Der Tarifvertrag gilt nicht für alle Arbeitnehmergruppen des öffentlichen Dienstes.
Leitende Angestellte, Chefärzte oder wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten haben z. B. gesonderte Verträge – und einen individuellen Anspruch auf Abfindung.
Ein Anwalt für Tarifrecht kennt die komplexen Verträge und kann rechtssichere Aussagen zum Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst machen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Betriebsbedingte oder widerrechtliche Kündigung
Angestellte des öffentlichen Dienstes haben einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Voraussetzung ist, dass für sie Kündigungsschutz besteht (seit mindestens 6 Monaten in einem öffentlichen Betrieb wie Schule oder Stadtverwaltung mit 10 oder mehr festen Mitarbeitern angestellt).
Verstößt eine Kündigung im öffentlichen Dienst gegen die Bestimmungen des Tarifvertrages, enthält Formfehler oder missachtet den Kündigungsschutz, können Angestellte rechtliche Schritte einleiten und eine Abfindung durchsetzen.
Aufhebungsvertrag/Auflösungsvertrag
Einigen sich Angestellter und Dienstherr einvernehmlich darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden, schließen sie einen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag. Angestellte erhalten für die einvernehmliche Vertragsauflösung in der Regel eine Abfindung.
4. Höhe der Abfindung im öffentlichen Dienst
Ob Abfindung gemäß Tarifvertrag, Übergangs- oder Veränderungsgeld: Welche Abfindungssumme möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Abfindung gemäß Tarifvertrag bei Personalabbau
§ 4 Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) bestimmt Folgendes:
- Für jedes volle Beschäftigungsjahr ein Viertel des letzten Entgelts
- Mindestens aber die Hälfte des Entgelts
- Höchstens das 5-fache des Entgelts
- Bei Beendigung durch Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag: Abfindung beträgt maximal das 7-fache des Monatsentgelts
Übergangs- & Veränderungsgeld
Mögliche Höhe des Übergangsgeldes:
- Das Fünffache der Dienstbezüge bei Vollbeschäftigung, die Beamte im letzten Monat hätten bekommen können
- Maximal ein Übergangsgeld in Höhe von 4.091 Euro
- Je länger der Beamte über das 60. Lebensjahr hinaus arbeitet, desto geringer das Übergangsgeld. Der Betrag verringert sich ab 60 jedes Jahr um ein Fünftel
Das Übergangsgeld erhalten Beamte monatlich, bis sie die für sie geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Danach erhalten sie das Ruhegehalt.
Gesetzlich geregelte Abfindung
Bei betriebsbedingter Kündigung steht Angestellten gesetzlich eine Abfindung in Höhe von einem halben Brutto-Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr zu.
Weitere Regelungen zur Abfindungshöhe:
- Angestellter ist 50 Jahre oder älter und mindestens 15 Jahre im öffentlichen Betrieb: 15 Monatsverdienste
- Angestellter ist 55 Jahre oder älter und mindestens 20 Jahre im Betrieb: 18 Monatsverdienste
Der Monatsverdienst umfasst das Entgelt inklusive Sachbezüge wie Dienstwagen, Firmenwohnung oder Ähnliches.
Wenn Sie gegen eine widerrechtliche Kündigung vorgehen, besteht die Chance, vom Arbeitgeber eine Abfindung bei Kündigung zu erhalten. Ein Anwalt beurteilt vorab, welche Abfindung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.
Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie die gesetzliche Abfindung womöglich um das 1,5- bis 2-fache steigern.
5. In 3 Schritten Abfindung durchsetzen
Eine angemessene Abfindung können Sie mit folgenden Schritten erreichen: