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Ratgeber Arbeitsrecht Insolvenz Abfindung bei Insolvenz
Stand 17.02.2021
Lesezeit 10 min

Abfindung bei Insolvenz – habe ich einen Anspruch?

Geht die Firma in Insolvenz, haben Arbeitnehmer Hoffnung auf eine Abfindung im Insolvenzverfahren. Eine Abfindung ist möglich, wenn der Anspruch nach Insolvenzeröffnung entstanden ist. Insolvenzfest ist eine Abfindung jedoch nie – reichen die finanziellen Mittel nicht aus, ist sie verloren.

Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 17.02.2021

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Abfindung bei Insolvenz – habe ich einen Anspruch?
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Abfindung ist möglich, wenn Sie aufgrund der Insolvenz eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.
  • Wurde die Abfindung nach Eröffnung des Verfahrens vereinbart, muss der Insolvenzverwalter sie zahlen.
  • Davor entstandene Abfindungsansprüche können je nach Gläubigeranzahl und Restvermögen verloren sein.
  • Erhalten Sie während einer Privatinsolvenz eine Abfindung, ist diese pfändbar.
Inhaltsverzeichnis
  1. Werden im Insolvenzfall Abfindungen gezahlt?
  2. Wann ist eine Abfindungszahlung möglich?
  3. Wie lässt sich eine Abfindung doch noch retten?
  4. Was ist bei Abfindung & Aufhebungsvertrag im Insolvenzfall zu beachten?
  5. Privatinsolvenz & Abfindung
  6. FAQ: Wichtiges zur Abfindung bei Insolvenz

1. Werden im Insolvenzfall Abfindungen gezahlt?

Eine Firmeninsolvenz tritt ein, wenn ein Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist. Im Jahr 2019 meldeten in Deutschland 19.005 Firmen Insolvenz an.

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, bedeutet das zunächst Folgendes:

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.
  • Das Insolvenzgericht setzt dann einen Insolvenzverwalter ein (nicht bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung).
  • Durch Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen kann den Mitarbeitenden eine Kündigung im Insolvenzverfahren drohen.

Es ist hingegen nicht die Regel, dass Insolvenzverwalter bzw. Arbeitgeber eine Abfindung zahlen – denn es liegt in der Natur der Sache, dass in bei einer Insolvenz die finanziellen Mittel des Unternehmens knapp sind.

Ob eine Abfindungszahlung bei Insolvenz möglich ist, hängt davon ab, ob der Anspruch zu den Masseforderungen oder den Insolvenzforderungen zählt.

Wertvolle Masseforderung oder wertlose Insolvenzforderung?

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, wann der Abfindungsanspruch bei Insolvenz entstanden ist:

  • Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Der Abfindungsanspruch zählt zu den Insolvenzforderungen – Die Zahlung kann je nach Gläubigerzahl und restlichem Betriebsvermögen verloren sein.
  • Nach der Eröffnung des Insolvenzfalls: Der Abfindungsanspruch gehört zu den Masseforderungen – damit muss der Insolvenzverwalter die Abfindung umgehend auszahlen.

Um einen Abfindungsanspruch bei einer Insolvenz erfolgreich durchzusetzen, ist es also wichtig, dass dieser erst nach dem Eintritt des Insolvenzfalls entstanden ist.

Infografik: Abfindung bei Insolvenz.

2. Wann ist eine Abfindungs­zahlung möglich?

Es gibt Möglichkeiten, eine Abfindungszahlung bei Insolvenz durchzusetzen – nämlich dann, wenn man Sie aufgrund der Insolvenz kündigt.

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Zwar ist die Insolvenz allein kein Kündigungsgrund – kommen aber weitere Gründe dazu, ist eine betriebsbedingte Kündigung möglich. Betriebsbedingte Gründe sind z. B.:

  • Rationalisierung (z. B. Zusammenlegung von Abteilungen)
  • Umstrukturierung, (z. B. Outsourcing)
  • Stilllegung (z. B. Schließung einer Abteilung)

Daneben ist es Voraussetzung, dass der Mitarbeiter auch an keiner anderen Stelle des Unternehmens – z. B. in einer anderen Abteilung – weiterbeschäftigt werden kann. Zudem muss eine ordnungsgemäße Sozialauswahl gemäß des Sozialplans stattgefunden haben.

