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Ratgeber Arzthaftungsrecht Behandlungsfehler Befunderhebungsfehler
Stand 15.06.2020
Lesezeit 14 min

Befunderhebungsfehler: schnelle Hilfe & Entschädigung für Patienten

Kommt es bei Patienten aufgrund eines Befunderhebungsfehlers nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, besteht ggf. ein Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz. In der Regel müssen Patienten den Zusammenhang zwischen der fehlerhaften Befunderhebung und ihren Gesundheitsschäden beweisen.

Jasmin Leßmöllmann
Beitrag von Jasmin Leßmöllmann
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 15.06.2020

Entschädigung für einen Befunderhebungsfehler erhalten

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Befunderhebungsfehler: schnelle Hilfe & Entschädigung für Patienten
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Entsteht einem Patienten durch einen Befunderhebungsfehler ein gesundheitlicher Schaden, hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
  • Patienten müssen beweisen, dass der Befunderhebungsfehler Grund der gesundheitlichen Verschlechterung ist.
  • Nur bei schwerwiegenden Verletzungen der ärztlichen Kunst trägt das medizinische Personal die Beweislast.
  • Die Höhe der Entschädigung richtet sich u. a. nach dem Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung, der Dauer des Heilungsprozesses & Verdienstausfällen.
  • Entschädigungsansprüche verjähren nach 3 Jahren.
  • Können Patienten Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen, übernimmt die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste zum Befunderhebungsfehler
  2. Voraussetzungen für eine Entschädigung nach einem Befunderhebungsfehler
  3. Wie hoch ist die Entschädigung für einen Befunderhebungsfehler?
  4. Durchsetzung einer Entschädigung nach einem Befunderhebungsfehler
  5. Mögliche Kosten & Kostenübernahme
  6. Entschädigung erfolgreich durchsetzen
  7. Wie Sie bei einem Befunderhebungsfehler vorgehen können
  8. FAQ zum Befunderhebungsfehler

1. Das Wichtigste zum Befunderhebungsfehler

Erhebt ein behandelnder Arzt oder anderes medizinisches Personal Befunde nicht oder nur unzureichend, liegt ein Befunderhebungsfehler vor. Kommt es in der Folge nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten, kann dieser einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz geltend machen.

Diese Ansprüche lassen sich über eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite durchsetzen oder einklagen.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Bei erfolgreicher gerichtlicher Durchsetzung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Befunderhebungsfehler muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.

2. Voraussetzungen für eine Entschädigung nach einem Befunderhebungsfehler

Unter folgenden Voraussetzungen besteht für Patienten nach einem Befunderhebungsfehler ein Anspruch Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz:

  • Dem behandelnden Arzt oder anderem medizinischen Personal ist ein Befunderhebungsfehler unterlaufen.
  • Dieser Arztfehler hat zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten geführt.
  • Der Befunderhebungsfehler ist noch nicht verjährt

Beweispflichten des Patienten

Für Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Befunderhebungsfehler muss unbedingt nachgewiesen werden, dass

  • einem Arzt oder medizinischem Personal ein Befunderhebungsfehler unterlaufen ist und
  • dieser Behandlungsfehler gesundheitliche Folgen für den Patienten hatte.
Anführungszeichen

Grundsätzlich trägt der Patient die volle Beweislast. Das bedeutet, er muss nachweisen, dass ein Kunstfehler des Arztes die Ursache seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist.

Matthias Klein
Anwalt für Arzthaftungsrecht

Bei einem Befunderhebungsfehler bestehen hohe Anforderungen an den Patienten, was die Beweis- und Dokumentationspflichten betrifft. Ein Anwalt weiß, worauf es ankommt.

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In einigen Fällen kann es jedoch zur sogenannten Beweislastumkehr kommen. Dann liegt die Beweispflicht nicht mehr beim Patienten, sondern beim behandelnden Arzt bzw. dem Krankenhaus. Folgende Fälle sind hier u. a. denkbar:

  • Eine mangelhafte oder nicht vorhandene Behandlungsdokumentation erschwert die Beweisführung für den Patienten.
  • Eine unqualifizierte Person nahm wegen vermeidbarer Fehlorganisation die Befunderhebung vor.
  • Der behandelnde Arzt ignorierte oder übersah eindeutige Symptome.
  • Es wurde nicht auf Standardmethoden zurückgegriffen.

