Das Klageverfahren läuft wie folgt ab:
1. Klage einreichen
Um Ihren Zeugnisanspruch durchzusetzen, müssen Sie fristgerecht Klage einreichen. Sie oder Ihr Anwalt schicken die Klageschrift an das zuständige Arbeitsgericht – je nach Sitz des Unternehmens oder Schwerpunkt der Tätigkeit.
Die Klageschrift sollte alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Sache enthalten. Wichtig ist eine ausführliche Begründung Ihres Zeugnisanspruches.
Begründen Sie genau, was im Zeugnis berichtigt werden muss, wo Formfehler sind und warum Sie Ihre Beurteilung als ungerechtfertigt und nachteilig einschätzen. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen, können aber Vorschläge machen.
2. Gütetermin
Auch das Gericht strebt zunächst eine Einigung der Parteien ohne Gerichtsverhandlung an.
Je nach Klagegrund gilt Folgendes:
- Kein oder ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis erhalten oder Änderungswünsche ignoriert: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.
Er muss vor Gericht belegen, warum er kein Zeugnis erteilt hat oder weshalb das Schreiben korrekt ist.
- Sie wollen ein besseres Arbeitszeugnis einklagen: Sie tragen die Beweislast, nachzuweisen, weshalb Sie die bessere Beurteilung verdient haben.
Sehr hilfreich können hier Zwischenzeugnisse sein, wenn Ihre Leistung in diesen besser bewertet wurde als im Arbeitszeugnis. Denn der Arbeitgeber sollte sich stets am vorherigen Zwischenzeugnis orientieren.
Führen die Güteverhandlungen zu einem Kompromiss über Formulierungen und Bewertung im Zeugnis, kann das für beide Seiten auch finanziell von Vorteil sein. Das Verfahren ist vor der Gerichtsverhandlung beendet, die Klage hinfällig. Es fallen keine Gerichtskosten an.
Können Sie sich nicht einvernehmlich einigen, dauert die anschließende Verhandlung vor Gericht etwa 4 Monate.
3. Verhandlung
Können Sie sich nicht gütlich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Ausstellung oder Zeugnisberichtigung einigen, legt das Gericht einen Verhandlungstermin fest.
Dass es soweit kommt, ist allerdings eher die Ausnahme. Meist ist der Arbeitgeber daran interessiert, eine schnelle Einigung zu erzielen.
Es folgt die Beweisaufnahme im Klageverfahren. Notwendig kann dieser Schritt vor allem werden, wenn Sie ein besseres Arbeitszeugnis einklagen wollen.
4. Urteil
Entweder entscheidet das Gericht im Urteil, dass das infrage stehende Arbeitszeugnis formal korrekt und angemessen ist – dann müssen Sie die schlechte Beurteilung akzeptieren. Oder das Gericht bestätigt Ihren Zeugnisanspruch und verpflichtet den Arbeitgeber zur Ausstellung und Berichtigung.
5. Kein Zeugnis erhalten? Zwangsgeld-Forderung des Gerichts
Wenn der verurteilte Arbeitgeber Ihnen trotzdem kein Zeugnis ausstellt, können Sie sich wieder an das Arbeitsgericht wenden. Dieses verlangt ein Zwangsgeld vom Arbeitgeber, wenn er seiner Pflicht nicht schnellstmöglich nachkommt.
Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber zur Änderung der Beurteilung verurteilt wurde und dies nicht in die Tat umsetzt.
5. Wer zahlt die Gerichtskosten
Wir machen es kurz: Die Gerichtskosten muss der Verlierer zahlen.
Wenn Sie mit Unterstützung eines Rechtsanwalts Ihr Arbeitszeugnis einklagen, fallen Kosten dafür an. Bei arbeitsrechtlichen Verfahren gilt: Jede Partei muss ihre Anwaltskosten selbst zahlen. Egal, ob die Arbeitszeugnis-Klage für Sie erfolgreich verläuft oder nicht.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert der Arbeitszeugnis-Klage. Dieser beträgt in der Regel 1 Brutto-Monatsgehalt. Die Anwaltskosten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wenn Sie sich eine Arbeitszeugnis-Klage ohne Rechtsbeistand zutrauen, sparen Sie die Anwaltskosten. Als Laie vor Gericht gegen die Argumentation des Anwalts Ihres Arbeitgebers anzukommen, ist meist schwer und nicht zu empfehlen.
Optionen zur Kostenübernahme
Sie können die Anwalts- und Gerichtskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung decken lassen, wenn die Police arbeitsrechtliche Fälle umfasst. Können Sie sich Versicherung und Verfahrenskosten nicht leisten, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bei Gericht zu beantragen.