Konto leergeräumt: Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?
Konto leergeräumt: Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?
Dr. Timo Gansel
Beitrag von
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktualisiert am

... Konto & Banking Konto leergeräumt: Wer haftet
Inhalt
  1. 1. Konto leergeräumt: Wer haftet? | Gesetz
  2. 2. Konto leergeräumt: Wann die Bank zahlen muss – und wann nicht
  3. 3. Überweisungsbetrug: Wer haftet? | Urteile
  4. 4. Tagesgeldkonto leergeräumt: Bekomme ich mein Geld zurück?
  5. 5. Konto leergeräumt: Was tun?
  6. 6. FAQ: Konto leergeräumt wegen Banking-Betrug
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Konto leergeräumt: Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?

Konto leergeräumt: Wer haftet bei Online-Banking-Betrug?

Ist wegen Online-Betrugs das Bankkonto leergeräumt, haftet in der Regel die Bank für den finanziellen Schaden des Kunden. Aber: Wer grob fahrlässig mit seinen Kontodaten war, muss selbst haften – bekommt also kein Geld von der Bank zurück. Wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt und warum ein Anwalt bei Banking-Betrug helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Wurde Ihr Konto durch Online-Banking-Betrug leergeräumt, können Sie von Ihrer Bank die Rückerstattung des verlorenen Geldes verlangen.
  • Voraussetzung: Sie haben den Betrug nicht durch grob fahrlässiges Verhalten selbst ermöglicht.
  • Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haften Kontoinhaber mit maximal 50 Euro.
  • In der Praxis verweigern viele Banken jedoch die Rückerstattung mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit – selbst dann, wenn kein konkretes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
  • Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, diesen Vorwurf zu entkräften und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Mit rechtlicher Hilfe vermeiden Sie zudem unbedachte Aussagen gegenüber der Bank, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
  • Ein auf Bankrecht spezialisierter advocado-Partner-Anwalt bietet Betrugsopfern eine kostenlose Ersteinschätzung – bundesweit und unverbindlich.
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1. Konto leergeräumt: Wer haftet? | Gesetz

Zunächst liegt die Verantwortung natürlich bei den Tätern – doch diese sind in der Praxis oft nicht zu ermitteln oder bleiben unbekannt. Deshalb stellt sich die Frage: Muss die Bank für den Verlust haften?

Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 675u und 675v BGB.

Grundsatz: Keine Haftung ohne Autorisierung

Laut § 675u BGB gilt: Wurde eine Zahlung nicht vom Kunden autorisiert, haftet dieser grundsätzlich nicht. In diesem Fall können Sie das Geld von Ihrer Bank zurückfordern.

Haben Sie eine Zahlung zwar formal autorisiert (z. B. durch App-basierte Freigabe), befanden sich aber im Irrtum über den tatsächlichen Inhalt oder Zweck, kann die Autorisierung unter Umständen angefochten werden. Erfolgt eine wirksame Anfechtung, gilt der Vorgang rückwirkend als nicht autorisiert – auch dann kann die Bank zur Rückerstattung verpflichtet sein.

Leichte Fahrlässigkeit: Haftung gedeckelt

Haben Sie als Kontoinhaber den Online-Banking-Betrug durch leicht fahrlässiges Verhalten mitverursacht, ist Ihre Haftung gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt. Das ergibt sich aus § 675v Abs. 1 BGB.

Aber Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden

Haben Sie jedoch grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank gemäß § 675v Abs. 3 BGB dem Erstattungsanspruch einen eigenen Schadensersatzanspruch entgegensetzen – mit der Folge, dass Sie als Kunde auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben.

2. Konto leergeräumt: Wann die Bank zahlen muss – und wann nicht

Wurde das Konto nach einem Banking-Betrug leergeräumt, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet.

Wann haftet der Bankkunde?

Der Kontoinhaber haftet, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein durchschnittlich verständiger Mensch sagen würde: „So etwas dürfte wirklich nicht passieren.“ Dabei werden auch persönliche Umstände und Fähigkeiten des Kunden berücksichtigt – zum Beispiel: Alter oder gesundheitlicher Zustand, fehlende technische Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking, besondere Stresssituationen, etwa durch Zeitdruck oder psychischen Druck während eines Betrugsversuchs.

