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Abfindung im öffentlichen Dienst: Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung
Ratgeber Arbeitsrecht Abfindung Abfindung im öffentlichen Dienst
Stand 04.10.2019
Lesezeit 9 min

Abfindung im öffentlichen Dienst: Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung

Müssen Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ihren Posten verlassen, haben sie keinen allgemeingültigen Anspruch auf Abfindung. Beamtengesetz und Tarifvertrag regeln, wann ihnen eine Entschädigung zusteht. Ein Anwalt kann Ihren Anspruch auf Abfindung mit Verhandlungsgeschick, Widerspruch und Klage durchsetzen.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 04.10.2019
7.765 Aufrufe
Auf einen Blick
  • Angestellte und Beamte haben keinen allgemeingültigen Anspruch auf eine Abfindung im öffentlichen Dienst.
  • Tarifvertrag (TVöD), Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und Beamtengesetz (BBG) regeln, ob Anspruch auf eine Entschädigung besteht.
  • Was für Angestellte die Abfindung ist, ist für Beamte das Veränderungs- oder Übergangsgeld.
  • Die Höhe der Entschädigung ist vertraglich oder gesetzlich festgelegt.
  • Trotzdem gilt: Die Abfindung ist Verhandlungssache.
  • Ein Anwalt weiß, ob und wie eine Abfindung durchsetzbar ist. Mit Verhandlungsgeschick kann er eine 1,5 bis 2-fach höhere Abfindung erreichen.
  • Mit Widerspruch, außergerichtlicher Verhandlung und ggf. einer Klage setzen Sie eine Abfindung durch.
Inhaltsverzeichnis
  1. Besteht Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst?
  2. Abfindung für Beamte
  3. Abfindung für Angestellte im öffentlichen Dienst
  4. Höhe der Abfindung im öffentlichen Dienst
  5. In 3 Schritten Abfindung durchsetzen
Infografik: Wann besteht Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst?

1. Besteht Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst?

Erhalten Beamte ihre Entlassungspapiere oder Angestellte des öffentlichen Dienstes die Kündigung, steht schnell die Frage nach einer Abfindung im Raum. Der Einzelfall entscheidet – ein allgemeingültiger Anspruch besteht nicht.

Ob ein Abfindungsanspruch besteht, ist abhängig von

  • Tarifvertrag (TVöD) und dem Kündigungsschutzgesetz für Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Bundesbeamtengesetz (BBG) für Beamte
  • Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag

Im öffentlichen Dienst ist eine Abfindung immer Verhandlungssache. Ein Anwalt kennt die Rechtslage und weiß, ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Abfindung durchsetzbar ist.

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2. Abfindung für Beamte

Der Beamtendienst endet nur auf eigenen Antrag, nach Verstoß gegen das Beamtengesetz oder im Todesfall. In keinem dieser Fälle haben Beamte einen Anspruch auf Abfindung.

Aber: Die Abfindung für Beamte ist möglich

  • in Form von Übergangsgeld bei z. B. Ruhestand.
  • als Veränderungsgeld beim Wechsel vom Beamten- in ein Angestelltenverhältnis.
  • beim Wechsel der Dienststelle.

Übergangsgeld

Das Übergangsgeld gemäß § 47 Beamtenversorgungsgesetz soll als Abfindung im öffentlichen Dienst finanzielle Verluste ausgleichen.

In diesen Fällen steht Beamten ein Übergangsgeld zu:

  • Befristung: Endet der Dienst auf Zeit, steht Beamten als Abfindung ein Übergangsgeld zu.
  • Besondere Altersgrenze: Beamte, die aufgrund einer besonderen Altersgrenze vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand gehen müssen (z. B. Polizisten, Justizvollzugsbeamte), haben zusätzlich zum Ruhegehalt (Pension) Anspruch auf das Übergangsgeld. Diese Abfindung im öffentlichen Dienst soll finanzielle Nachteile der besonderen Altersgrenze ausgleichen.

Der Anspruch auf Übergangsgeld entsteht nach 1 Jahr Dienstzeit.

Sind Beamte dienstunfähig, haben sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld.