Sollten diese erforderlichen Gründe fehlen und werden Sie dennoch gekündigt, kann ein Anspruch auf Abfindungszahlung bei Insolvenz entstehen. Dazu ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung einzureichen.

Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung zulässig ist und ob ein Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung besteht. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Abfindung dafür verhandeln, dass Sie die Klage zurückziehen und auf einen Prozess verzichten.

Hinweis
Abfindung nach Klage muss gezahlt werden:

Abfindungszahlungen, die in einem Kündigungsschutzprozess nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart werden, muss der insolvente Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter sofort ausgleichen.

Abfindung im Aufhebungsvertrag

Sie können eine Abfindungszahlung bei Insolvenz auch erhalten, wenn Sie nach Eröffnung des Verfahrens einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben haben:

  • Ihr Anspruch zählt in diesem Fall zu den Masseverbindlichkeiten.
  • Er gehört damit nicht zur Insolvenztabelle.
  • Masseverbindlichkeiten sind gemäß § 53 InsO vorzugsweise zu befriedigen.
  • Sie müssen sich nicht wie die anderen Gläubiger mit einem prozentualen Anteil zufrieden geben.

Der Insolvenzverwalter ist dazu verpflichtet, Ihre Abfindung in voller Höhe auszuzahlen. Verweigert er die Auszahlung, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich einklagen. Hier kann es sinnvoll sein, zur Unterstützung einen Anwalt zu kontaktieren, damit Sie Ihr Geld auch wirklich erhalten.

Wann ist keine Abfindung bei Insolvenz möglich?

Haben Sie bereits vor Eintreten der Insolvenz eine Abfindung vereinbart, aber wurde diese bis dahin nicht ausgezahlt, kann die Situation aussichtslos sein:

  • Ihr Anspruch wird zur Insolvenzmasse hinzugerechnet.
  • Er steht damit neben den Forderungen der anderen Gläubiger in der Insolvenztabelle.
  • Sie erhalten aus möglichem Restvermögen nur einen prozentualen Anteil.

In diesem Fall ist es unwahrscheinlich, dass Sie eine Abfindung bei Insolvenz erhalten – der Arbeitgeber kann die Insolvenzforderung meist schlichtweg nicht mehr begleichen. Abfindungsansprüche, die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sind daher vermutlich leider verloren.

3. Wie lässt sich eine Abfindung doch noch retten?

Ist Ihr Arbeitgeber schon länger in Zahlungsverzug und zahlt Ihnen z. B. Ihr Gehalt nicht, nur teilweise oder verspätet, können das Anzeichen für eine Insolvenz sein. Unterzeichnen Sie dann einen Auflösungsvertrag oder steht Ihnen im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindungszahlung zu, können Sie auf eine frühzeitige Auszahlung bestehen.

Daneben gibt es folgende Möglichkeiten, die Abfindung doch noch zu retten:

  • Rücktrittsrecht: Sie können sich für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht rechtzeitig auszahlt, ein Rücktrittsrecht vom Aufhebungsvertrag einräumen lassen.
  • Ausstiegsklausel: Sie können eine Ausstiegsklausel im Aufhebungsvertrag vereinbaren, die Sie berechtigt, jederzeit das Arbeitsverhältnis zu beenden und die Abfindung ausgezahlt zu bekommen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, kann eine frühzeitige rechtliche Beratung helfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen raten, welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist, um Ihren Anspruch auf Abfindung bei Insolvenz nicht zu verlieren.

Sollten Sie gerichtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihren Anspruch durchzusetzen, kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens aufklären. Möchten Sie Kündigungsschutzklage einreichen, kann der Anwalt die Formulierung einer überzeugenden Klageschrift übernehmen, um Ihren Anspruch auf Abfindung trotz Insolvenzverfahren durchzusetzen.

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4. Was ist bei Abfindung & Auf­hebungsvertrag im Insolvenzfall zu beachten?

Im Falle einer Insolvenz sind Sie als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich umgehend nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags bei der Arbeitsagentur zu melden.

  • Wenn Sie sich nicht an diese Regelung halten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
  • Da die Abfindung mit Ihrem Anspruch verrechnet wird, ist bei Beantragung von ALG I die korrekte Höhe anzugeben.
  • Übersteigt die Summe das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld, haben Sie womöglich keinen Anspruch.

