Kündigung: Geschäftsführer in 4 Schritten entlassen
Wenn die Vorstellungen zur Zusammenarbeit nicht mehr übereinstimmen oder der Geschäftsführer dem Unternehmen nachhaltig geschadet hat, folgt oft die Kündigung. Geschäftsführer zu entlassen, ist jedoch nicht ganz einfach. Vertragliche Sonderregelungen, Fristen und Vorschriften der Gesellschaftsordnung können eine schnelle Trennung erschweren. Aber: Wer die rechtlichen Besonderheiten kennt und die Kündigung sorgfältig vorbereitet, kann einen langwierigen Kündigungsprozess verhindern.

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- Veruntreuung, nicht angezeigte Nebentätigkeiten oder Fehlverhalten gegenüber Kunden sind Gründe für die Kündigung eines Geschäftsführers.
- Für eine wirksame Kündigung sind zahlreiche Voraussetzungen & Fristen einzuhalten.
- So ist die Kündigung durch die Gesellschafter auszusprechen & der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft abzuberufen.
- Bei mangelhafter Begründung oder formalen Fehlern kann der Geschäftsführer die Kündigung zurückweisen & dagegen klagen.
- Rechtliche Risiken wie eine Kündigungsschutzklage kann ein Anwalt ausschließen.
1. Das Wichtigste zur Kündigung des Geschäftsführers
Sie können einen Geschäftsführer kündigen, wenn er sich z. B. gegenüber Mitarbeitern bzw. Kunden nicht angemessen verhält oder gegen seinen Arbeitsvertrag für Geschäftsführer verstößt.
Eine Kündigung des Geschäftsführers ist darüber hinaus in folgenden Fällen möglich:
- Strafbares Verhalten des Geschäftsführers (Betrug oder Untreue)
- Wiederholte Missachtung von Weisungen
- Bewusste Insolvenzverschleppung
- Eigenmächtige Amtsniederlegung
- Fehlverhalten gegenüber Kunden oder Mitarbeitern
- Vertrauensbruch durch z. B. Tätigkeit für einen Wettbewerber
Liegt einer der genannten Gründe vor, können Sie schnell handeln. Dulden Sie Fehlverhalten zu lange, legt man Ihnen das unter Umständen als Akzeptanz des Verhaltens aus. Eine Geschäftsführerkündigung ist dann nur noch sehr schwer möglich.
Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter der GmbH, müssen die (Mit-)Gesellschafter seine Abberufung als Organ der Gesellschaft beschließen und seinen Dienstvertrag wirksam kündigen.
Um einen Geschäftsführer wirksam zu kündigen, sind folgende rechtliche Voraussetzungen unbedingt zu beachten:
- Kein Kündigungsschutz für Geschäftsführer.
- Fremd-Geschäftsführer können dem Kündigungsschutz des Arbeitsrechts unterliegen.
- Zur fristlosen Kündigung ist ein wichtiger Grund notwendig.
- Fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen.
- 4 Wochen Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung.
- Kündigung des Geschäftsführers nur durch Gesellschafterbeschluss möglich.
2. Kündigung vorbereiten & Risiken ausschließen
Wollen Sie einen Geschäftsführer kündigen, können Sie zunächst den Geschäftsführervertrag und den Gesellschaftsvertrag prüfen. Auf deren Grundlage lassen sich Verstöße gegen die Pflichten nachweisen und folgende formale Fehler vermeiden, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können:
- Personalunion nicht beachtet: Der Gesellschaftsvertrag könnte vorgeben, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Versammlung zur Entscheidung über seine Kündigung teilhaben muss. Eine Ausnahme stellt hier besonders schweres Fehlverhalten dar.
- Sonderregel zur Abberufung: Eventuell bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass eine Abberufung anders als üblich nur aus wichtigem Grund möglich ist. Dann stünden auch einem Fremd-Geschäftsführer juristische Mittel wie eine Kündigungsschutzklage zur Verfügung.
