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Stand 12.01.2024
Lesezeit 10 min

# Scheinselbstständigkeit: Alle wichtigen Informationen für Selbstständige
Wenn Selbstständige nur einen Auftraggeber haben, für diesen weisungsgebunden arbeiten und 85 % ihrer Umsätze über diesen erwirtschaften, wird ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angenommen. Ergibt ein Statusfeststellungsverfahren, dass eine solche Scheinselbstständigkeit vorliegt, müssen Scheinselbstständige Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Zudem drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
  Beitrag von Sandra Brestrich
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 12.01.2024
7.667 Aufrufe
Wenn Selbstständige nur einen Auftraggeber haben, für diesen weisungsgebunden arbeiten und 85 % ihrer Umsätze über diesen erwirtschaften, wird ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angenommen. Ergibt ein Statusfeststellungsverfahren, dass eine solche Scheinselbstständigkeit vorliegt, müssen Scheinselbstständige Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Zudem drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Inhaltsverzeichnis
1. [Scheinselbstständigkeit: Was bedeutet das?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#definition "Scheinselbstständigkeit: Was bedeutet das?")
2. [Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? I Kriterien](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#kriterien "Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? I Kriterien")
3. [Wen kann Scheinselbstständigkeit treffen?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#treffen "Wen kann Scheinselbstständigkeit treffen?")
4. [Wie wird Scheinselbstständigkeit festgestellt?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#pruefung "Wie wird Scheinselbstständigkeit festgestellt?")
5. [Kann man sich strafbar machen wegen Scheinselbstständigkeit?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#strafen "Kann man sich strafbar machen wegen Scheinselbstständigkeit?")
6. [Wie kann ich Scheinselbstständigkeit umgehen? I Tipps](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#tipps "Wie kann ich Scheinselbstständigkeit umgehen? I Tipps")
7. [FAQ zur Scheinselbstständigkeit](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#faq-scheinselbststaendigkeit "FAQ zur Scheinselbstständigkeit")
 Das Wichtigste in Kürze:
- Scheinselbstständige wirken wie selbstständige Auftragnehmer, arbeiten aber wie beschäftigte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
- Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit sind: ein einziger Arbeitgeber und wenig unternehmerische Freiheit.
- Mit einem Statusfeststellungsverfahren überprüfen Sozialversicherungsträger, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
- Neben einer Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
- Ein Anwalt kann Selbstständige beraten und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. [Scheinselbstständigkeit: Was bedeutet das?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#definition "Scheinselbstständigkeit: Was bedeutet das?")
2. [Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? I Kriterien](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#kriterien "Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? I Kriterien")
3. [Wen kann Scheinselbstständigkeit treffen?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#treffen "Wen kann Scheinselbstständigkeit treffen?")
4. [Wie wird Scheinselbstständigkeit festgestellt?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#pruefung "Wie wird Scheinselbstständigkeit festgestellt?")
5. [Kann man sich strafbar machen wegen Scheinselbstständigkeit?](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#strafen "Kann man sich strafbar machen wegen Scheinselbstständigkeit?")
6. [Wie kann ich Scheinselbstständigkeit umgehen? I Tipps](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#tipps "Wie kann ich Scheinselbstständigkeit umgehen? I Tipps")
7. [FAQ zur Scheinselbstständigkeit](ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/scheinselbststaendigkeit.html#faq-scheinselbststaendigkeit "FAQ zur Scheinselbstständigkeit")

## 1. Scheinselbstständigkeit: Was bedeutet das?
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Person nach außen als selbstständiger Auftragnehmer auftritt, jedoch nach [§ 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html "Zu § 7 Abs. 1 SGB IV") ihre **Aufgaben** **wie ein beschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erfüllt**.
Das bedeutet: Wenn die Aufgaben eines Selbstständigen vom zeitlichen und inhaltlichen Umfang her denen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers ähneln und dieser weder **unternehmerisches Risiko** noch **unternehmerische Freiheit** hat, liegt wahrscheinlich ein scheinselbstständiges bzw. versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor.
Weil selbstständige Auftragnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen, drohen bei einer nachgewiesenen Scheinselbstständigkeit die **Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen** – und **strafrechtliche Konsequenzen** wegen Versicherungsbetrugs.

