Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – Ihre Rechte & Möglichkeiten
Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – Ihre Rechte & Möglichkeiten
Timo Gansel
Juristisch geprüft von
Rechtsanwalt
Aktualisiert am

... Leistungserbringung Zahnzusatzversicherung zahlt nicht

In Deutschland entstehen jedes Jahr hohe Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur teilweise übernommen werden. Eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte dient dazu, diese Versorgungslücken zu schließen und Versicherungsnehmer vor hohen Kosten zu schützen. Verweigert die Zahnzusatzversicherung jedoch die Kostenübernahme sind Versicherte häufig mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert.

Sollte Ihre Zahnzusatzversicherung die Übernahme einer Behandlung ganz oder teilweise abgelehnt haben, steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

So funktioniert's: 

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    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. In Ruhe entscheiden
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?
  3. 2. Zahnzusatzversicherung Leistungen
  4. 3. Wie handle ich im Behandlungsfall?  
  5. 4. Zahnzusatzversicherung Leistungsantrag abgelehnt? So wehren Sie sich!
  6. 5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Hilfe erhalten

Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – Ihre Rechte & Möglichkeiten

Zahnzusatzversicherung zahlt nicht – Ihre Rechte & Möglichkeiten

In Deutschland entstehen jedes Jahr hohe Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nur teilweise übernommen werden. Eine Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte dient dazu, diese Versorgungslücken zu schließen und Versicherungsnehmer vor hohen Kosten zu schützen. Verweigert die Zahnzusatzversicherung jedoch die Kostenübernahme sind Versicherte häufig mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert.

Sollte Ihre Zahnzusatzversicherung die Übernahme einer Behandlung ganz oder teilweise abgelehnt haben, steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

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Kostenlose Ersteinschätzung

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die je nach Tarif bestimmte zahnärztliche Kosten ganz oder anteilig übernimmt, wenn die Behandlung versichert und medizinisch notwendig ist. Bei privaten Krankheitskostenversicherungen ist der Versicherer im vereinbarten Umfang zur Leistung für medizinisch notwendige Heilbehandlungen verpflichtet.

Gilt, wenn …

  • Ihre Behandlung vom konkreten Tarif erfasst ist.
  • keine Wartezeit, Zahnstaffel, Erstattungsgrenze oder ein Ausschluss entgegensteht.
  • Befund, Heil- und Kostenplan, Rechnung und weitere Nachweise vollständig eingereicht wurden.

Sonderfall: Wenn die Behandlung schon vor Versicherungsbeginn begonnen, geplant, dokumentiert oder vom Zahnarzt angeraten war, reicht eine allgemeine Einschätzung meist nicht aus. Prüfen Sie dann zuerst Antrag, Gesundheitsfragen, Patientenakte und Tarifbedingungen. Das gilt besonders, wenn die Versicherung mit „vorvertraglicher Erkrankung“, „Anzeigepflichtverletzung“, „Rücktritt“, „Anfechtung“ oder „Vertragsanpassung“ argumentiert.

Wichtigste Frist: Ansprüche gegen die Zahnzusatzversicherung verjähren regelmäßig nach drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den maßgeblichen Umständen Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen. Ist der Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zur schriftlichen Entscheidung des Versicherers gehemmt.

Diese Informationen und Unterlagen helfen sofort weiter:

  • Versicherungsschein, Tarifbedingungen, Nachträge
  • Antrag mit Gesundheitsfragen und Ihren Antworten
  • Ablehnungsschreiben der Versicherung
  • Heil- und Kostenplan, Befunde, Röntgenunterlagen
  • Zahnarztrechnung, Laborrechnung, Materialkosten
  • Zahlungsnachweise und Kostenvoranschläge
  • Schriftverkehr mit Versicherung, Zahnarzt und Gutachtern
  • Patientenakte oder Auszüge daraus, wenn vorvertragliche Befunde streitig sind

Häufigster Fehler: Viele Versicherte akzeptieren die Ablehnung, ohne zu prüfen, ob die Begründung der Versicherung tatsächlich zu Tarif, Befund und Rechnung passt.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Die Zahnzusatzversicherung muss nicht jede zahnärztliche Behandlung vollständig erstatten.
  • Maßgeblich ist immer der konkrete Versicherungsvertrag.
  • Der Versicherer darf prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und in welchem Umfang er leisten muss.
  • Geldleistungen werden erst fällig, wenn die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind.

