  • es um Geld, Ware, Leistungen oder digitale Transaktionen geht (z. B. Kleinanzeigen, Ticket-/Abo-Fälle, Versicherungsfall, Sozialleistungen).

Sonderfall:

  • Strafbefehl erhalten? Dann läuft die wichtigste Frist (siehe unten) – nicht „erst mal abwarten“.
  • Nur polizeiliche Vorladung/Anhörungsbogen? Nicht vorschnell schriftlich erklären oder telefonisch „klarstellen“. Erst Lage prüfen (oft erst nach Akteneinsicht sinnvoll).
  • Sie sind nicht Beschuldigter, sondern Geschädigter? Dann springen Sie zu: „Wenn Sie selbst Anzeige erstatten wollen“.

Wichtigste Frist

  • Einspruch gegen einen Strafbefehl: 2 Wochen ab Zustellung. (Entscheidend ist das Zustelldatum, nicht das Datum im Strafbefehl.)

Diese Informationen/Unterlagen helfen sofort

  • Schreiben mit Aktenzeichen, Zustellnachweise/Briefumschlag, ggf. Strafbefehl
  • Verträge/Anzeigen/Angebote, Chatverläufe, E-Mails, Rechnungen
  • Zahlungsnachweise (Überweisung, PayPal, Kontoauszug), Versand-/Trackingbelege
  • Namen/Accounts/Links (sofern vorhanden), Screenshots mit Datum

Häufigster Fehler: Ohne Akteneinsicht spontan eine schriftliche Stellungnahme abgeben („Ich erkläre kurz …“) – das lässt sich später oft nur schwer korrigieren.

Über advocado können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung bei einer Partneranwältin oder einem Partneranwalt für Strafrecht anfragen.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen.
  • Sie dürfen jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen; Akteneinsicht erfolgt in der Praxis regelmäßig über den Anwalt.
  • Für eine Verurteilung muss u. a. nachweisbar sein, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben (nicht bloß „schlecht organisiert“, „vergessen“ oder „missverstanden“).

Es kommt besonders auf den Einzelfall an bei:

  • Vorsatz zum Tatzeitpunkt: Entscheidend ist oft, was Sie beim Abschluss (z. B. Kauf/Vertrag) tatsächlich vorhatten.
  • Beweislage: Chatverläufe, Zahlungswege, Liefer-/Leistungsnachweise, Zeugen.
  • Abgrenzung zur Zivilsache: Nicht jeder Streit um Geld/Ware ist automatisch Betrug.
  • Schadenshöhe, Vorbelastungen, Nachtatverhalten: Das beeinflusst häufig Verfahrensausgang und Rechtsfolgen.

1. Was ist Betrug?

Betrug ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft wird. Betrug ist es, wenn jemand sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen unerlaubt am Vermögen eines anderen bereichert (§ 263 StGB).

Betrug ist also ein sogenanntes Vermögensdelikt – eine Straftat zur Schädigung des Vermögens.

Betrug bedeutet:

  • Täuschung (vorsätzlich, bewusste Bereicherungsabsicht)
  • Irrtum beim Gegenüber
  • Handlung des Gegenübers aufgrund falscher Tatsachen
  • Vermögensschaden beim Gegenüber oder Dritten

Beispiel:

  • Um mehr Geld zu bekommen, täuscht A gegenüber B vor, kein Geld mehr zu haben.
  • B glaubt A
  • B überweist A Geld
  • B hat einen Vermögensschaden, weil A sich am Vermögen von B bereichert hat
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Was ist kein Betrug?

Wer eine bezahlte Ware nicht erhält oder als Verkäufer vergeblich auf die Bezahlung wartet, ist zu Recht verärgert. Aber: Nichtzahlung bedeutet nicht immer Betrug im strafrechtlichen Sinne. Hat der Verkäufer nur vergessen, die Ware zu versenden oder der Käufer, den Preis zu überweisen, ist es kein Betrug. Damit es Betrug ist, muss jemand vorsätzlich gehandelt haben.