Folgende Verhaltensweisen gelten in der Regel als grob fahrlässig:

  • Aufbewahren von PIN und Karte gemeinsam im Portemonnaie
  • Weitergabe der PIN am Telefon an Fremde
  • Nichtmeldung eines Kartenverlusts, obwohl dieser bemerkt wurde
  • Eingabe von Bankdaten auf einer offensichtlich gefälschten Website

Wichtig: Die Bank muss nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Gelingt ihr das nicht, haftet sie für den entstandenen Schaden, selbst wenn das Konto vollständig leergeräumt wurde. Deshalb ist es zwar entscheidend, einen Kreditkartenbetrug umgehend zu melden, doch im weiteren Umgang mit der Bank ist Zurückhaltung geboten: Unüberlegte Aussagen können den Anspruch auf Erstattung gefährden. Gerade beim Ausfüllen von Fragebögen, die von der Bank vorgelegt werden, ist besondere Vorsicht geboten. Manche Formulierungen zielen darauf ab, dem Kunden Aussagen zu entlocken, die ihm negativ ausgelegt werden könnten – selbst wenn der genaue Ablauf nicht eindeutig feststeht.

Wann haftet die Bank?

Die Bank haftet, wenn dem Kontoinhaber kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann – also auch dann, wenn er den Betrug nur leicht fahrlässig mitverursacht hat. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein vernünftiger Beobachter sagen würde: „So ein Fehler kann schon mal passieren.“

Beispiel, in dem Gerichte nur leichte Fahrlässigkeit angenommen haben: Eingabe von Bankdaten auf einer schwer erkennbar gefälschten Website

Wie sieht es in der Praxis aus?

In der Praxis erheben Banken häufig den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit – oft ohne stichhaltige Beweise. Viele Betroffene lassen sich dadurch verunsichern, doch häufig handelt es sich um eine gängige Taktik der Banken, um einer Rückzahlung zu entgehen.

Betroffene sollten sich davon nicht abschrecken lassen. Ein Anwalt kann dabei helfen, den konkreten Fall einzuordnen und darzulegen, dass lediglich leichte Fahrlässigkeit vorliegt – mit dem Ziel, den Anspruch auf Erstattung durchzusetzen.

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Konto leergeräumt: Wer haftet noch bei Internetbetrug?

In der Regel haftet die Bank – oder das Phishing-Opfer, weil sie grob fahrlässig mit ihren persönlichen Daten umgegangen sind und den Betrug möglich gemacht haben.

Darüber hinaus kommen aber auch andere Beteiligte für die Haftung infrage:

  • Der Anbieter von Sicherheitssoftware
  • Ihr Arbeitgeber
  • Der Betrüger selbst
  • Drittanbieter (Zahlungsdienstleister)

3. Überweisungsbetrug: Wer haftet? | Urteile

Weil es bei Banking-Betrug immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt, sind Urteile nach Überweisungsbetrug eine hilfreiche Orientierung dafür, wer am Ende haften muss, wenn das Konto leergeräumt ist.

Urteil Landgericht Kiel: Sparkasse muss zahlen

Das Landgericht Kiel hat 2018 in einem Phishing-Fall entschieden: Die Sparkasse haftet, weil mit einer nicht autorisierten Überweisung das Sparkasse Konto leergeräumt wurde. Die Bank konnte dem Kunden kein grob fahrlässiges Handeln nachweisen. Sie musste dem Phishing-Opfer seine rund 28.000 € zurückzahlen (Urteil 212 O 562/17).

Urteil Landgericht Düsseldorf: Kunde muss haften

Im Urteil vom 27. März 2014 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass die Bank nicht haftet, da die Kundin grob fahrlässig gehandelt hatte. Sie hatte auf einer gefälschten Webseite 120 TANs eingegeben, was als schwerwiegender Fehler eingestuft wurde.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Kundin aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Online-Banking hätte erkennen müssen, dass eine solche Aufforderung nicht von der Bank stammen konnte (Urteil 21 S 211/13).