- Falsche Kündigungsform: Die Kündigung kann mündlich beschlossen und protokolliert werden. Arbeitet der Geschäftsführer weisungsgebunden, muss die Kündigung aufgrund der arbeitnehmerähnlichen Stellung zwingend schriftlich in Textform erfolgen.
- Falsche Kündigungsfrist: Die zweiwöchige Kündigungsfrist gilt nicht in jedem Fall. Für die Kündigung von Fremd-Geschäftsführern und gering beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind umso länger, je länger der Geschäftsführer dem Unternehmen angehört.
Diese formalen Fehler gefährden eine wirksame Kündigung. Außerdem hat der Geschäftsführer damit die Möglichkeit, gegen seine Kündigung zu klagen.
3. In 4 Schritten zur wirksamen Kündigung des Geschäftsführers
Haben Sie die Kündigung gut vorbereitet, ist die Kündigung des Geschäftsführers in 4 Schritten möglich.
1. Gesellschafterbeschluss
Eine gültige Kündigung des Geschäftsführers kann nur durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgen. Alle Mitgesellschafter sind über die einzelnen Schritte zu informieren und müssen diese absegnen.
2. Kündigungsschreiben
Der Geschäftsführer ist schriftlich in Textform über die Kündigung seines Dienstvertrages zu informieren. Eine fristlose Kündigung müssen Sie umfassend begründen. Außerdem muss das Kündigungsschreiben formal und inhaltlich einwandfrei sein. Alle Gesellschafter müssen es abschließend unterzeichnen.
Achtung: Übersenden Sie kein oder ein fehlerhaftes Kündigungsschreiben, kann der Geschäftsführer die Kündigung zurückweisen und dagegen klagen.
Sie können nach fristgerechter Kündigung zusätzliche Kündigungsgründe nachtragen. Sollte der Geschäftsführer gegen die Kündigung Klage einreichen, können die nachträglich angeführten Kündigungsgründe die Notwendigkeit der Kündigung verstärken und eventuelle Schäden dokumentieren, die der Geschäftsführer zwischen Ausspruch der Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist dem Unternehmen zufügt.
Um das Kostenrisiko einer Klage gegen die Kündigung abzuschwächen, können Sie den Geschäftsführer zuerst als Organ der Gesellschaft abberufen und dann seinen Dienstvertrag kündigen.
3. Abberufung einleiten
Um den Geschäftsführer endgültig aus der GmbH zu entlassen, muss zusätzlich zur Kündigung seine Abberufung als Organ der Gesellschaft erfolgen. Dies ist unabhängig von der Kündigung jederzeit und ohne besonderen Grund möglich.
Aber Achtung: Warten Sie zu lange, verfällt das Recht zur Abberufung, da Ihnen Duldung des für die Kündigung ausschlaggebenden Grundes unterstellt werden kann.
4. Eintragung im Handelsregister
Die Geschäftsführerkündigung muss im Handelsregister eingetragen werden. Dies ist Aufgabe des neuen Geschäftsführers. Auch ein Anwalt kann die Eintragung in die Wege leiten.
4. Kündigung des Geschäftsführers durch anwaltliche Expertise absichern
Die Kündigung des Geschäftsführers kann an formalen Fehlern oder einer unzureichenden Begründung scheitern – auch schlicht daran, dass Sie zu lange zögern, gegen das Fehlverhalten vorzugehen.
Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, erläutert er Ihnen, was zur erfolgreichen Kündigung des Geschäftsführers notwendig ist. Er prüft alle Verträge und erarbeitet auf deren Basis eine zielführende Strategie.
Er kennt die gesetzlichen Vorschriften zur Kündigung und hat Routine im Verfassen rechtssicherer Schreiben. Zudem berät er Sie zur angemessenen Höhe einer Abfindung für den Geschäftsführer.
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Aktualisiert am
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