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  • Außergerichtliche Einforderung
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Gabriele K.

Bis dato erfolgten telefonische Beratungen, aber die Auskünfte von Herrn Wübbe waren sehr hilfreich. Er ist ein Rechtsanwalt, den ich auf jeden Fall, sollte die Angelegenheit negativ ausgehen, mit einem Mandat beauftragen werde. Und das mit vollem Vertrauen.

5,00 von 5 Sternen
Sandra T.

Herzlichen Dank für die sehr kompetente und auch pragmatische Beratung. Erst durch die gezielten Nachfragen von Herrn Wübbe hat sich der richtige Hebel ergeben, an dem ich ansetzen kann.

5,00 von 5 Sternen
Viviane P.

Ich wurde in meinem Anliegen sehr gut beraten, meine offenen Fragen konnten alle beantwortet werden. Sehr freundlicher Mitarbeiter, welcher mir mit Ehrlichkeit gegenüber stand und ich nun mit mehr Sicherheit an meinen Fall ran gehen kann. Ich wurde sehr zeitnah zurückgerufen und kann advocado für ein erst Gespräch nur weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Susanne K.

Danke für eine sehr freundliche und kompetente Beratung. Das advocado-Portal ist einfach und benutzerfreundlich. Auch hierfür fünf Sterne.

5,00 von 5 Sternen
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Herr Wübbe arbeitet äußerst professionell und individuell, er nimmt sich Zeit die Angelegenheit ausführlich zu besprechen. Menschlich fand ich ihn ebenfalls äußerst sympathisch. Ich war mehr als zufrieden. Absolut zu empfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Stefanie J.

Danke für das sympathische Gespräch. Es war ein sehr guter Austausch, in dem verschiedene Varianten besprochen werden konnten. Sehr kompetent und flexibel. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Martin K.

Da die Anfrage über die kostenlose Ersteinschätzung hinaus geht ist bisher nur das freundliche Gespräch positiv zu erwähnen. Ich hoffe, dass der gute Ersteindruck bestehen bleibt.

5,00 von 5 Sternen
Volker S.

Schneller Rückruf, informatives und nettes Gespräch und außerdem nahm sich Herr Wübbe die Zeit, die gebraucht wurde, um alle meine Fragen zu klären. Vielen Dank und natürlich deswegen auch meine vollste Weiterempfehlung!!

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FAQ: das Wichtigste zum Anwalt für Schadensersatzrecht

Verweigert der Schädiger bzw. dessen Versicherung trotz eines gesetzlichen Anspruchs die Zahlung von Schadensersatz, kann die Beauftragung eines Anwalts für Schadensersatzrecht hilfreich sein. Er kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz nachweisen, eine angemessene Summe bestimmen und die Gegenseite außergerichtlich zur Zahlung bewegen.

Ist eine solche außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann ein Anwalt für den Schadensersatz Klage beim zuständigen Gericht einreichen, Gutachten und Zeugenaussagen besorgen, Sie auf den Prozess vorbereiten und Sie vor Gericht vertreten.

Ein Anwalt für Schadensersatzrecht unterstützt Mandanten bei der Einforderung von Schadensersatz, nachdem diese einen Schaden durch die vorsätzliche oder fahrlässige Handlung eines Dritten erlitten haben.

Diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Ihren Schadensersatz:

  • Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz
  • Umfassende & stichhaltige Dokumentation des Schadens
  • Ermittlung einer angemessenen Schadensersatzsumme
  • Außergerichtliche Einforderung beim Schädiger bzw. dessen Versicherung
  • Einreichung einer Schadensersatzklage
  • Vertretung & Beweisführung vor Gericht

Die Kosten für einen Anwalt für Schadensersatzrecht sind abhängig von Art und Umfang seiner Tätigkeit, vom gewählten Vergütungsmodell und davon, ob er sie außergerichtlich oder gerichtlich unterstützt.

Er darf auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen, seine Arbeit anhand eines festgelegten Stundensatzes berechnen oder einen Festpreis vereinbaren.

Mit welchen Kosten Sie in Ihrem individuellen Fall rechnen müssen, kann Ihnen ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht vor Beauftragung z. B. in einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern.

Wer einen Anwalt für Schadensersatz beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Wird der Schadensersatz vor Gericht durchgesetzt, kommen noch Gerichtsgebühren hinzu. Diese Gerichts- und Anwaltskosten lassen sich aber umgehen:

  • Bei erfolgreicher Durchsetzung vor Gericht trägt die Gegenseite die Gerichts- & Anwaltskosten.
  • Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten im Schadensersatzrecht – Voraussetzung ist eine Deckungszusage.

Bei fehlenden finanziellen Mitteln für eine Klage können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Anwalt & Gericht.

Unsere Top Partner-Anwälte für Schadensersatzrecht

Nikolas Pfaffel
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Elke Heuvens
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Anwalt Schadensersatzrecht: Was muss ich wissen?

Schadensersatz ist eine Wiedergutmachung bzw. der Ausgleich eines Schadens, der einer Person durch einen Dritten entstanden ist. Wann genau ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wann er verjährt und welche Voraussetzungen für die Einforderung zu erfüllen sind, regelt der Gesetzgeber mit dem Schadensersatzrecht.

Das Schadensersatzrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern umfasst verschiedene Regelungen u. a. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Was ist Schadensersatz?

