Konto leergeräumt: Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?
Konto leergeräumt: Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?
Carolyn Diepold
Juristisch geprüft von
Rechtsanwältin
Aktualisiert am

... Konto & Banking Konto leergeräumt: Wer haftet

Ein komplett leergeräumtes Konto ist für Betroffene meist ein schwerer Schock – und die zentrale Frage lautet: Wer muss den entstandenen Schaden tragen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Bank für unautorisierte Abbuchungen haftet, wie die Verantwortung bei Fahrlässigkeit geregelt ist und was Sie im Ernstfall tun sollten.

Sollten Sie von unberechtigten Kontoabbuchungen betroffen sein, steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung.

So funktioniert’s:

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. Entscheidung mit Kostensicherheit
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem konkreten Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten.
Inhalt
  1. 1. Konto leergeräumt: Wer haftet? | Gesetz
  2. 2. Konto leergeräumt: Wann die Bank zahlen muss – und wann nicht
  3. 3. Überweisungsbetrug: Wer haftet? | Urteile
  4. 4. Tagesgeldkonto leergeräumt: Bekomme ich mein Geld zurück?
  5. 5. Konto leergeräumt: Was tun?
  6. 6. FAQ: Konto leergeräumt wegen Banking-Betrug
Hilfe erhalten

Konto leergeräumt: Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?

Konto leergeräumt: Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?

Ein komplett leergeräumtes Konto ist für Betroffene meist ein schwerer Schock – und die zentrale Frage lautet: Wer muss den entstandenen Schaden tragen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Bank für unautorisierte Abbuchungen haftet, wie die Verantwortung bei Fahrlässigkeit geregelt ist und was Sie im Ernstfall tun sollten.

Sollten Sie von unberechtigten Kontoabbuchungen betroffen sein, steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt über die bundesweit tätige Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung.

So funktioniert’s:

  1. Fall schildern
    Über das advocado Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
    Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  3. Entscheidung mit Kostensicherheit
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem konkreten Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wurde Ihr Konto durch Online-Banking-Betrug leergeräumt, können Sie von Ihrer Bank die Rückerstattung des verlorenen Geldes verlangen.
  • Voraussetzung: Sie haben den Betrug nicht durch grob fahrlässiges Verhalten selbst ermöglicht.
  • Bei lediglich einfacher Fahrlässigkeit haften Kontoinhaber mit maximal 50 Euro.
  • In der Praxis verweigern viele Banken jedoch die Rückerstattung mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit – selbst dann, wenn kein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
  • Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, diesen Vorwurf zu entkräften und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Mit rechtlicher Hilfe vermeiden Sie zudem unbedachte Aussagen gegenüber der Bank, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
  • Über advocado erhalten Betroffene schnell Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten, möglichen Kosten im Falle einer Beauftragung und den nächsten Schritten.
Rechtsanwältin Carolyn Diepold
Geld zurückfordern nach Kreditkartenbetrug
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

1. Konto leergeräumt: Wer haftet? | Gesetz

Zunächst liegt die Verantwortung natürlich bei den Tätern – doch diese sind in der Praxis oft nicht zu ermitteln oder bleiben unbekannt. Deshalb stellt sich die Frage: Muss die Bank für den Verlust haften?

Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 675u und 675v BGB.

Grundsatz: Keine Haftung ohne Autorisierung

Laut § 675u BGB gilt: Wurde eine Zahlung nicht vom Kunden autorisiert, haftet dieser grundsätzlich nicht. In diesem Fall können Sie das Geld von Ihrer Bank zurückfordern.

Haben Sie eine Zahlung zwar formal autorisiert (z. B. durch App-basierte Freigabe), befanden sich aber im Irrtum über den tatsächlichen Inhalt oder Zweck, kann die Autorisierung unter Umständen angefochten werden. Erfolgt eine wirksame Anfechtung, gilt der Vorgang rückwirkend als nicht autorisiert – auch dann kann die Bank zur Rückerstattung verpflichtet sein.