Daneben hat eine Abfindungszahlung im Aufhebungsvertrag steuerliche Folgen: Sämtliche Beträge sind zu versteuern. Sie sind daher verpflichtet, eine solche Zahlung in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

5. Privatinsolvenz & Abfindung

Wer selbst von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung betroffen ist, kann in Deutschland Privatinsolvenz anmelden. Nach 3 Jahren ist man – wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde – wieder schuldenfrei und kann wirtschaftlich neu starten.

Bis dahin muss man aber mit Einschränkungen zurecht kommen – das gilt z. B. auch für das Arbeitsleben. Wer nach langer Betriebszugehörigkeit gekündigt wird, hat möglicherweise einen Anspruch auf Abfindungszahlung. Da diese bei einer Privatinsolvenz aber als normales Gehalt gilt, kann sie gepfändet werden.

Kann meine Abfindung gepfändet werden?

Auch in der Privatinsolvenz haben Sie eine sogenannte Pfändungsfreigrenze. Dieser festgelegte Betrag ist nach dem Gesetz zum Überleben notwendig und daher nicht pfändbar. Hier unterscheidet der Gesetzgeber allerdings nicht zwischen Wohnort oder anderen Faktoren, sondern nur nach der Unterhaltssituation:

  • Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende: ca. 1.100 Euro
  • Pfändungsfreigrenze für Eltern/Verheiratete: abhängig von Anzahl der Sorgeberechtigten

Die Pfändungsfreigrenze gilt für das eigene Gehalt, aber auch für Abfindungen. Da eine Abfindungszahlung in einer Privatinsolvenz vermutlich höher ist als eine normale Gehaltszahlung, dürfen Sie nur einen Teil behalten. Die komplette  Abfindung im Insolvenzverfahren ist also nicht pfändbar – aber einen Großteil müssen Sie abgeben.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Vollstreckungsschutz zu beantragen. Hierfür müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Es kann sinnvoll sein, für die Verhandlungen vor Gericht juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ein Anwalt kann dem Gericht verdeutlichen, dass die Abfindung für die Fortführung Ihres Lebensunterhalts unabdingbar ist und damit einem Gehalt für mehrere Monate entspricht – dann wird sie nicht gepfändet. Bevor Sie Vollstreckungsschutz beantragen, können Sie die Erfolgsaussichten prüfen lassen.

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Lässt sich eine Privatinsolvenz durch eine Abfindungszahlung verkürzen?

Falls Sie Verbindlichkeiten haben, aber noch nicht in der Privatinsolvenz sind, können Sie möglicherweise mit einem Planinsolvenzverfahren durch eine einmalige Zahlung an Ihre Gläubiger die Schuldensituation abwenden und einen außergerichtlichen Vergleich schließen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Urteil (Az. IX ZB 219/10):

  • Eine Abfindung in der Insolvenz kann ausreichen, um den Gläubigern mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln einen außergerichtlichen Vergleich anzubieten.
  • Damit ist es möglich, die Insolvenz durch die Zahlung zu verkürzen.

Eine vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz ist mit der Zahlung eines Teils oder der kompletten Schulden nach 5 bzw. 3 Jahren möglich.

6. FAQ zur Abfindung bei Insolvenz

Muss im Insolvenzfall das Arbeitsverhältnis noch gekündigt werden?

Ja. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei nachweislichen betriebsbedingten Gründen ist jedoch eine Kündigung möglich. Im Insolvenzfall endet ein Arbeitsverhältnis also nicht automatisch, sondern muss in jedem Fall gekündigt werden.

Wie kann ich meine Forderung von der Insolvenzmasse ausschließen lassen?

Damit Ihre ausstehende Forderung nicht zur Insolvenzmasse addiert wird, können Sie die Insolvenzeröffnung abwarten. Denn: Wenn Ihre Forderung in der Insolvenzmasse landen, ist es unwahrscheinlich, dass Sie sie in vollem Umfang ausgezahlt bekommen.

Fällt die arbeitsrechtliche Abfindung in die Insolvenz?

Erhalten Sie während einer Privatinsolvenz eine Abfindungszahlung von Ihrem Arbeitgeber – z. B. wegen einer Kündigung nach langer Betriebszugehörigkeit – zählt diese grundsätzlich zum Gehalt. Ob Sie diese ganz oder teilweise behalten können, hängt davon ab, ob sie pfändbar ist. Übersteigt die Abfindung die Pfändungsfreigrenze, wird sie zumindest zum Teil gepfändet.

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Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 17.02.2021

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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