## 2. Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor? | Kriterien
Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird anhand verschiedener Kriterien geprüft:
- unternehmerisches Risiko
- unternehmerische Freiheit
- wirtschaftliche Faktoren

### Unternehmerisches Risiko
Das erste Kriterium der Selbstständigkeit beschreibt die Übernahme eines gewissen unternehmerischen Risikos.
Fallen ein oder mehrere Aufträge weg, trägt der Auftragnehmer das finanzielle **Risiko des Verdienstausfalls**. Außerdem tragen Selbstständige das **Risiko für u. a. Investitionen** in Arbeitsmittel oder Weiterbildungen. Bei einem sozialversicherungsrechtlich relevanten bzw. scheinselbstständigen Arbeitsverhältnis ist dies nicht der Fall.

### Unternehmerische Freiheit
Das zweite Kriterium ist die sogenannte unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Damit ist gemeint, dass selbstständige Auftragnehmer – im Gegensatz zu einem Angestellten – über folgende Punkte selbst entscheiden:
- ihre eigene Tätigkeit
- ihre Arbeitszeit
- ihre Arbeitskraft
Selbstständige Auftragnehmer legen also u. a. ihre Aufgaben und Arbeitszeiten eigenverantwortlich fest und sind **nicht** **weisungsgebunden**. Der Auftraggeber schreibt nicht vor, wann diese was wo zu tun haben.
Wer laut SGB allerdings als Selbstständiger **in eine bestehende Arbeitsorganisation eingegliedert** ist – also vom Arbeitgeber z. B. einen Schreibtisch, einen Laptop und eine Firmen-Mailadresse erhält – riskiert hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und strafrechtliche Konsequenzen wegen eines scheinselbstständigen bzw. versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses.

### Wirtschaftliche Faktoren
Daneben werden u. a. folgende wirtschaftliche Faktoren für eine Beurteilung von Scheinselbstständigkeit herangezogen:
- Der scheinselbstständige Auftragnehmer **arbeitet alleine** und **beschäftigt keine Mitarbeiter**. Minijobber werden hier nicht berücksichtigt.
- Er ist regelmäßig oder über lange Zeit für **nur einen Auftraggeber** tätig.
- **85 % der Umsätze** erwirtschaftet der Auftragnehmer durch einen einzigen Auftraggeber.
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## 3. Wen kann Scheinselbstständigkeit treffen?
In den folgenden Berufsgruppen kann eine Scheinselbstständigkeit vorkommen:
- Freie Mitarbeiter der Film- und Fernsehindustrie
- Grafikdesigner
- Redakteure, Texter
- Handwerker
- Honorarärzte, Pflegepersonal
- Immobilienmakler
- Programmierer
- Reinigungskräfte
- Fahrer

## 4. Wie wird Scheinselbstständigkeit festgestellt?
Bei einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV möchte eine Behörde oder ein Sozialversicherungsträger feststellen, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt bzw. sich das **Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unterscheidet**.
Dazu werden geschlossene Verträge sowie tatsächliche Abläufe und Bedingungen des Arbeitsverhältnisses geprüft. Lässt sich nicht glaubhaft nachweisen, dass der selbstständige Auftragnehmer für **mehr als einen Auftraggeber** tätig ist und ein unternehmerisches Risiko trägt, drohen Strafen.

### Wer prüft eine Scheinselbstständigkeit?
Eine Scheinselbstständigkeit kann laut SGB durch folgende Behörden geprüft werden:
- Zoll
- Finanzamt
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Sozialversicherung

### Wann wird geprüft?
Meist wird geprüft, wenn ein Konflikt auftritt. Stößt z. B. eine Kran­ken­kas­se im Rah­men ei­ner Be­triebs­prüfung auf An­halts­punk­te für ein Beschäfti­gungs­verhält­nis, leitet sie ein **Fest­stel­lungs­ver­fah­ren** nach dem SGB ein.
Oft ist die Fra­ge nach der so­zi­al- und ar­beits­recht­li­chen Ein­ord­nung eines Arbeitsverhältnisses nicht eindeutig zu be­ant­wor­ten. Deshalb wird in der Regel jeder Einzelfall individuell auf eine scheinselbstständige Beschäftigung des Auftragnehmers geprüft.