Verjährung ausschließen

Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz lässt sich nach einem Befunderhebungsfehler laut § 195 BGB nur innerhalb von 3 Jahren durchsetzen – danach verjährt ein möglicher Anspruch.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Diagnosefehler und gesundheitliche Schäden entstanden sind und der Patient Kenntnis von diesen Schäden erlangt hat.

Beispiel: Infolge eines Befunderhebungsfehlers kommt es im Dezember 2017 bei der Implantation einer Bandscheibenprothese zur Versteifung zweier Halswirbel. Nach zunächst teilweisem Ausfall einiger Muskelfunktionen kommt es erst im Januar 2019 zu einer kompletten Querschnittslähmung des Patienten. Hier beginnt die Verjährungsfrist nicht am 31.12.2017, sondern erst am 31.12.2019 und endet folglich am 31.12.2022.

Folgende Sonderregelungen gelten bezüglich der 3-jährigen Frist zur Verjährung von Schadensersatz:

  • Hemmung der Verjährung: Sobald Verhandlungen über eine Entschädigung zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus begonnen haben, ist die Verjährung ausgesetzt – ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz kann also während solcher Verhandlungen nicht verjähren. Nach Abschluss dieser wirkt diese Hemmung dann noch für 3 Monate fort.
  • Verlängerung der Verjährung: Sind mögliche Schäden des Befunderhebungsfehlers noch nicht vollständig abschätzbar, verjährt der Anspruch auf eine Entschädigung erst nach 30 Jahren. Danach lassen sich keinerlei Ansprüche auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aufgrund des Ärztepfuschs mehr geltend machen.
Achtung
Achtung:

Kein Anspruch besteht, wenn ein Patient durch sein Verhalten selbst maßgeblich zur Verschlechterung seines Gesundheitszustandes beigetragen hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er gegen den ärztlichen Rat handelt – z. B. die verordnete Bettruhe nicht einhält – oder sich nicht an die verordnete Medikation hält.

3. Wie hoch ist die Entschädigung für einen Befunderhebungsfehler?

Die Höhe von Schmerzensgeld und Schadensersatz für einen Befunderhebungsfehler ist abhängig von verschiedenen Faktoren und lässt sich nur anhand des individuellen Einzelfalls bestimmen.

Schmerzensgeld

Einen Schmerzensgeldanspruch nach einem Befunderhebungsfehler begründen nur gesundheitliche Schäden, die erheblich und langfristig sind. Ein angemessenes Schmerzensgeld ist von den tatsächlichen Schäden sowie den damit verbundenen Folgen abhängig. Die Schmerzensgeldhöhe bemisst sich anhand folgender Faktoren:

  • Art & Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen,
  • Auswirkungen der gesundheitlichen Schäden auf Alltag & Beruf des Patienten,
  • Dauer des Heilungsprozesses,
  • Dauer von Krankenhausaufenthalten o. ä

Um ein angemessenes Schmerzensgeld nach einem Befunderhebungsfehler zu bestimmen, kann auf sogenannte Schmerzensgeldtabellen zurückgegriffen werden. Diese bieten einen Überblick über alle Entscheidungen deutscher Gerichte zu Schmerzensgeldern in ähnlichen Fällen – sind aber nicht verbindlich. Da das Gericht Schmerzensgeld immer am konkreten Einzelfall berechnet, gelten sie nur als erste Orientierungsgrundlage.

