Bauvertrag prüfen lassen: Sichergehen und Risiken vermeiden
Bauvertrag prüfen lassen: Sichergehen und Risiken vermeiden
Olga Karrasch
Beitrag von Olga Karrasch
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Baurecht Bauvertrag prüfen lassen

Das neue Bauvertragsrecht von 2018 soll die Lage privater Bauherren verbessern. Dennoch erhalten Häuslebauer immer noch gänzlich oder teilweise nicht rechtskonforme, veraltete Bauverträge, welche den neuen Regelungen nicht entsprechen. Daraus können sich gravierende Probleme in Bezug auf Kosten, Dauer oder Gewährleistung ergeben. Um keine Risiken einzugehen, können Bauherren ihren Bauvertrag prüfen lassen.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Bauvertrag prüfen lassen: Was ist wichtig?
  3. 2. Welche Regeln gelten für Bauverträge?
  4. 3. Typische Fehler im Bauvertrag
  5. 4. Technische Prüfung oder juristische Prüfung des Bauvertrags?
  6. 5. Wann Sie nicht ohne individuelle Prüfung unterschreiben sollten
  7. 6. Was tun, wenn der Bauvertrag schon vorliegt?
  8. 7. Kosten einer Bauvertragsprüfung
  9. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Ersteinschätzung erhalten

Bauvertrag prüfen lassen: Sichergehen und Risiken vermeiden

Bauvertrag prüfen lassen: Sichergehen und Risiken vermeiden

Das neue Bauvertragsrecht von 2018 soll die Lage privater Bauherren verbessern. Dennoch erhalten Häuslebauer immer noch gänzlich oder teilweise nicht rechtskonforme, veraltete Bauverträge, welche den neuen Regelungen nicht entsprechen. Daraus können sich gravierende Probleme in Bezug auf Kosten, Dauer oder Gewährleistung ergeben. Um keine Risiken einzugehen, können Bauherren ihren Bauvertrag prüfen lassen.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Einen Bauvertrag prüfen zu lassen bedeutet, Vertragsentwurf, Baubeschreibung, Zahlungsplan, Fristen, Sicherheiten und Klauseln vor der Unterschrift rechtlich und gegebenenfalls technisch auf Risiken prüfen zu lassen.

Gilt, wenn …

  • Sie als private Bauherrin oder privater Bauherr ein Haus bauen, umbauen oder größere Bauleistungen beauftragen möchten.
  • Ihnen ein Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag oder ein Vertrag mit VOB/B-Regelungen vorliegt.
  • Baubeschreibung, Fertigstellung, Zahlungsplan, Nachträge, Sicherheiten oder Gewährleistung nicht eindeutig geregelt sind.

Sonderfall: Wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist, geht es nicht mehr nur um eine vorsorgliche Prüfung. Dann muss zuerst geklärt werden, ob Widerruf, Kündigung, Vertragsanpassung oder ein Vorgehen gegen einzelne Klauseln möglich ist.

Wichtigste Frist: Bei einem Verbraucherbauvertrag beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Sie beginnt bei Verbraucherbauverträgen nicht, bevor der Unternehmer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat.

Diese Informationen und Unterlagen helfen sofort weiter:

  • Vertragsentwurf mit allen Anlagen
  • Baubeschreibung oder Leistungsbeschreibung
  • Zahlungsplan und Abschlagsregelungen
  • Baupläne, Grundrisse, Schnitte und technische Unterlagen
  • Widerrufsbelehrung, falls vorhanden
  • Nachtrags-, Sonderwunsch- oder Änderungsvereinbarungen
  • Schriftverkehr mit Bauunternehmen, Bauträger oder Handwerksbetrieb

Häufigster Fehler: Viele Bauherren unterschreiben, obwohl Baubeschreibung, Bauzeit, Zahlungsplan oder Änderungsrechte noch unklar formuliert sind.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Bauverträge sind rechtlich verbindlich.
  • Seit 2018 enthält das BGB besondere Regelungen zum Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag.
  • Beim Verbraucherbauvertrag ist die Baubeschreibung besonders wichtig, weil sie die geschuldete Bauleistung konkretisiert.
  • Unklare Zahlungspläne, fehlende Fertigstellungsfristen und vage Leistungsbeschreibungen können später zu Mehrkosten oder Streit führen.

