Gesetzliche Erbfolge Geschwister: Pflichtteil für Bruder & Schwester?
Gesetzliche Erbfolge Geschwister: Pflichtteil für Bruder & Schwester?
Anja Ciechowski
Beitrag von Anja Ciechowski
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Pflichtteil Pflichtteil für Geschwister

Geschwister können per gesetzlicher Erbfolge erben, wenn der Erblasser keine Verwandten 1. Ordnung hat. Wurden Geschwister jedoch per Testament oder Erbvertrag enterbt, haben sie keinen Anspruch auf einen Pflichtteil – sie gehen leer aus.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge: der entscheidende Unterschied
  3. 2. Haben Geschwister Anspruch auf den Pflichtteil?
  4. 3. Wann können Geschwister trotzdem erben?
  5. 4. Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil von Geschwistern?
  6. 5. Halbgeschwister: Was ändert sich?
  7. 6. Erbschaftsteuer: Wie viel dürfen Geschwister steuerfrei erben?
  8. 7. Gesetzliche Erbfolge als Geschwister: Was Sie im Erbfall prüfen sollten
  9. 8. Rat vom Anwalt für Erbrecht zur Erbfolge bei Geschwistern
  10. 9. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Gesetzliche Erbfolge Geschwister: Pflichtteil für Bruder & Schwester?

Gesetzliche Erbfolge Geschwister: Pflichtteil für Bruder & Schwester?

Geschwister können per gesetzlicher Erbfolge erben, wenn der Erblasser keine Verwandten 1. Ordnung hat. Wurden Geschwister jedoch per Testament oder Erbvertrag enterbt, haben sie keinen Anspruch auf einen Pflichtteil – sie gehen leer aus.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger in Höhe von der Hälfte des gesetzlichen ErbteilsGeschwister gehören nicht zu diesem Personenkreis.

Anspruch auf den Pflichtteil ist möglich, wenn …

  • Sie sind Bruder oder Schwester des Verstorbenen (auch Halbgeschwister) und fragen, ob Sie Pflichtteil verlangen können.
  • Sie wurden im Testament/Erbvertrag nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt.
  • Es geht um die Frage, ob Sie trotzdem etwas bekommen – dann ist meist die gesetzliche Erbfolge (nicht der Pflichtteil) entscheidend.

Achtung: Lassen Sie individuell prüfen, wenn …

  • ein Ehe-/Lebenspartner vorhanden ist (Erbquoten hängen u. a. vom Güterstand ab),
  • ein Testament/Erbvertrag existiert oder unklar ist (gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil werden oft verwechselt),
  • Abstammung/Verwandtschaft nicht eindeutig ist (Adoption, Halbgeschwister, ungeklärte Vaterschaft) oder Streit droht.

Wichtigste Frist (wenn Sie als Erbe in Betracht kommen): Eine Erbausschlagung muss in der Regel binnen 6 Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Anfall der Erbschaft und dem Grund Ihrer Erbenstellung erfahren (in bestimmten Auslands-Konstellationen kann die Frist länger sein).

Diese Infos/Unterlagen helfen für die Einordnung:

  • Testament/Erbvertrag (oder die Information, ob es so etwas gibt)
  • Familienstand des Verstorbenen (Ehe/Lebenspartnerschaft, ggf. Güterstand)
  • Gibt es Kinder/Enkel?
  • Leben die Eltern noch? (ggf. Sterbeurkunden)
  • Nachweise zur Verwandtschaft (Geburtsurkunden/Stammbuch, bei Halbgeschwistern: gemeinsamer Elternteil)

Häufigster Fehler: Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge werden verwechselt – „kein Pflichtteil“ heißt nicht automatisch „kein Erbe“, und umgekehrt.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Geschwister haben niemals einen Pflichtteilsanspruch.
  • Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge (Kinder/Enkel), der Ehe-/Lebenspartner und – unter bestimmten Voraussetzungen – die Eltern.

Kommt darauf an:

  • Ob Geschwister gesetzlich erben, hängt vor allem davon ab, ob Abkömmlinge existieren, ob Eltern noch leben und ob ein Ehe-/Lebenspartner vorhanden ist.
  • Erbquoten können sich je nach Güterstand, Familienkonstellation und letztwilliger Verfügung deutlich unterscheiden.

1. Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge: der entscheidende Unterschied

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass, sondern ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Er greift typischerweise dann, wenn ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger durch Testament/Erbvertrag enterbt wurde oder zu wenig erhält.

Die gesetzliche Erbfolge gilt dagegen nur, wenn es kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag gibt (oder diese nicht den gesamten Nachlass regeln). Dann bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird und in welcher Quote.

2. Haben Geschwister Anspruch auf den Pflichtteil?

Nein. Geschwister sind im gesetzlichen Kreis der Pflichtteilsberechtigten nicht enthalten. Das gilt auch dann, wenn Sie

  • im Testament nicht erwähnt werden,
  • ausdrücklich enterbt wurden oder
  • sich als „nächste Angehörige“ fühlen.

Auch andere Verwandte wie Nichten/Neffen, Cousins/Cousinen, Tanten/Onkel oder Großeltern haben grundsätzlich keinen Pflichtteilsanspruch.

Die gesetzliche Erbfolge im Überblick.

3. Wann können Geschwister trotzdem erben?

Geschwister können gesetzliche Erben werden – aber nicht über den Pflichtteil, sondern über die gesetzliche Erbfolge.

Geschwister als Erben 2. Ordnung: wann sie „drankommen“

Geschwister gehören zu den Erben 2. Ordnung. Sie kommen grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn es keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) gibt.

