Subventionsbetrug abwehren & Anzeige verhindern
Subventionsbetrug abwehren & Anzeige verhindern
Michael Wübbe
Beitrag von
Rechtsanwalt für Strafrecht
Aktualisiert am

... Betrug Subventionsbetrug

Um die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Pandemie abzufedern, haben Bund und Länder mehrere Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt. Wenn Anträge jedoch auf wissentlich gemachten Falschangaben beruhen, liegt Subventionsbetrug vor. Für das Erschleichen öffentlicher Leistungen drohen den Tätern empfindliche Geld- und Haftstrafen.

Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Was bedeutet Subventionsbetrug?
  3. 2. Was droht bei Subventionsbetrug?
  4. 3. Wie kann ich verhindern, dass ich Subventionsbetrug begehe?
  5. 4. Was soll ich tun, wenn mir Subventionsbetrug vorgeworfen wird?
  6. 5. Kosten: Womit Sie grob rechnen sollten
  7. 6. Häufige Irrtümer aufgeklärt
Hilfe erhalten

Subventionsbetrug abwehren & Anzeige verhindern

Subventionsbetrug abwehren & Anzeige verhindern

Um die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Pandemie abzufedern, haben Bund und Länder mehrere Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt. Wenn Anträge jedoch auf wissentlich gemachten Falschangaben beruhen, liegt Subventionsbetrug vor. Für das Erschleichen öffentlicher Leistungen drohen den Tätern empfindliche Geld- und Haftstrafen.

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Subventionsbetrug liegt vereinfacht gesagt vor, wenn im Subventionsverfahren subventionserhebliche Angaben bewusst falsch, unvollständig oder pflichtwidrig nicht mitgeteilt werden – oder wenn Fördermittel zweckwidrig verwendet werden.

Gilt typischerweise, wenn …

  • Sie haben im Antrag Angaben gemacht, die im Formular/Bescheid als subventionserheblich gekennzeichnet sind (oder von denen die Förderung rechtlich abhängt) – und diese Angaben stimmen nicht.
  • Sie haben förderrelevante Änderungen (z. B. weggefallene Voraussetzungen) nicht mitgeteilt, obwohl die Regeln/der Bescheid eine Mitteilungspflicht vorsehen.
  • Sie haben Mittel entgegen einer Zweck- oder Verwendungsbeschränkung eingesetzt (z. B. private Entnahmen, obwohl nur betriebliche Fixkosten förderfähig sind).

Sonderfall: Wenn bereits Ermittlungsdruck da ist (Anhörungsbogen/Vorladung, Durchsuchung, Beschlagnahme) oder es um höhere Beträge / mehrere Anträge / mehrere Beteiligte geht, reichen allgemeine Hinweise oft nicht mehr aus – dann sollte der konkrete Aktenstand individuell geprüft werden.

Wichtigste Frist: Steht im Schreiben der Ermittlungsbehörde eine Frist zur Stellungnahme, beginnt sie in der Regel mit Zustellung. Häufig sind es kurze Fristen (z. B. eine Woche) – Sie müssen aber in der Regel nicht zur Sache aussagen, nur weil eine Frist gesetzt wurde.

Diese Unterlagen sollten Sie griffbereit haben:

  • Antrag(e) inkl. Anlagen, Uploads, Erklärungen zu subventionserheblichen Tatsachen
  • Bewilligungsbescheid, Nebenbestimmungen, Verwendungsnachweise / Schlussabrechnung
  • Korrespondenz mit der Behörde, Rückfragen, Korrekturen
  • Belege zur Mittelverwendung (Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsnachweise)

Häufigster Fehler: Betroffene erklären sich „zur Klärung“ vorschnell gegenüber Polizei/Staatsanwaltschaft oder reichen Unterlagen nach, ohne den Vorwurf und die Aktenlage zu kennen.

Über advocado können Sie eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt anfragen – sinnvoll vor allem, wenn bereits Post der Ermittlungsbehörden vorliegt oder hohe Summen betroffen sind.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Subventionsbetrug setzt nicht zwingend voraus, dass Geld schon ausgezahlt wurde; entscheidend sind u. a. falsche/fehlende subventionserhebliche Angaben.
  • „Selbstanzeige“ ist kein Automatismus: Straflosigkeit kommt im Gesetz vor allem dann in Betracht, wenn freiwillig verhindert wird, dass die Subvention aufgrund der Tat gewährt wird (vereinfacht: rechtzeitig vor Bewilligung/Auszahlung und wirksam).
  • Bei einem strafrechtlichen Vorwurf dürfen Sie grundsätzlich schweigen und zunächst Akteneinsicht über einen Anwalt prüfen lassen.