## 5. Kann man sich strafbar machen wegen Scheinselbstständigkeit?
Wird eine Scheinselbstständigkeit nachgewiesen, müssen sowohl der scheinselbstständige Auftragnehmer als auch sein Auftraggeber mit finanziellen Konsequenzen und einer Strafe rechnen.
In der Regel werden beide Parteien zur **Nachzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung** aufgefordert. Und die kann existenzbedrohende Auswirkungen haben – je nachdem, wie lange und in welcher Höhe die Sozialversicherungsbeiträge eingespart bzw. nicht abgeführt wurden.
Verjährung beachten
Der Anspruch der Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung auf Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge verjährt erst nach 4 Jahren – bei vorsätzlicher bzw. absichtlicher Scheinselbstständigkeit sind dies sogar 30 Jahre.
Daneben können **strafrechtliche Konsequenzen** drohen. Können dem Scheinselbstständigen und dessen Auftraggeber Vorsatz – also Absicht – nachgewiesen werden, drohen laut [§ 266a StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html "Zu § 266a StGB") Geld- oder Freiheitsstrafe für Sozialversicherungsbetrug. Dies wäre der Fall, wenn es nur zu dem Beschäftigungsverhältnis gekommen wäre, um **Sozialversicherungsbeiträge zu sparen** oder er nebenbei **Sozialleistungen bezogen** hätte.
Weil aber laut SGB der Arbeitgeber die Pflicht hat, den Selbstständigen bei den Sozialversicherungsträgern zu melden, machen sich Scheinselbstständige bei einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in der Regel **nicht strafbar**.

### Folgen der Scheinselbstständigkeit für den Auftragnehmer
Wenn eine Scheinselbstständigkeit nachgewiesen werden kann, hat das **rechtliche Konsequenzen für den Auftragnehmer**. Zunächst wird die Selbstständigkeit beendet; nachträglich zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses erhält der Auftraggeber den **Status des Arbeitnehmers**.
Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden als Gesamtschuldner bei Scheinselbstständigkeit angesehen. Das bedeutet: Der Auftraggeber kann die Arbeitnehmeranteile an den Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die letzten drei Monate von seinem Gehalt abziehen.
Alle Rechnungen, die bisher ausgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer berichtigt werden. Die ausgewiesene Umsatzsteuer wird somit als ungültig angesehen.

### Folgen der Scheinselbstständigkeit für den Auftraggeber
Auch für den Auftraggeber gibt es rechtliche Konsequenzen: Er muss Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachzahlen. Außerdem muss der Selbständige zum Angestellten werden, inklusive Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlungsverpflichtung.
Das Finanzamt kann **Lohnsteuernachzahlungen rückwirkend einfordern**, und zwar bis zu vier Jahren rückwirkend. Wird zudem eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachgewiesen, kann es zu Bußgeldern und sogar zu Gefängnisstrafen kommen.
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## 6. Wie kann ich Scheinselbstständigkeit umgehen? | Tipps
Wenn Sie Gründer oder nebenberuflich Selbstständiger sind, kann es schnell passieren, dass Sie ein scheinselbstständiges bzw. sozialrechtlich relevantes Arbeitsverhältnis eingehen.
Damit Sie als Auftragnehmer eine **Scheinselbstständigkeit umgehen** und sich vor eventuellen Folgen schützen können, haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt:
- Statusfeststellungsverfahren beantragen
- Selbstständige Tätigkeit frei & unabhängig gestalten
- Eigene Arbeitsmittel nutzen
- Eigenes Marketing machen
Diese Maßnahmen dienen aber lediglich der ersten Orientierung – was die für Ihren individuellen Einzelfall guten und richtigen Handlungsoptionen sind, um eine Scheinselbstständigkeit zu umgehen, kann ein Anwalt am besten beurteilen.
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### Tipp 1: Statusfeststellungsverfahren beantragen
Beantragen Sie ein Statusfeststellungsverfahren nach SGB bei der [Clearingstelle](http://clearingstelle.de/clearingstelle/drv.html "Zur Webseite der Clearingstelle") der Deutschen Rentenversicherung! Das geht schriftlich oder elektronisch und kann sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer initiiert werden. Das Verfahren ist kostenlos.

### Tipp 2: Gestalten Sie Ihre Tätigkeit frei & unabhängig
Suchen Sie sich mehrere Auftraggeber und definieren klar, welche Aufgaben Sie als Auftragnehmer übernehmen bzw. welche Leistungen Sie erbringen. Sie legen fest, in welchem Umfang Sie für welche Kunden tätig sein möchten.
Dabei spielt auch die Preiskalkulation eine Rolle. Sie müssen kostendeckend und gewinnbringend arbeiten. Legen Sie deshalb Ihren Stundensatz und auch Wochenend-, Feiertags- oder Dringlichkeitszuschläge fest. Ihr Honorar sollte so kalkuliert sein, dass Sie **Rücklagen für Krankheitszeiten, Steuern oder das Alter bilden können.**
Stundensatz prüfen
Entsprechen Ihre Stundensätze denen von festangestellten Mitarbeitern oder liegen sogar darunter, kann das Ihr Risiko erhöhen, als scheinselbstständig eingestuft zu werden.

