Wenn die Gebäudeversicherung trotz angemessener Wartezeit von mindestens 5 Wochen nicht zahlt, haben Sie folgende Möglichkeiten, um zu Ihrem Recht zu kommen:
Begründung der Versicherung prüfen
Lehnt die Gebäudeversicherung die Leistungsübernahme ab, können Sie zuerst die Begründung prüfen.
Hierbei kann es hilfreich sein, folgende Fragen zu beantworten:
Was genau haben Sie versichert?
Haben Sie ein Wohngebäude als Bürogebäude versichert, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Ein Anwalt kann hier womöglich den Versicherungsschutz retten.
Wurde eine bestimmte Gefahr nicht versichert?
Prüfen Sie, ob eine fehlerhafte Beratung dazu geführt hat oder ob Sie ein Risiko angegeben haben, das nicht im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Können Sie dies nachweisen, muss die Versicherung zahlen.
Will Ihre Versicherung den Schaden nicht komplett zahlen?
Wenn die Wohngebäudeversicherung nach einem Kostenvoranschlag nicht zahlt, können Sie prüfen, welche Firma diesen veranschlagt hat. Möglicherweise hat diese den Schaden zu gering angesetzt. Im Zweifel kann ein außergerichtliches Gutachten die Schadenshöhe klären.
Behauptet die Versicherung, Sie hätten Vertragspflichten verletzt?
Wirft Ihnen die Versicherung vor, Sie hätten bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht oder den Schaden nicht zeitnah gemeldet? Falls Sie sicher sind, dass die Versicherung dies zu Unrecht behauptet, können Sie einen Anwalt beauftragen.
Vergleichen Sie die Begründung der Gebäudeversicherung genau mit Ihrer Schadensmeldung. Womöglich stellt sich schnell heraus, dass die Versicherung diese falsch interpretiert hat. Gelingt es Ihnen nicht, dies richtig zu stellen, können Sie gegen die Zahlungsverweigerung Widerspruch einlegen.
Beschwerde an Ombudsmann
Der Ombudsmann ist die Schlichtungsstelle der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie Beschwerde einreichen können. Die Schlichtungsstelle agiert unabhängig von den Versicherungen und prüft Ihren Fall nach objektiven Kriterien.
Abhängig von der Schadenshöhe gilt Folgendes:
- Streitwert bis 10.000 Euro: Schlichterspruch des Ombudsmanns ist für die Versicherung bindend.
- Streitwert bis 100.000 Euro: Sie erhalten eine neutrale Zweitmeinung zu Ihrem Fall und können abschätzen, ob eine Klage vor Gericht Erfolg hat.
Eventuell lässt sich durch eine Beschwerde beim Ombudsmann ein Prozess vermeiden.
Anwalt für Versicherungsrecht einschalten
Verweigert die Gebäudeversicherung weiterhin die Leistungsübernahme, ist es ratsam, einen Anwalt für Versicherungsrecht zu kontaktieren. Dieser kann eine fehlerhafte Argumentation Ihrer Versicherung aufdecken und sie zur Zahlung verpflichten.
Versicherungen reagieren möglicherweise kooperativer, wenn sich der Versicherungsnehmer anwaltlich vertreten lässt.
Bei anhaltender Leistungsverweigerung der Gebäudeversicherung kann Sie der Anwalt beraten, ob weitere außergerichtliche Verhandlungen erfolgversprechend sind, oder ob Sie gerichtlich gegen den Versicherer vorgehen sollten.