Gehen Beamte nach regulärer Dienstzeit in den Ruhestand, haben sie Anspruch auf Ruhegehalt (Pension).

Veränderungsgeld

Steht Beamten z. B. aufgrund einer Privatisierung (staatliche Betriebe gehen an privatwirtschaftliche Unternehmen über) die Entlassung bevor, haben sie die Chance auf eine Abfindung – wenn der Sozialplan oder andere Vereinbarungen dies nicht ausschließen.

Dafür müssen Beamte sich in ein Angestelltenverhältnis herabstufen lassen. Verhandeln beide Parteien einen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag, lässt sich ein Veränderungsgeld für diese betriebsbedingte Entlassung durchsetzen.

Dienstherrenwechsel

Beamte erhalten gesetzliche Versorgungsleistungen wie z. B. Ruhegehalt oder Unfallfürsorge zur lebenslangen finanziellen Absicherung.

Wechselt ein Beamter die Dienststelle, muss der bisherige Dienstherr an den neuen eine Abfindung zahlen. Der alte Dienstherr muss sich an den zukünftigen Versorgungsausgaben für den Beamten beteiligen.

Beispiel: Ein Beamter ist für Dienstherr A tätig. Er wechselt die Dienststelle und ist nun für Dienstherr B tätig. A ist als ehemaliger Dienstherr verpflichtet, sich an den zukünftigen Sozialausgaben für den Beamten zu beteiligen. Er muss an B eine Abfindung zahlen.

3. Abfindung für Angestellte im öffentlichen Dienst

In folgenden Fällen können Angestellte im öffentlichen Dienst eine Abfindung erhalten:

Anspruch gemäß Tarifvertrag

Der Tarifvertrag (TVöD) gibt vor, in welchen Fällen Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst besteht. Zusätzlich gibt es Tarifverträge für jedes Bundesland (TV-L) und Tarifverträge zur sozialen Absicherung (TVsA).

Ob Anspruch auf Abfindung besteht, hängt vom Einzelfall und dem geltenden Tarifvertrag ab.

Anspruch gemäß Tarifvertrag besteht z. B., wenn

  • Angestellte Rentenkürzungen in Kauf nehmen müssen, weil sie vorzeitig Altersrente in Anspruch nehmen (Altersteilzeit).
  • es durch z. B. eine Kündigung wegen Krankheit zu einer widerrechtlichen Benachteiligung kommt.
  • das Arbeitsverhältnis aufgrund von Personalabbau durch Kündigung oder Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag beendet wird.
Rechtsberatung
Anspruch gem. Tarifvertrag:

Personalabbau bedeutet die Entlassung mehrerer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen (BAG, Urteil vom 19.06.2012, Az.: 1 AZR 137/11). Nur dann besteht ein Anspruch auf Abfindung gemäß Tarifvertrag.

Der Tarifvertrag gilt nicht für alle Arbeitnehmergruppen des öffentlichen Dienstes.

Leitende Angestellte, Chefärzte oder wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten haben z. B. gesonderte Verträge – und einen individuellen Anspruch auf Abfindung.

Ein Anwalt für Tarifrecht kennt die komplexen Verträge und kann rechtssichere Aussagen zum Anspruch auf Abfindung im öffentlichen Dienst machen. Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

Betriebsbedingte oder widerrechtliche Kündigung

Angestellte des öffentlichen Dienstes haben einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Voraussetzung ist, dass für sie Kündigungsschutz besteht (seit mindestens 6 Monaten in einem öffentlichen Betrieb wie Schule oder Stadtverwaltung mit 10 oder mehr festen Mitarbeitern angestellt).

Verstößt eine Kündigung im öffentlichen Dienst gegen die Bestimmungen des Tarifvertrages, enthält Formfehler oder missachtet den Kündigungsschutz, können Angestellte rechtliche Schritte einleiten und eine Abfindung durchsetzen.

Aufhebungsvertrag/­Auflösungsvertrag

Einigen sich Angestellter und Dienstherr einvernehmlich darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden, schließen sie einen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag. Angestellte erhalten für die einvernehmliche Vertragsauflösung in der Regel eine Abfindung.

