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  • Anspruch auf Entschädigung prüfen
  • Angemessene Entschädigung bestimmen
  • Anspruch auf Schmerzensgeld/Schadensersatz durchsetzen
  • Verhandlung mit Arzt, Versicherung und Klinik
  • Klage einreichen, wenn notwendig
  • Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht
  • Zahlung einer Entschädigung durchsetzen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Michael K.

Es war ein sehr angenehmes Gespräch. Die Anwältin hat ihre Einschätzung gegeben und diese hat mir erst einmal geholfen. Kann ich ohne Bedenken weiter empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Dominik H.

Ich war mit Frau Mag. Schnöll wirklich sehr zufrieden und werde auch zukünftig ihre Dienste in Anspruch nehmen. Kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Florian P.

Prompte kompetente Antworten auf Fragen und viele nützliche Infos vor der Verhandlung! Aus meiner Sicht sehr gute Vertretung vor Gericht und was auch nicht ganz unwichtig ist sehr sympathisch! Würde jedem Frau Mag. Schnöll bedenkenlos weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Jonas H.

Herr Wiegand hat sich in dem Gespräch, auch nachdem klar wurde, dass er mich nicht würde Vertreten können und sich dementsprechend kein Auftrag für Ihn ergibt, viel Zeit für mein Anliegen genommen und mich umfassend beraten. Vielen Dank!!!

5,00 von 5 Sternen
Kevin K.

Sehr professionelle und höfliche Art. Alle meine Fragen und Eventuallitäten meines Falls würden mir ausführlich und verständlich erläutert. Sehr schönes Gespräch, ich kann den Werten Herrn nur weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Petra A.

Der Herr Wiegand konnte mir die Ängste nehmen und jetzt bin ich gestärkt ein Widerspruch vorzugehen. Vielen Dank für die guten Ratschlag.

5,00 von 5 Sternen
Ines S.

Auch in diesem Fall habe ich mich mit meinem Anliegen an advocado gewandt und bin von Herrn Rechtsanwalt Husung umfassend beraten worden. Somit konnte meine Anfrage und auch mein Problem schnell einer Lösung zugeführt werden. Vielen Dank noch einmal und schön, dass es sie gibt, wenn man mal schnelle Hilfe benötigt.

5,00 von 5 Sternen
Monika R.

Guter Service. Nach kurzer Zeit habe ich einen Anruf von einem Anwalt erhalten. Sehr freundlich. Es konnten unkompliziert und kompetent Fragen beantwortet werden. Ich denke, hier bin ich gut aufgehoben.

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Häufig gestellte Fragen

Vermuten Sie, dass bei Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, kann ein Anwalt die relevanten Unterlagen des Arztes oder Krankenhauses anfordern und prüfen. Liegt tatsächlich ein Kunstfehler vor, ermittelt der Anwalt, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz fordern können. Scheitert eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite, kann der Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen.

Setzen Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler erfolgreich durch, muss die Gegenseite sämtliche Gerichtskosten sowie die Kosten für den Anwalt für Behandlungsfehler zahlen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese bei erfolgreicher Deckungszusage die Prozesskosten.

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage finden wir mit unserem digitalen Matching-System den passenden Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler aus unserem bundesweiten Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Behandlungsfehler

Michael Grübnau
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Anwalt Behandlungsfehler: Was muss ich wissen?

Ärzte, Therapeuten und medizinisches Personal sind zur fachgerechten Behandlung der Patienten verpflichtet. Erfolgt ein medizinischer Eingriff nicht entsprechend allgemein anerkannter Fachstandards, sodass dem Patienten ein gesundheitlicher Schaden entsteht, liegt ein Behandlungsfehler vor.

Behandlungsfehler sind:

  • Aufklärungsfehler: Der Behandelnde klärt seinen Patienten nur unzureichend über Ablauf, Risiken, Kosten und Alternativen einer Behandlungsmaßnahme auf.
  • Befunderhebungsfehler: Ein Arzt klärt vorliegende Befunde nicht oder nicht vollständig ab.
  • Diagnosefehler: Der Behandelnde stellt eine falsche Diagnose, aus der eine Fehlbehandlung resultiert.
  • Geburtsschäden: Mutter oder Kind werden vor oder während der Geburt geschädigt.
  • Operationsfehler: Ein Fehler während der OP oder eine Fehlentscheidung des Chirurgen verursacht Gesundheitsschäden.

In der Regel müssen die Patienten selbst nachweisen, dass ein Behandlungsfehler passiert ist. Ein Anwalt kann dabei helfen. Er kann ein medizinisches Gutachten beauftragen, alle Beweise für den Behandlungsfehler zusammentragen und eine Entschädigung einfordern.

Anspruch auf Entschädigung für Behandlungsfehler

Behandlungsfehler bedeuten für Betroffene physische Schäden und psychische Belastungen. Zusätzlich bedeutet ein Behandlungsfehler Kosten für Therapien, Medikamente und Hilfsmittel.

Als Entschädigung für gesundheitliche Schäden und die zusätzliche finanzielle Belastung haben Patienten nach einem Behandlungsfehler Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz.

Wie viel Entschädigung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind folgende Faktoren:

  • Behandlungsdauer & Schadensausmaß
  • Krankenhausaufenthalte & Anzahl der Rehabilitationsmaßnahmen
  • Chronische Schmerzen & Folgeschäden (z. B. körperliche Entstellungen)
  • Folgekosten für Medikamente, Hilfs- & Heilmittel, Pflegepersonal, Haushaltshilfen und Erwerbsschäden

Maßgebend ist also das Ausmaß der Gesundheitsschäden und Folgen. Je größer die körperlichen und/oder seelischen Folgen, desto höher ist in der Regel die Entschädigung.

Voraussetzungen für die Entschädigung

Damit der generelle Anspruch auf Entschädigung auch tatsächlich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Gesundheitsschaden ist entstanden
  • Ursache für den Schaden ist ein Behandlungsfehler des Arztes
  • Der Anspruch ist nicht verjährt

Voraussetzung ist also, den Behandlungsfehler eindeutig als Ursache für einen gesundheitlichen Schaden nachzuweisen – und das rechtzeitig, bevor der Anspruch verfällt.

Betroffene haben zwar 3 Jahre Zeit, eine Entschädigung einzufordern, sobald sie vom Behandlungsfehler wissen – den Arztfehler zu beweisen, kann für Laien aber sehr schwierig sein.

Ein Anwalt kann bei Behandlungsfehler helfen

Das Arzthaftungsrecht ist komplex und für Fachfremde kaum zu durchblicken. Wenn Sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler zu kontaktieren. Er kann Ihre Patientenakte prüfen und einschätzen, ob diese für den Beweis eines Behandlungsfehlers ausreicht oder ob zusätzlich ein medizinisches Gutachten notwendig ist.

Der Anwalt übernimmt die Beweisführung und Verhandlung mit dem Arzt, dem Krankenhaus bzw. der Haftpflichtversicherung und versucht, ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie durchzusetzen.

Verweigert die Gegenseite die Entschädigung, kann der Anwalt Klage einreichen, um den Behandlungsfehler und Anspruch auf Schmerzensgeld von einem Gericht bestätigen zu lassen. Er verteidigt Ihre Patientenrechte, kann taktische Manöver der Gegenseite unterbinden und die Entschädigung für Sie einfordern.

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