Abfindung im Aufhebungsvertrag
Sie können eine Abfindungszahlung bei Insolvenz auch erhalten, wenn Sie nach Eröffnung des Verfahrens einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben haben:
- Ihr Anspruch zählt in diesem Fall zu den Masseverbindlichkeiten.
- Er gehört damit nicht zur Insolvenztabelle.
- Masseverbindlichkeiten sind gemäß § 53 InsO vorzugsweise zu befriedigen.
- Sie müssen sich nicht wie die anderen Gläubiger mit einem prozentualen Anteil zufrieden geben.
Der Insolvenzverwalter ist dazu verpflichtet, Ihre Abfindung in voller Höhe auszuzahlen. Verweigert er die Auszahlung, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich einklagen. Hier kann es sinnvoll sein, zur Unterstützung einen Anwalt zu kontaktieren, damit Sie Ihr Geld auch wirklich erhalten.
Wann ist keine Abfindung bei Insolvenz möglich?
Haben Sie bereits vor Eintreten der Insolvenz eine Abfindung vereinbart, aber wurde diese bis dahin nicht ausgezahlt, kann die Situation aussichtslos sein:
- Ihr Anspruch wird zur Insolvenzmasse hinzugerechnet.
- Er steht damit neben den Forderungen der anderen Gläubiger in der Insolvenztabelle.
- Sie erhalten aus möglichem Restvermögen nur einen prozentualen Anteil.
In diesem Fall ist es unwahrscheinlich, dass Sie eine Abfindung bei Insolvenz erhalten – der Arbeitgeber kann die Insolvenzforderung meist schlichtweg nicht mehr begleichen. Abfindungsansprüche, die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sind daher vermutlich leider verloren.
3. Wie lässt sich eine Abfindung doch noch retten?
Ist Ihr Arbeitgeber schon länger in Zahlungsverzug und zahlt Ihnen z. B. Ihr Gehalt nicht, nur teilweise oder verspätet, können das Anzeichen für eine Insolvenz sein. Unterzeichnen Sie dann einen Auflösungsvertrag oder steht Ihnen im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindungszahlung zu, können Sie auf eine frühzeitige Auszahlung bestehen.
Daneben gibt es folgende Möglichkeiten, die Abfindung doch noch zu retten:
- Rücktrittsrecht: Sie können sich für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht rechtzeitig auszahlt, ein Rücktrittsrecht vom Aufhebungsvertrag einräumen lassen.
- Ausstiegsklausel: Sie können eine Ausstiegsklausel im Aufhebungsvertrag vereinbaren, die Sie berechtigt, jederzeit das Arbeitsverhältnis zu beenden und die Abfindung ausgezahlt zu bekommen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, kann eine frühzeitige rechtliche Beratung helfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen raten, welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist, um Ihren Anspruch auf Abfindung bei Insolvenz nicht zu verlieren.
Sollten Sie gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihren Anspruch durchzusetzen, kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens aufklären. Möchten Sie Kündigungsschutzklage einreichen, kann der Anwalt die Formulierung einer überzeugenden Klageschrift übernehmen, um Ihren Anspruch auf Abfindung trotz Insolvenzverfahren durchzusetzen.
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