Kommt darauf an:

  • ob ein Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag oder Einzelgewerkvertrag vorliegt,
  • ob die VOB/B wirksam und vollständig einbezogen wurde,
  • ob der Zahlungsplan zum Baufortschritt passt,
  • ob Sicherheiten und Abschlagszahlungen korrekt geregelt sind,
  • ob bereits unterschrieben wurde,
  • ob technische und rechtliche Fragen getrennt geprüft werden müssen.

Allgemeine Informationen reichen nicht aus, wenn der Vertrag unterschriftsreif vorliegt, hohe Abschlagszahlungen vorgesehen sind, ein Bauträgervertrag notariell beurkundet werden soll oder bereits Streit über Mängel, Nachträge oder Bauverzögerungen besteht.

Anführungszeichen

Wer einen unausgewogenen und verbraucherfeindlichen Vertrag unterschreibt, hat den Rechtsstreit vorprogrammiert.

Manuela Reibold-Rolinger
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

1. Bauvertrag prüfen lassen: Was ist wichtig?

Ein Bauvertrag regelt, welche Bauleistung das Unternehmen schuldet, welchen Preis Bauherren zahlen müssen und welche Rechte bei Verzögerungen, Mängeln, Nachträgen oder Kündigung bestehen.

Die Prüfung soll vor allem klären:

  • Ist die geschuldete Leistung eindeutig beschrieben?
  • Ist der Preis nachvollziehbar und vollständig?
  • Passt der Zahlungsplan zum tatsächlichen Baufortschritt?
  • Gibt es verbindliche Termine?
  • Sind Sicherheiten vorgesehen?
  • Sind Nachträge und Sonderwünsche verständlich geregelt?
  • Werden Rechte bei Mängeln oder Verzögerungen eingeschränkt?
  • Ist die Widerrufsbelehrung korrekt, falls ein Widerrufsrecht besteht?

Wichtig: Eine Vertragsprüfung garantiert keinen konfliktfreien Bauablauf. Sie kann aber Risiken sichtbar machen, bevor Bauherren eine rechtlich bindende Verpflichtung eingehen.

2. Welche Regeln gelten für Bauverträge?

Der Bauvertrag ist seit 2018 ausdrücklich im BGB geregelt. Er betrifft insbesondere die Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.

Für private Bauherren ist zusätzlich der Verbraucherbauvertrag wichtig. Er liegt vor, wenn ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude übernimmt.

Verbraucherbauvertrag

Beim Verbraucherbauvertrag gelten besondere Schutzregeln. Dazu gehören insbesondere:

  • Textform des Vertrags,
  • vorvertragliche Informationen,
  • Baubeschreibung,
  • Widerrufsrecht,
  • Regeln zu Abschlagszahlungen,
  • Sicherheiten,
  • Herausgabe bestimmter Bauunterlagen.

Bei Abschlagszahlungen darf der Gesamtbetrag nach § 650m BGB grundsätzlich 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreiten. Zudem ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel vorgesehen.

Einzelne Gewerke

Nicht jeder Auftrag im Zusammenhang mit einem Neubau ist automatisch ein Verbraucherbauvertrag. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vertrag über ein einzelnes Gewerk bei einem Neubau nicht schon deshalb ein Verbraucherbauvertrag ist.

Das ist praktisch wichtig, weil davon abhängen kann, welche Schutzvorschriften greifen.

Bauträgervertrag

Beim Bauträgervertrag geht es regelmäßig nicht nur um Bauleistungen, sondern auch um den Erwerb von Grundstück oder Wohnungseigentum. Solche Verträge sind besonders prüfungsbedürftig, weil sie meist notariell beurkundet werden und viele wirtschaftliche Risiken bündeln.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Leistungsbeschreibung,
  • Zahlungsplan,
  • Fälligkeitsvoraussetzungen,
  • Fertigstellung,
  • Sonderwünsche,
  • Abnahme,
  • Gewährleistung,
  • Rücktritts- und Kündigungsregelungen.
Infografik: Aus diesen Gründen sollten Sie Ihren Bauvertrag prüfen lassen.

3. Typische Fehler im Bauvertrag

Unklare Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist das Kernstück des Bauvertrags. Sie sollte genau festlegen, welche Bauleistungen, Materialien, Qualitäten und Ausstattungen geschuldet sind.

Problematisch können Formulierungen sein wie:

  • „oder gleichwertig“
  • „handelsüblich“
  • „nach Wahl des Unternehmers“
  • „deutsches Markenprodukt“
  • „Ausführung nach technischer Möglichkeit“

Solche Begriffe sind nicht automatisch unwirksam. Sie können aber offenlassen, welche Qualität tatsächlich geschuldet ist.