Wer einen Schaden durch einen Dritten erleidet, hat einen Anspruch auf Schadensersatz. Das ist meistens ein finanzieller Ausgleich und soll den Zustand vor dem Schadensereignis wiederherstellen. Voraussetzung ist, dass der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder der Schädiger aus anderen Gründen haftet.

In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz:

  • Vertragspflichten gegenüber Vertragspartnern verletzt
  • Fahrlässig oder vorsätzlich Rechte, Leben oder Gesundheit einer Person verletzt
  • Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht

Für welche Schäden bekomme ich Schadensersatz?

Schadensersatz soll laut Schadensersatzrecht materielle und immaterielle Schäden sowie daraus resultierende finanzielle Einbußen ausgleichen. Während sich ein materieller Schaden (Vermögensschaden) konkret beziffern lässt, lässt sich ein immaterieller Schaden (Nichtvermögensschaden) nur schwer in einer Summe ausdrücken.

Dafür bekommen Sie Schadensersatz:

  • Abschleppkosten
  • Behandlungskosten
  • Pflegekosten & behindertengerechte Umbauten
  • Beerdigungskosten
  • Kosten für Gutachten & Sachverständige
  • Wertminderung
  • Verhinderte Nutzung von Wohnung, Auto oder Internet
  • Verdienstausfall
  • Umschulungskosten
  • Haushaltsführungsschäden
  • Rechtsanwaltskosten

Wie hoch ist der Schadensersatz?

Die Höhe des Schadensersatzes ist von Schwere und Ausmaß des Schadens, daraus resultierenden Dauerschäden und Mitschuld am Schaden abhängig. Berechnen lässt sich eine angemessene Schadenssumme mit einer dieser 3 Methoden:

  • Differenzmethode: Vergleich der theoretisch bestehenden Vermögenslage ohne Schaden mit der tatsächlichen Vermögenslage mit Schaden – die Differenz ist der Schadensersatz.
  • Konkrete Schadensberechnung: Nachweis über den entstandenen Schaden durch z. B. Kaufvertrag oder Rechnung – die dort ausgewiesene Summe ist der Schadensersatz.
  • Abstrakte Schadensberechnung: Lassen sich Schäden nicht konkret beziffern, werden ähnliche Fälle zum Vergleich herangezogen.

Weil die Bestimmung eines angemessenen Schadensersatzes nicht leicht ist, kann es hilfreich sein, die Höhe von einem Anwalt für Schadensersatzrecht berechnen zu lassen. Er weiß, welche Berechnungsmethode in Ihrem Fall anzuwenden ist und welche Nachweise zu erbringen sind.

Wie mache ich Schadensersatz geltend?

Wenn Sie Schadensersatz geltend machen möchten, können Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit dem Schädiger bzw. seiner Versicherung zu einigen. Dabei können Sie sich an dieser Schrittfolge orientieren:

  1. Bei Unfällen im Straßenverkehr die Polizei verständigen & Verletzungen von einem Arzt untersuchen lassen.
  2. Den Schaden dokumentieren durch u. a. Fotos, Zeugenaussagen, Polizeibericht & ärztliches Gutachten
  3. Beweispflicht erfüllen & nachweisen, dass Schadensereignis der Grund für beschädigtes Eigentum oder finanzielle Einbußen ist.
  4. Schriftliche Schadensersatzforderung mit ausführlicher Beschreibung des Schadensereignisses & der Schäden an den Verursacher schicken.
  5. Nachweise (z. B. Fotos, Zeugenaussagen oder ärztliche Gutachten) & geforderte Schadenssumme nennen.
  6. Angemessene Frist zur Zahlung des Schadensersatzes setzen.

Damit die Gegenseite oder ein Gericht Ihre Forderung aufgrund mangelnder Beweise oder eines falsch berechneten bzw. zu hohen Schadensersatzes nicht ablehnen und sie ihren Anspruch dann gerichtlich durchsetzen müssen, kann anwaltliche Beratung ratsam sein.

Ein Anwalt für Schadensersatzrecht weiß, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung zu erfüllen sind und wie sich die Argumente der Gegenseite am besten entkräften lassen.

Kann Schadensersatz verjähren?

Ja, ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach einer bestimmten Frist. Das bedeutet, dass nach einer gewissen Zeit kein Schadensersatz mehr geltend gemacht werden kann, auch wenn ein Anspruch besteht. Im Schadensersatzrecht gibt es verschiedene Verjährungsfristen:

  • 6 Monate: Schadensersatzansprüche von Vermietern wegen Mietsachschäden
  • 3 Jahre: Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung
  • 10 Jahre: Schadensersatzansprüche gegen unbekannten Schädiger
  • 30 Jahre: Schadensersatzansprüche wegen immaterieller Schäden an Leben, Körper & Gesundheit

Die Verjährungsfrist von Schadensersatz setzt zum Ende des Jahres ein, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erhalten hat.

Beispiel: Ein Autounfall am 31.03.2020 hatte erhebliche Schäden an einem Auto zur Folge, die einen Anspruch auf Schadensersatz begründen. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2020 und endet am 31.12.2023.

Wer zahlt den Schadensersatz?

Schadensersatz muss derjenige zahlen, der einen Schaden verursacht hat. Hat der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Schäden, wenn sie von der Police abgedeckt sind.

  • Private Haftpflicht: Die Versicherung übernimmt versehentliche Personen-, Sach- & Vermögensschäden.
  • Kfz-Haftpflicht: Die Versicherung übernimmt alle Personen-, Sach- & Vermögensschäden, die mit dem eigenen Auto verursacht wurden.
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So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Schadensersatzrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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