1. Was ist Phishing? | Rechtslage
Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der die Täter versuchen, an sensible Daten wie Kontoinformationen oder Passwörter zu gelangen. Häufig tarnen sie sich mit täuschend echt wirkenden E-Mails oder SMS, die angeblich von Banken, Versandhändlern oder Behörden stammen.
Geben Betroffene ihre Daten preis oder nehmen Freigaben vor, können die Täter diese missbräuchlich nutzen und unter fremder Identität handeln (umgangssprachlich als Identitätsdiebstahl bezeichnet). In der Praxis ermöglicht dies den Tätern insbesondere, Zahlungen oder Überweisungen auszulösen, Online-Einkäufe auf fremde Rechnung vorzunehmen oder Konten ganz oder teilweise zu übernehmen.
Rechtslage bei Phishing-Angriffen
Phishing ist eine strafbare Handlung. Je nach Ausgestaltung des Angriffs machen sich die Täter insbesondere wegen
Ausspähens von Daten (§ 202a StGB), Betrugs (§ 263 StGB) oder Computerbetrugs (§ 263a StGB) strafbar.
Grundsätzlich bestehen Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber den Tätern. In der Praxis bleiben diese jedoch häufig anonym oder sind nicht greifbar, sodass eine Durchsetzung der Ansprüche regelmäßig scheitert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für Betroffene vor allem die entscheidende Frage: Haftet die Bank für den entstandenen Schaden?
Grundsatz: Haftung der Bank bei nicht autorisierten Zahlungen
Wurde eine Zahlung im Zusammenhang mit einem Phishing-Angriff nicht vom Kunden selbst autorisiert, haftet grundsätzlich die Bank. Sie ist gesetzlich verpflichtet, den Zahlungsbetrag zu erstatten. Bei nicht genehmigten Zahlungsvorgängen besteht ein Erstattungsanspruch des Kontoinhabers aus § 675u BGB.
Eine technische Freigabe – etwa durch eine App-basierte Bestätigung oder die Eingabe einer TAN – führt nicht automatisch zu einer wirksamen Autorisierung. Maßgeblich ist, ob der Kunde dem konkreten Zahlungsvorgang zustimmen wollte (§ 675j BGB).
Handelte der Kunde in dem Glauben, eine andere Handlung vorzunehmen (z. B. eine Kartenregistrierung, Sicherheitsprüfung oder Kontobestätigung), ohne eine Zahlung auslösen zu wollen, fehlt es an einer wirksamen Autorisierung. In diesem Fall gilt der Zahlungsvorgang rechtlich als nicht autorisiert, sodass die Bank zur Erstattung verpflichtet ist.
Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit des Bankkunden
Allerdings kann die Bank die Rückzahlung verweigern, wenn der Kunde durch grob fahrlässiges Verhalten zur missbräuchlichen Nutzung beigetragen hat – etwa indem er persönliche Zugangsdaten leichtfertig preisgegeben hat. In diesem Fall kann sie sich auf § 675v BGB berufen und dem Anspruch auf Erstattung einen eigenen Schadensersatzanspruch entgegensetzen.
Leichte Fahrlässigkeit: Haftung nur bis maximal 50 Euro
Liegt hingegen lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, haftet der Kontoinhaber nur mit maximal 50 Euro. Ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine juristische Wertungsfrage und hängt immer vom Einzelfall ab.
Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein vernünftiger Beobachter sagen würde: „So ein Fehler kann schon mal passieren.“
Grobe Fahrlässigkeit hingegen liegt vor, wenn ein durchschnittlich verständiger Mensch meint: „So etwas dürfte wirklich nicht passieren.“ Dabei müssen auch die individuellen Fähigkeiten und Umstände des Kontoinhabers berücksichtigt werden.
Das heißt: Es wird nicht nur objektiv beurteilt, ob ein Fehler gemacht wurde, sondern auch, ob dieser unter den persönlichen Voraussetzungen der betroffenen Person nachvollziehbar oder vermeidbar war. Zu solchen Umständen zählen unter anderem: Alter oder gesundheitlicher Zustand, fehlende technische Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking, besondere Stresssituationen, etwa bei Betrugsversuchen unter Zeitdruck oder psychischem Druck.
Banken berufen sich oft auf grobe Fahrlässigkeit
Um eine Erstattung zu vermeiden, argumentieren Banken häufig, der Kunde habe den Missbrauch durch grob fahrlässiges Verhalten selbst verschuldet. Dieser Vorwurf lässt sich jedoch oft nicht belegen – ein erfahrener Anwalt kann die Erfolgsaussichten prüfen und helfen, die Rückzahlung durchzusetzen.
Zudem kann ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sie dabei unterstützen, die Kommunikation mit der Bank professionell zu übernehmen. Unbedachte oder zu weitreichende Aussagen gegenüber der Bank können Ihre Chancen auf Erstattung deutlich verschlechtern – hier ist rechtlicher Beistand besonders wichtig.
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