Einfache Fahrlässigkeit: Haftung gedeckelt

Haben Sie als Kontoinhaber den Online-Banking-Betrug durch einfach fahrlässiges Verhalten mitverursacht, ist Ihre Haftung gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt. Das ergibt sich aus § 675v Abs. 1 BGB.

Aber Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden

Haben Sie jedoch grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank gemäß § 675v Abs. 3 BGB dem Erstattungsanspruch einen eigenen Schadensersatzanspruch entgegensetzen – mit der Folge, dass Sie als Kunde auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben.

2. Konto leergeräumt: Wann die Bank zahlen muss – und wann nicht

Wurde das Konto nach einem Banking-Betrug leergeräumt, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet.

Wann haftet der Bankkunde?

Der Kontoinhaber haftet, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein durchschnittlich verständiger Mensch sagen würde: „So etwas dürfte wirklich nicht passieren.“ Dabei werden auch persönliche Umstände und Fähigkeiten des Kunden berücksichtigt – zum Beispiel: Alter oder gesundheitlicher Zustand, fehlende technische Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking, besondere Stresssituationen, etwa durch Zeitdruck oder psychischen Druck während eines Betrugsversuchs.

Folgende Verhaltensweisen gelten in der Regel als grob fahrlässig:

  • Aufbewahren von PIN und Karte gemeinsam im Portemonnaie
  • Weitergabe der PIN am Telefon an Fremde
  • Nichtmeldung eines Kartenverlusts, obwohl dieser bemerkt wurde
  • Eingabe von Bankdaten auf einer offensichtlich gefälschten Website

Wichtig: Die Bank muss nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Gelingt ihr das nicht, haftet sie für den entstandenen Schaden, selbst wenn das Konto vollständig leergeräumt wurde. Deshalb ist es zwar entscheidend, einen Kreditkartenbetrug umgehend zu melden, doch im weiteren Umgang mit der Bank ist Zurückhaltung geboten: Unüberlegte Aussagen können den Anspruch auf Erstattung gefährden. Gerade beim Ausfüllen von Fragebögen, die von der Bank vorgelegt werden, ist besondere Vorsicht geboten. Manche Formulierungen zielen darauf ab, dem Kunden Aussagen zu entlocken, die ihm negativ ausgelegt werden könnten – selbst wenn der genaue Ablauf nicht eindeutig feststeht.

Wann haftet die Bank?

Die Bank haftet, wenn dem Kontoinhaber kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann – also auch dann, wenn er den Betrug nur einfach fahrlässig mitverursacht hat. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein vernünftiger Beobachter sagen würde: „So ein Fehler kann schon mal passieren.“

Beispiel, in denen oft nur einfache Fahrlässigkeit angenommen wird: Eingabe von Bankdaten auf einer schwer erkennbar gefälschten Website. Es kommt jedoch letztlich immer auf die Bewertung des konkreten Einzelfalls an.

Wie sieht es in der Praxis aus?

In der Praxis erheben Banken häufig den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit – oft ohne stichhaltige Beweise. Viele Betroffene lassen sich dadurch verunsichern, doch häufig handelt es sich um eine gängige Taktik der Banken, um einer Rückzahlung zu entgehen.

Betroffene sollten sich davon nicht abschrecken lassen. Ein Anwalt kann dabei helfen, den konkreten Fall einzuordnen und darzulegen, dass lediglich einfache Fahrlässigkeit vorliegt – mit dem Ziel, den Anspruch auf Erstattung durchzusetzen.

Rechtsanwältin Carolyn Diepold
Geld zurückfordern nach Kreditkartenbetrug
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

Konto leergeräumt: Diese Fristen müssen Sie einhalten

Wie bereits erläutert, muss die Bank bei nicht autorisierten Zahlungen den Schaden grundsätzlich erstatten (§ 675u BGB), sofern kein grob fahrlässiges Verhalten auf Kundenseite vorlag.

