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- Erbengemeinschaft auflösen
- Erbauseinandersetzung begleiten
- Teilungsversteigerung
- Mediation für eine einvernehmliche Aufteiliung des Nachlasses
- Erbteil verkaufen
- Verkauf eines Nachlassgegenstandes an Dritte
- Austritt aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung
- Vertretung vor Gericht bei einer Teilungsklage
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## Themen im Umfeld von Erbengemeinschaft
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## Das sagen unsere Kunden über advocado
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Hella G.
Herr Lichtblau hat mit seiner Ersteinschätzung sehr schnell auf meine Anfrage reagiert und, weil ich telefonisch nicht erreichbar war, eine Email geschrieben. Sollte es wirklich ernst werden und ich einen Anwalt brauchen, würde ich Herrn Lichtblau auf jeden Fall kontaktieren.
5,00 von 5 Sternen
Ron B.
Auf meine, wenn auch nicht alltägliche Frage, konnte Herr Dannecker- Lauren sofort vollumfänglich, kompetent und auch gut erläuternd Stellung nehmen. Diese Auskunft hat mir "einige Kopfschmerzen" genommen.
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Maria G.
Freundlich, verständlich und geduldig. Herr Wiegand hat sich wirklich die Zeit genommen. Für dir Ersteinschätzung einfach unschlagbar. Vielen Dank!
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Valentina K.
Ich bin sehr zufrieden, habe mehrmals mit anderen geredet, aber keine Assistenz bekommen. Empfehle gerne und würde mich selbst noch gerne zuwenden.
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Michael G.
Die entscheidende Frage, der Einschätzung meiner rechtlichen Lage und eine Handlungsempfehlung habe ich erhalten. Das ist Alles was ich zunächst brauchte. Vielen herzlichen Dank dafür.
5,00 von 5 Sternen
Angelika Klotz .
Sehr freundliche und kompetente Antworten, ich kann die Frau Mag Birgit Schmoll nur mit gutem Gewissen weiterempfehlen!
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olaf H.
Hallo Herr Seidel, ich möchte mich nochmal für das heutige Gespräch bedanken. Die Ersteinschätzung war sehr hilfreich. Bei weiteren Schritten werde ich mich gerne melden
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Reinhard L.
Eindeutig positive Empfehlung für Andrea Fey. Problem wurde sofort erkannt und die erforderlichen Schritte verständlich beschrieben. Anschließend schnelle Umsetzung. 100% erfolgreich im Streitfall immerhin gegen eine TUI. Jederzeit wieder!
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## Häufig gestellte Fragen

### Wann sollte ich einen Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft kontaktieren?
Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung des Erbes, Probleme bei Nutzung oder Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder Unstimmigkeiten bezüglich der Verwaltung einer gemeinsamen Immobilie, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft helfen. Er kann dazu beitragen, dass der Nachlass gerecht verteilt wird, die Teilversteigerung des Erbes einleiten und eine gleichmäßige Verteilung der damit verbundenen Kosten sicherstellen.

### Was macht ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft?
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft kann ein Nachlassverzeichnis erstellen, den Wert des Nachlasses oder einzelnen Gegenstände aus dem Erbe bestimmen, das Erbe gerecht unter den Miterben aufteilen, Pflichtteilansprüche prüfen und bedienen sowie die Erbschaftsteuer regeln bzw. optimieren. Kommt es zwischen den Miterben zum Streit über die Aufteilung des Nachlasses, kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft zwischen den Erben vermitteln und bei ausbleibendem Erfolg die Auflösung mit einer Auseinandersetzungsklage erreichen.

### Was kostet ein Rechtsanwalt für Erbengemeinschaften?
Die Kosten eines Anwaltes mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft variieren von Fall zu Fall, da sie von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Aufwand des Anwalts und der Komplexität des rechtlichen Sachverhalts abhängig sind. Die Anwaltskosten basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt ist auch möglich.

