3. Wann können Geschwister trotzdem erben?
Geschwister können gesetzliche Erben werden – aber nicht über den Pflichtteil, sondern über die gesetzliche Erbfolge.
Geschwister als Erben 2. Ordnung: wann sie „drankommen“
Geschwister gehören zu den Erben 2. Ordnung. Sie kommen grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn es keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) gibt.
Ob Geschwister tatsächlich erben, hängt dann vor allem an der Eltern-Ebene:
- Leben beide Eltern, erben die Eltern (Geschwister gehen leer aus).
- Lebt ein Elternteil, erbt dieses Elternteil – und die Geschwister können über den Stamm des verstorbenen Elternteils beteiligt sein.
- Sind beide Eltern verstorben, erben die Geschwister (und ggf. deren Kinder an ihrer Stelle, wenn ein Geschwisterteil vorverstorben ist).
Was ist, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner vorhanden ist?
Ein Ehe- oder (eingetragener) Lebenspartner kann neben Verwandten gesetzlich miterben. Das kann die Quote der Geschwister deutlich reduzieren – oder je nach Konstellation dazu führen, dass für die Geschwister praktisch nur ein kleiner Anteil übrig bleibt. Hier spielen insbesondere Güterstand und konkrete Familienverhältnisse eine Rolle.
4. Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil von Geschwistern?
Wie viel ein Bruder oder eine Schwester erhält, hängt davon ab,
- ob und welche Elternteile noch leben,
- ob es einen Ehe-/Lebenspartner gibt,
- wie viele Geschwister (oder deren Kinder) beteiligt sind.
Grob gilt: Geschwister erben über die Elternstämme. Ist nur ein Elternteil vorverstorben, teilen sich die Geschwister nur den Anteil, der auf diesen Stamm entfällt. Sind beide Eltern verstorben, wird der Anteil der 2. Ordnung unter den Geschwistern (bzw. deren Nachkommen) verteilt.
5. Halbgeschwister: Was ändert sich?
Halbgeschwister sind nur über einen gemeinsamen Elternteil verwandt. Deshalb gilt:
- Halbgeschwister können nur über den gemeinsamen Elternteil gesetzlich erben.
- Es gibt keinen Anspruch auf den Anteil des Elternteils, mit dem keine Verwandtschaft besteht.
- Sind Abstammung und Verwandtschaft unklar (z. B. fehlende Nachweise), sollte die Einordnung frühzeitig geklärt werden.
6. Erbschaftsteuer: Wie viel dürfen Geschwister steuerfrei erben?
Für Geschwister gilt bei der Erbschaftsteuer ein Freibetrag von 20.000 Euro. Ob und in welcher Höhe danach Steuer anfällt, hängt u. a. vom Wert des Erwerbs und der Steuerklasse ab.
7. Gesetzliche Erbfolge als Geschwister: Was Sie im Erbfall prüfen sollten
Gerade bei Geschwistern ist die häufigste Hürde nicht der Pflichtteil, sondern die korrekte Einordnung der Erbenstellung. Oft hilft diese Reihenfolge:
- Gibt es ein Testament/Erbvertrag? (und ist er auffindbar/wirksam?)
- Gibt es Abkömmlinge? (Kinder, Enkel)
- Gibt es einen Ehe-/Lebenspartner? (und ggf. welcher Güterstand?)
- Leben die Eltern? (wenn nein: wer ist über die Elternstämme nachrückend?)
- Gibt es Halbgeschwister/ungeklärte Verwandtschaft? (Nachweise sichern)
8. Rat vom Anwalt für Erbrecht zur Erbfolge bei Geschwistern
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