Das ist laut Gerichtsurteil kein Betrug:

  • Überhöhte Preise: Wer eine minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis verkauft, den Käufer jedoch nicht über wesentliche Eigenschaften der Ware wie Material oder Herkunft täuscht, begeht keinen Betrug (BGH, Az. 1 StR 458/10).
  • Tacho-Manipulation: Wer den Kilometerstand eines Fahrzeugs beim Autoverkauf herunterdreht, begeht keinen Betrug, sofern der Kaufpreis dem tatsächlichen Wert des Wagens entspricht (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss 443/94 - 145/94 I).
  • Ausnutzen eines Irrtums: Wer einen bestehenden Irrtum lediglich ausnutzt, indem er sich etwa beim Umtausch von ausländischer Währung einen zu hohen Gegenwert auszahlen lässt, betrügt nicht (OLG Köln Ss 754/86).

Wenn enttäuschte Käufer sich mit einer Betrugsanzeige gegen einen unvorteilhaften Kauf wehren, kann es sein, dass die Polizei zu Unrecht den Tatbestand des Betrugs annimmt und ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Handelte der Beschuldigte nicht in der Absicht, den Geschädigten zu betrügen, lässt sich die Betrugsanzeige mithilfe eines Anwalts abwehren.

2. Anzeige wegen Betrugs: Welche Strafen drohen?

Nach § 263 StGB ist bei einer Anzeige wegen Betrugs eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren möglich. In schweren Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs kann das Gericht eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren verhängen. Welche Strafe das Gericht verhängt, ist immer einzelfallabhängig.

Das Strafmaß richtet sich nach:

  • Schadenshöhe
  • etwaigen Vorstrafen des Täters
  • der Reue bezüglich der Tat

Eine Anzeige wegen Betrugs kann einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis nach sich ziehen. Dies wirkt sich besonders bei Studierenden, die wegen BAföG-Betrugs verurteilt wurden, nachteilig aus: Eine Vorstrafe gefährdet die Einstellung als Staatsbediensteter.

Als vorbestraft gelten Beschuldigte erst bei einer verhängten Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Der Tagessatz berechnet sich, indem das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt wird.

Hilft eine Selbstanzeige bei Betrug?

Jein. Auch wer sich selbst anzeigt, kann bestraft werden. Eine Selbstanzeige wirkt sich aber in der Regel strafmildernd aus.

Wann verjährt Betrug?

Betrug verjährt nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald

  • die Tat abgeschlossen ist und
  • dem Opfer der Vermögensschaden entstanden ist.

Beispiel: Erschleicht sich jemand durch einen Sozialbetrug Leistungen wie Arbeitslosengeld oder BAföG, beginnt die Verjährungsfrist erst ab der letzten Auszahlung des monatlichen Betrags.

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3. Welche Arten von Betrug gibt es?

Je nachdem, in welchem Zusammenhang der Betrug geschieht, gibt es verschiedene Arten von Betrug, die eine Betrugsanzeige nach sich ziehen können.

Die häufigsten Betrugsarten im Überblick:

  • Warenbetrug & Warenkreditbetrug: Erklärt ein Verkäufer z. B. auf einer Online-Verkaufsplattform wie eBay, die verkaufte Ware nach Erhalt des Kaufpreises zu versenden, kommt dem aber absichtlich nicht nach, begeht er Warenbetrug. Erhält hingegen der Verkäufer nie den versprochenen Kaufpreis, begeht der Käufer Warenkreditbetrug.
  • Erschleichen von Leistungen: Wer z. B. Falschgeld für einen Fahrkartenautomaten verwendet oder sich durch den Sprung über einen Zaun ohne Eintrittskarte Zutritt zu einer Veranstaltung verschafft, betrügt durch das Erschleichen von Leistungen. Ob eine Strafbarkeit beim Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben ist, ist umstritten.
  • Sozialbetrug: Wer bei der Antragstellung für Sozialleistungen wie BAföG oder Arbeitslosengeld absichtlich falsche Angaben zum Verdienst oder Vermögen macht oder eine Erbschaft verschweigt, betrügt das Amt über seine wirtschaftlichen Verhältnisse – der Tatbestand des Sozialbetrugs ist erfüllt. Bemerkt der Sachbearbeiter vor Bewilligung der Leistungen die falschen Angaben, ist eine Anzeige wegen versuchten Betrugs möglich.
  • Versicherungsbetrug: Versicherungsbetrug kommt insbesondere bei geringen Schadenssummen häufig vor. Schnell ist das teure Smartphone aus der Hand gerutscht und zu Bruch gegangen. Wer den Schaden seiner Haftpflichtversicherung meldet, obwohl er ihn nicht selbst begangen hat, täuscht über Tatsachen hinweg.
  • Betrug beim Autokauf: Wer bei einem Autokauf dem Käufer mitteilt, der Wagen wäre unfallfrei, obwohl er weiß, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, täuscht über Tatsachen hinweg und begeht einen Betrug beim Autokauf.
  • Einmietbetrug: Wer einen Mietvertrag in dem Wissen unterschreibt, dass er die Miete nicht bezahlen wird, begeht mit Vertragsabschluss einen Einmietbetrug.
  • Gewerbsmäßiger Betrug: Betrügt jemand wiederholt und kommt es dadurch zu einer fortlaufenden Vermögensschädigung des Opfers, liegt ein gewerbsmäßiger Betrug vor. Dies ist z. B. der Fall, wenn sich jemand durch falsche Angaben Sozialleistungen erschleicht, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

4. Anzeige wegen Betrugs erhalten: Was tun?

Wurden Sie wegen eines vermeintlichen Betrugs angezeigt, können Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Beschuldigte müssen sich nicht zum Tatvorwurf äußern, wenn sie sich dadurch selbst belasten – das Schweigen wird nicht zu ihren Ungunsten ausgelegt.

Anführungszeichen

Prozessual kann Schweigen niemals gegen den Beschuldigten verwendet werden. Das Gesagte hingegen schon.

Matthias Klein
Fachanwalt für Strafrecht

Im Falle einer Betrugsanzeige kann ein Anwalt für Strafrecht Ihnen weiterhelfen. Er kann sicherstellen, dass Sie keine Fehler machen, die den Ausgang des Verfahrens negativ beeinflussen und verteidigt Ihre Rechte vor den Strafverfolgungsbehörden.

Er kann gewährleisten, dass Sie denselben Kenntnisstand über die Ermittlungen haben wie Polizei und Staatsanwaltschaft. So lässt sich unter Umständen beweisen, dass Sie die vorgeworfene Tat nicht vorsätzlich begangen haben und die Anzeige wegen Betrugs ungerechtfertigt ist.

Stellungnahme zur Betrugsanzeige

Falls Sie sich zur Anzeige wegen Betrugs äußern möchten, kann es sinnvoll sein, zuvor einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren.

Dieser kann Akteneinsicht im Strafverfahren beantragen und anhand der Ermittlungsakten prüfen, ob der Tatbestand des Betruges erfüllt ist. Kann der Anwalt nachweisen, dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, liegt auch kein Betrug vor – die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.

Strafbefehl akzeptieren oder anfechten

Hat das Gericht einen Strafbefehl gegen Sie erlassen, müssen Sie diesen nicht akzeptieren. Ist der Vorwurf des Betrugs ungerechtfertigt oder sind Sie mit der Höhe des Strafmaßes nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben – dann kommt es zur gerichtlichen Hauptverhandlung.

Es kann sinnvoll sein, den Einspruch gegen einen Strafbefehl in Rücksprache mit einem Anwalt sorgfältig abzuwägen, denn das Gericht kann im Hauptverfahren auch eine höhere Strafe gegen Sie verhängen.

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5. Was passiert bei einer Anzeige wegen Betrugs?

Betrug ist ein Offizialdelikt, d. h. auch wenn die Geschädigten keine Strafanzeige stellen, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein und verfolgt den Vorwurf von Amts wegen.

Infografik: Anzeige wegen Betrugs: So läuft das Strafverfahren ab.

An die Anzeige wegen Betrugs schließen sich die folgenden Schritte im Strafverfahren an:

Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Erfährt die Strafverfolgungsbehörde vom Tatverdacht, eröffnet sie ein Ermittlungsverfahren und fordert den Beschuldigten auf, sich schriftlich zum Vorwurf zu äußern oder zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen.

Nach Abschluss der Ermittlungen legt die Polizei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte vor. Anhand dieser entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie

  • das Verfahren einstellt,
  • Auflagen gegen den Beschuldigten erlässt oder
  • bei Gericht Klage einreicht.

Möglichkeit a) Einstellung des Verfahrens

Besteht kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Auch wenn der entstandene Schaden gering oder der Täter nicht vorbestraft ist, muss sie die Betrugsanzeige nicht weiter verfolgen.

Geschädigte haben die Möglichkeit, Privatklage einzureichen.

Möglichkeit b) Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen

Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren nach einer Anzeige wegen Betrugs gegen Auflagen einstellen, etwa wenn der Beschuldigte eine Wiedergutmachung an eine gemeinnützige Organisation zahlt oder gemeinnützige Arbeit leistet. Der Beschuldigte muss dem zustimmen.

Möglichkeit c) Einreichung der Klageschrift

Erhärten sich im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe, besteht ein hinreichendes Interesse an einer Strafverfolgung. Sieht die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des Beschuldigten durch das Gericht als wahrscheinlich an, erhebt sie Klage.

Hat die Staatsanwaltschaft die Klageschrift bei Gericht eingereicht, wird der Beschuldigte informiert und kann Einwände vorbringen. Im weiteren Verfahren entscheidet das Gericht, ob es einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten erlässt oder das Hauptverfahren eröffnet.

  • Strafbefehl: Betrug gilt laut Strafgesetzbuch als Vergehen. Bei Vergehen kann das Gericht einen Strafbefehl erlassen. Es entscheidet dann aufgrund der Aktenlage ohne mündliche Hauptverhandlung über das Strafmaß.
  • Hauptverfahren: Erhebt der Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl, eröffnet das Gericht das Hauptverfahren. Während der Gerichtsverhandlung können sich beide Seiten zu den Vorwürfen äußern. Der Richter entscheidet anschließend über Freispruch oder Verurteilung.
Rechtsberatung
Öffentliches Interesse:

In der Regel erlässt das Gericht in Betrugssachen einen Strafbefehl. Besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer Anklage, kann das Gericht aber auch bei einem Vergehen ein Hauptverfahren eröffnen.

Ein besonderes öffentliches Interesse sah z. B. das Landgericht Kiel bei einem Landwirt gegeben, der in über 500 Fällen Eier aus Käfighaltung als „ökologisch erzeugtes Produkt“ verkauft hatte. Das Gericht verurteilte ihn wegen gewerblichen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung (Az. 3 KLs 8/08).

6. Wer kann eine Anzeige wegen Betrugs erstatten?

Grundsätzlich kann jeder einen Betrug anzeigen, nicht nur der Geschädigte. Allerdings sind Beweise für den Betrug wichtig. Denn beschuldigen Sie jemanden zu Unrecht, machen Sie sich ebenfalls strafbar.

Die Betrugsanzeige können Sie nicht zurückziehen. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie tatsächlich betrogen wurden, können Sie sich im Zweifelsfall an die Polizei wenden und dort den Fall schildern.

Hier können Betroffene eine Anzeige wegen Betrugs erstatten:

  • mündlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle (in vielen Bundesländern ist auch eine Online-Anzeige möglich)
  • bei der Staatsanwaltschaft
  • beim Amtsgericht

Durch die Anzeige erlangen die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis über die Tat und leiten bei begründetem Verdacht Ermittlungen gegen den vermeintlichen Täter ein.

Sind Sie als Geschädigter mit dem Beschuldigten verwandt oder leben mit ihm in einer Wohngemeinschaft, müssen sie zusätzlich zur Anzeige innerhalb von 3 Monaten einen Strafantrag stellen, damit die Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen einleiten. Gleiches gilt, wenn nur ein geringer Vermögensschaden unter 50 Euro entstanden ist.

Als Opfer eines Betrugs haben Sie zudem zivilrechtliche Ansprüche auf z. B. Schadensersatz. Um die Ansprüche geltend zu machen, müssen Sie selbst privatrechtlich Klage einreichen.

