5. Mögliche Kosten & Kostenübernahme
Die Durchsetzung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz nach einem Befunderhebungsfehlers kann mit verschiedenen Kosten verbunden sein. Dabei handelt es sich allerdings um anerkannte Schadenspositionen, welche die gegnerische Seite tragen muss, sollte die Durchsetzung erfolgreich verlaufen.
Außergerichtliche Kosten
Beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite können neben z. B. Sachverständigenkosten oder Fahrtkosten für Zeugen auch Anwaltskosten entstehen, sofern Patienten in diesem Zusammenhang juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Die Anwaltskosten berechnen sich auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und sind stets abhängig vom Streitwert – also der konkreten Entschädigungsforderung. Ein Anwalt kann im Rahmen der außergerichtlichen Durchsetzung so u. a. folgende Gebühren in Rechnung stellen:
- 1,3-fache Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung
- 1,5-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs
In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen die Anwaltskosten bei unterschiedlichen Streitwerten exemplarisch zusammengestellt:
Streitwert
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Anwaltskosten
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500 €
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126,00 €
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2.000 €
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420,00 €
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4.000 €
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705,60 €
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Hinweis: Anwaltskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Neben der Abrechnung auf Grundlage des RVG ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis mit dem Anwalt ist möglich.
Gerichtskosten
Scheitert der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite, ist Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz für einen Befunderhebungsfehler einzuklagen. Auch eine Klage ist mit Kosten verbunden.
Diese Gerichtskosten setzen sich u. a. aus Gebühren für die Tätigkeit des Gerichts sowie Auslagen für Zeugenbefragungen, Gutachten, Sachverständige, Dolmetscher, Telekommunikation und Post zusammen und sind ebenfalls abhängig vom Streitwert.
Ziehen Patienten auch hier einen Anwalt hinzu, kann dieser u. a. folgende Kosten in Rechnung stellen:
- 1,3-fache Verfahrensgebühr für die Klageerhebung
- 1,2-fache Terminsgebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung und des Kammertermins
- 1,0-fache Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vergleichs
In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen mögliche Anwalts- und Gerichtskosten exemplarisch zusammengestellt:
Streitwert
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Anwalts- und Gerichtskosten
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500 €
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192,50 €
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2.000 €
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614,00 €
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4.000 €
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1.009,00 €
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Hinweis: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich immer nach dem konkreten Einzelfall und werden individuell berechnet. Die Angaben in der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Kostenübernahme
Durch folgende Optionen können diese Anwalts- und Gerichtskosten reduziert bzw. finanziert werden:
- Gegenseite trägt die Kosten: Wird infolge eines Befunderhebungsfehlers eine Entschädigung erfolgreich durchgesetzt, muss die gegnerische Seite sämtliche Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen.
- Prozesskostenhilfe: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit ist die Übernahme anfallender Kosten über die sogenannte Prozesskostenhilfe möglich. Dafür ist lediglich ein formloser Antrag sowie eine Erklärung über die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers beim zuständigen Gericht einzureichen.
- Prozesskostenfinanzierung: Bestehen gute Erfolgschancen, den Anspruch durchzusetzen, ist eine Prozesskostenfinanzierung durch einen externen Dienstleister möglich. Dieser übernimmt Ihre Kosten und erhält im Gegenzug einen Teil der erzielten Entschädigung, wenn Sie den Prozess gewinnen.
- Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Befunderhebungsfehler. Dazu zählen Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie im Falle einer verlorenen Klage auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite. In welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt jedoch von der jeweiligen Police ab.