4. Was sollten Patienten jetzt sichern?
Vor einer Forderung an Arzt, Krankenhaus oder Versicherung steht die Beweissicherung. Ohne Unterlagen lässt sich ein Befunderhebungsfehler meist kaum belastbar prüfen.
Schritt 1: Patientenakte anfordern
Fordern Sie die vollständige Behandlungsakte an. Dazu gehören insbesondere:
- Arztbriefe,
- Befunde,
- Laborwerte,
- OP-Berichte,
- Pflegeberichte,
- Aufklärungsunterlagen,
- Medikationspläne,
- Überweisungen,
- Verlaufseinträge,
- interne Dokumentation zu Kontrollen und Beschwerden.
Ärzte und Krankenhäuser müssen die Behandlungsakte grundsätzlich für 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren, soweit keine anderen Fristen gelten.
Schritt 2: Gedächtnisprotokoll schreiben
Notieren Sie möglichst zeitnah:
- wann welche Beschwerden auftraten,
- was Sie dem Arzt oder Krankenhaus mitgeteilt haben,
- welche Untersuchungen durchgeführt wurden,
- welche Untersuchungen aus Ihrer Sicht unterblieben sind,
- welche Reaktionen oder Hinweise Sie erhalten haben,
- wie sich der Gesundheitszustand weiterentwickelt hat.
Schritt 3: Folgeschäden dokumentieren
Sichern Sie Nachweise zu:
- weiteren Arztbesuchen,
- Krankenhausaufenthalten,
- Therapien,
- Arbeitsunfähigkeit,
- Pflegebedarf,
- Einschränkungen im Alltag,
- körperlichen oder psychischen Folgen.
Schritt 4: Kosten belegen
Bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und Nachweise auf, etwa zu:
- Fahrtkosten,
- Medikamenten,
- Zuzahlungen,
- Haushaltshilfe,
- Verdienstausfall,
- Pflegeleistungen,
- notwendigen Hilfsmitteln.
Schritt 5: Nichts vorschnell unterschreiben
Unterschreiben Sie keine Abfindungsvereinbarung, keinen umfassenden Vergleich und keine Erklärung zum Anspruchsverzicht, bevor Folgeschäden und rechtliche Folgen geprüft wurden.
Das gilt besonders, wenn Dauerschäden, Spätfolgen, Erwerbsschäden oder Pflegebedarf möglich sind.
5. Wie kann ich eine Entschädigung für Befunderhebungsfehler durchsetzen?
Bei einem Verdacht auf Befunderhebungsfehler gibt es mehrere Wege, eine Entschädigung zu erhalten. Welcher sinnvoll ist, hängt von Beweislage, Frist, Schadenhöhe und Ziel ab.
Krankenkasse und Medizinischer Dienst
Gesetzlich Versicherte sollten früh ihre Krankenkasse kontaktieren. Krankenkassen sollen Versicherte bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Krankenkasse als wichtigen Ansprechpartner und weist darauf hin, dass ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt werden kann.
Dieser Weg ist besonders sinnvoll, wenn zunächst medizinisch geklärt werden soll, ob ein Fehler plausibel ist.
Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle
Eine weitere Möglichkeit ist ein Verfahren bei der Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer.
Diese Verfahren sind für Patientinnen und Patienten regelmäßig kostenfrei und werden meist schriftlich durchgeführt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt nach Angaben der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei etwa 15 Monaten; je nach Komplexität kann sie abweichen.
Wichtig in der Praxis:
- Zuständig ist grundsätzlich die Stelle am Ort der Behandlung.
- Das Verfahren endet mit einer medizinisch und juristisch begründeten Einschätzung.
- Der Klageweg bleibt grundsätzlich offen.
- Die Verjährung muss trotzdem im Blick bleiben.
Außergerichtliche Forderung
Ist der Sachverhalt ausreichend aufgearbeitet, kann eine Forderung an Arzt, Krankenhaus oder Haftpflichtversicherung gestellt werden.
Ein gutes Forderungsschreiben enthält:
- Schilderung des Behandlungsverlaufs,
- Begründung des vermuteten Befunderhebungsfehlers,
- Darstellung der gesundheitlichen Folgen,
- Bezifferung materieller Schäden,
- Einordnung des Schmerzensgeldes,
- Frist zur Stellungnahme oder Regulierung,
- Belege und medizinische Unterlagen.
Klage vor Gericht
Kommt keine Einigung zustande, können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.
Wichtig:
- Bis 5.000 Euro Streitwert ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig.
- Bei höheren Streitwerten ist grundsätzlich das Landgericht zuständig.
- Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.
- Medizinische Sachverständigengutachten spielen meist eine zentrale Rolle.
Eine Klage sollte gut vorbereitet sein, weil Arzthaftungsverfahren häufig komplex sind und stark von medizinischen Gutachten abhängen.
6. Wann ist eine individuelle Prüfung Ihres Falles sinnvoll?
Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Die Verjährung könnte bald ablaufen.
- Die Patientenakte ist unvollständig oder widersprüchlich.
- Mehrere Ärztinnen, Ärzte oder Kliniken waren beteiligt.
- Es geht um schwere Dauerschäden, Geburtsschäden, Pflegebedarf oder Erwerbsunfähigkeit.
- Die Gegenseite bietet einen Vergleich an.
- Die Versicherung bestreitet den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden.
- Es ist unklar, ob eher ein Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler oder Aufklärungsfehler vorliegt.
- Die Krankenkasse oder der Medizinische Dienst hat bereits ein Gutachten erstellt.
- Ein Schlichtungsverfahren läuft oder soll eingeleitet werden.
Gerade bei mehreren möglichen Fehlerarten ist die genaue Einordnung wichtig. Davon hängt ab, welche Beweisregeln gelten und wie Ansprüche sinnvoll begründet werden können.