4. Höhe der Abfindung im öffentlichen Dienst

Ob Abfindung gemäß Tarifvertrag, Übergangs- oder Veränderungsgeld: Welche Abfindungssumme möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Abfindung gemäß Tarifvertrag bei Personalabbau

§ 4 Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) bestimmt Folgendes:

  • Für jedes volle Beschäftigungsjahr ein Viertel des letzten Entgelts
  • Mindestens aber die Hälfte des Entgelts
  • Höchstens das 5-fache des Entgelts
  • Bei Beendigung durch Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag: Abfindung beträgt maximal das 7-fache des Monatsentgelts

Übergangs- & Veränderungsgeld

Mögliche Höhe des Übergangsgeldes:

  • Das Fünffache der Dienstbezüge bei Vollbeschäftigung, die Beamte im letzten Monat hätten bekommen können
  • Maximal ein Übergangsgeld in Höhe von 4.091 Euro
  • Je länger der Beamte über das 60. Lebensjahr hinaus arbeitet, desto geringer das Übergangsgeld. Der Betrag verringert sich ab 60 jedes Jahr um ein Fünftel

Das Übergangsgeld erhalten Beamte monatlich, bis sie die für sie geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Danach erhalten sie das Ruhegehalt.

Gesetzlich geregelte Abfindung

Bei betriebsbedingter Kündigung steht Angestellten gesetzlich eine Abfindung in Höhe von einem halben Brutto-Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr zu.

Weitere Regelungen zur Abfindungshöhe:

  • Angestellter ist 50 Jahre oder älter und mindestens 15 Jahre im öffentlichen Betrieb: 15 Monatsverdienste
  • Angestellter ist 55 Jahre oder älter und mindestens 20 Jahre im Betrieb: 18 Monatsverdienste

Der Monatsverdienst umfasst das Entgelt inklusive Sachbezüge wie Dienstwagen, Firmenwohnung oder Ähnliches.

Wenn Sie gegen eine widerrechtliche Kündigung vorgehen, besteht die Chance, vom Arbeitgeber eine Abfindung bei Kündigung zu erhalten. Ein Anwalt beurteilt vorab, welche Abfindung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie die gesetzliche Abfindung womöglich um das 1,5- bis 2-fache steigern.

5. In 3 Schritten Abfindung durchsetzen

Eine angemessene Abfindung können Sie mit folgenden Schritten erreichen:

  • Widerspruch gegen die Kündigung erheben.
  • Verhandlungen mit dem Dienstherren führen.
  • Kündigungsschutzklage einreichen, wenn keine außergerichtliche Einigung auf eine angemessene Abfindung möglich ist.
Hinweis
Frist beachten:

Gemäß Tarifvertrag müssen Angestellte im öffentlichen Dienst Abfindung und weitere Ansprüche nach Erhalt der Kündigung innerhalb von 6 Monaten geltend machen.

Bevor Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen, kann es wichtig sein, die Erfolgsaussichten auf eine Abfindung zu klären. Sicherheit erhalten Sie durch anwaltliche Beratung.

Ein Anwalt

  • prüft Ihre Kündigung und erkennt, ob diese rechtsgültig ist.
  • kann eindeutig klären, ob ein Anspruch auf Abfindung besteht.
  • bestimmt eine angemessene Höhe der Abfindung.
  • beweist Fehler im Kündigungsschreiben und verfasst ein rechtssicheres Widerspruchsschreiben.
  • übernimmt die Abfindungsverhandlungen mit dem Dienstherren.
  • reicht, wenn nötig, fristgerecht Klage ein & vertritt Ihre Interessen vor Gericht.

Anwaltliche Unterstützung kann Ihre Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Dienstherren stärken. Ob außergerichtlich oder vor Gericht: Ein Anwalt für Beamtenrecht hat die richtige Strategie, um Ihre Interessen gegenüber dem Dienstherren durchzusetzen. Mit seiner Erfahrung kann eine höhere Abfindungssumme möglich sein.

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Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 04.10.2019

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

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