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  • Schadensdokumentation
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  • Beaufragung von Gutachten
  • Berechnung & Nachweis Ihres Schadensersatzanspruchs
  • Außergerichtliche Einforderung
  • Kommunikation mit der Gegenseite
  • Klageeinreichung
  • Vertretung vor Gericht
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Soner G.

Herr Scheffler war sehr klar und präzise mit seinen Aussagen und hat mir sehr geholfen. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Rückmeldung.

5,00 von 5 Sternen
Christiane B.

Ein sehr angenehmes Erstgespräch, dazu sehr viel ausführlicher als erwartet. Herr Fenzl hat sehr fundiert beraten und verständlich erklärt. Auch wenn der Anlass kein erfreulicher ist, freuen wir uns auf die Zusammenarbeit im Falle einer notwendig werdenden Vertretung.

5,00 von 5 Sternen
Heiner L.

Der Sachverhalt wurde kurz aber bestimmt dargestellt und Möglichkeiten besprochen, wie weiter vorgegangen werden kann.

5,00 von 5 Sternen
Nathalie B.

Frau Buschner hat sich innerhalb einer Stunde telefonisch bei mir gemeldet. Sie war sehr freundlich und hat mir klar gesagt, wie ich in meinem Fall vorgehen sollte. Die Beratung war sehr hilfreich. Falls weitere rechtliche Schritte notwendig sind, werde ich mich an Sie wenden.

4,80 von 5 Sternen
Jürgen S.

Sehr gute und direkte Kontaktaufnahme. Bei Fragen immer verfügbar gewesen, alles recht schnell bearbeitet und weitergeleitet bekommen. Vollkommen zufrieden

5,00 von 5 Sternen
Jasmin T.

Frau Buschner ist eine kompetente und freundliche Fachanwältin, welche meinen Fall schnell und unkompliziert begleitet hat. Bei Fragen hat sie stets schnell geantwortet. Durch ihre Unterstützung und Beratung konnte ich mein Recht erfolgreich durchsetzen. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Ursula H.

Danke für die mentale Entlastung! Ich hoffe sehr, dass mit anwaltlicher Unterstützung mein Koffer endlich wieder "nach Hause" kommt bzw. andererseits finanzielle Entschädigungen zeitnah erfolgen.

5,00 von 5 Sternen
Alfred F.

Die Kompetenz kann ich nur vom Telefonat ableiten. Vom Gesprächsverlauf her, hatte ich schon den Eindruck, wovon er spricht. Sehr positiv fand ich die Zeit, die er sich nahm für diese Ersteinschätzung. Er konnte mir auf Anhieb sagen, was da an Kosten auf mich zukommen und ich mir dies in aller Ruhe überlegen soll. Klasse!

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FAQ: das Wichtigste zum Anwalt für Schadensersatzrecht

Verweigert der Schädiger bzw. dessen Versicherung trotz eines gesetzlichen Anspruchs die Zahlung von Schadensersatz, kann die Beauftragung eines Anwalts für Schadensersatzrecht hilfreich sein. Er kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz nachweisen, eine angemessene Summe bestimmen und die Gegenseite außergerichtlich zur Zahlung bewegen.

Ist eine solche außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann ein Anwalt für den Schadensersatz Klage beim zuständigen Gericht einreichen, Gutachten und Zeugenaussagen besorgen, Sie auf den Prozess vorbereiten und Sie vor Gericht vertreten.

Ein Anwalt für Schadensersatzrecht unterstützt Mandanten bei der Einforderung von Schadensersatz, nachdem diese einen Schaden durch die vorsätzliche oder fahrlässige Handlung eines Dritten erlitten haben.

Diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Ihren Schadensersatz:

  • Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz
  • Umfassende & stichhaltige Dokumentation des Schadens
  • Ermittlung einer angemessenen Schadensersatzsumme
  • Außergerichtliche Einforderung beim Schädiger bzw. dessen Versicherung
  • Einreichung einer Schadensersatzklage
  • Vertretung & Beweisführung vor Gericht

Die Kosten für einen Anwalt für Schadensersatzrecht sind abhängig von Art und Umfang seiner Tätigkeit, vom gewählten Vergütungsmodell und davon, ob er sie außergerichtlich oder gerichtlich unterstützt.

Er darf auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen, seine Arbeit anhand eines festgelegten Stundensatzes berechnen oder einen Festpreis vereinbaren.

Mit welchen Kosten Sie in Ihrem individuellen Fall rechnen müssen, kann Ihnen ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht vor Beauftragung z. B. in einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern.

Wer einen Anwalt für Schadensersatz beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Wird der Schadensersatz vor Gericht durchgesetzt, kommen noch Gerichtsgebühren hinzu. Diese Gerichts- und Anwaltskosten lassen sich aber umgehen:

  • Bei erfolgreicher Durchsetzung vor Gericht trägt die Gegenseite die Gerichts- & Anwaltskosten.
  • Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten im Schadensersatzrecht – Voraussetzung ist eine Deckungszusage.

Bei fehlenden finanziellen Mitteln für eine Klage können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Anwalt & Gericht.

Unsere Top Partner-Anwälte für Schadensersatzrecht

Christopher Fenzl
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Anwalt Schadensersatzrecht: Was muss ich wissen?

Schadensersatz ist eine Wiedergutmachung bzw. der Ausgleich eines Schadens, der einer Person durch einen Dritten entstanden ist. Wann genau ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wann er verjährt und welche Voraussetzungen für die Einforderung zu erfüllen sind, regelt der Gesetzgeber mit dem Schadensersatzrecht.

Das Schadensersatzrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern umfasst verschiedene Regelungen u. a. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Was ist Schadensersatz?

