Gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung des Erbes, Probleme bei Nutzung oder Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder Unstimmigkeiten bezüglich der Verwaltung einer gemeinsamen Immobilie, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft helfen. Er kann dazu beitragen, dass der Nachlass gerecht verteilt wird, die Teilversteigerung des Erbes einleiten und eine gleichmäßige Verteilung der damit verbundenen Kosten sicherstellen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft kann ein Nachlassverzeichnis erstellen, den Wert des Nachlasses oder einzelnen Gegenstände aus dem Erbe bestimmen, das Erbe gerecht unter den Miterben aufteilen, Pflichtteilansprüche prüfen und bedienen sowie die Erbschaftsteuer regeln bzw. optimieren. Kommt es zwischen den Miterben zum Streit über die Aufteilung des Nachlasses, kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft zwischen den Erben vermitteln und bei ausbleibendem Erfolg die Auflösung mit einer Auseinandersetzungsklage erreichen.
Die Kosten eines Anwaltes mit Schwerpunkt Erbengemeinschaft variieren von Fall zu Fall, da sie von verschiedenen Faktoren wie z. B. dem Aufwand des Anwalts und der Komplexität des rechtlichen Sachverhalts abhängig sind. Die Anwaltskosten basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt ist auch möglich.
Wenn ein Erblasser mehrere Erben bestimmt, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft: Die Miterben dürfen nur gemeinschaftlich entscheiden, was mit dem Nachlass passiert.
Innerhalb einer Erbengemeinschaft kann es deshalb zu Unstimmigkeiten kommen, die Entscheidungen hinsichtlich notwendiger Verkäufe oder Kontoauflösungen erschweren.
Bei Streitigkeiten ist die Auflösung der Erbengemeinschaft die beste Lösung. Können die Erben sich nicht einigen, ob und wenn ja welche Nachlassgegenstände z. B. verkauft werden sollen, kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen und zwischen den Beteiligten vermitteln.
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Die Erbengemeinschaft wird in der Regel durch eine Erbauseinandersetzung aufgelöst – also durch die Verteilung des Nachlasses. Erst müssen alle teilbaren Nachlassgegenstände unter den Miterben aufgeteilt werden, dann alle nicht teilbaren Gegenstände (z. B. eine Immobilie). Das geht durch Auszahlung oder Wertausgleich.
Ist die gleichmäßige Aufteilung des Nachlasses nicht möglich, gibt es weitere Optionen, um die Erbengemeinschaft aufzulösen:
Ist keine Einigung über den Weg zur Auflösung der Erbengemeinschaft möglich, weil ein Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft blockiert, kann jeder Miterbe die Aufhebung der Erbengemeinschaft durch Teilungsversteigerung fordern. Das geht jederzeit, bedeutet aber eine Erbauseinandersetzungsklage bzw. Teilungsklage vor Gericht.
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, kann ein Anwalt der Erbengemeinschaft helfen. Er kann die Mediation zwischen den Erben übernehmen, eine für alle fairen Weg zur Verteilung des Nachlasses vorschlagen. So kann jeder zeitnah seinen Anteil am Nachlass bekommen. Eine schnelle Einigung ist am Ende auch im Sinne des letzten Willen des Erblassers.
Sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Miterben auch mit einer Mediation nicht lösbar, kann ein Anwalt den Gerichtsprozess übernehmen.
So kann ein Anwalt bei einer Teilungsklage helfen:
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