Es kommt stark auf den Einzelfall an bei:

  • der Frage, ob die Leistung überhaupt eine „Subvention“ im Sinn des § 264 StGB ist (Programmtyp, Rechtsgrundlage).
  • der Kernfrage, welche Angaben „subventionserheblich“ sind: Das hängt von Gesetz/Programm, Formular, Bescheid und ggf. Subventionsvertrag ab.
  • der Bewertung von Vorsatz/Leichtfertigkeit und davon, ob Fehler plausibel erklärbar oder dokumentiert sind.
Infografik: Subventionsbetrug bei der Corona-Soforthilfe – 2.500 Strafanzeigen in Deutschland.

1. Was bedeutet Subventionsbetrug?

Subventionsbetrug ist eine Straftat: Die Täter täuschen Subventionsgeber wie Behörden mit der Absicht, sich durch unwahre oder unrichtige sowie nichtvollständige Angaben öffentliche Fördermittel zu erschleichen.

Subventionsbetrug begeht nach § 264 StGB derjenige, der

  • gegenüber Vergabestellen falsche Angaben macht, die für ihn von Vorteil sind.
  • Anträge falsch ausfüllt, um öffentliche Zuwendungen zu erhalten.
  • die erlangten Subventionsleistungen nicht zweckgemäß verwendet.
  • unvollständige Angaben zur Bewilligung, Rückforderung, Weitergewährung oder zum Belassen einer Förderung angibt.

Anders als beim Betrug nach § 263 StGB ist ein Subventionsbetrug schon möglich, wenn die Leistung noch nicht gewährt wurde und der Behörde noch kein Schaden entstanden ist. Da es auf die tatsächliche Auszahlung der Fördermittel nicht ankommt, kann bereits mit Absenden eines wissentlich falsch ausgefüllten Antrags der Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllt sein.

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Subventionsbetrug & Corona

Um die immensen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, haben Bund und Ländern in den vergangenen Monaten zahlreiche Soforthilfeprogramme für Selbstständige und Freiberufler sowie Corona-Hilfen für Arbeitgeber bereitgestellt. Die Hilfsmaßnahmen im Umfang von 50 Milliarden Euro sollten Umsatzeinbußen ausgleichen und Betriebe vor der Firmeninsolvenz schützen.

Da die Behörden eine rasche Auszahlung sicherstellen wollten, verzichteten sie bewusst auf ein aufwendiges bürokratisches Antragsverfahren. Dies führte jedoch in vielen Fällen zu Missbrauch.

Die Antragsteller erschlichen sich Leistungen, indem sie z. B.

  • falsche Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Situation machten.
  • die ausgezahlten Gelder nicht zweckgemäß einsetzten.
  • Leistungen für Unternehmen beantragten, die entweder schon lange insolvent waren oder gar nicht existierten.
  • Fördermittel mehrfach für ein Unternehmen beantragten.
  • Kontaktdaten fremder Firmen verwendeten und ihre eigenen Kontodaten angaben.
  • unkorrekte Angaben zur Mitarbeiterzahl und Unternehmensgröße machten.
  • durch Fake-Seiten offizieller Unternehmen illegal Daten stahlen oder Phishing-Mails versandten.

Wie viele Fälle es von Corona-Subventionsbetrug gibt, ist bislang unklar, da die Ermittlungen andauern. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur zufolge belaufen sich die wirtschaftlichen Schäden bundesweit bereits jetzt auf ca. 22 Millionen Euro.

2. Was droht bei Subventionsbetrug?

Da Betrug von Subventionsgebern eine Straftat ist, müssen Täter mit u. a. Geldstrafen, Haftstrafen und Entzug der Gewerbezulassung rechnen.

Wie hoch ist die mögliche Strafe bei Subventionsbetrug?

Grundsätzlich kann das Gericht das Erschleichen von Subventionen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren ahnden. In besonders schweren Fällen ist eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren möglich.