Zu prüfen ist:

  • Sind Hersteller, Modelle, Materialien und Qualitätsstandards konkret benannt?
  • Sind Eigenleistungen klar abgegrenzt?
  • Sind Außenanlagen, Hausanschlüsse, Erdarbeiten und Baunebenkosten enthalten?
  • Stimmen Baubeschreibung, Pläne und Vertrag überein?

Fehlende Fertigstellungsfrist

Ein Bauvertrag sollte klar regeln, wann das Bauvorhaben fertiggestellt sein muss oder wie lange die Bauausführung dauert. Für Verbraucherbauverträge sieht § 650k BGB verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder zur Dauer der Bauausführung vor.

Fehlt eine klare Regelung, kann es später schwierig werden, Verzug, Ersatzansprüche oder Vertragsstrafen durchzusetzen.

Riskanter Zahlungsplan

Ein Zahlungsplan ist besonders kritisch, wenn Bauherren früh viel zahlen sollen, obwohl der Baufortschritt noch gering ist.

Warnsignale sind:

  • hohe Vorauszahlungen,
  • Raten ohne klaren Baufortschritt,
  • Zahlung vor prüffähiger Leistung,
  • fehlende Sicherheiten,
  • unklare Folgen bei Mängeln,
  • keine Regelung zum Einbehalt.

Ein guter Zahlungsplan orientiert sich am tatsächlichen Baufortschritt und lässt Bauherren nicht unangemessen in Vorleistung gehen.

Fehlende Sicherheiten

Sicherheiten schützen Bauherren, wenn das Unternehmen nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder mit wesentlichen Mängeln leistet.

Zu prüfen ist:

  • Gibt es eine Vertragserfüllungssicherheit?
  • Gibt es einen Sicherheitseinbehalt?
  • Ist eine Bürgschaft vorgesehen?
  • Wird die Sicherheit rechtzeitig gestellt?
  • Passt die Regelung zum Vertragstyp?

VOB/B ohne klare Einordnung

Die VOB/B ist kein Fehler an sich. Sie verändert aber Rechte und Pflichten im Bauvertrag. Für private Bauherren ist entscheidend, ob sie wirksam einbezogen wurde und welche Folgen das hat.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Wurde die VOB/B vollständig übergeben oder wirksam einbezogen?
  • Gilt sie vollständig oder nur teilweise?
  • Gibt es Abweichungen im Vertrag?
  • Welche Auswirkungen hat sie auf Abnahme, Mängelrechte, Fristen und Zahlungen?

Unklare Nachträge und Sonderwünsche

Während eines Bauprojekts ändern sich oft Wünsche oder technische Anforderungen. Dann stellt sich die Frage, ob eine Änderung verlangt werden kann, wie sie vergütet wird und ob sich die Bauzeit verlängert.

Das gesetzliche Anordnungsrecht nach § 650b BGB ist an Voraussetzungen gebunden und ersetzt keine saubere vertragliche Regelung zu Nachträgen.

Anführungszeichen

Wir haben uns darauf spezialisiert, Bauverträge präventiv zu prüfen, diese ausgeglichen zu gestalten und dafür zu sorgen, dass Rechtstreitigkeiten im Bauvertragsverhältnis vermieden werden.

Manuela Reibold-Rolinger
Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht

4. Technische Prüfung oder juristische Prüfung des Bauvertrags?

Nicht jede Prüfung beantwortet dieselbe Frage. Häufig ist eine Kombination sinnvoll.

Technische Prüfung

Eine technische Prüfung klärt, ob die geplante Bauleistung vollständig, plausibel und bautechnisch nachvollziehbar beschrieben ist.

Sie betrifft vor allem:

  • Baubeschreibung,
  • Pläne,
  • Gebäudedaten,
  • Ausstattungsstandards,
  • Materialien,
  • Haustechnik,
  • Energie- und Schallschutz,
  • Schnittstellen zwischen Gewerken,
  • Eigenleistungen.

Eine technische Prüfung kann zum Beispiel durch Architektinnen, Bauingenieure oder Bausachverständige erfolgen.

Juristische Prüfung

Eine juristische Prüfung klärt, welche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag folgen und ob einzelne Klauseln rechtlich riskant sind.