### Tipp 3: Nutzen Sie Ihre eigenen Arbeitsmittel
Dazu zählen u. a. ein Laptop, Arbeitskleidung in Pflegeberufen oder spezielle Verbrauchsmittel wie Druckertinte oder Benzin. Denken Sie in diesem Zusammenhang immer daran, Quittungen oder Rechnungen aufzubewahren. Diese können Sie später als Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben.
Sind Sie als Auftragnehmer verpflichtet, bestimmte Hard- oder Software vom Auftraggeber zu benutzen, dann vereinbaren Sie schriftlich eine kostenpflichtige Überlassung. Berücksichtigen Sie diese Kosten in Ihrer Buchführung und Steuererklärung!

### Tipp 4: Machen Sie eigenes Marketing
**Zeigen Sie sich – online wie offline!** Durch einen professionellen Unternehmensauftritt z. B. mit einer Webseite, Visitenkarten, Flyern oder Werbeanzeigen gelingt Ihnen das.
Machen Sie andere Auftraggeber auf sich und **Ihre Leistungen** aufmerksam und gewinnen so neue Kunden. Mit mehreren Auftraggebern gelingt Ihnen der Nachweis, dass Sie nicht scheinselbstständig sind.

### Test: Scheinselbstständigkeit ja oder nein? | Checkliste
Unsere Checkliste gibt Ihnen eine erste Einschätzung zum Thema Scheinselbstständigkeit. Je mehr Kästchen Sie ankreuzen können, desto wahrscheinlicher lässt sich eine Scheinselbstständigkeit umgehen – und damit Verstöße gegen die Versicherungspflicht und ggf. hohe Nachzahlungen von Lohnsteuer und dem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung.
**✓ Haben Sie mehr als einen Auftraggeber?**
Bei nur einem Auftraggeber über lange Zeit gehen Sozialversicherungsträger oder andere Behörden von einem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnis und Scheinselbstständigkeit aus.
**✓ Nutzen Sie eigene Arbeitsmittel/-geräte?**
Sozialversicherungsträger könnten ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unterstellen, wenn Selbstständige ihre Arbeitsmittel und -geräte vom Auftraggeber gestellt bekommen.
**✓ Haben Sie eine Webseite und Werbemittel (Flyer, Visitenkaten)?**
Eigene Marketing-Aktivitäten bringen neue Auftraggeber – und helfen dabei, Scheinselbstständigkeit zu umgehen.
**✓ Arbeiten Sie selbstbestimmt und zeitlich sowie inhaltlich unabhängig von Auftraggebern?**
Arbeitet der selbstständige Auftragnehmer weisungsgebunden für seinen Auftraggeber, könnte der Verdacht eines sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses entstehen.
**✓ Tragen Sie unternehmerisches Risiko für Ihre Tätigkeit?**
Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nahe, wenn Selbstständige das finanzielle Risiko ihrer Tätigkeit nicht selbst tragen.
 

## 7. FAQ zur Scheinselbstständigkeit

### Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor?
Eine Scheinselbstständigkeit bzw. ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn Sie nachweislich kein unternehmerisches Risiko tragen und keine unternehmerische Freiheit genießen. Sind Sie in Ihrem Arbeitsalltag inhaltlich und zeitlich einer angestellten Person sehr ähnlich, liegt tendenziell eine Scheinselbstständigkeit vor.

### Wer prüft meine Scheinselbstständigkeit?
Als Prüfbehörden treten laut SGB Arbeitsgericht, Finanzamt, Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Sozialversicherung auf.

### Welche Strafe droht bei Scheinselbstständigkeit?
Wird der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit bzw. ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch eine Behörde bestätigt, drohen Ihnen als Auftragnehmer und dem Auftraggeber Nachzahlungen der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beim Nachweis einer vorsätzlich ausgeübten Scheinselbstständigkeit droht Ihnen möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe.

### Wie kann ich Scheinselbstständigkeit vermeiden?
Üben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit für mehrere Auftraggeber aus und legen Ihre Leistungen, Arbeitszeiten und Honorare selbst fest.
 Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
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 Sandra Brestrich
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 12.01.2024
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