In der folgenden Schmerzensgeldtabelle haben wir Ihnen einige exemplarische Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Befunderhebungsfehler zusammengestellt:

Gesundheitliche Schäden

Schmerzensgeld

Urteil

Übersehene Gewebeentzündung im Analbereich

22.000 €

OLG Hamm, 2014

Hirnödem durch verkannte Malariaerkrankung

45.000 €

OLG Frankfurt (Main), 2017

Verlust von über 30 % des Sehvermögens, Folge-OPs & Gefahr völliger Erblindung

80.000 €

OLG Hamm, 2016

Übersehener Herzinfarkt

100.000 €

LG München, 2014

Gehirnblutung durch verkanntes Aneurysma

200.000 €

OLG Hamm, 2012

Beidseitiger Nierenverlust, Dialysepflicht & 54 OPs

200.000 €

OLG Hamm, 2015

Schwerbehinderung nach Sauerstoffunterversorgung bei der Geburt

350.000 €

OLG Bamberg, 2016

Querschnittslähmung nach HWS-OP

400.000 €

OLG Hamm, 2017

Schadensersatz

Oftmals kann nach einem Befunderhebungsfehler für Patienten auch ein Schadensersatzanspruch bestehen. Dieser soll alle materiellen Schäden ausgleichen, die dem Patienten aufgrund des Befunderhebungsfehlers entstanden sind. Dessen konkrete Berechnung berücksichtigt die dem Patienten entstandenen finanziellen Aufwendungen und Kosten.

Für folgende materielle Schäden können Patienten Schadensersatz geltend machen:

  • Erwerbsschäden: Ausgleich von Einkommensverlusten
  • Gesundheitsschäden: Erstattung der Kosten für medizinische Behandlungen & Medikamente
  • Mehrbedarfsschäden: Haushaltshilfe, Pflege & ggf. behindertengerechter Umbau des Hauses

4. Durchsetzung einer Entschädigung nach einem Befunderhebungsfehler

Wer als Patient nach einem Befunderhebungsfehler Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz geltend machen möchte, kann zunächst eine außergerichtliche Einigung mit dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus anstreben. Ist eine solche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, lässt sich die Entschädigung einklagen.

Außergerichtliche Einigung

Für eine außergerichtliche Einigung über eine Entschädigung nach einem Befunderhebungsfehler wird eine schriftliche Forderung an die Gegenseite geschickt.

Informationen für das Forderungsschreiben:

✓    Adresse von Patient & gegnerischer Versicherung
✓    Daten von behandelndem Arzt & Krankenhaus
✓    Einschätzung & Begründung einer angemessenen Entschädigung
✓    Fristsetzung für die Auszahlung der Entschädigung
✓    Dokumentation der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behandlungsakten & Sachverständigengutachten
✓    Belege für mögliche Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte & Therapiemaßnahmen

Rechtsberatung
Schlichtung vs. Klage

Nicht selten scheitern Versuche einer außergerichtlichen Einigung. Patienten können sich an folgende Anlaufstellen wenden, um eine Schlichtung zu erreichen:

  • die Schlichtungsstelle des Krankenhauses
  • die Unabhängige Patientenberatung Deutschland
  • der Deutsche Patientenbund
  • jede gesetzliche Krankenversicherung
  • die Ärztekammern

Ein Schlichtungsverfahren dauert in der Regel 2 Jahre. Der Anspruch auf eine Entschädigung lässt sich aber auch gerichtlich durchsetzen.

Verhandlung vor Gericht

Ist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich, können Patienten Schmerzensgeld einklagen oder Schadensersatzklage erheben. Dabei ist folgende Schrittfolge einzuhalten:

  • Einreichung der Klageschrift: Liegt die geforderte Entschädigungssumme bei bis zu 5.000 Euro, können Patienten beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen – über 5.000 Euro ist das betreffende Landgericht zuständig. Hier besteht Anwaltszwang.
  • Gerichtskostenvorschuss: Mit Einreichung der Klageschrift wird ein Gerichtskostenvorschuss fällig, dessen Höhe sich an der Entschädigungsforderung orientiert.
  • Prozessbeginn: Mit Zustellung der Klage an die Gegenseite beginnt der Gerichtsprozess um eine Entschädigung nach einem Kunstfehler.
  • Gerichtsprozess: Während der Gerichtsverhandlung werden alle Dokumente zur Befunderhebung zusammengetragen und mit einem Sachverständigengutachten abgeglichen. Auf dieser Grundlage kann das Gericht feststellen, ob der behandelnde Arzt oder anderes Personal medizinische Standards oder Sorgfaltspflichten verletzt hat.
  • Urteilsverkündung: Nach Anhörung beider Parteien sowie Sichtung aller relevanten Beweise fällt der zuständige Richter ein Urteil, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz besteht und in welcher Höhe.
  • Auszahlung der Entschädigung: Abschließend bestimmt das Gericht eine Frist, innerhalb derer Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz für einen Befunderhebungsfehler zu zahlen sind.
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5. Mögliche Kosten & Kostenübernahme