Wird Ihre Zahlungskarte gestohlen, geht sie verloren oder wird sie missbräuchlich verwendet, müssen Sie Ihre Bank aber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, informieren, um Ihren Erstattungsanspruch nicht zu verlieren. Zudem erlischt der Erstattungsanspruch spätestens 13 Monate nach dem Tag der missbräuchlichen Abbuchung, wenn keine Meldung erfolgt (§ 676b BGB).

Auch der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass nach Ablauf dieser 13-Monats-Frist keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können (Urteil vom 01.08.2025, Az. C-665/23).

Beispiel zur Verdeutlichung: Sie bemerken den Betrug nach einem Monat, informieren Ihre Bank jedoch ohne sachlichen Grund erst einen weiteren Monat später. Zwar erfolgt die Anzeige noch innerhalb der gesetzlichen 13-Monats-Frist, sie ist jedoch nicht unverzüglich im Sinne des Gesetzes. Der Anspruch entfällt daher.

Unser Rat: Prüfen Sie Ihre Konto- und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig und melden Sie Auffälligkeiten sofort Ihrer Bank, um Erstattungsansprüche nicht durch verspätete Kenntnisnahme oder schuldhaftes Zögern zu verlieren.

Konto leergeräumt: Wer haftet noch bei Internetbetrug?

Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen haftet grundsätzlich die Bank (§ 675u BGB). Sie ist verpflichtet, den abgebuchten Betrag zu erstatten, es sei denn, sie kann nachweisen, dass der Kunde den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat (§ 675v BGB).

In Ausnahmefällen können neben der Bank auch weitere Beteiligte für den entstandenen Schaden haftbar sein:

  • Drittanbieter bzw. Zahlungsdienstleister, etwa bei Sicherheits- oder Organisationsmängeln
  • Der Täter selbst, wenn er identifiziert wird, gegen den zivil- und strafrechtliche Ansprüche bestehen
  • Der Arbeitgeber, wenn der Schaden im Rahmen dienstlicher Nutzung entstanden ist und ihm ein Sicherheitsversäumnis vorzuwerfen ist
  • Anbieter von Sicherheitssoftware, sofern vertragliche Schutzpflichten verletzt wurden

Welche Haftung letztlich greift, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und erfordert eine rechtliche Prüfung.

3. Überweisungsbetrug: Wer haftet? | Urteile

Weil es bei Banking-Betrug immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt, sind Urteile nach Überweisungsbetrug eine hilfreiche Orientierung dafür, wer am Ende haften muss, wenn das Konto leergeräumt ist.

Urteil Landgericht Kiel: Sparkasse muss zahlen

Das Landgericht Kiel hat 2018 in einem Phishing-Fall entschieden: Die Sparkasse haftet, weil mit einer nicht autorisierten Überweisung das Sparkasse Konto leergeräumt wurde. Die Bank konnte dem Kunden kein grob fahrlässiges Handeln nachweisen. Sie musste dem Phishing-Opfer seine rund 28.000 € zurückzahlen (Urteil 212 O 562/17).

Urteil Landgericht Düsseldorf: Kunde muss haften

Im Urteil vom 27. März 2014 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass die Bank nicht haftet, da die Kundin grob fahrlässig gehandelt hatte. Sie hatte auf einer gefälschten Webseite 120 TANs eingegeben, was als schwerwiegender Fehler eingestuft wurde.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Kundin aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Online-Banking hätte erkennen müssen, dass eine solche Aufforderung nicht von der Bank stammen konnte (Urteil 21 S 211/13).

Urteil Landgericht Bonn: Postbank muss zahlen

In einem Fall, in dem ein Postbank Konto leergeräumt wurde, entschied das Landgericht Bonn, dass die Bank das Konto des Kunden wieder auf den Stand vor den unautorisierten Abbuchungen bringen muss, da es keinen Beweis für grobe Fahrlässigkeit durch den Kunden gibt (Urteil 2 O 147/21).