Kosten
Gerichtskostenvorschuss:

Bei einer Schadensersatzklage müssen Sie als Kläger einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Ziehen Sie juristische Unterstützung hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, entstehen Kosten für den Anwalt.

Die Anwaltskosten können bei geringen Schadenssummen höher ausfallen als der Schadensersatz, darum ist es sinnvoll, vorab zu prüfen, ob sich die Beauftragung eines Anwalts wirtschaftlich lohnt.

Streitwert & Anwaltskosten abwägen

In kleineren Betrugsfällen z. B. auf eBay oder eBay Kleinanzeigen sind die Kosten für einen Anwalt höher als der Streitwert. Erst ab einem Streitwert von 800 Euro ist es wahrscheinlich, dass die Anwalts- und Prozesskosten die mögliche Entschädigungssumme nicht übersteigen.

Entscheidet das Gericht zugunsten des Geschädigten, muss die Gegenseite sämtliche Kosten übernehmen.

Betroffene, die einen Warenbetrug auf Online-Verkaufsplattformen vermuten, können sich im ersten Schritt an den Käufer bzw. Verkäufer wenden und das entsprechende Verkaufsportal kontaktieren (z. B. eBay). Lässt sich keine Einigung erzielen, können sie bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs im Internet zu erstatten.

7. Anzeige wegen Betrugs: Wie hilft ein Anwalt?

Grundsätzlich können Sie einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie eine Anzeige wegen Betrugs bekommen haben. In einigen Fällen ist die Strafanzeige ungerechtfertigt – denn wenn Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, liegt kein Betrug vor.

Durch eine effektive Verteidigung lässt sich die Anzeige wegen Betrugs frühzeitig abwehren.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und anhand der Aktenlage die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Erhärten sich die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren gegen Sie, kann ein Anwalt für Strafrecht u. a. folgende Aufgaben übernehmen:

  • Vertretung vor Gericht
  • Zeugenbefragungen vorbereiten
  • Beweisanträge stellen
  • Verwertungsverboten von Beweismitteln prüfen

Was kostet ein Anwalt?

Die Beauftragung eines Anwalts ist mit Kosten verbunden. Da eine effektive Verteidigung die Reduzierung der Strafe bewirken kann, kann sich die Unterstützung durch einen Anwalt aber auch finanziell lohnen.

Anwaltskosten sind daher eine Investition, die Sie vor einem größeren wirtschaftlichen Schaden bewahren kann. Mithilfe unseres Prozesskostenrechners können Sie vorab das Prozesskostenrisiko für Ihren individuellen Fall ermitteln.

Spricht das Gericht Sie vom Vorwurf des Betrugs frei, übernimmt die Staatskasse oder der Privatkläger die Kosten für das Gericht und Ihren Anwalt.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Kleinanzeigen-Verkauf – Ware kommt nicht an
Ausgangslage: Käufer erstattet Anzeige; Verkäufer behauptet Versand, hat aber keinen Nachweis.
Vorgehen: Unterlagen sammeln (Chat, Zahlungsnachweis, Versandbeleg). Ohne Akteneinsicht keine lange Erklärung. Über Anwalt Akteneinsicht und Strategie.
Ergebnis: Je nach Aktenlage: Einstellung möglich (fehlender Vorsatz/Beweis), oder Strafbefehl/Anklage bei belastenden Indizien.
Learning: Versand- und Kommunikationsnachweise sind oft entscheidend.

Fall 2: Anhörungsbogen wegen Betrugs – „Ich wollte doch zahlen“
Ausgangslage: Rechnung blieb offen, Gegenseite zeigt an.
Vorgehen: Chronologie sichern (Mahnung, Kontaktversuche, Zahlungsfähigkeit). Prüfen, ob es wirklich um Vorsatz zum Tatzeitpunkt geht oder um zivilrechtlichen Streit.
Ergebnis: Häufig wird genau hier Vorsatz geprüft; unbedachte Aussagen können schaden.
Learning: Nicht jede Nichtzahlung ist Betrug – aber die Kommunikation im Ermittlungsverfahren ist sensibel.

