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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

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  • Erbengemeinschaft auflösen
  • Erbauseinandersetzung begleiten
  • Teilungsversteigerung
  • Mediation für eine einvernehmliche Aufteiliung des Nachlasses
  • Erbteil verkaufen
  • Verkauf eines Nachlassgegenstandes an Dritte
  • Austritt aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung
  • Vertretung vor Gericht bei einer Teilungsklage
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Lars R.

Sehr schneller Rückruf. Herr Wiegand hat das Problem bzw. die Probleme und die Situation umgehend erfasst (die sicherlich eher kompliziert und ungewöhnlich ist) und klare Strategie / Vorgehensweise aufgezeigt. Zudem sehr nett und angenehme Art und realistische Einschätzungen. Vielen Dank erstmal soweit, besser geht es nicht. Definitiv empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Dominik K.

Der Rechtsanwalt Kai Wiegand hat sich noch am selben Tag zu meiner Anfrage zurückgemeldet, was bestimmt keine Selbstständigkeit darstellt. Im Beratungsgespräch ist er fachkundig sowie in verständlicher Form auf alle Fragen eingegangen. Auch die vorgeschlagene Strategie werde ich so umsetzen. Vielen herzlichen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Angela V.

Nochmals vielen Dank für ihre ausführliche und freundliche Beratung. Sie haben mir sehr geholfen und ich werde mich bei Bedarf gerne wieder an Sie wenden.

5,00 von 5 Sternen
Ioan V.

Ich wurde sofort kontaktiert und habe die notwendige Informationen bzw. Beratung erhalten. Sehr freundlich und kompetent! Danke schön!

5,00 von 5 Sternen
rainer Dr P.

Er bewertete meine Maßnahmen Kündigung und Widerspruch als völlig richtig und wollte keine aufwändigen Maßnahmen mehr mit Kosten empfehlen, das fand ich sehr fair.

5,00 von 5 Sternen
Ursula M.

Herr Dr. Hartung hat mir den Sachverhalt freundlich und für mich schnell nachvollziehbar erklärt. Ich kann Herrn Dr. Hartung nur weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Silke R.

Erbschaftsangelegenheiten sind immer - wenn es Probleme zwischen den Erbenden gibt - heikel und undurchsichtig. RA Nittel konnte mir meine Angst nehmen, dass ich evtl. in meiner Angelegenheit schlimmes zu erwarten habe. Dieses Telefonat war sehr umfangreich und hat alle meine Fragen beantwortet und alle möglichen Alternativen zur Lösung meines Problems aufgezeigt - Danke dafür

5,00 von 5 Sternen
Mandy M.

Herr Nittel war sehr freundlich und hat mich kompetent beraten. Er hat schnell gemerkt auf was ich hinaus will. Super Beratung.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung des Erbes, Probleme bei Nutzung oder Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder Unstimmigkeiten bezüglich der Verwaltung einer gemeinsamen Immobilie, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft helfen.  Er kann dazu beitragen, dass der Nachlass gerecht verteilt wird, die Teilversteigerung des Erbes einleiten und eine gleichmäßige Verteilung der damit verbundenen Kosten sicherstellen.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft kann ein Nachlassverzeichnis erstellen, den Wert des Nachlasses oder einzelnen Gegenstände aus dem Erbe bestimmen, das Erbe gerecht unter den Miterben aufteilen, Pflichtteilansprüche prüfen und bedienen sowie die Erbschaftsteuer regeln bzw. optimieren.  Kommt es zwischen den Miterben zum Streit über die Aufteilung des Nachlasses, kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft zwischen den Erben vermitteln und bei ausbleibendem Erfolg die Auflösung mit einer Auseinandersetzungsklage erreichen.

Die Kosten eines Anwaltes mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft variieren von Fall zu Fall, da sie von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Aufwand des Anwalts und der Komplexität des rechtlichen Sachverhalts abhängig sind. Die Anwaltskosten basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt ist auch möglich.

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Anwalt für Erbengemeinschaft: Was muss ich wissen?

Wenn ein Erblasser mehrere Erben bestimmt, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft: Die Miterben dürfen nur gemeinschaftlich entscheiden, was mit dem Nachlass passiert.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft kann es deshalb zu Unstimmigkeiten kommen, die Entscheidungen hinsichtlich notwendiger Verkäufe oder Kontoauflösungen erschweren.

Bei Streitigkeiten ist die Auflösung der Erbengemeinschaft die beste Lösung. Können die Erben sich nicht einigen, ob und wenn ja welche Nachlassgegenstände z. B. verkauft werden sollen, kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen und zwischen den Beteiligten vermitteln.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Erbengemeinschaft auflösen: Wie geht das?

Die Erbengemeinschaft wird in der Regel durch eine Erbauseinandersetzung aufgelöst – also durch die Verteilung des Nachlasses. Erst müssen alle teilbaren Nachlassgegenstände unter den Miterben aufgeteilt werden, dann alle nicht teilbaren Gegenstände (z. B. eine Immobilie). Das geht durch Auszahlung oder Wertausgleich.

Ist die gleichmäßige Aufteilung des Nachlasses nicht möglich, gibt es weitere Optionen, um die Erbengemeinschaft aufzulösen:

  • Miterben auszahlen: Wenn das finanziell möglich ist, kann ein Erbe den anderen Erben ihren Erbteil auszahlen und wird Alleinerbe des Nachlasses.
  • Erbteil verkaufen: Erben können ihren Erbteil verkaufen und damit aus der Erbengemeinschaft aussteigen. Die Erbengemeinschaft kann auch beschließen, einen Erbteil (z. B. eine Immobilie) an Dritte zu verkaufen.
  • Teilzahlungsversteigerung: Zwangsversteigerung eines Nachlassgegenstandes. Jeder kann für z. B. das Grundstück ein Gebot abgeben – auch die Erben. Das geht ohne Einverständnis der Miterben.
  • Abschichtung: Erbteil gegen Zahlung einer Abfindung an die Miterben abgeben. So können Erben die Erbengemeinschaft verlassen, ohne dass sie aufgelöst wird.

Streit in der Erbengemeinschaft: Was tun?

Ist keine Einigung über den Weg zur Auflösung der Erbengemeinschaft möglich, weil ein Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft blockiert, kann jeder Miterbe die Aufhebung der Erbengemeinschaft durch Teilungsversteigerung fordern. Das geht jederzeit, bedeutet aber eine Erbauseinandersetzungsklage bzw. Teilungsklage vor Gericht.

Wie kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen?

Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen. Er kann die Mediation zwischen den Erben übernehmen, eine für alle fairen Weg zur Verteilung des Nachlasses vorschlagen. So kann jeder zeitnah seinen Anteil am Nachlass bekommen. Eine schnelle Einigung ist am Ende auch im Sinne des letzten Willen des Erblassers.

Sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Miterben auch mit einer Mediation nicht lösbar, kann ein Anwalt den Gerichtsprozess übernehmen.

So kann ein Anwalt bei einer Teilungsklage helfen:

  • Klageschrift korrekt formulieren
  • Klage einreichen
  • Bei der Stellungnahme vor Gericht unterstützen
  • Güterverhandlung übernehmen und erneut versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen
  • Vertretung im Hauptverfahren

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