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  • Erbengemeinschaft auflösen
  • Erbauseinandersetzung begleiten
  • Teilungsversteigerung
  • Mediation für eine einvernehmliche Aufteiliung des Nachlasses
  • Erbteil verkaufen
  • Verkauf eines Nachlassgegenstandes an Dritte
  • Austritt aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung
  • Vertretung vor Gericht bei einer Teilungsklage
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Jonas B.

Herr Schulze ist überaus freundlich und kompetent, lässt einen zu Wort kommen und hat mich durchweg freundlich begleitet. Er konnte mir klare Auskünfte liefern. Jederzeit wieder. Absolute Empfehlung!

5,00 von 5 Sternen
Bernd L.

Herr RA Eckelt ist ein fachlich, kompetenter und sehr freundlicher aufgeschlossener Anwalt, den ich immer weiter empfehlen würde.

5,00 von 5 Sternen
Ferdinand K.

Ich danke Frau Magister Birgit Schnöll ganz herzlich für Ihre umgehende und fundierte Erstberatung. Es ist sehr angenehm in Zeiten wie diesen, schnell und sehr kompetent beraten zu werden.

5,00 von 5 Sternen
Martina N.

Herr Lichtblau war sehr nett und hat mir sofort kompetent in einer Reisesache weitergeholfen außerdem war er verständlich. Außerdem hat er sich sehr bemüht mich telefonisch und per Chat zu erreichen, da ich schwierig zu erreichen gewesen bin.

5,00 von 5 Sternen
Pascal S.

Frau Schnöll war sehr darauf bedacht den Sachverhalt so gut es geht zu verstehen und mir mögliche Risiken aufzuzeigen und wie weiter vorzugehen sei im Falle, dass sich daraus ein gerichtliches Vorgehen ergibt

4,80 von 5 Sternen
Kristina S.

Meine Frage wurde ausführlich beantwortet. Mir wurde von Herrn Janssen empfohlen in Einspruch zu gehen und eine Vergütung genannt, sollte ich weiteren rechtlichen Beistand benötigen. Vielen Dank.

5,00 von 5 Sternen
Maik S.

Das war eine sehr gute Beratung, meine Fragen wurden in vollem Umfang beantwortet. Herr Wiegand war sehr freundlich. Außerdem sind meine Frau und ich sehr beruhigt. Recht herzlichen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Michael G.

Herr RA Janssen war sehr hilfreich bei der Erstberatung und hat mir meine Möglichkeiten und die damit verbundenen Risiken verständlich erklärt. Ich habe mich sehr ausführlich und umfassend beraten gefühlt. Diesen RA kann ich nur weiter empfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung des Erbes, Probleme bei Nutzung oder Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder Unstimmigkeiten bezüglich der Verwaltung einer gemeinsamen Immobilie, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft helfen.  Er kann dazu beitragen, dass der Nachlass gerecht verteilt wird, die Teilversteigerung des Erbes einleiten und eine gleichmäßige Verteilung der damit verbundenen Kosten sicherstellen.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft kann ein Nachlassverzeichnis erstellen, den Wert des Nachlasses oder einzelnen Gegenstände aus dem Erbe bestimmen, das Erbe gerecht unter den Miterben aufteilen, Pflichtteilansprüche prüfen und bedienen sowie die Erbschaftsteuer regeln bzw. optimieren.  Kommt es zwischen den Miterben zum Streit über die Aufteilung des Nachlasses, kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft zwischen den Erben vermitteln und bei ausbleibendem Erfolg die Auflösung mit einer Auseinandersetzungsklage erreichen.

Die Kosten eines Anwaltes mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft variieren von Fall zu Fall, da sie von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Aufwand des Anwalts und der Komplexität des rechtlichen Sachverhalts abhängig sind. Die Anwaltskosten basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt ist auch möglich.

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Anwalt für Erbengemeinschaft: Was muss ich wissen?

Wenn ein Erblasser mehrere Erben bestimmt, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft: Die Miterben dürfen nur gemeinschaftlich entscheiden, was mit dem Nachlass passiert.

Innerhalb einer Erbengemeinschaft kann es deshalb zu Unstimmigkeiten kommen, die Entscheidungen hinsichtlich notwendiger Verkäufe oder Kontoauflösungen erschweren.

Bei Streitigkeiten ist die Auflösung der Erbengemeinschaft die beste Lösung. Können die Erben sich nicht einigen, ob und wenn ja welche Nachlassgegenstände z. B. verkauft werden sollen, kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen und zwischen den Beteiligten vermitteln.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Erbengemeinschaft auflösen: Wie geht das?

Die Erbengemeinschaft wird in der Regel durch eine Erbauseinandersetzung aufgelöst – also durch die Verteilung des Nachlasses. Erst müssen alle teilbaren Nachlassgegenstände unter den Miterben aufgeteilt werden, dann alle nicht teilbaren Gegenstände (z. B. eine Immobilie). Das geht durch Auszahlung oder Wertausgleich.

Ist die gleichmäßige Aufteilung des Nachlasses nicht möglich, gibt es weitere Optionen, um die Erbengemeinschaft aufzulösen:

  • Miterben auszahlen: Wenn das finanziell möglich ist, kann ein Erbe den anderen Erben ihren Erbteil auszahlen und wird Alleinerbe des Nachlasses.
  • Erbteil verkaufen: Erben können ihren Erbteil verkaufen und damit aus der Erbengemeinschaft aussteigen. Die Erbengemeinschaft kann auch beschließen, einen Erbteil (z. B. eine Immobilie) an Dritte zu verkaufen.
  • Teilzahlungsversteigerung: Zwangsversteigerung eines Nachlassgegenstandes. Jeder kann für z. B. das Grundstück ein Gebot abgeben – auch die Erben. Das geht ohne Einverständnis der Miterben.
  • Abschichtung: Erbteil gegen Zahlung einer Abfindung an die Miterben abgeben. So können Erben die Erbengemeinschaft verlassen, ohne dass sie aufgelöst wird.

Streit in der Erbengemeinschaft: Was tun?

Ist keine Einigung über den Weg zur Auflösung der Erbengemeinschaft möglich, weil ein Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft blockiert, kann jeder Miterbe die Aufhebung der Erbengemeinschaft durch Teilungsversteigerung fordern. Das geht jederzeit, bedeutet aber eine Erbauseinandersetzungsklage bzw. Teilungsklage vor Gericht.

Wie kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen?

Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen. Er kann die Mediation zwischen den Erben übernehmen, eine für alle fairen Weg zur Verteilung des Nachlasses vorschlagen. So kann jeder zeitnah seinen Anteil am Nachlass bekommen. Eine schnelle Einigung ist am Ende auch im Sinne des letzten Willen des Erblassers.

Sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Miterben auch mit einer Mediation nicht lösbar, kann ein Anwalt den Gerichtsprozess übernehmen.

So kann ein Anwalt bei einer Teilungsklage helfen:

  • Klageschrift korrekt formulieren
  • Klage einreichen
  • Bei der Stellungnahme vor Gericht unterstützen
  • Güterverhandlung übernehmen und erneut versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen
  • Vertretung im Hauptverfahren

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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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