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren: Versuchter und leichtfertiger Subventionsbetrug – wer also mittels (bewusst) unrichtiger Angaben billigend Gelder erhält, die einem nicht zustehen
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren: Schwerer Subventionsbetrug, z. B. Beantragen von Fördergeldern für ein nicht-existierendes Unternehmen
  • Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren: Besonders schwerer Subventionsbetrug mit einer Auszahlung von Subventionen in Höhe von 50.000 Euro z. B. durch Urkundenfälschung, Missbrauch der eigenen Befugnisse oder Stellung als Amtsträger zur Erlangung von Fördermitteln oder als Mitglied einer Bande

Macht ein Arbeitgeber falsche Angaben zu den Arbeitsstunden seiner Mitarbeiter, um Kurzarbeit zu beantragen, muss er ebenfalls mit einer Anzeige rechnen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitsausfall nicht auf die Corona-Krise zurückzuführen ist und er somit bereits über die notwendigen Voraussetzungen zur Kurzarbeit täuscht.

Daneben ist eine Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder eine falsche Versicherung an Eides statt nach § 156 StGB möglich. Letzteres ist der Fall, wenn der Antragsteller z. B. per eidesstattlicher Unterschrift versichert, dass seine finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die wirtschaftlichen Engpässe während der Corona-Pandemie auszugleichen.

Welche weiteren Folgen hat Subventionsbetrug?

Kommt es zu einem Urteil wegen Subventionsbetrugs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen außerdem gewerberechtlichen Folgen drohen:

  • Das Gewerbeamt kann die die Gewerbezulassung entziehen.
  • Das Gericht kann die Teilnahme des Unternehmens an öffentlichen Ausschreibungen verbieten.
  • Der Täter kann für mindestens 5 Jahre nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein (bei Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens 1 Jahr).
  • Der Täter verliert seine Zulassung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit z. B. als Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Wann verjährt Subventionsbetrug?

Der Tatbestand des Subventionsbetrugs verjährt nach 5 Jahren. Die Verjährungsfrist setzt mit Beendigung der Taten ein. Das bedeutet, dass die Verjährung von Subventionsbetrug nicht mit den falschen Angaben im Antrag beginnt, sondern erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Täter die Zahlung der Fördermittel erhält.

3. Wie kann ich verhindern, dass ich Subventionsbetrug begehe?

Um zu verhindern, dass Sie bei der Beantragung von Hilfsmaßnahmen Subventionsbetrug begehen, müssen Sie sämtliche Anträge auf Fördermittel wahrheitsgetreu ausfüllen.

Grundlage für die Gewährung der Fördermittel sind die subventionserheblichen Angaben, die Sie als Antragsteller angeben. Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, die für das Erlangen der Leistung notwendig sind.

Täuschen Sie bewusst über die Voraussetzungen, verschweigen Sie wichtige Tatsachen oder machen wissentlich Falschangaben, liegt eine Betrugshandlung vor.

Worauf muss ich bei Corona-Hilfen achten?

Insbesondere bezüglich der Corona-Soforthilfen besteht aufgrund der teils unklaren Förderbedingungen das Risiko, falsche Angaben zu machen. Um zu verhindern, dass Sie sich strafbar machen, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Hilfsmaßnahmen erfüllen.

Als Selbstständiger oder Unternehmer haben Sie nur dann einen Anspruch auf die Soforthilfen, wenn

  • Umsatzeinbrüche, Honorar- und Auftragsausfälle und Zahlungsengpässe durch die Corona-Pandemie entstanden sind.
  • die finanziellen Engpässe zu einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage führen.
  • sich Ihr Unternehmen am 31.12.2019 noch nicht in Zahlungsschwierigkeiten befand.

Die Subventionen sind außerdem als Betriebseinnahme zu versteuern und sind in der Steuererklärung anzugeben. Neben den Vergabestellen und Behörden wird daher auch das Finanzamt die notwendigen Voraussetzungen überprüfen und den Missbrauch von Fördermitteln zur Anzeige bringen.

Hinweis
Hinweis:

Die Strafverfolgungs­behörde kann Sie nur dann haftbar machen, wenn Sie wissentlich im Antrag gelogen haben. Allerdings haften Sie auch dann, wenn Sie fahrlässig handeln, d. h. die fehlerhaften Angaben eigentlich kennen. Um eine Haftung zu umgehen, machen Sie erforderliche Angaben immer sorgfältig und prüfen diese vor Absenden nochmals eingehend.