Ob Geschwister tatsächlich erben, hängt dann vor allem an der Eltern-Ebene:

  • Leben beide Eltern, erben die Eltern (Geschwister gehen leer aus).
  • Lebt ein Elternteil, erbt dieses Elternteil – und die Geschwister können über den Stamm des verstorbenen Elternteils beteiligt sein.
  • Sind beide Eltern verstorben, erben die Geschwister (und ggf. deren Kinder an ihrer Stelle, wenn ein Geschwisterteil vorverstorben ist).

Was ist, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner vorhanden ist?

Ein Ehe- oder (eingetragener) Lebenspartner kann neben Verwandten gesetzlich miterben. Das kann die Quote der Geschwister deutlich reduzieren – oder je nach Konstellation dazu führen, dass für die Geschwister praktisch nur ein kleiner Anteil übrig bleibt. Hier spielen insbesondere Güterstand und konkrete Familienverhältnisse eine Rolle.

4. Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil von Geschwistern?

Wie viel ein Bruder oder eine Schwester erhält, hängt davon ab,

  • ob und welche Elternteile noch leben,
  • ob es einen Ehe-/Lebenspartner gibt,
  • wie viele Geschwister (oder deren Kinder) beteiligt sind.

Grob gilt: Geschwister erben über die Elternstämme. Ist nur ein Elternteil vorverstorben, teilen sich die Geschwister nur den Anteil, der auf diesen Stamm entfällt. Sind beide Eltern verstorben, wird der Anteil der 2. Ordnung unter den Geschwistern (bzw. deren Nachkommen) verteilt.

5. Halbgeschwister: Was ändert sich?

Halbgeschwister sind nur über einen gemeinsamen Elternteil verwandt. Deshalb gilt:

  • Halbgeschwister können nur über den gemeinsamen Elternteil gesetzlich erben.
  • Es gibt keinen Anspruch auf den Anteil des Elternteils, mit dem keine Verwandtschaft besteht.
  • Sind Abstammung und Verwandtschaft unklar (z. B. fehlende Nachweise), sollte die Einordnung frühzeitig geklärt werden.

6. Erbschaftsteuer: Wie viel dürfen Geschwister steuerfrei erben?

Für Geschwister gilt bei der Erbschaftsteuer ein Freibetrag von 20.000 Euro. Ob und in welcher Höhe danach Steuer anfällt, hängt u. a. vom Wert des Erwerbs und der Steuerklasse ab.

7. Gesetzliche Erbfolge als Geschwister: Was Sie im Erbfall prüfen sollten

Gerade bei Geschwistern ist die häufigste Hürde nicht der Pflichtteil, sondern die korrekte Einordnung der Erbenstellung. Oft hilft diese Reihenfolge:

  1. Gibt es ein Testament/Erbvertrag? (und ist er auffindbar/wirksam?)
  2. Gibt es Abkömmlinge? (Kinder, Enkel)
  3. Gibt es einen Ehe-/Lebenspartner? (und ggf. welcher Güterstand?)
  4. Leben die Eltern? (wenn nein: wer ist über die Elternstämme nachrückend?)
  5. Gibt es Halbgeschwister/ungeklärte Verwandtschaft? (Nachweise sichern)

8. Rat vom Anwalt für Erbrecht zur Erbfolge bei Geschwistern

Wenn Ihr Bruder oder Ihre Schwester verstorben ist und weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sie sind sich unsicher, ob Sie in Ihrer individuellen Familienkonstellation einen Anspruch auf das Erbe haben?

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9. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt – Enterbung führt daher grundsätzlich dazu, dass Sie nichts verlangen können.

Was ist zu prüfen: Ob Sie vielleicht gesetzlicher Erbe wären (falls kein wirksames Testament/Erbvertrag existiert) oder ob das Testament formell/in der Auslegung Fragen aufwirft.

Richtig ist: Auch mit Ehe-/Lebenspartner können Geschwister in bestimmten Konstellationen miterben – die Quote ist dann aber meist geringer und hängt u. a. vom Güterstand ab.

Was ist zu prüfen: Ob Abkömmlinge existieren, ob und welcher Partner vorhanden ist und wie die Eltern-Ebene aussieht.

Richtig ist: Leben Eltern noch, sind sie vorrangig beteiligt. Geschwister erben über die Elternstämme und nicht „automatisch alles“.

Was ist zu prüfen: Leben Vater/Mutter? Gibt es Geschwister-Nachkommen (Nichten/Neffen), die an die Stelle eines vorverstorbenen Geschwisterteils treten?

Richtig ist: Halbgeschwister können gesetzlich erben – aber nur über den gemeinsamen Elternteil.

Was ist zu prüfen: Abstammungsnachweise und ob der gemeinsame Elternteil im Erbfall bereits verstorben ist.

Richtig ist: Pflichtteil = Geldanspruch bestimmter Personen; Erbteil = Miterbenstellung am Nachlass.

Was ist zu prüfen: Geht es um Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten – oder um die Frage, wer ohne Testament Erbe wird?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 27.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: BGB: §§ 1924, 1925, 1926, 1931, 1371, 1944, 2303; ErbStG: § 16

Letzte Aktualisierung

27.03.2026

  • Am Anfang steht jetzt ein kurzer „Schnell-Check“, damit man sofort sieht, ob man als Geschwister überhaupt betroffen ist.
  • Es ist klarer getrennt, was immer gilt (kein Pflichtteil für Geschwister) und was von der Familienlage abhängt (ob und wie man erbt).
  • Die Rolle von Ehepartnern und Eltern wurde so erklärt, dass typische Denkfehler vermieden werden.
  • Es gibt mehrere kurze Beispiele, damit man echte Fälle schneller wiedererkennt.
  • Statt Fragen-Antworten am Ende gibt es typische Irrtümer mit „Was stimmt wirklich?“ und „Was sollte ich prüfen?“.
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Anja Ciechowski
Anja Ciechowski
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