Kommt darauf an:

  • ob Implantate, Kronen, Brücken, Inlays, Prophylaxe oder Kieferorthopädie in Ihrem Tarif enthalten sind
  • ob eine Wartezeit oder Zahnstaffel gilt
  • ob die Behandlung vor Vertragsabschluss bereits angeraten war
  • ob Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantwortet wurden
  • ob die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar dokumentiert ist
  • ob die Rechnung formal und inhaltlich erstattungsfähig ist

Wenn Sie nach dieser Einordnung nicht sicher erkennen können, ob die Ablehnung berechtigt ist, können Sie Ihren Fall über advocado schildern. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung von einem Partner-Anwalt für Versicherungsrecht entscheiden Sie, ob Sie ein Angebot annehmen möchten.

Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel
Probleme mit Ihrer Versicherung? Wir helfen Ihnen weiter.
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  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

1. Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?

Ob Ergo, Debeka, Barmenia, Allianz, DKV, Hallesche, CSS oder HanseMerkur – die meisten großen Versicherer bieten mittlerweile eine Zahnzusatzversicherung an. Diese Zusatzversicherungen sollen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzen und für Behandlungen oder Behandlungskosten aufkommen, die diese nicht übernimmt.

Der Umfang des Versicherungsschutzes einer Zahnzusatzversicherung ist vertraglich ausgestaltet und kann daher nicht allgemein, sondern nur anhand des jeweiligen Versicherungsvertrags bestimmt werden.

Anders als z. B. bei der Gebäudeversicherung und der privaten Unfallversicherung existiert auch kein branchenweit anerkanntes Musterregelwerk, an dem Versicherungen ihre eigenen Vertragsbedingungen für Zahnzusatzversicherungsverträge ausrichten können. Dies macht es schwierig, allgemeingültige Aussagen über die Reichweite des Versicherungsschutzes zu treffen.  

Tipp: Vielfach kann es sinnvoll sein, schon vor Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der den Vertrag sorgfältig prüft.

Im Rahmen der Zahnzusatzversicherung besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme nur dann, wenn

  • die konkrete zahnärztliche Behandlung vom Versicherungsvertrag erfasst ist und
  •  keine vertraglichen Ausschlussgründe entgegenstehen.

Versicherter Leistungsumfang Zahnzusatzversicherung

Ein Versicherungsfall in der Zahnzusatzversicherung liegt vor, wenn bei dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person eine medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung durchgeführt wird bzw. durchgeführt werden muss, die unter den versicherten Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs fällt.

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und kann – je nach Tarif – insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen
  • Implantate
  • Erweiterte zahnärztliche Prophylaxe, beispielsweise professionelle Zahnreinigungen
  • Begleitende Maßnahmen, etwa zahntechnische Labor- und Materialkosten

Ausschlussgründe - wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

Darüber hinaus dürfen keine vertraglich vorgesehenen Ausschlussgründe vorliegen. Zu den häufigsten Fällen, in denen die Zahnzusatzversicherung eine Leistung ganz oder teilweise verweigert, zählen insbesondere:

  • Überschreitung der vereinbarten Leistungshöhe
    Übersteigen die Behandlungskosten die im Vertrag festgelegte Erstattungsgrenze, übernimmt die Versicherung die Kosten lediglich bis zur vereinbarten Leistungshöhe.

  • Noch nicht abgelaufene Wartezeit
    Viele Zahnzusatzversicherungen sehen eine Wartezeit vor. Das bedeutet, dass Versicherte erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen können.

  • Unzutreffende oder unvollständige Angaben bei Vertragsabschluss
    Werden der Zahnzustand oder bestehende Vorerkrankungen bei Abschluss der Versicherung falsch oder unvollständig angegeben, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
    Tipp: Klären Sie bereits vor Vertragsabschluss gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt, ob Behandlungsbedarf besteht. Idealerweise füllen Sie den Antrag zusammen aus, um fehlerhafte Angaben und damit das Risiko einer Leistungsverweigerung zu vermeiden.

  • Bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Zahn- oder Kiefererkrankungen
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankungen dem Versicherten bekannt waren oder bereits zahnärztlich angeraten wurden.

  • Fehlende medizinische Notwendigkeit  
    Leistungen werden nur übernommen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Rein kosmetische Maßnahmen sind regelmäßig nicht versichert.
Infografik: In diesen Fällen zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht.

2. Zahnzusatzversicherung Leistungen

Der Umfang der Leistungen einer Zahnzusatzversicherung richtet sich stets nach dem individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag. In der Regel besteht die Leistung der Zahnzusatzversicherung in der vollständigen oder anteiligen Übernahme der Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die vom jeweiligen Tarif umfasst sind.

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3. Wie handle ich im Behandlungsfall?  

Damit Ihre Zahnzusatzversicherung die Zahlung der Behandlung übernimmt und Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie sich an das folgende Vorgehen halten:

Ruhe bewahren  

Auch wenn der Besuch beim Zahnarzt Sie schon genug stressen mag, versuchen Sie einen kühlen Kopf zu bewahren.  

