Weitere Gründe: Mobbing in der Schule & im Internet (Cybermobbing)
Weitere Lebensbereiche, in denen Mobbing häufig vorkommt, sind die Schule und das Internet.
Anzeige bei Mobbing in der Schule
Ist Ihr Kind von Mobbing durch Mitschüler oder Lehrer betroffen, können diese strafrechtlich belangt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine der oben genannten Straftaten begangen wurde und die Täter das 14. Lebensjahr erreicht haben – also strafmündig sind.
Sind die Täter noch nicht strafmündig, bedeutet das jedoch nicht, dass deren Verhalten keine Konsequenzen hat – statt einer Anzeige können zivilrechtliche Schritte wie z. B. eine Unterlassungsklage eingeleitet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 4 – Weitere Rechte, die Sie durchsetzen können.
Anzeige bei Cybermobbing
Immer häufiger werden Kinder und Erwachsene Opfer von Cybermobbing. Das heißt, dass sie z. B. in sozialen Netzwerken beleidigt oder demütigende Bilder von ihnen veröffentlicht werden.
Sind Sie oder Ihr Kind von Schikanierungen im Internet betroffen, können Sie – wie in anderen Lebensbereichen auch – bei Mobbing Anzeige erstatten und weitere zivilrechtliche Schritte ergreifen (siehe Kapitel 4). Vor allem relevant sind hier Straftatbestände wie
- Beleidigung nach § 185 StGB,
- üble Nachrede nach § 186 StGB,
- Verleumdung nach § 187 StGB oder
- Erpressung nach § 253 StGB.
3. Ablauf einer Mobbing-Anzeige
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, in Ihrem Fall von Mobbing Anzeige zu erstatten, sollten Sie
- im Vorfeld Beweise zusammentragen und
- sich dann an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
Im folgenden Kapitel wird erklärt, wie eine Anzeige wegen Mobbings abläuft.
Beweise sammeln
Wenn Sie aufgrund von Mobbing Anzeige erstatten wollen, kann es helfen, wenn Sie den Vorfall bzw. die Vorfälle vollumfänglich beweisen können. Aus diesem Grund kann die Führung eines Mobbingtagebuchs von grundlegender Bedeutung sein – damit können Sie später Hergang und Zeitpunkt des Vorfalls sowie den genauen Wortlaut rekonstruieren.
Neben einem Mobbingtagebuch bieten sich weitere Beweise an wie z. B.
- Zeugen (Kollegen, Mitschüler oder Lehrer),
- Screenshots bei Vorfällen im Internet oder
- Dokumente wie E-Mails, ungerechtfertigte Abmahnungen oder herabwürdigende Arbeitsanweisungen
Wenn Sie das Mobbing dadurch belegen können, steht einer Anzeige nichts mehr im Wege.
Mobbing-Anzeige bei der Polizei erstatten
Haben Sie sich entschieden, bei Mobbing Anzeige zu erstatten, können Sie dies persönlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle tun. Letzteres ist in einigen Bundesländern bereits online möglich. Schildern Sie dabei das Mobbing ausführlich und legen Sie konkrete Beweise vor.
Je nach Art der angezeigten Straftat kann ein Strafantrag notwendig werden – z. B. bei Beleidigung oder leichter Körperverletzung. Erst wenn Sie diesen zusätzlich zur Anzeige gestellt haben, wird der Täter verfolgt.
Ist Ihre Mobbing-Anzeige von der Polizei aufgenommen worden und liegt ein Strafantrag vor,
- geht diese der vermeintlichen Straftat in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft nach,
- ermittelt gegen den Beschuldigten und
- leitet – je nach Ausgang der Ermittlungen – strafrechtliche Konsequenzen und ggf. eine Anklage ein.