Konto leergeräumt: Diese Fristen müssen Sie einhalten
Wie bereits erläutert, muss die Bank bei nicht autorisierten Zahlungen den Schaden grundsätzlich erstatten (§ 675u BGB), sofern kein grob fahrlässiges Verhalten auf Kundenseite vorlag.
Wird Ihre Zahlungskarte gestohlen, geht sie verloren oder wird sie missbräuchlich verwendet, müssen Sie Ihre Bank aber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, informieren, um Ihren Erstattungsanspruch nicht zu verlieren. Zudem erlischt der Erstattungsanspruch spätestens 13 Monate nach dem Tag der missbräuchlichen Abbuchung, wenn keine Meldung erfolgt (§ 676b BGB).
Auch der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass nach Ablauf dieser 13-Monats-Frist keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können (Urteil vom 01.08.2025, Az. C-665/23).
Beispiel zur Verdeutlichung: Sie bemerken den Betrug nach einem Monat, informieren Ihre Bank jedoch ohne sachlichen Grund erst einen weiteren Monat später. Zwar erfolgt die Anzeige noch innerhalb der gesetzlichen 13-Monats-Frist, sie ist jedoch nicht unverzüglich im Sinne des Gesetzes. Der Anspruch entfällt daher.
Unser Rat: Prüfen Sie Ihre Konto- und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig und melden Sie Auffälligkeiten sofort Ihrer Bank, um Erstattungsansprüche nicht durch verspätete Kenntnisnahme oder schuldhaftes Zögern zu verlieren.
Konto leergeräumt: Wer haftet noch bei Internetbetrug?
Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen haftet grundsätzlich die Bank (§ 675u BGB). Sie ist verpflichtet, den abgebuchten Betrag zu erstatten, es sei denn, sie kann nachweisen, dass der Kunde den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat (§ 675v BGB).
In Ausnahmefällen können neben der Bank auch weitere Beteiligte für den entstandenen Schaden haftbar sein:
- Drittanbieter bzw. Zahlungsdienstleister, etwa bei Sicherheits- oder Organisationsmängeln
- Der Täter selbst, wenn er identifiziert wird, gegen den zivil- und strafrechtliche Ansprüche bestehen
- Der Arbeitgeber, wenn der Schaden im Rahmen dienstlicher Nutzung entstanden ist und ihm ein Sicherheitsversäumnis vorzuwerfen ist
- Anbieter von Sicherheitssoftware, sofern vertragliche Schutzpflichten verletzt wurden
Welche Haftung letztlich greift, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und erfordert eine rechtliche Prüfung.
3. Überweisungsbetrug: Wer haftet? | Urteile
Weil es bei Banking-Betrug immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt, sind Urteile nach Überweisungsbetrug eine hilfreiche Orientierung dafür, wer am Ende haften muss, wenn das Konto leergeräumt ist.
Urteil Landgericht Kiel: Sparkasse muss zahlen
Das Landgericht Kiel hat 2018 in einem Phishing-Fall entschieden: Die Sparkasse haftet, weil mit einer nicht autorisierten Überweisung das Sparkasse Konto leergeräumt wurde. Die Bank konnte dem Kunden kein grob fahrlässiges Handeln nachweisen. Sie musste dem Phishing-Opfer seine rund 28.000 € zurückzahlen (Urteil 212 O 562/17).
Urteil Landgericht Düsseldorf: Kunde muss haften
Im Urteil vom 27. März 2014 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass die Bank nicht haftet, da die Kundin grob fahrlässig gehandelt hatte. Sie hatte auf einer gefälschten Webseite 120 TANs eingegeben, was als schwerwiegender Fehler eingestuft wurde.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Kundin aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Online-Banking hätte erkennen müssen, dass eine solche Aufforderung nicht von der Bank stammen konnte (Urteil 21 S 211/13).
Urteil Landgericht Bonn: Postbank muss zahlen
In einem Fall, in dem ein Postbank Konto leergeräumt wurde, entschied das Landgericht Bonn, dass die Bank das Konto des Kunden wieder auf den Stand vor den unautorisierten Abbuchungen bringen muss, da es keinen Beweis für grobe Fahrlässigkeit durch den Kunden gibt (Urteil 2 O 147/21).
Wichtige Punkte des Urteils:
- Zugriff durch Dritte: Das Gericht stellte fest, dass Dritte sich Zugang zum Online-Banking der Klägerin verschafft und das Konto übernommen hatten.
- Grobe Fahrlässigkeit: Die Postbank konnte nicht ausreichend nachweisen, dass die Klägerin grob fahrlässig gehandelt hatte, was ihre Haftung ausgeschlossen hätte.
- Urteil: Die Bank wurde dazu verurteilt, die unautorisierten Abbuchungen zu erstatten und das Konto der Klägerin wiederherzustellen.
4. Tagesgeldkonto leergeräumt: Bekomme ich mein Geld zurück?
Ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn das Konto nach Banking-Betrug leergeräumt ist, hängt davon ab, ob Sie unvorsichtig mit Ihren Kontodaten waren.
Wer haftet, wenn das Konto leergeräumt ist, entscheidet sich nach zwei Faktoren:
- Haben Sie die kritische Überweisung von Ihrem Konto selbst freigegeben?
- War der Betrug durch Ihr grob fahrlässiges Handeln möglich (z. B. weil Sie eine TAN an Dritte weitergegeben haben)?
Wenn nicht, haben Sie gute Chancen, dass die Bank für das leergeräumte Konto haftet und Sie als Phishing-Opfer Ihr Geld zurückbekommen. Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die tatsächlichen Erfolgschancen beurteilen.
5. Konto leergeräumt: Was tun?
Ist das Konto leergeräumt, gilt: Ruhe bewahren und den Phishing-Betrug melden.
5 wichtige Schritte bei Banking-Betrug:
- Bank informieren: Kontaktieren Sie Ihre Bank und informieren Sie sie über den Phishing-Betrug. Die Bank sperrt dann Ihr Konto, um weiteren finanziellen Schaden zu verhindern.
- Beweise sichern: Heben Sie die Phishing-SMS, E-Mails und andere Beweise für den Betrug auf, um die Täter zur Verantwortung ziehen und Ihr Geld zurückfordern zu können.
- Zugangsdaten ändern: Ändern Sie nach dem Banking-Betrug Ihre PIN und Passwörter für das Online-Banking, damit Betrüger keinen Zugriff auf Ihr Konto haben.
- Anzeige erstatten: Erstatten Sie eine Anzeige wegen Betrugs, damit die Polizei Ermittlungen einleitet, um den Betrüger zu finden.
- Anwalt kontaktieren: Um die Haftung für den finanziellen Schaden wegen des Betrugs zu klären und Ihr verlorenes Geld zurückzubekommen, kann ein Anwalt helfen – vor allem wenn die Bank sich nach dem Phishing nicht kooperativ zeigt.