Urteil Landgericht Bonn: Postbank muss zahlen

In einem Fall, in dem ein Postbank Konto leergeräumt wurde, entschied das Landgericht Bonn, dass die Bank das Konto des Kunden wieder auf den Stand vor den unautorisierten Abbuchungen bringen muss, da es keinen Beweis für grobe Fahrlässigkeit durch den Kunden gibt (Urteil 2 O 147/21).

Wichtige Punkte des Urteils:

  1. Zugriff durch Dritte: Das Gericht stellte fest, dass Dritte sich Zugang zum Online-Banking der Klägerin verschafft und das Konto übernommen hatten.
  2. Grobe Fahrlässigkeit: Die Postbank konnte nicht ausreichend nachweisen, dass die Klägerin grob fahrlässig gehandelt hatte, was ihre Haftung ausgeschlossen hätte.
  3. Urteil: Die Bank wurde dazu verurteilt, die unautorisierten Abbuchungen zu erstatten und das Konto der Klägerin wiederherzustellen.

4. Tagesgeldkonto leergeräumt: Bekomme ich mein Geld zurück?

Ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn das Konto nach Banking-Betrug leergeräumt ist, hängt davon ab, ob Sie unvorsichtig mit Ihren Kontodaten waren.

Wer haftet, wenn das Konto leergeräumt ist, entscheidet sich nach 2 Faktoren:

  1. Haben Sie die kritische Überweisung von Ihrem Konto selbst freigegeben?
  2. War der Betrug durch Ihr grob fahrlässiges Handeln möglich (z. B. weil Sie eine TAN an Dritte weitergegeben haben)?

Wenn nicht, haben Sie gute Chancen, dass die Bank für das leergeräumte Konto haftet und Sie als Phishing-Opfer Ihr Geld zurückbekommen. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die tatsächlichen Erfolgschancen beurteilen.

5. Konto leergeräumt: Was tun?

Ist das Konto leergeräumt, gilt: Ruhe bewahren und den Phishing-Betrug melden.

5 wichtige Schritte bei Banking-Betrug:

  1. Bank informieren: Kontaktieren Sie Ihre Bank und informieren Sie sie über den Phishing-Betrug. Die Bank sperrt dann Ihr Konto, um weiteren finanziellen Schaden zu verhindern.
  2. Beweise sichern: Heben Sie die Phishing-SMS, E-Mails und andere Beweise für den Betrug auf, um die Täter zur Verantwortung ziehen und Ihr Geld zurückfordern zu können.
  3. Zugangsdaten ändern: Ändern Sie nach dem Banking-Betrug Ihre PIN und Passwörter für das Online-Banking, damit Betrüger keinen Zugriff auf Ihr Konto haben.
  4. Anzeige erstatten: Erstatten Sie eine Anzeige wegen Betrugs, damit die Polizei Ermittlungen einleitet, um den Betrüger zu finden.
  5. Anwalt kontaktieren: Um die Haftung für den finanziellen Schaden wegen des Betrugs zu klären und Ihr verlorenes Geld zurückzubekommen, kann ein Anwalt helfen – vor allem wenn die Bank sich nach dem Phishing nicht kooperativ zeigt.
Hinweis
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6. FAQ: Konto leergeräumt wegen Banking-Betrug

Wenn Geld von Ihrem Konto geklaut wurde, können Sie folgendes tun:

  • Bank informieren
  • Konto sperren lassen
  • Anwalt kontaktieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten

Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie dabei unterstützen, Ihr Geld zurückzubekommen.

Wenn Sie auf Phishing hereingefallen sind, haftet die Bank in der Regel – es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt, z. B. indem Sie Ihre Zugangsdaten auf einer offensichtlich unsicheren Webseite eingegeben haben.

Wenn Ihr Konto leergeräumt wurde, können Sie eine Schadensmeldung bei Ihrer Bank einreichen und die Rückerstattung des Geldes verlangen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, falls die Bank sich weigert, den Schaden zu übernehmen.

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