Sie betrifft vor allem:

  • Vertragstyp,
  • Widerrufsrecht,
  • Zahlungsplan,
  • Sicherheiten,
  • Fristen,
  • Nachträge,
  • Kündigung,
  • Abnahme,
  • Gewährleistung,
  • VOB/B,
  • Haftungsbegrenzungen.

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der Vertrag bereits unterschriftsreif vorliegt oder erhebliche wirtschaftliche Folgen hat.

5. Wann Sie nicht ohne individuelle Prüfung unterschreiben sollten

Eine individuelle Prüfung ist besonders wichtig, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Die Baubeschreibung enthält viele offene Begriffe.
  • Der Vertrag nennt keine klare Fertigstellungsfrist.
  • Der Zahlungsplan sieht hohe frühe Abschläge vor.
  • Die VOB/B ist einbezogen.
  • Ein Bauträgervertrag soll notariell beurkundet werden.
  • Sonderwünsche oder Eigenleistungen sind nicht sauber geregelt.
  • Es gibt keine klare Regelung zu Sicherheiten.
  • Der Vertrag enthält Haftungsbegrenzungen oder Gewährleistungseinschränkungen.
  • Sie haben bereits unterschrieben und möchten prüfen, ob Widerruf oder Anpassung möglich ist.
  • Es besteht bereits Streit über Nachträge, Mängel oder Verzögerungen.

Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto weniger reicht ein allgemeiner Überblick. Dann sollte der konkrete Vertrag geprüft werden.

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6. Was tun, wenn der Bauvertrag schon vorliegt?

Nicht unter Zeitdruck unterschreiben

Bauherren sollten sich nicht auf Aussagen verlassen wie „Das ist unser Standardvertrag“ oder „Das unterschreiben alle Kunden so“. Standardverträge können trotzdem nachteilig oder unpassend sein.

Unterlagen vollständig sammeln

Vor einer Prüfung sollten alle Vertragsbestandteile vorliegen:

  • Hauptvertrag,
  • Baubeschreibung,
  • Anlagen,
  • Pläne,
  • Zahlungsplan,
  • Widerrufsbelehrung,
  • Sonderwünsche,
  • Schriftverkehr.

Fehlt eine Anlage, sollte sie vor der Unterschrift angefordert werden.

Offene Punkte markieren

Praktisch hilfreich ist eine eigene Liste mit Fragen:

  • Was ist im Preis enthalten?
  • Was kostet extra?
  • Wann ist Fertigstellung?
  • Wann muss gezahlt werden?
  • Was passiert bei Verzögerung?
  • Wer trägt das Risiko für Planungsänderungen?
  • Welche Sicherheiten gibt es?

Technische und rechtliche Fragen trennen

Nicht jede Unklarheit ist rein juristisch. Eine lückenhafte Baubeschreibung kann technische und rechtliche Folgen haben. Deshalb sollte geprüft werden, ob neben einer anwaltlichen Prüfung auch eine technische Einschätzung sinnvoll ist.

Änderungsvorschläge schriftlich festhalten

Mündliche Zusagen helfen später oft wenig. Änderungen sollten schriftlich in Vertrag, Baubeschreibung oder Anlagen aufgenommen werden.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Unklare Baubeschreibung

Ausgangslage: Eine Bauherrin erhält einen Vertragsentwurf für ein Einfamilienhaus. In der Baubeschreibung stehen mehrfach Formulierungen wie „oder gleichwertig“ und „nach Wahl des Unternehmers“.

Vorgehen: Die Baubeschreibung wird technisch und juristisch geprüft. Unklare Qualitätsangaben werden markiert und konkrete Produkt-, Material- und Ausstattungsstandards vorgeschlagen.

Ergebnis: Vor der Unterschrift werden einzelne Leistungspositionen präzisiert.

Learning: Je genauer die Leistung beschrieben ist, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten über Qualität und Mehrkosten.

Fall 2: Hohe Abschlagszahlungen

Ausgangslage: Ein Zahlungsplan sieht hohe Zahlungen bereits zu Beginn der Bauphase vor. Wesentliche Leistungen wären zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbracht.

Vorgehen: Der Zahlungsplan wird mit dem geplanten Baufortschritt und den gesetzlichen Schutzregeln abgeglichen.

Ergebnis: Die Fälligkeiten werden stärker an konkrete Bauabschnitte und Sicherheiten gekoppelt.

Learning: Nicht nur der Gesamtpreis zählt. Auch der Zeitpunkt der Zahlungen entscheidet über das wirtschaftliche Risiko.

