Beispiel-Fälle als Orientierung
Fall 1: Kilometerleasing, Abschluss im Autohaus, Widerruf „Jahre später“
Ausgangslage: Vertrag mit Mehr-/Minderkilometer-Abrechnung, keine Kaufpflicht; Vermittlung durch Autohaus-Mitarbeiter.
Vorgehen: Prüfung, ob überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht eröffnet ist.
Ergebnis: In dieser Konstellation ist ein gesetzliches Widerrufsrecht nach der aktuellen höchstrichterlichen Linie regelmäßig nicht gegeben.
Learning: Erst Rechtsgrundlage klären, dann über Belehrungsdetails nachdenken.
Fall 2: Restwertnahe Konstruktion, wirtschaftliche „Einstandspflicht“ am Ende
Ausgangslage: Vertrag enthält Mechanismen, die wirtschaftlich einem Einstehen für einen bestimmten Fahrzeugwert nahekommen.
Vorgehen: Einordnung als reine Gebrauchsüberlassung vs. finanzierungsnahe Gestaltung; danach Prüfung der Informationsunterlagen und des Abschlusswegs.
Ergebnis: Hier kann eine Prüfung eher sinnvoll sein, weil die Finanzierungseinordnung im Vergleich zum reinen Kilometerleasing näher liegen kann.
Learning: Restwert-/Erwerbsmechanismen sind oft der entscheidende Hebel – nicht „ab 2010 ja/nein“.
Fall 3: Fokus nicht Widerruf, sondern hohe Schlussrechnung nach Rückgabe
Ausgangslage: Streit über Schäden, Minderwert, Kilometerabrechnung.
Vorgehen: Rückgabeprotokoll, Gutachten, Abrechnungspositionen und AGB prüfen; Ziel: Abwehr/Reduktion unberechtigter Forderungen.
Ergebnis: Häufig direkter und pragmatischer als ein Widerrufsversuch.
Learning: Das passende Instrument wählen: Nicht jedes „Leasingproblem“ ist ein „Widerrufsproblem“.
6. Kosten des Widerrufs: womit Sie rechnen müssen
Wer über Widerruf nachdenkt, sollte die Kostenfrage früh mitdenken – nicht erst, wenn ein Schreiben schon raus ist. Typisch sind drei Ebenen:
Kosten für anwaltliche Beratung/außergerichtliche Vertretung
Anwaltskosten richten sich in Deutschland meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen u. a. vom Gegenstandswert ab (z. B. wirtschaftliche Bedeutung des Streits). Je nachdem, ob es bei einer Prüfung bleibt oder ob außergerichtlich verhandelt wird, kann sich der Aufwand deutlich unterscheiden.
Gerichtskosten und Kostenrisiko im Prozess
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entstehen zusätzlich Gerichtskosten. Grundsätzlich gilt: Wer unterliegt, trägt regelmäßig die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten und notwendige Anwaltskosten der Gegenseite). Wie hoch das Risiko konkret ist, hängt von Streitwert und Verfahrensverlauf ab.
Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen – je nach Vertrag – Kosten in zivilrechtlichen Streitigkeiten, aber nicht automatisch in jedem Fall. Üblich ist eine Deckungsanfrage, bevor weitere Schritte gehen. Wichtig: Versicherer prüfen oft, ob ein ausreichender Versicherungsfall, Wartezeiten und Ausschlüsse vorliegen.
Praktischer Tipp: Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, lohnt es sich häufig, die Deckungsfrage vor einer Eskalation zu klären – das schafft Planungssicherheit.
Über advocado können Sie eine Partner-Anwältin oder einen Partner-Anwalt kontaktieren; häufig wird dabei auch der Weg über eine Deckungsanfrage unterstützt – ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt aber stets vom Versicherungsvertrag und dem Einzelfall ab