Fall 3: Strafbefehl wegen Betrugs
Ausgangslage: Strafbefehl wird zugestellt, Rechtsfolge droht ohne Hauptverhandlung.
Vorgehen: Frist prüfen, Unterlagen sichern, anwaltlich klären, ob Einspruch taktisch sinnvoll ist.
Ergebnis: Möglich sind Bestätigung des Strafbefehls, Anpassungen oder Hauptverhandlung nach Einspruch – abhängig vom Fall.
Learning: Beim Strafbefehl entscheidet oft die schnelle, strukturierte Reaktion.

8. Kosten und wirtschaftliche Abwägung

Kosten im Strafverfahren (Beschuldigte):

  • Anwaltskosten richten sich je nach Konstellation nach gesetzlichen Gebühren (RVG) oder Vergütungsvereinbarung.
  • In bestimmten Fällen kann ein Pflichtverteidiger in Betracht kommen (nicht automatisch; hängt von gesetzlichen Voraussetzungen ab).

Kosten bei zivilrechtlicher Durchsetzung (Geschädigte):

  • Bei Klagen fallen regelmäßig Gerichtskosten (Vorschuss) und Anwaltskosten an, meist abhängig vom Streitwert.
  • Ob sich das lohnt, hängt nicht an einer festen Euro-Grenze, sondern u. a. an:
    • Beweislage
    • Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite zahlungsfähig ist
    • Aufwand (Auslandsbezug, mehrere Beteiligte, Identitätsfragen)
    • Ziel (Rückzahlung, Schadensersatz, Vergleich)

9. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Als Beschuldigter besteht regelmäßig keine Pflicht, zur Polizei zu erscheinen.

Was ist zu prüfen: Wer lädt vor (Polizei oder Staatsanwaltschaft/Gericht)? In welcher Rolle (Beschuldigter/Zeuge)? Welche Fristen laufen?

Richtig ist: Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen; Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

Was ist zu prüfen: Gibt es bereits entlastende Beweise, die ohne Einlassung vorgelegt werden können? Ist Akteneinsicht möglich?

Richtig ist: Betrug wird in der Regel von Amts wegen verfolgt; die Behörden entscheiden über das Verfahren.

Was ist zu prüfen: Gibt es eine Konfliktlösung/Wiedergutmachung, die verfahrensrelevant sein kann (z. B. für eine Einstellung gegen Auflagen)?

Richtig ist: Strafrechtlich beginnt Verjährung grundsätzlich mit Beendigung der Tat (und ggf. späterem Erfolgseintritt).

Was ist zu prüfen: Strafrechtliche Verfolgungsverjährung vs. zivilrechtliche Verjährung – das sind unterschiedliche Regeln.

Richtig ist: Die Privatklage ist nur bei bestimmten, gesetzlich aufgezählten Delikten vorgesehen; Vermögensausgleich läuft meist zivilrechtlich oder ggf. über das Adhäsionsverfahren.

Was ist zu prüfen: Welche Ansprüche bestehen (Rückzahlung/Schadensersatz)? Ist die Gegenseite identifizierbar und zahlungsfähig?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 15.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • § 263 StGB (Betrug)
  • §§ 78, 78a StGB (Verfolgungsverjährung und Beginn)
  • § 410 StPO (Einspruch gegen Strafbefehl: Form und Frist)
  • §§ 136, 137, 163a StPO (Beschuldigtenrechte, Verteidiger, Vernehmung)
  • § 403 StPO (Adhäsionsverfahren)

Letzte Aktualisierung

15.05.2026

  • Direkt am Anfang steht jetzt, was Sie als Erstes tun sollten – ohne lange Vorrede.
  • Verjährung und „Privatklage“ sind so überarbeitet, dass keine widersprüchlichen oder irreführenden Aussagen mehr drinstehen.
  • Der Text unterscheidet klarer: Was gilt fast immer – und wo es wirklich auf Details ankommt.
  • Statt klassischer FAQ gibt es typische Irrtümer mit Klarstellung, damit man schneller versteht, was stimmt.
  • Es gibt konkrete Beispielfälle und einen kompakten Quellenblock, plus nachvollziehbare Angaben zu Aktualität und Prüfung.
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Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
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