Versicherungspolice lesen  

Ermitteln sie die Versicherungspolice ihrer Zahnzusatzversicherung und lesen Sie diese gründlich. Alles was Sie zur Anzeige ihres Versicherungsfalles wissen müssen, entnehmen Sie diesem Dokument.  

Befunde dokumentieren lassen

Teilen sie dem Arzt bzw. den Ärzten mit, dass sie eine Zahnzusatzversicherung haben und lassen Sie sich den Befund dokumentieren. Wurde die Behandlung bereits durchgeführt, sammeln Sie sämtliche Befunde, Rechnungen und weitere Unterlagen. Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, lassen Sie sich einen Behandlungsplan und eine Kostenrechnung geben.  

Schadenminderungspflicht  

Unterlassen Sie nach Möglichkeit jegliche Handlungen, die ihrer Genesung im Weg stehen.  

Beispiel: Erteilt der Zahnarzt ihnen einen Sportverbot, betreiben Sie kein Sport.

Befund und Rechnung bzw. Behandlungsplan an Versicherung melden

Befund und Rechnung bzw. der ärztliche Behandlungsplan sind der Versicherung unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen, bestenfalls postalisch und aus Beweisgründen auch per E-Mail.  

Achtung: Orientieren Sie sich streng an dem Verfahren, dass in Ihrer Versicherungspolice beschrieben ist.

Im weiteren Verfahren: Kooperation mit Versicherung

Die Versicherung wird Sie gegebenenfalls um weitere Informationen und Nachweise bitten und den möglichen Versicherungsfall mithilfe von sachverständigen Ärzten genau untersuchen. Arbeiten Sie dabei kooperativ mit der Versicherung zusammen und nehmen Sie sämtliche Untersuchungstermine gewissenhaft wahr.

Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren

Alle Unterlagen wie Schreiben, E-Mails, Notizen, Rechnungen, Befunde und sonstige Nachweise sollten Sie ablegen. Sie dokumentieren, dass Sie Ihren Pflichten fristgerecht und vollständig nachgekommen sind.

4. Zahnzusatzversicherung Leistungsantrag abgelehnt? So wehren Sie sich!

Wenn Ihre Zahnzusatzversicherung Ihren Antrag abgelehnt hat, können Sie wie folgt vorgehen. In jeder dieser Phasen kann eine anwaltliche Beratung und Unterstützung sinnvoll sein.

Leistungsablehnung prüfen

Lehnt die Versicherung Ihren Antrag ab, sollten Sie die Begründung zunächst sorgfältig prüfen und die Ablehnungsgründe identifizieren.  

Lassen Sie diese Ablehnung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Ist die Ablehnung nicht haltbar, können Sie dagegen vorgehen.

Ablehnungsgründe gezielt entkräftigen  

Sie haben das Recht, sich gegen die Ablehnung Ihres Antrags zu wehren. Wichtig ist, die Ablehnungsgründe gezielt zu entkräften – zum Beispiel durch das Einholen eines weiteren ärztlichen Gutachtens.

Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch rechtssicher zu formulieren, nachzuweisen und somit durchzusetzen.

Geduld und Ausdauer zeigen  

Manche Versicherungen versuchen, Verfahren in die Länge zu ziehen. Sie fordern zahlreiche Unterlagen oder veranlassen mehrere eigene Gutachten. Stellen Sie sich darauf ein und lassen sich davon nicht entmutigen.  

Ein Anwalt kann die Verhandlung für Sie führen, d. h. den Schriftverkehr übernehmen, Fristen überwachen und Druck auf die Versicherung ausüben.

Anwalt für Versicherungsrecht einschalten

Spätestens wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Er kann einen letzten Versuch der außergerichtlichen Einigung unternehmen und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.  

Klage gegen die Zahnzusatzversicherung    

Wenn alle außergerichtlichen Mittel ausgeschöpft sind, bleibt oft nur die Klage gegen die Versicherung. Spätestens hier sollten Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.  

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Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: Ablehnung wegen laufender Wartezeit

Ausgangslage: Ein Versicherter reicht wenige Monate nach Vertragsbeginn einen Heil- und Kostenplan für eine Krone ein. Die Zahnzusatzversicherung lehnt ab, weil die Wartezeit noch läuft.

Vorgehen: Zu prüfen sind Versicherungsbeginn, Beginn der Behandlung, Tarifklausel zur Wartezeit und mögliche Ausnahmen.

Ergebnis: Die Ablehnung kann berechtigt sein, wenn die Wartezeit eindeutig vereinbart wurde und keine Ausnahme greift. Ist unklar, wann die Behandlung begann oder ob die konkrete Leistung unter die Wartezeit fällt, lohnt sich eine genauere Prüfung.