Die Durchsetzung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Befunderhebungsfehlers kann mit verschiedenen Kosten verbunden sein. Dabei handelt es sich allerdings um anerkannte Schadenspositionen, welche die gegnerische Seite tragen muss, sollte die Durchsetzung erfolgreich verlaufen.

Außergerichtliche Kosten

Beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite können neben z. B. Sachverständigenkosten oder Fahrtkosten für Zeugen auch Anwaltskosten entstehen, sofern Patienten in diesem Zusammenhang juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.

Die Anwaltskosten berechnen sich auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und sind stets abhängig vom Streitwert – also der konkreten Entschädigungsforderung. Ein Anwalt kann im Rahmen der außergerichtlichen Durchsetzung so u. a. folgende Gebühren in Rechnung stellen:

  • 1,3-fache Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung
  • 1,5-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs

In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen die Anwaltskosten bei unterschiedlichen Streitwerten exemplarisch zusammengestellt:

Streitwert

Anwaltskosten

500 €

126,00 €

2.000 €

420,00 €

4.000 €

705,60 €

Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.

Neben der Abrechnung auf Grundlage des RVG ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis mit dem Anwalt ist möglich.

Gerichtskosten

Scheitert der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite, ist Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz für einen Befunderhebungsfehler einzuklagen. Auch eine Klage ist mit Kosten verbunden.

Diese Gerichtskosten setzen sich u. a. aus Gebühren für die Tätigkeit des Gerichts sowie Auslagen für Zeugenbefragungen, Gutachten, Sachverständige, Dolmetscher, Telekommunikation und Post zusammen und sind ebenfalls abhängig vom Streitwert.

Ziehen Patienten auch hier einen Anwalt hinzu, kann dieser u. a. folgende Kosten in Rechnung stellen:

  • 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Klageerhebung
  • 1,2-fache Terminsgebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins
  • 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs

In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen mögliche Anwalts- und Gerichtskosten exemplarisch zusammengestellt:

Streitwert

Anwalts- und Gerichtskosten

500 €

192,50 €

2.000 €

614,00 €

4.000 €

1.009,00 €

Hinweis: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.

Kostenübernahme

Durch folgende Optionen können diese Anwalts- und Gerichtskosten reduziert bzw. finanziert werden:

  • Gegenseite trägt die Kosten: Wird infolge eines Befunderhebungsfehlers eine Entschädigung erfolgreich durchgesetzt, muss die gegnerische Seite sämtliche Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen.
  • Prozesskostenhilfe: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit ist die Übernahme anfallender Kosten über die sogenannte Prozesskostenhilfe möglich. Dafür ist lediglich ein formloser Antrag sowie eine Erklärung über die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers beim zuständigen Gericht einzureichen.
  • Prozesskostenfinanzierung: Bestehen gute Erfolgschancen, den Anspruch durchzusetzen, ist eine Prozesskostenfinanzierung durch einen externen Dienstleister möglich. Dieser übernimmt Ihre Kosten und erhält im Gegenzug einen Teil der erzielten Entschädigung, wenn Sie den Prozess gewinnen.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Befunderhebungsfehler. Dazu zählen Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie im Falle einer verlorenen Klage auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite. In welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt jedoch von der jeweiligen Police ab.
Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt? Ein advocado Partner-Anwalt stellt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

6. Entschädigung erfolgreich durchsetzen

Ob im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder im Falle einer Klage vor Gericht: Die gegnerische Seite könnte nach einem Befunderhebungsfehler die Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz ablehnen. Sie könnte die geforderte Entschädigungssumme, die Dokumentation der Schäden und deren Ursache oder den Nachweis des Arztfehlers infrage stellen.