Wer sich zwar nicht eines Betruges schuldig gemacht hat, aber dennoch nicht die Förderungsbedingungen erfüllt, muss die Soforthilfen vollständig zurückzahlen.

4. Was soll ich tun, wenn mir Subventionsbetrug vorgeworfen wird?

Stehen Sie im Verdacht, Subventionsbetrug begangen zu haben, gibt es mehrere Handlungsoptionen, um Schlimmeres zu verhindern. Es kommt darauf an, ob Sie den Vorwurf des Betrugs nur vermuten oder bereits Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben.

Anführungszeichen

Bei Schreiben der Staatsanwaltschaft sofort bei einem Rechtsanwalt melden. Mit einer strategischen Beratung ist oftmals eine Anklage vermeidbar.

Michael Wübbe
Rechtsanwalt für Strafrecht

Korrektur des Förderantrags und Selbstanzeige

Haben Sie den Fehler selbst bemerkt, aber den Antrag mit den Falschangaben bereits abgeschickt, können Sie einen Korrekturantrag mit den richtigen Angaben an die betreffende Behörde schicken. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es noch nicht zur Auszahlung der Leistung gekommen ist.

Haben Sie bereits Fördermittel erhalten, kann eine Selbstanzeige sinnvoll sein, um eine drohende Strafe zu umgehen. Haben Sie sich nicht wegen Betruges schuldig gemacht, müssen Sie zwar sämtliche Zahlungen zurückerstatten – eine zusätzliche Geld- oder Haftstrafe droht Ihnen dann jedoch nicht.

Bei Anzeige: Vom Aussage­verweigerungsrecht Gebrauch machen

Haben Sie bereits Post von der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf des Subventionsbetruges erhalten, können Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen. Sie müssen sich nicht zu den Anschuldigungen gegenüber der Polizei äußern oder schriftliche Angaben auf dem Anhörungsbogen machen. Die Strafverfolgungsbehörde darf Ihnen Ihr Schweigen nicht negativ auslegen.

Machen Sie vorschnell eine Aussage, spielen Sie der Strafverfolgungsbehörde womöglich in die Hände und verraten mehr, als diese im Zweifel weiß.

Sie können zuerst Akteneinsicht beantragen, bevor Sie sich äußern. Hier kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Nur ein Anwalt kann vollständige Einsicht in die Akte erhalten.

Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen

Sie können einen Anwalt mit der Akteneinsicht im Strafverfahren beauftragen – dadurch erfahren Sie, auf welche Ermittlungen sich der Vorwurf der Staatsanwaltschaft stützt und was diese gegen Sie in der Hand hat.

Der Anwalt wird nach Einsicht in die Akte mit Ihnen über die Erkenntnisse sprechen und kann beim tatsächlichen Vorliegen eines Subventionsbetrugs gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Der Anwalt für Strafrecht kann

  • den Tatvorwurf prüfen und Sie beraten, ob und wie Sie sich zur Sache äußern sollten.
  • versuchen, den Tatvorwurf aus dem Weg zu räumen, indem er die Argumente der Staatsanwaltschaft entkräftet.
  • die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft übernehmen.
  • Sie im Strafverfahren begleiten und Sie wenn nötig vor Gericht vertreten.

Haben Sie eine Anzeige wegen Corona-Subventionsbetruges erhalten, können Sie einen Anwalt für Ihre Verteidigung beauftragen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Falsche Umsatz-/Liquiditätsangaben im Soforthilfe-Antrag
Ausgangslage: Antrag mit zu optimistischen Zahlen; später Rückfrage der Förderstelle und Anhörungsbogen.
Vorgehen: Schweigen zur Sache, Akteneinsicht; parallel Belege, wie gerechnet wurde und welche Informationen damals vorlagen.
Ergebnis: Häufig Klärung, ob Vorsatz/Leichtfertigkeit belegbar ist; teils Rückzahlung und Einstellung möglich – abhängig von Aktenlage und Programm.

