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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Daniela L.

Super kompetent, klare und kurze Klärung meines Anliegen. Wenn ich wieder einmal eine Frage habe, werde ich ihn auf jeden Fall kontaktieren. Vielen lieben Dank nochmal an Herrn RA Block ich war wirklich sehr zufrieden.

5,00 von 5 Sternen
Mike T.

Eine sehr nette und ausfuehrliche Beratung von RA Herr Block, bei weiteren Fragen werde ich mich sehr gerne wieder an sie wenden. Wirklich zu empfehlen, liebe Gruesse aus Berlin.

5,00 von 5 Sternen
Peter J.

Habe selten so einen freundlich Anwalt in meinem Leben erlebt, der auch noch kompetent dazu ist. An diesem Anwalt sollte sich die Mehrzahl seiner Kollegen ein Beispiel nehmen.

5,00 von 5 Sternen
Nicole L.

Herr Block war sehr freundlich und kompetent in dem Gespräch. Er ist auf meine Frage eingegangen und hat diese ausführlich beantwortet. Nach dem Gespräch hat er alle wichtigen Ergebnisse zusammengefasst und ein weitere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Wirklich ausgezeichnete Beratung!

5,00 von 5 Sternen
Hans-Gerd C.

Hallo, der RA Herr Nittel hat sich Zeit genommen zur Beantwortung meiner Frage. Hat sich Tage danach noch einmal mit einer klaren Bewertung meines Anliegens bei mir gemeldet. Vielen Dank! Kann ich nur weiter empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Wiebke von S.

Sehr kompetent und mega hilfreich. Wenn man sich mit Erbrecht überhaupt nicht auskennt. Dazu kommt, was man selber auch beachten sollte, wenn man ein Testament aufsetzt. Danke

5,00 von 5 Sternen
Bettina D.

Zügige Kontaktaufnahme, sehr freundlich und verständlich im Gespräch. Ausführliche und informative Beantwortung meiner Fragen in mündlicher sowie schriftlicher Form. Vielen Dank.

5,00 von 5 Sternen
Dafni B.

Top Beratung! Unser Anliegen wurde schnell und ordentlich geprüft. Die Aussagen waren klar und deutlich formuliert. Es wurde auch eine klare Empfehlung ausgesprochen. Wir sind mehr als zufrieden mit der Ersteinschätzung. Vielen herzlichen Dank!

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FAQ: das Wichtigste zum Anwalt für Erbrecht

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Erblasser z. B. dabei, ihren letzten Willen rechtssicher in einem Testament zu formulieren, notariell beglaubigen und im Vorsorgeregister des zuständigen Amtsgerichts eintragen zu lassen.

Erben unterstützt ein Anwalt für Erbrecht bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses und der Ermittlung des Nachlasswertes. Auf dieser Grundlage können die Erben entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten.

Ein Anwalt kann gesetzlichen Erben auch helfen, wenn der Erblasser sie enterbt hat. Er unterstützt dann bei der Durchsetzung des Pflichtteils und sorgt dafür, dass der Erbe das erhält, was ihm gesetzlich zusteht.

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann dabei helfen, den eigenen Nachlass zu regeln und gerecht unter den Wunscherben aufzuteilen. Bei einem sehr werthaltigen Nachlass unterstützt er dabei, diesen klug zu verteilen und alle Freibeträge bei der Erbschaftssteuer auszuschöpfen. So kann der Erblasser sicherstellen, dass die Steuerlast für die Erben nicht zu hoch wird und sie nichts vom Erbe verkaufen müssen.

Ein Anwalt kann zudem wertvolle Unterstützung leisten, wenn Erben unsicher sind, ob der Nachlass überschuldet ist und sie das Erbe deswegen besser ausschlagen sollten. Bei Streitigkeiten zwischen den Erben über die Verteilung des Nachlasses kann ein Anwalt für Erbrecht vermitteln und eine für alle zufriedenstellende Lösung finden, die dem letzten Willen des Erblassers entspricht. Um das zu erreichen, kann er auch die Testamentsvollstreckung übernehmen.

Die Kosten für einen Anwalt für Erbrecht sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Weil die Anwaltskosten von Art und Umfang der Tätigkeit abhängig sind, können sie stark variieren – über die genauen Kosten für seine Tätigkeit in Ihrem individuellen Fall kann Sie der Anwalt vor Beauftragung z. B.  in einer kostenlosen Ersteinschätzung informieren.

Neben der Abrechnung auf Basis des RVG können Sie aber auch eine individuelle Vergütung zum Festpreis mit dem Anwalt für Erbrecht vereinbaren.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Erbrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten – ohne dass Sie aufwendig suchen oder lange auf einen Kanzleitermin warten müssen.

Der Rechtsanwalt für Erbrecht kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen. Bei Bedarf erhalten Sie ein Festpreisangebot, das alle Leistungen und Kosten Ihres Anwalts transparent auflistet. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie Ihren Anwalt für Erbschaftsrecht beauftragen möchten oder nicht.

Unsere Top Partner-Anwälte für Erbrecht

Levente Nagy
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Birgit Schnöll
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Sevil Eskicioglu
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Jens Wiegand
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Rechtsanwalt

Anwalt Erbrecht: Was muss ich wissen?

Was mit dem Vermögen eines Verstorbenen nach dessen Tod passiert, regelt der Gesetzgeber im Erbrecht. Es macht in den §§ 1922 ff. BGB Vorgaben zu u. a. Erbfolge, Enterbung gesetzlicher Erben, Rechten und Pflichten der Erben und der Aufteilung des Nachlasses unter mehreren Erben.

Aber niemand ist an diese gesetzlichen Regelungen gebunden. Jeder kann mit einem Testament oder Erbvertrag selbst entscheiden, was mit seinem Nachlass passieren soll.

