4. Postbank Konto leergeräumt: Diese Fristen müssen Sie einhalten
Wie bereits erläutert, muss die Bank bei nicht autorisierten Zahlungen den Schaden grundsätzlich erstatten (§ 675u BGB), sofern kein grob fahrlässiges Verhalten auf Kundenseite vorlag.
Wird Ihre Zahlungskarte gestohlen, geht sie verloren oder wird sie missbräuchlich verwendet, müssen Sie Ihre Bank aber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, informieren, um Ihren Erstattungsanspruch nicht zu verlieren. Zudem erlischt der Erstattungsanspruch spätestens 13 Monate nach dem Tag der missbräuchlichen Abbuchung, wenn keine Meldung erfolgt (§ 676b BGB).
Auch der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass nach Ablauf dieser 13-Monats-Frist keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können (Urteil vom 01.08.2025, Az. C-665/23).
Auch wenn es selbstverständlich erscheint, einen festgestellten Kreditkartenbetrug sofort zu melden, zeigt die Praxis, dass Erstattungsansprüche teilweise daran scheitern, dass der Missbrauch erst spät bemerkt oder nicht unverzüglich angezeigt wird.
Beispiele zur Verdeutlichung
Beispiel 1: Zu späte Entdeckung
Sie bemerken den Kreditkartenbetrug erst nach 14 Monaten.
Der Erstattungsanspruch ist endgültig ausgeschlossen, da die 13-Monats-Frist abgelaufen ist.
Beispiel 2: Nicht unverzüglich gemeldet
Sie bemerken den Betrug nach einem Monat, warten jedoch ohne sachlichen Grund einen weiteren Monat, bevor Sie die Bank informieren.
Der Anspruch entfällt, da die Meldung nicht unverzüglich erfolgt ist.
Beispiel 3: Richtiges Vorgehen
Sie bemerken den Betrug erst nach einem Monat, melden ihn aber sofort Ihrer Bank.
Alles richtig gemacht: Der Anspruch auf Erstattung bleibt bestehen.
Unser Rat: Prüfen Sie Ihre Konto- und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig und melden Sie Auffälligkeiten sofort Ihrer Bank, um Erstattungsansprüche nicht durch verspätete Kenntnisnahme oder schuldhaftes Zögern zu verlieren.
5. Postbank Konto gehackt: Bekomme ich mein Geld zurück?
Ob Sie nach einem Betrug Ihr Geld von der Postbank zurückerhalten, hängt im Wesentlichen von zwei entscheidenden Faktoren ab:
- Haben Sie die betreffende Überweisung selbst freigegeben?
- Liegt ein grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits vor?
Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie die Überweisung nicht selbst autorisiert haben – oder eine unrechtmäßige Autorisierung wirksam angefochten haben – und kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann, stehen die Chancen gut, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen.
In solchen Fällen kann es hilfreich sein, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann prüfen, ob und in welchem Umfang ein Rückzahlungsanspruch besteht, rechtlich gegen die Postbank vorgehen und die Rückforderung der unrechtmäßig abgebuchten Beträge durchsetzen.