Fall 3: Einzelnes Gewerk beim Neubau

Ausgangslage: Ein privater Bauherr beauftragt mehrere Handwerksunternehmen einzeln. Ein Unternehmen übernimmt nur Innen- und Außenputzarbeiten.

Vorgehen: Geprüft wird, ob für diesen Einzelauftrag die Regeln des Verbraucherbauvertrags greifen oder ob ein allgemeiner Bauvertrag vorliegt.

Ergebnis: Die rechtliche Einordnung hängt nicht allein davon ab, dass die Leistung Teil eines Neubaus ist.

Learning: Der Vertragstyp entscheidet mit darüber, welche Schutzrechte und Pflichten gelten.

7. Kosten einer Bauvertragsprüfung

Die Kosten hängen vom Umfang des Vertrags und vom Prüfungsziel ab. Eine kurze Prüfung einzelner Klauseln ist weniger aufwendig als die vollständige Prüfung eines Bauvertrags mit umfangreicher Baubeschreibung, Plänen und Zahlungsplan.

Kostenfaktoren sind insbesondere:

  • Umfang des Vertrags,
  • Anzahl und Länge der Anlagen,
  • technische Komplexität,
  • Vertragstyp,
  • VOB/B-Regelungen,
  • Bauträgervertrag,
  • Zeitdruck,
  • Prüfung nur einzelner Punkte oder vollständige Vertragsanalyse,
  • Abstimmung mit Sachverständigen.

Wichtig ist: Eine Prüfung verursacht zwar Kosten. Unklare Leistungen, hohe Vorauszahlungen, fehlende Sicherheiten oder streitige Nachträge können aber deutlich teurer werden.

Nicht pauschal sagen lässt sich:

  • ob jede Prüfung denselben Aufwand hat,
  • ob eine technische Prüfung zusätzlich nötig ist,
  • ob nach der Prüfung zwingend verhandelt werden muss,
  • ob der Vertrag insgesamt „gut“ oder „schlecht“ ist, ohne ihn konkret zu sehen.

Über advocado können Sie Ihren Fall schildern und eine Ersteinschätzung durch eine Partner-Anwältin oder einen Partner-Anwalt erhalten. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie ein Angebot für die weitere Prüfung annehmen möchten.

Kosten
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Nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung von einem unserer Partner-Anwälte. Sie erhalten im Anschluss ein individuelles Festpreisangebot und entscheiden dann, ob Sie den Anwalt mit der Vertragsprüfung beauftragen. Bis dahin besteht für Sie kein Kostenrisiko.

8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Musterverträge können veraltet, unvollständig oder für ein anderes Bauvorhaben gedacht sein.

Was ist zu prüfen: Vertragstyp, Baubeschreibung, Zahlungsplan, Fristen, Sicherheiten, Nachträge und Gewährleistung.

Richtig ist: Die Baubeschreibung bestimmt oft, welche Leistung tatsächlich geschuldet ist. Beim Verbraucherbauvertrag haben Baubeschreibung und Vertragsinhalt eine zentrale Bedeutung.

Was ist zu prüfen: Ob Baubeschreibung, Pläne und Vertrag widerspruchsfrei zusammenpassen.

Richtig ist: Die VOB/B ist nicht per se unzulässig. Sie kann aber Rechte und Pflichten verändern und muss wirksam einbezogen sein.

Was ist zu prüfen: Einbeziehung, Abweichungen, Auswirkungen auf Abnahme, Fristen, Mängelrechte und Zahlungen.

Richtig ist: Auch einzelne Gewerke, größere Sanierungen oder Umbauten können erhebliche Kosten- und Haftungsrisiken auslösen.

Was ist zu prüfen: Auftragswert, Leistungsumfang, Zahlungsplan, Schnittstellen zu anderen Gewerken und Gewährleistung.

Richtig ist: Nach der Unterschrift wird die Prüfung schwieriger, aber nicht automatisch sinnlos. Je nach Vertrag können Widerruf, Kündigung, Nachverhandlung oder Klauselprüfung relevant sein.

Was ist zu prüfen: Vertragstyp, Datum der Unterschrift, Widerrufsbelehrung, notarielle Beurkundung, Zahlungsstand und bisherige Leistungen.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 24.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere §§ 650a, 650b, 650i bis 650n BGB; Art. 249 §§ 1 bis 3 EGBGB; § 355 BGB und § 356e BGB.

Letzte Aktualisierung

24.06.2026

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