Wichtige Punkte des Urteils:

  1. Zugriff durch Dritte: Das Gericht stellte fest, dass Dritte sich Zugang zum Online-Banking der Klägerin verschafft und das Konto übernommen hatten.
  2. Grobe Fahrlässigkeit: Die Postbank konnte nicht ausreichend nachweisen, dass die Klägerin grob fahrlässig gehandelt hatte, was ihre Haftung ausgeschlossen hätte.
  3. Urteil: Die Bank wurde dazu verurteilt, die unautorisierten Abbuchungen zu erstatten und das Konto der Klägerin wiederherzustellen.

4. Tagesgeldkonto leergeräumt: Bekomme ich mein Geld zurück?

Ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn das Konto nach Banking-Betrug leergeräumt ist, hängt davon ab, ob Sie unvorsichtig mit Ihren Kontodaten waren.

Wer haftet, wenn das Konto leergeräumt ist, entscheidet sich nach zwei Faktoren:

  1. Haben Sie die kritische Überweisung von Ihrem Konto selbst freigegeben?
  2. War der Betrug durch Ihr grob fahrlässiges Handeln möglich (z. B. weil Sie eine TAN an Dritte weitergegeben haben)?

Wenn nicht, haben Sie gute Chancen, dass die Bank für das leergeräumte Konto haftet und Sie als Phishing-Opfer Ihr Geld zurückbekommen. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die tatsächlichen Erfolgschancen beurteilen.

5. Konto leergeräumt: Was tun?

Ist das Konto leergeräumt, gilt: Ruhe bewahren und den Phishing-Betrug melden.

5 wichtige Schritte bei Banking-Betrug:

  1. Bank informieren: Kontaktieren Sie Ihre Bank und informieren Sie sie über den Phishing-Betrug. Die Bank sperrt dann Ihr Konto, um weiteren finanziellen Schaden zu verhindern.
  2. Beweise sichern: Heben Sie die Phishing-SMS, E-Mails und andere Beweise für den Betrug auf, um die Täter zur Verantwortung ziehen und Ihr Geld zurückfordern zu können.
  3. Zugangsdaten ändern: Ändern Sie nach dem Banking-Betrug Ihre PIN und Passwörter für das Online-Banking, damit Betrüger keinen Zugriff auf Ihr Konto haben.
  4. Anzeige erstatten: Erstatten Sie eine Anzeige wegen Betrugs, damit die Polizei Ermittlungen einleitet, um den Betrüger zu finden.
  5. Anwalt kontaktieren: Um die Haftung für den finanziellen Schaden wegen des Betrugs zu klären und Ihr verlorenes Geld zurückzubekommen, kann ein Anwalt helfen – vor allem wenn die Bank sich nach dem Phishing nicht kooperativ zeigt.
Rechtsanwältin Carolyn Diepold
Geld zurückfordern nach Kreditkartenbetrug
So funktioniert's:
  1. Fall online schildern

  2. Kostenlose Ersteinschätzung & Festpreisangebot vom Anwalt erhalten

  3. In Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten

6. FAQ: Konto leergeräumt wegen Banking-Betrug

Wenn Geld von Ihrem Konto geklaut wurde, können Sie folgendes tun:

  • Bank informieren
  • Konto sperren lassen
  • Anwalt kontaktieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten

Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie dabei unterstützen, Ihr Geld zurückzubekommen.

Wenn Sie auf Phishing hereingefallen sind, haftet die Bank in der Regel – es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt, z. B. indem Sie Ihre Zugangsdaten auf einer offensichtlich unsicheren Webseite eingegeben haben.

Wenn Ihr Konto leergeräumt wurde, können Sie eine Schadensmeldung bei Ihrer Bank einreichen und die Rückerstattung des Geldes verlangen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, falls die Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
1.044 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Carolyn Diepold
Juristisch geprüft von
Rechtsanwältin
Aktualisiert am
4,86 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht mit 4,86 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner