Auszug unserer Partner-Kanzleien
pikepartners Ulrike Schmidt-Fleischer advomare cyfire Chevalier Rechtsanwälte Schumacher und Partner
pikepartners
Ulrike Schmidt-Fleischer
advomare
cyfire
Chevalier Rechtsanwälte
Schumacher und Partner
Mehr als
2.000 Kunden

haben über advocado ihren Pflichtteil eingefordert.

Mehr als
50 Partner-Anwälte

mit Erfahrung im Erbrecht haben wir in unserem Kanzleinetzwerk.

4,82/5

Kunden bewerten unsere Partner-Anwälte mit ∅ 4,82 von 5 Sternen.

Unsere Partner-Anwälte unterstützen Sie u. a. bei folgenden Anliegen:

Pflichtteilsanspruch prüfen
  • Testament prüfen
  • Verjährung prüfen
  • Auskunftsanspruch prüfen
Pflichtteil berechnen
  • Nachlasswert ermitteln
  • Erbanteil berechnen
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch prüfen
Pflichtteil einfordern
  • Zahlungsaufforderung
  • Pflichtteil einklagen
  • Zwangsvollstreckung
Anführungszeichen

Ich unterstütze Sie mit meiner Erfahrung, wenn die Erben keine Auskünfte geben oder den Pflichtteil nicht zahlen.

Uwe Block Uwe Block
PARTNER-ANWALT
FÜR ERBRECHT

Sie suchen einen Rechtsanwalt zum Thema Pflichtteil einfordern? Einfach Rechtsfrage eingeben & kostenlose Ersteinschätzung vom Partner-Anwalt erhalten.

Ersteinschätzung vom Anwalt erhalten
Kostenlos & unverbindlich

Das sagen unsere Kunden

5,00 von 5 Sternen
Herbert H.

Herr MMag Sommer hat mir alles sehr gut erklärt so daß ich auch als Laie alles gut verstehen konnte. Sollte ich nochmal einen Rechtsanwalt brauchen, würde meine Wahl direkt Herr Sommer sein. Sehr schnelle und ausführliche Ersteinschätzung und das zu einem fairen Preis. Was will man mehr. Daumen hoch.

MMag. Michael Sommer
Für Rechtsanwalt
MMag. Michael Sommer
5,00 von 5 Sternen
Rolf G.

Der Anruf von Herrn Jönsson kam sehr schnell auf meine Anfrage. Er hat mir total ausführlich meine Frage beantwortet ... und das nicht nur sehr freundlich, sondern für Laien verständlich und überaus kompetent. Bei ihm fühle ich mich verstanden und gut aufgehoben und sollte "mein Problem" in die nächste Runde gehen: er ist meine 1. Wahl ! DANKE !!!

Stefan Jönsson
Für Rechtsanwalt
Stefan Jönsson
5,00 von 5 Sternen
Jana L.

Sehr angenehmes und freundliches Erstgespräch. Alle meine Fragen wurden beantwortet. Herr Wieigand war geduldig und hat sich sehr viel Zeit genommen.

Kai Wiegand
Für Rechtsanwalt
Kai Wiegand
5,00 von 5 Sternen
Luca S.

Super Tipp, ich werde schauen, ob ich hiermit weiter komme. Wenn nicht, dann habe ich definitiv trotzdem bereits mit einem kompetenten Berater gesprochen und greife ggf. gern auf die anwaltlichen Dienste seinerseits zurück.

Ulrich Lichtblau
Für Rechtsanwalt
Ulrich Lichtblau
5,00 von 5 Sternen
Anette M.

vielen Dank für die Unterstützung. Falls wir einen Anwalt für dieses Anliegen benötigen werden wir gerne auf Sie zurückgreifen. Eine Weiterempfehlung ist selbstverständlich.

Kai Wiegand
Für Rechtsanwalt
Kai Wiegand
5,00 von 5 Sternen
Anke von S.

Genau das was man erwartet, wenn man einen Fall nicht gut einschätzen kann und langwierige Prozesse vermeiden will. Eine sehr verbraucherfreundliche Einrichtung, die allen Beteiligten inkl. der Gerichte unnötige Arbeit erspart. Mein herzlichster Dank geht an Herrn Lichtblau und alle auf dieser Plattform Engagierten!

Ulrich Lichtblau
Für Rechtsanwalt
Ulrich Lichtblau
5,00 von 5 Sternen
Ron B.

Auf meine, wenn auch nicht alltägliche Frage, konnte Herr Dannecker- Lauren sofort vollumfänglich, kompetent und auch gut erläuternd Stellung nehmen. Diese Auskunft hat mir "einige Kopfschmerzen" genommen.

Johannes Dannecker-Lauren
Für Rechtsanwalt
Johannes Dannecker-Lauren
5,00 von 5 Sternen
Roland S.

Habe mich angemeldet innerhalb von zwei stunden hat sich der Anwalt gemeldet und hat mich sehr gut beraten Kai Wiegand sehr gut ?

Kai Wiegand
Für Rechtsanwalt
Kai Wiegand

4 Gründe, Ihren Pflichtteil über advocado einfordern zu lassen

Kostenlose Ersteinschätzung
Innerhalb von 2 Stunden Information erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt. Der Partner-Anwalt nimmt sich Zeit, um auf Ihr Anliegen individuell einzugehen und die weiteren Schritte zu besprechen.
Qualifizierte Partner-Anwälte
Einer unserer erfahrenen Partner-Anwälte hilft Ihnen bei der Erstellung des Textwerks für die Anmeldung und achten dabei auf die Genauigkeit und Vollständig der Unterlagen, da eine nachträgliche Anpassung nicht mehr möglich ist.
Festpreisangebot & Finanzierung
Noch bevor Sie den Partner-Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Festpreisangebot zur Einforderung Ihres Pflichtteils. Bei Bedarf können Sie eine Prozesskostenfinanzierung erhalten.
Digital & persönlich für Sie da
advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrer Pflichtteil-Forderung jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist werktags für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Erhalt Ihres Pflichtteils.

Häufig gestellte Fragen

Der Pflichtteil beträgt immer 50 % des gesetzlichen Erbteils. Die konkrete Höhe des Pflichtteils ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem und dem Nachlasswert. Je näher beide verwandt sind und je wertvoller der Nachlass, desto höher der gesetzliche Pflichtteil.

Einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe haben nahestehende Verwandte des Erblassers. Dazu gehören alle Abkömmlinge wie Kinder, Enkel und Urenkel (ehelich, außerehelich und adoptiert), Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers.

Wurden gesetzliche Erben enterbt, kann ein Rechtsanwalt für Pflichtteilsrecht diese bei der Durchsetzung der gesetzlichen Mindestbeteiligung am Erbe unterstützen.

Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Diese fallen je nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit unterschiedlich hoch aus.

Bei advocado erhalten Sie zunächst von unseren Partneranwälten eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall. Dabei werden Ihre Erfolgsaussichten transparent bewertet und Sie umfassend über die möglichen Kosten im Falle einer Mandatierung informiert. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie selbst, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

Ihren Pflichtteil müssen Sie innerhalb von 3 Jahren einfordern. Diese Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist. Erfahren Sie erst später von dessen Tod, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall Kenntnis erlangt haben. Maximal besteht der Anspruch auf Ihren Pflichtteil für 30 Jahre.

4,88 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Erbrecht mit 4,88 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.