Wer einen Schaden durch einen Dritten erleidet, hat einen Anspruch auf Schadensersatz. Das ist meistens ein finanzieller Ausgleich und soll den Zustand vor dem Schadensereignis wiederherstellen. Voraussetzung ist, dass der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder der Schädiger aus anderen Gründen haftet.

In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz:

  • Vertragspflichten gegenüber Vertragspartnern verletzt
  • Fahrlässig oder vorsätzlich Rechte, Leben oder Gesundheit einer Person verletzt
  • Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht

Für welche Schäden bekomme ich Schadensersatz?

Schadensersatz soll laut Schadensersatzrecht materielle und immaterielle Schäden sowie daraus resultierende finanzielle Einbußen ausgleichen. Während sich ein materieller Schaden (Vermögensschaden) konkret beziffern lässt, lässt sich ein immaterieller Schaden (Nichtvermögensschaden) nur schwer in einer Summe ausdrücken.

Dafür bekommen Sie Schadensersatz:

  • Abschleppkosten
  • Behandlungskosten
  • Pflegekosten & behindertengerechte Umbauten
  • Beerdigungskosten
  • Kosten für Gutachten & Sachverständige
  • Wertminderung
  • Verhinderte Nutzung von Wohnung, Auto oder Internet
  • Verdienstausfall
  • Umschulungskosten
  • Haushaltsführungsschäden
  • Rechtsanwaltskosten

Wie hoch ist der Schadensersatz?

Die Höhe des Schadensersatzes ist von Schwere und Ausmaß des Schadens, daraus resultierenden Dauerschäden und Mitschuld am Schaden abhängig. Berechnen lässt sich eine angemessene Schadenssumme mit einer dieser 3 Methoden:

  • Differenzmethode: Vergleich der theoretisch bestehenden Vermögenslage ohne Schaden mit der tatsächlichen Vermögenslage mit Schaden – die Differenz ist der Schadensersatz.
  • Konkrete Schadensberechnung: Nachweis über den entstandenen Schaden durch z. B. Kaufvertrag oder Rechnung – die dort ausgewiesene Summe ist der Schadensersatz.
  • Abstrakte Schadensberechnung: Lassen sich Schäden nicht konkret beziffern, werden ähnliche Fälle zum Vergleich herangezogen.

Weil die Bestimmung eines angemessenen Schadensersatzes nicht leicht ist, kann es hilfreich sein, die Höhe von einem Anwalt für Schadensersatzrecht berechnen zu lassen. Er weiß, welche Berechnungsmethode in Ihrem Fall anzuwenden ist und welche Nachweise zu erbringen sind.

Wie mache ich Schadensersatz geltend?

Wenn Sie Schadensersatz geltend machen möchten, können Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit dem Schädiger bzw. seiner Versicherung zu einigen. Dabei können Sie sich an dieser Schrittfolge orientieren:

  1. Bei Unfällen im Straßenverkehr die Polizei verständigen & Verletzungen von einem Arzt untersuchen lassen.
  2. Den Schaden dokumentieren durch u. a. Fotos, Zeugenaussagen, Polizeibericht & ärztliches Gutachten
  3. Beweispflicht erfüllen & nachweisen, dass Schadensereignis der Grund für beschädigtes Eigentum oder finanzielle Einbußen ist.
  4. Schriftliche Schadensersatzforderung mit ausführlicher Beschreibung des Schadensereignisses & der Schäden an den Verursacher schicken.
  5. Nachweise (z. B. Fotos, Zeugenaussagen oder ärztliche Gutachten) & geforderte Schadenssumme nennen.
  6. Angemessene Frist zur Zahlung des Schadensersatzes setzen.

Damit die Gegenseite oder ein Gericht Ihre Forderung aufgrund mangelnder Beweise oder eines falsch berechneten bzw. zu hohen Schadensersatzes nicht ablehnen und sie ihren Anspruch dann gerichtlich durchsetzen müssen, kann anwaltliche Beratung ratsam sein.

Ein Anwalt für Schadensersatzrecht weiß, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung zu erfüllen sind und wie sich die Argumente der Gegenseite am besten entkräften lassen.

Kann Schadensersatz verjähren?

Ja, ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach einer bestimmten Frist. Das bedeutet, dass nach einer gewissen Zeit kein Schadensersatz mehr geltend gemacht werden kann, auch wenn ein Anspruch besteht. Im Schadensersatzrecht gibt es verschiedene Verjährungsfristen:

  • 6 Monate: Schadensersatzansprüche von Vermietern wegen Mietsachschäden
  • 3 Jahre: Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung
  • 10 Jahre: Schadensersatzansprüche gegen unbekannten Schädiger
  • 30 Jahre: Schadensersatzansprüche wegen immaterieller Schäden an Leben, Körper & Gesundheit

Die Verjährungsfrist von Schadensersatz setzt zum Ende des Jahres ein, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erhalten hat.

Beispiel: Ein Autounfall am 31.03.2020 hatte erhebliche Schäden an einem Auto zur Folge, die einen Anspruch auf Schadensersatz begründen. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2020 und endet am 31.12.2023.

Wer zahlt den Schadensersatz?

Schadensersatz muss derjenige zahlen, der einen Schaden verursacht hat. Hat der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Schäden, wenn sie von der Police abgedeckt sind.

  • Private Haftpflicht: Die Versicherung übernimmt versehentliche Personen-, Sach- & Vermögensschäden.
  • Kfz-Haftpflicht: Die Versicherung übernimmt alle Personen-, Sach- & Vermögensschäden, die mit dem eigenen Auto verursacht wurden.
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