Fall 2: Zweckentfremdung der Mittel
Ausgangslage: Bewilligte Gelder werden teilweise privat verwendet, obwohl der Bescheid Verwendungszwecke einschränkt.
Vorgehen: Belegsammlung zur tatsächlichen Mittelverwendung; Prüfung, ob und wie eine Korrektur im Verwendungsnachweis möglich ist; Strafverteidigung auf Aktenbasis.
Ergebnis: Oft steht neben Rückforderung auch die strafrechtliche Bewertung im Raum; entscheidend sind Zweckbindung, Nachweise und Einlassungsstrategie.

Fall 3: Vorwurf im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld
Ausgangslage: Ermittlungen wegen Kurzarbeitergeld-Anträgen (Arbeitsausfall/Stunden).
Vorgehen: Klärung der rechtlichen Einordnung: Nach BGH keine Subvention i. S. d. § 264; Prüfung anderer Tatvorwürfe (z. B. Betrug) und der Beweislage.
Ergebnis: Die richtige Einordnung beeinflusst, welche Tatbestände, Beweise und Verteidigungsschritte relevant sind.

Wenn Sie eine schnelle Einordnung brauchen: Über advocado können Sie eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt erhalten – insbesondere sinnvoll bei Anhörungsbogen, Durchsuchung oder hohen Fördersummen.

5. Kosten: Womit Sie grob rechnen sollten

Die Kosten hängen stark davon ab, in welcher Verfahrensphase Sie sind (Vorprüfung, Ermittlungsverfahren, ggf. Hauptverhandlung) und wie komplex der Fall ist (Aktenumfang, Zahl der Programme/Anträge, Höhe der Beträge, Mitbeschuldigte).

Typisch sind u. a.:

  • Aufwand für Akteneinsicht und erste Strategie
  • Stellungnahmen/Schriftsätze, Kommunikation mit Behörden
  • Vertretung bei Vernehmungen, ggf. Gerichtstermine

Die Vergütung kann sich nach dem RVG richten oder als Honorarvereinbarung ausgestaltet sein. Pauschale Zahlen sind ohne Einzelfallprüfung unseriös – sinnvoll ist, sich nach Akteneinsicht ein transparentes Kostenbild geben zu lassen. In bestimmten Konstellationen kommt auch eine Pflichtverteidigung in Betracht; ob das greift, hängt von gesetzlichen Voraussetzungen ab.

6. Häufige Irrtümer aufgeklärt

Richtig ist: Rückzahlung kann wichtig sein, ersetzt aber nicht die Prüfung von Vorsatz/Leichtfertigkeit und subventionserheblichen Angaben.

Was ist zu prüfen: Aktenlage, Programmregeln, Zeitpunkt/Art der Korrektur, Dokumentation.

Richtig ist: Im § 264 StGB geht es v. a. um Straflosigkeit, wenn freiwillig verhindert wird, dass die Subvention aufgrund der Tat gewährt wird – das ist an Bedingungen und Zeitpunkte geknüpft.

Was ist zu prüfen: War eine Bewilligung/Auszahlung schon erfolgt? Welche Handlung verhindert die Gewährung tatsächlich?

Richtig ist: Strafrechtlich relevant sind vor allem subventionserhebliche Tatsachen (gesetzlich/programmatisch bestimmt).

Was ist zu prüfen: Formular/Belehrungen, Bescheid/Nebenbestimmungen, rechtliche Grundlage – und ob die Erheblichkeit ausreichend bestimmt war.

Richtig ist: Sie dürfen grundsätzlich schweigen. Entscheidend ist, dass Sie Fristen und Formalien im Blick behalten und strategisch nach Akteneinsicht reagieren.

Was ist zu prüfen: Welche Frist läuft, welche Angaben sind zwingend (Personalien) und was ist Sacheinlassung.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 15.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: § 264 StGB (Subventionsbetrug), § 78 StGB (Verjährungsfristen), § 78a StGB (Beginn der Verjährung)

Letzte Aktualisierung

15.05.2026

  • Am Anfang gibt es jetzt einen Schnell-Check, damit Sie Ihren Fall in 1–2 Minuten grob einordnen können.
  • Der Text erklärt klarer, was sicher gilt und wo Details des Förderprogramms entscheidend sind.
  • Der Teil zur „Selbstanzeige“ wurde so überarbeitet, dass er nicht pauschal Straflosigkeit verspricht, sondern die echten Voraussetzungen erklärt.
  • Es gibt neue Beispielfälle und einen Abschnitt zu häufigen Irrtümern, damit typische Fehler vermieden werden.
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