Wer wird Erbe im Erbrecht?

Wenn der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat, geht sein Nachlass an die gesetzlichen Erben. Das sind seine nahen Angehörigen. Im Erbrecht werden diese in 4 Ordnungen unterteilt.

Mit dem Tod des Erblassers geht sein Vermögen zunächst an die Erben 1. Ordnung – gibt es diese nicht oder schlagen sie das Erbe aus, geht der Nachlass an die Erben der  2. Ordnung usw.

Infografik: Die gesetzliche Erbfolge

  1. Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel
  2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen und deren Abkömmlinge
  3. Ordnung: Großeltern, Onkel/Tante, Cousin/Cousine und deren Kinder
  4. Ordnung: Großonkel/-tante und deren Abkömmlinge

Wer z. B. einen Freund zum Erben machen oder einen gesetzlichen Erben enterben möchte, kann von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dafür braucht er ein Testament oder einen Erbvertrag. Damit kann er regeln, wer welchen Teil vom Nachlass erhalten soll, wer leer ausgeht und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

Achtung: Ganz enterben kann man gesetzliche Erben nicht. Das Erbrecht garantiert nahen Angehörigen aber eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Anspruch auf diesen Pflichtteil vom Erbe haben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder immer dann, wenn sie enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht wurden, als ihnen gesetzlich zusteht.

Eltern, Enkel und Urenkel haben diesen Anspruch nur, wenn der Erblasser weder Kinder noch einen Partner hatte.

Was gehört zum Nachlass?

Zum Nachlass gehört laut Erbrecht der gesamte Besitz des Erblassers, den dieser mit seinem Tod hinterlässt. Dazu zählen:

  • Vermögenswerte: Bankguthaben, Aktien, Immobilien usw.
  • Gegenstände: Kleidung, Schmuck, Möbel usw.
  • Gespeicherte Daten: Dokumente, Fotos, Medien usw.
  • Digitaler Nachlass: E-Mail-Konten, Social-Media-Accounts usw.
  • Finanzielle Verpflichtungen: Kredite, Wohnungsmiete, Schulden usw.

Um den Wert des Nachlasses zu bestimmen, werden die Vermögenswerte des Erblassers mit seinen Verbindlichkeiten verrechnet. Ist der Nachlass überschuldet, müssen die Erben für die Schulden aufkommen. In dem Fall  kann es dann sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.

Wie erstelle ich ein Testament?

Ein Testament muss laut Erbrecht mit der Hand geschrieben und unterzeichnet werden. Das liegt daran, dass sich die Echtheit des letzten Willens nur anhand der Handschrift des Erblassers feststellen lässt. Die Unterschrift muss den Vor- und Nachnamen des Erblassers enthalten. Hat das Testament mehrere Seiten, sollte jede Seite signiert werden.

Ein am Computer aufgesetztes Testament, das der Erblasser nur unterschreibt, ist nicht wirksam. Das gilt auch für ein Testament, das der Erblasser von einem Dritten hat schreiben lassen. Erblasser können sich trotzdem Unterstützung von einem Anwalt holen. Dieser kann das Testament formulieren – Erblasser müssen den letzten Willen dann aber per Hand abschreiben.

Unwirksam ist ein Testament auch, wenn der Erblasser nicht testierfähig ist – weil er z. B. durch eine Erkrankung keinen klaren Willen mehr formulieren kann.

Testament schreiben: 6 Tipps

  1. Testament mit einer Überschrift („Testament“ oder „Letzter Wille“) versehen – damit klar ist, dass der letzte Willen damit geregelt werden soll.
  2. Ort und Datum angeben – so ist bei verschiedenen Testamenten klar, welches das letzte und damit gültige ist.
  3. Erben mit vollem Namen nennen – auf allgemeine Nennungen wie „meine Freunde“ verzichten.
  4. Alle Regelungen zu u. a. Erben, Erbfolge und Höhe der Erbteile detailliert aufschreiben.
  5. Irreführende oder missverständliche Begriffe und Formulieren vermeiden.
  6. Nachträgliche Ergänzungen per Hand schreiben, mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Nachnamen unterschreiben.

Wer sein Testament verfassen möchte und sich unsicher ist, kann sich von einem Anwalt für Erbrecht unterstützen lassen. Er berät über alle gesetzlichen Vorgaben und hilft dabei, den letzten Willen rechtlich und formal korrekt festzuhalten.

Welche Steuern fallen bei einer Erbschaft an?

Wer erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen – egal, ob zum Nachlass Geldvermögen, eine Immobilie oder ein Unternehmen gehören. Die Höhe der Erbschaft hängt dabei vom Wert des Nachlasses bzw. des individuellen Erbteil des Erben ab.

Diese Erbschaftssteuer wird laut Erbrecht aber erst fällig, wenn ein bestimmter Freibetrag für Erbschaften überschritten wurde. Die Höhe dieses Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser. Übersteigt die Erbschaft den Freibetrag, werden je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens zwischen 7 % und 50 % Erbschaftssteuer fällig.

Infografik: Übersicht Freibeträge Erbschaftssteuer

  • Ehe- & eingetragene Lebenspartner: 500.000 € Freibetrag
  • Leibliche Kinder, Adoptivkinder & Stiefkinder: 400.000 € Freibetrag
  • Enkelkinder: 200.000 € Freibetrag
  • Eltern & Großeltern: 100.000 € Freibetrag
  • Alle übrigen Personen: 20.000 € Freibetrag

Die Erbschaftssteuer lässt sich aber durch Schenkungen und andere Gestaltungsspielräume, die das Erbrecht lässt, minimieren. Ein Anwalt für Erbrecht kann Erblasser dabei unterstützen, die Erbschaftssteuer für die Erben zu optimieren.

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