2. Was ist der Unterschied zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis?
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, sollten Sie beachten, dass es zwei verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen gibt, die sich inhaltlich unterscheiden. In der Gewerbeordnung steht dazu folgendes:
„Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“
Das einfache Arbeitszeugnis gibt also nur kurz und knapp wieder, was ihre Aufgaben waren und wie lange Sie im Unternehmen gearbeitet haben. Da für Ihren späteren Arbeitgeber aber vor allem auch die Qualität Ihrer Leistung entscheidend sein wird, sollten Sie immer ein qualifiziertes und damit wertendes Arbeitszeugnis verlangen. Ansonsten könnte es den Anschein erwecken, Sie wollten Ihre Leistungen nicht bewertet wissen, da diese Ihren alten Arbeitgeber nicht zufrieden gestellt haben. Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen möchten, wird sich das also zumeist auf die Inhalte des qualifizierten Arbeitszeugnisses beziehen.
3. Arbeitszeugnis prüfen lassen: Die Geheimsprache der Arbeitszeugnisse im Kurzcheck
In kaum einem Bereich kommt bestimmten Formulierungen eine solche Bedeutung zu. Deshalb kann es wichtig sein, den – manchmal nicht auf den ersten Blick ersichtlichen – Sinn dahinter im Kurzcheck zu analysieren. Dies könnte immer der erste Schritt sein, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen.
So bedeutet zum Beispiel
„Sie hatte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft“
nicht, dass die Arbeitnehmerin ein besonders positives Sozialverhalten an den Tag gelegt hat, vielmehr wird damit ausgedrückt, dass sie lieber flirtete als zu arbeiten.
Auch die Formulierung
„Er schied in beiderseitigem Einvernehmen aus“
verheißt nichts Gutes, denn sie deutet daraufhin, dass es Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gab, der zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt hat.
Der „Klassiker“ der wohlwollend klingenden Formulierungen ist wohl
„Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemüht“,
die nicht anderes bedeutet, als dass die geforderten Leistungen nicht erbracht wurden, da dem Arbeitnehmer die nötigen Qualifikationen fehlen.
4. Die versteckten Schulnoten der Arbeitszeugnisse
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis prüfen lassen, können die Formulierungen des Zeugnisses in Schulnoten übersetzt werden. Je nachdem wie zufrieden Ihr Arbeitgeber mit Ihnen war, wird er ganz bestimmte Wörter benutzen:
1 – sehr gut „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt“
2 – gut „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“
3 – befriedigend „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“
4 – ausreichend „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt“
5 – mangelhaft „…hat die Ihm übertragenen Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erfüllt“
5. Arbeitszeugnis prüfen lassen: Die häufigsten Fehler
Häufig tauchen im Zeugnis Fehler auf, auf die geachtet werden kann, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen. Diese Fehler können Ihnen schaden und ihr Arbeitszeugnis gegebenenfalls unbrauchbar machen.
Missverständliche Formulierungen: Da sich im Laufe der Zeit eine Geheimsprache entwickelt hat und die Codes für den Laien oftmals nicht zu entschlüsseln sind, kann es auch schnell auf Seiten des ungeübten Arbeitgebers zu Fehlern kommen. Es kann schnell passieren, dass eine eigentlich positiv gemeinte Formulierung dem Arbeitgeber eine mangelhafte Arbeitsleistung bescheinigt. Wenn Sie ein Arbeitszeugnis prüfen lassen, muss deshalb ein besonderes Augenmerk missverständlichen Formulierungen gelten.
Das Gefälligkeitszeugnis: Ein Arbeitszeugnis, das nur so vor Superlativen strotzt, kann genauso nach hinten losgehen! Ein sogenanntes Gefälligkeitszeugnis kann nämlich darauf hindeuten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur auf schnellsten Weg loswerden wollte. Der Personaler, der für die Bewerbung zuständig ist, könnte ein übertrieben lobendes Arbeitszeugnis also negativ werten.
Unvollständigkeit des Zeugnisses: Fehlen wichtige Angaben im Zeugnis kann es schnell den Eindruck erwecken, dass diese bewusst weggelassen wurden, um Sie in besserem Licht dastehen zu lassen. Während Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, muss deshalb darauf geachtet werden, dass der übliche Aufbau gewahrt wurde.
6. Arbeitszeugnis prüfen lassen: Der Aufbau
I. Überschrift
II. Einleitungssatz inkl. Stammdaten des Arbeitnehmers
III. Tätigkeitsbeschreibung
IV. Bewertung der Leistung inkl. besonderer Erfolge
V. Bewertung des Sozialverhaltens
VI. Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
VII. Schlusssatz inkl. Zukunftswünschen
VIII. Ort, Datum, Unterschrift
IX. Firmendaten und Ansprechpartner
Es lässt sich festhalten, dass es sich beim Arbeitszeugnis um ein wichtiges Dokument für Ihre späteren Bewerbungen handelt und Sie deshalb unbedingt darauf bestehen sollten, dass Sie ein solches ausgehändigt bekommen. Die Qualität lässt sich oftmals nur auf den zweiten Blick und durch einen Profi feststellen. Sollten Sie Zweifel an Ihrem Arbeitszeugnis haben lohnt es sich dieses überprüfen zu lassen, schließlich geht es um Ihre berufliche Zukunft.