3. Wie bekomme ich mein Geld?
Um Ihren Zahlungsanspruch abzusichern, gehen Sie am besten wie folgt vor:
Arbeitgeber zur Zahlung auffordern
Ist noch kein Verfahren eröffnet, aber zahlt der Arbeitgeber wegen der Insolvenz bereits keinen Lohn mehr, können Sie Folgendes tun:
- Fordern Sie ihn schriftlich zur Zahlung auf.
- Kommen Sie nicht einer Bitte um Stundung oder Verzicht nach, denn so würden Sie Ihre eigenen Ansprüche auf z. B. Arbeitslosengeld gefährden.
- Haben Sie bereits 2 bis 3 Monate keine Lohnzahlungen erhalten, können Sie die Arbeit verweigern – teilen Sie auch dies schriftlich dem Arbeitgeber mit.
Insolvenzgeld beantragen
Ist Ihr Arbeitgeber insolvent, müssen Sie Lohnansprüche aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter anmelden. Um die Zeit ohne Einkommen zu überbrücken, können Sie bei der Agentur für Arbeit das Insolvenzgeld bzw. Insolvenzausfallgeld beantragen.
Bewilligt das Arbeitsamt den Antrag, erhalten Sie rückwirkend die ausstehenden Lohnzahlungen für die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung – einschließlich Sonderzahlungen.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei:
- Insolvenzgeldbescheinigung
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Kündigungsschreiben
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach Eröffnung der Insolvenz des Arbeitgebers zu stellen. Sie können zudem Arbeitslosengeld beantragen, wenn der Arbeitgeber insolvent ist – dies wird dann als Vorschuss auf das Insolvenzgeld gewertet.
Bekomme ich im Insolvenzfall alles, was mir zusteht?
Ob und wie viel Geld Sie im Insolvenzfall erhalten, hängt maßgeblich davon ab, ob Ihr Zahlungsanspruch schon vor oder erst nach der Insolvenzeröffnung entstanden ist.
Alle Ansprüche bis zur Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen. Diese berücksichtigt der Insolvenzverwalter. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie diese ausgezahlt bekommen. Das hängt davon ab, wie viel Geld am Ende des Verfahrens noch vorhanden ist.
Nach der Verfahrenseröffnung entstandene Ansprüche zählen zu den Masseverbindlichkeiten, die nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen werden. Bei Masseverbindlichkeiten haben Sie gute Aussichten auf deren Auszahlung – solange das Restvermögen des insolventen Arbeitgebers dafür ausreicht.
4. Wie kann ich mich bei Insolvenz meines Arbeitgebers absichern?
Ist Ihr Arbeitgeber insolvent, ist es wichtig, sich mit Blick auf die Zukunft finanziell und beruflich abzusichern. Möglich sind dafür folgende Schritte:
Arbeitszeugnis fordern
Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (Az. 10 AZR 495/03):
- Ist Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor Eröffnung der Insolvenz beendet, muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis erstellen.
- Endet das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung der Insolvenz, können Sie das Arbeitszeugnis vom Insolvenzverwalter einfordern.
Juristische Unterstützung hinzuziehen
Sind Sie von Lohnrückständen betroffen, weil der Arbeitgeber insolvent ist, kann juristische Unterstützung sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder nicht wissen, wie Sie Ihr ausstehendes Gehalt bekommen.
Läuft ein Insolvenzverfahren gegen Ihren Arbeitgeber, kann Ihnen ein Anwalt als professioneller Ansprechpartner zur Seite stehen.
Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann
- prüfen, ob eine Kündigung wegen Insolvenz zulässig ist.
- die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einschätzen.
- Sie beraten, wie Sie ausstehende Forderungen wie Lohnzahlung, Urlaub oder Arbeitszeugnis durchsetzen können.
- Ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Arbeitgeber anmelden.
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Ist ein juristisches Vorgehen sinnvoll, erhalten Sie im Anschluss ein transparentes Festpreisangebot. Auf dieser Basis treffen Sie Ihre Entscheidung.