1. Arbeitszeugnis einklagen: Was bedeutet das?
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen binnen zwei bis drei Wochen ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis ausstellen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch.
Erhalten Sie keine Beurteilung, können Sie das Arbeitszeugnis einklagen. Ist das Schreiben formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Schließlich kann das Zeugnis darüber entscheiden, ob Sie Ihren Traumjob erhalten.
Wichtig: Klagen Sie die Berichtigung ein, darf der Arbeitgeber Ihr Zeugnis nicht zu Ihrem Nachteil verändern. Ihr Zeugnis kann sich im Zuge der Klage also nicht verschlechtern.
Hat das Zeugnis große Bedeutung für Sie, können Sie diesen Umstand zu Ihrem Vorteil nutzen und das Zeugnis bzw. eine bessere Schlussnote einklagen. Es kann dabei sinnvoll sein, auf die Expertise eines Arbeitsrechtlers zu setzen und das Arbeitszeugnis prüfen zu lassen.
2. Arbeitszeugnis einklagen: Typische Fälle
Kein Zeugnis erhalten
Der klarste Fall ist der vollständig fehlende Zeugnistext. Dann geht es zunächst nicht um einzelne Formulierungen, sondern darum, dass der Arbeitgeber überhaupt ein Zeugnis erstellen muss.
In der Praxis sollten Sie in dieser Situation vor allem Folgendes sichern:
- das Ende des Arbeitsverhältnisses
- die Aufforderung an den Arbeitgeber
- den Nachweis, dass ein qualifiziertes Zeugnis verlangt wurde, falls nicht nur ein einfaches Zeugnis gewünscht ist
Zeugnis ist fehlerhaft oder missverständlich
Hier liegt zwar ein Zeugnis vor, es ist aber nicht brauchbar. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Häufig geht es nicht nur um eine einzelne Formulierung, sondern um die Gesamtwirkung des Dokuments.
Typische Streitpunkte sind:
- unklare oder widersprüchliche Aussagen
- formale Fehler
- missverständliche Schlussformulierungen
- Passagen, die wie versteckte Abwertungen wirken
- unvollständige Tätigkeitsbeschreibungen
In solchen Fällen ist oft sinnvoll, die konkreten Problemstellen zunächst schriftlich zu benennen und eine nachvollziehbare Korrektur zu verlangen.
Sie wollen eine bessere Bewertung
Am stärksten vom Einzelfall abhängig sind Streitigkeiten um die Note oder Gesamtbewertung. Hier reicht die bloße Einschätzung, die Bewertung sei „zu schlecht“, regelmäßig nicht aus. Wer mehr als eine durchschnittliche Beurteilung erreichen will, muss darlegen können, warum die eigene Leistung überdurchschnittlich war.
Besonders hilfreich sind dann:
- Zwischenzeugnisse
- Zielvereinbarungen
- Leistungsnachweise
- dokumentierte Erfolge
- positives Feedback von Vorgesetzten
- Unterlagen zur tatsächlichen Verantwortung im Job
3. Wann ist eine individuelle Prüfung sinnvoll?
Bei manchen Fallkonstellationen kippt die Lage schnell vom allgemeinen Informationsbedarf in eine konkrete Prüfungsbedürftigkeit. Dann reicht es nicht mehr, nur typische Regeln zu kennen.
Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:
- im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Ausschlussfristen stehen
- ein Zeugnis kurzfristig für laufende Bewerbungen gebraucht wird
- nicht nur einzelne Sätze, sondern die Gesamtnote angegriffen werden soll
- Zwischenzeugnis und Endzeugnis deutlich voneinander abweichen
- unklar ist, ob nur ein Formulierungsproblem oder ein echter Bewertungsstreit vorliegt
Gerade bei einem Streit um eine bessere Note ist der Unterschied zwischen „allgemein ärgerlich“ und „juristisch tragfähig“ entscheidend. Deshalb ist es sinnvoll, früh zu klären, ob der Fall tatsächlich belastbar vorbereitet werden kann.