## Unsere Top Partner-Anwälte für Erbengemeinschaft
 ![Michael Smyra](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/6fc7c802-7941-4b1b-a4f0-a57c112bd4d7/71x71/michael-smyra-rechtsanwalt-1-6c9306.jpg "Michael Smyra")
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Oktay Solmaz
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## Anwalt für Erbengemeinschaft: Was muss ich wissen?
Wenn ein Erblasser mehrere Erben bestimmt, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft: Die Miterben dürfen **nur gemeinschaftlich** entscheiden, was mit dem Nachlass passiert.
Innerhalb einer Erbengemeinschaft kann es deshalb zu Unstimmigkeiten kommen, die Entscheidungen hinsichtlich notwendiger Verkäufe oder Kontoauflösungen erschweren.
Bei Streitigkeiten ist die **Auflösung der Erbengemeinschaft** die beste Lösung. Können die Erben sich nicht einigen, ob und wenn ja welche Nachlassgegenstände z. B. verkauft werden sollen, kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen und zwischen den Beteiligten vermitteln.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine **kostenlose Ersteinschätzung** zu Ihren Handlungsoptionen.

## Erbengemeinschaft auflösen: Wie geht das?
Die Erbengemeinschaft wird in der Regel durch eine Erbauseinandersetzung aufgelöst – also durch die **Verteilung des Nachlasses**. Erst müssen alle teilbaren Nachlassgegenstände unter den Miterben aufgeteilt werden, dann alle nicht teilbaren Gegenstände (z. B. eine Immobilie). Das geht durch **Auszahlung oder Wertausgleich**.
Ist die gleichmäßige Aufteilung des Nachlasses nicht möglich, gibt es **weitere Optionen, um die Erbengemeinschaft aufzulösen:**
- **Miterben auszahlen**: Wenn das finanziell möglich ist, kann ein Erbe den anderen Erben ihren Erbteil auszahlen und wird Alleinerbe des Nachlasses.
- **Erbteil verkaufen**: Erben können ihren [Erbteil verkaufen](ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbteil-verkaufen.html "Erbteil verkaufen – so kann ein Erbe seinen Erbanteil verkaufen") und damit aus der Erbengemeinschaft aussteigen. Die Erbengemeinschaft kann auch beschließen, einen Erbteil (z. B. eine Immobilie) an Dritte zu verkaufen.
- **Teilzahlungsversteigerung**: Zwangsversteigerung eines Nachlassgegenstandes. Jeder kann für z. B. das Grundstück ein Gebot abgeben – auch die Erben. Das geht ohne Einverständnis der Miterben.
- **Abschichtung**: Erbteil gegen Zahlung einer Abfindung an die Miterben abgeben. So können Erben die Erbengemeinschaft verlassen, ohne dass sie aufgelöst wird.

## Streit in der Erbengemeinschaft: Was tun?
Ist keine Einigung über den Weg zur Auflösung der Erbengemeinschaft möglich, weil ein Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft blockiert, kann jeder Miterbe die Aufhebung der Erbengemeinschaft durch **[Teilungsversteigerung](ratgeber/zwangsvollstreckungsrecht/zwangsversteigerung/teilungsversteigerung.html "Teilungsver­steigerung einfach erklärt: Gemeinsames Eigentum fair verteilen")** fordern. Das geht jederzeit, bedeutet aber eine [Erbauseinandersetzungsklage](ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbauseinandersetzungsklage.html "STAND 26.01.2018 LESEZEIT 12 MIN Erbauseinandersetzungsklage – der letzte Ausweg aus der Erbengemeinschaft") bzw. [Teilungsklage](ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/teilungsklage.html "Teilungsklage: der letzte Ausweg aus der Erbengemeinschaft") vor Gericht.

## Wie kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen?
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen. Er kann die **Mediation** zwischen den Erben übernehmen, eine für alle f**airen Weg zur Verteilung des Nachlasses vorschlagen**. So kann jeder zeitnah seinen Anteil am Nachlass bekommen. Eine schnelle Einigung ist am Ende auch im Sinne des letzten Willen des Erblassers.
Sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Miterben auch mit einer Mediation nicht lösbar, kann ein Anwalt **den Gerichtsprozess übernehmen**.
**So kann ein Anwalt bei einer Teilungsklage helfen:**
- Klageschrift korrekt formulieren
- Klage einreichen
- Bei der Stellungnahme vor Gericht unterstützen
- Güterverhandlung übernehmen und erneut versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen
- Vertretung im Hauptverfahren
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 So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer **Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht** aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.
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