3. Wie reagiere ich im Schadensfall?
Damit Ihre Gebäudeversicherung den Schaden reguliert und Sie keine Nachteile erleiden, sollten Sie sich an das folgende Vorgehen halten:
Ruhe bewahren
Auch wenn sich die Ereignisse überschlagen, versuchen Sie, so gut es die Lage erlaubt, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Weiteren Schaden verhindern (Schadenminderungspflicht)
Sie müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, die eine Vergrößerung des Schadens verhindern. Dazu gehört zum Beispiel das Abstellen von Wasser, das provisorische Abdichten beschädigter Bereiche oder das Sichern offenstehender Öffnungen. Aufwendungen für solche notwendigen Notmaßnahmen können ersetzt werden, daher sollten Belege aufbewahrt werden.
Keine (nicht unbedingt notwendigen) eigenmächtigen Veränderungen oder Reparaturen unternehmen
Lassen sie (abgesehen von Maßnahmen im Rahmen der Schadenminderungspflicht) das Schadensbild so lange unverändert und reparieren Sie nichts, bis ihre Versicherung es Ihnen erlaubt hat.
Schaden an Versicherung melden
Der Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen, bestenfalls per Telefonanruf und E-Mail. Falls Ihre Versicherung Anweisungen zum versicherten Gebäude gibt, müssen Sie diesen nachkommen.
Schaden dokumentieren
Halten Sie den Schaden auf Fotos und Videos fest und erstellen Sie zusätzlich eine möglichst detaillierte Beschreibung, die Sie später als Beweismittel gegenüber der Versicherung nutzen können.
Seien Sie dabei schnell und akribisch. Beispielsweise kann es deutlich schwerer sein, eine Überflutung der Grundstücksoberfläche durch Witterungsniederschläge nachzuweisen, wenn das Wasser schon wieder abgeflossen ist.
Im weiteren Verfahren: Kooperation mit Versicherung
Die Versicherung kann Sie gegebenenfalls um weitere Informationen und Nachweise bitten und den Schaden mithilfe von Sachverständigen genau untersuchen. Arbeiten Sie dabei kooperativ mit der Versicherung zusammen und stimmen Sie jeden Schritt mit ihr ab.
Viele Gebäudeversicherungsverträge sehen die Möglichkeit eines sogenannten Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Höhe des Schadens vor. Dabei benennen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer jeweils einen Sachverständigen. Weichen die Feststellungen voneinander ab, entscheidet ein Obmann.
Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren
Alle Unterlagen wie Schreiben, E-Mails, Notizen, Rechnungen und Nachweise sollten Sie ablegen. Sie dokumentieren, dass Sie Ihren Pflichten fristgerecht und vollständig nachgekommen sind.