Um eine Entschädigung erfolgreich durchzusetzen, kann die Unterstützung eines erfahrenen Patientenanwalts empfehlenswert sein. Ein Anwalt kennt die aktuelle Rechtssprechung und kann einen Befunderhebungsfehler kausal zweifelsfrei nachweisen.

Um den Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nicht zu gefährden, berechnet er eine angemessene Entschädigung und fordert diese mit juristischem Verhandlungsgeschick ein. Macht die Gegenseite Ihnen ein Angebot, überprüft ein Anwalt, ob die Summe angemessen und nicht zu gering ist.

Ein Anwalt kann Folgendes für Sie tun:

  • Prüfung des Anspruches auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Befunderhebungsfehler
  • Beweissicherung & umfassende Dokumentation von Schäden, deren Ursachen & Folgen
  • Berechnung einer angemessenen Entschädigungssumme
  • Verhandlungen mit der Gegenseite, um eine außergerichtliche Einigung im Interesse des Patienten zu erreichen
  • Klageeinreichung unter Berücksichtigung aller Anforderungen, Gesetzesrichtlinien und Fristen
  • Ausarbeitung einer individuellen juristischen Strategie, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und auf taktische Manöver der Gegenseite zu reagieren

7. Wie Sie bei einem Befunderhebungsfehler vorgehen können

Wenn Ihrem Arzt ein Befunderhebungsfehler unterläuft, der für Sie neben gesundheitlichen Schäden auch finanzielle Mehrbelastungen bedeutet, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Um diesen und noch nicht absehbare Spät- oder Folgeschäden abzusichern, können Sie erst nach einer umfassenden rechtlichen Bewertung eines erfahrenen Anwalts für Arzthaftungsrecht mit dem behandelnden Arzt bzw. Krankenhaus sprechen oder eine Entschädigungsvereinbarung unterzeichnen.

Damit ein Anwalt den Befunderhebungsfehler bewerten kann, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beschreiben Sie die Behandlung und dokumentieren Sie Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  2. Konsultieren Sie einen Arzt Ihres Vertrauens und informieren Sie ihn über die fehlerhafte Behandlung
  3. Suchen Sie Zeugen. Diese können Auskunft über Ihre Behandlung oder die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen geben
  4. Dokumentieren Sie alle Ausgaben, die Ihnen infolge der fehlerhaften Behandlung entstanden sind
  5. Lassen Sie sich von einem Anwalt kompetent beraten.

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8. FAQ zum Befunderhebungsfehler

Was ist ein Befunderhebungsfehler?

Interpretiert ein Arzt medizinische Befunde falsch oder übersieht relevante Aspekte, liegt ein Befunderhebungsfehler vor.

Welche Ansprüche haben Patienten bei einem Befunderhebungsfehler?

Führt der Befunderhebungsfehler nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Patienten, können diese Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach dem Ausmaß des Gesundheitsschadens.

Wer trägt die Beweislast?

Als Patient müssen Sie beweisen, dass der Fehler der Befunderhebung die Ursache für Ihren Gesundheitsschaden ist – nur in seltenen Fällen trägt das medizinische Personal die Beweislast.

Wer trägt die Kosten?

Können Sie eine Entschädigung erfolgreich durchsetzen, muss die Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Viele Rechtsschutzversicherungen (RSV) decken zudem das Medizinrecht ab. Wer keine RSV hat und nur über wenig Einkommen verfügt, kann bei Gericht unter Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse Prozesskostenhilfe beantragen. Bei guten Erfolgschancen lässt sich der Prozess mithilfe einer Prozesskostenfinanzierung durch einen Dienstleister finanzieren.

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Jasmin Leßmöllmann
Jasmin Leßmöllmann
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 15.06.2020

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.

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