Learning: Nicht jede Ablehnung wegen Wartezeit ist automatisch richtig; die konkrete Tarifklausel entscheidet.

Fall 2: Behandlung war vor Vertragsabschluss angeraten

Ausgangslage: Ein Patient schließt eine Zahnzusatzversicherung ab. In der Patientenakte findet sich bereits vor Abschluss der Hinweis, dass ein Implantat empfohlen wurde. Nach Einreichung des Heil- und Kostenplans verweigert der Versicherer die Erstattung.

Vorgehen: Maßgeblich sind Patientenakte, frühere Befunde, Antrag, Gesundheitsfragen und Tarifbedingungen. Wichtig ist, ob die Behandlung nur allgemein möglich war oder bereits konkret empfohlen und geplant wurde.

Ergebnis: Die Ablehnung kann tragfähig sein, wenn der Behandlungsbedarf vor Vertragsschluss konkret angeraten war und der Tarif solche Fälle ausschließt. Unklare oder widersprüchliche Dokumentationen sollten geprüft werden.

Learning: Der Zeitpunkt der ersten zahnärztlichen Empfehlung ist oft wichtiger als das Rechnungsdatum.

Fall 3: Medizinische Notwendigkeit wird bestritten

Ausgangslage: Die Zahnzusatzversicherung übernimmt nur einen Teil einer Implantatversorgung und hält einzelne Begleitmaßnahmen für nicht notwendig.

Vorgehen: Der Zahnarzt sollte medizinisch begründen, warum die Maßnahme erforderlich war, welche Befunde vorlagen und weshalb einfachere Alternativen nicht ausreichten. Zusätzlich sind GOZ-Begründung, Röntgenbefunde und Behandlungsdokumentation relevant.

Ergebnis: Eine teilweise Kürzung kann berechtigt sein, wenn einzelne Positionen nicht versichert oder nicht notwendig sind. Sie kann aber angreifbar sein, wenn der Versicherer die medizinischen Befunde nicht ausreichend berücksichtigt.

Learning: Bei medizinischer Notwendigkeit entscheidet die nachvollziehbare Begründung im konkreten Fall.

5. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Die Behandlung muss vom Tarif umfasst, medizinisch notwendig und nach den Bedingungen erstattungsfähig sein.

Was ist zu prüfen: Tarifklausel, Heil- und Kostenplan, Rechnung, medizinische Begründung und mögliche Ausschlüsse.

Richtig ist: Ein Heil- und Kostenplan verbessert die Transparenz, ersetzt aber nicht immer die abschließende Leistungsprüfung.

Was ist zu prüfen: Antwort der Versicherung, Vorbehalte, genehmigte Positionen, tatsächliche Rechnung und Abweichungen vom Plan.

Richtig ist: Die medizinische Notwendigkeit kann durch Befunde, zahnärztliche Stellungnahmen, Zweitmeinungen oder Gutachten begründet werden.

Was ist zu prüfen: Diagnose, Behandlungsziel, Alternativen, Dokumentation, Gutachten und rechtliche Maßstäbe.

Richtig ist: Versicherer prüfen häufig, wann der Behandlungsbedarf erstmals bekannt, dokumentiert oder angeraten war.

Was ist zu prüfen: Patientenakte, frühere Befunde, Behandlungspläne, Antrag und Gesundheitsfragen.

Richtig ist: Ombudsmann und BaFin können außergerichtlich helfen oder Missstände sichtbar machen. Die BaFin entscheidet aber keine individuellen Streitfälle.

Was ist zu prüfen: Zuständigkeit, bisheriger Schriftverkehr, Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und mögliche gerichtliche Schritte.

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 19.06.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen: Versicherungsvertragsgesetz: § 192 VVG zur Krankheitskostenversicherung, § 14 VVG zur Fälligkeit der Versicherungsleistung, § 15 VVG zur Hemmung der Verjährung, § 19 VVG zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, § 30 VVG zur Anzeige des Versicherungsfalls, § 31 VVG zur Auskunftspflicht, § 28 VVG zu Obliegenheitsverletzungen; Bürgerliches Gesetzbuch: § 195 BGB zur regelmäßigen Verjährungsfrist und § 199 BGB zum Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist; Gebührenordnung für Zahnärzte: § 1 GOZ zur zahnmedizinisch notwendigen Versorgung.

Letzte Aktualisierung

19.06.2026

  • Der Anfang beantwortet die wichtigste Frage jetzt sofort: Wann muss die Zahnzusatzversicherung zahlen und wann nicht?
  • Beispiele zeigen typische Fälle aus der Praxis.
  • Die bisherigen FAQ wurden durch häufige Irrtümer ersetzt.
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