5. Die häufigsten Baumängel
Es gibt unzählige mögliche Baumängel. Bestimmte Mängel treten allerdings häufiger auf.
Wer die typischen Baumängel kennt, kann sie leichter identifizieren:
Risse
Putz und Mauerwerk, Mörtel, Estrich und auch Holz: Baustoffe können bei falscher Verarbeitung oder fehlerhaftem Verbau reißen. Risse lassen Wind und Regen eindringen und beeinträchtigen die Standfestigkeit und Stabilität eines ganzen Hauses.
Undichtigkeiten
Einer der häufigsten aller Baumängel ist gleichzeitig auch einer der teuersten: Undichtigkeiten. Sind beispielsweise Lüftungsanlagen nicht dicht, gelangt die Feuchtigkeit auch in weitere Bauteile. Das beeinträchtigt letztlich die Energieeffizienz und kann zu Schimmel führen.
Wer jedoch mit einem undichten Keller zu kämpfen hat, muss den Baupfusch erst einmal ausfindig machen: Fehlerhafte Ausführung, Planungsfehler oder auch falsches Material können Ursachen für diesen Baumangel sein.
Fehlerhafte Montage & Verbau
Arbeitet der Handwerker nicht sorgsam und führt etwa eine falsche Montage eines Bauteils durch, kann ein erhöhtes Sicherheitsrisiko die Folge sein. Häufig kommt es zu Schimmelbildung oder der Wärmeschutz kann nicht mehr gewährleistet werden – beispielsweise infolge von mangelhafter Fensterlaibung. Schließen Putz und Fenster durch die Laibung nicht bündig ab, können Regen und Wind eindringen.
6. Lohnt sich eine Klage wegen Baupfusch?
Möchten Sie Ihren Bauträger verklagen, da er der Mängelbeseitigung nicht nachkommt, bedenken Sie Folgendes Ein Baurecht-Prozess dauert zwischen 3,5 und 10 Jahre und kann Sie viel Geld und Nerven kosten. Mit einer außergerichtlichen Lösung kommen Sie womöglich schneller und kostengünstiger an Ihr Ziel.
Manche Baurechtler sind deshalb auch im Schlichtungs- und Mediationsrecht erfahren und können Ihre Ansprüche so auch ohne Gerichtsverfahren durchsetzen.
Ist keine Einigung möglich, bleibt Betroffenen noch der Rechtsweg. Es wird zwischen 2 möglichen Klagearten unterschieden:
Mängelbeseitigungsklage
Mit einer Mängelbeseitigungsklage können Sie Ihren Baudienstleister gerichtlich zur Beseitigung eines Baumangels verpflichten.
Die Mängelbeseitigungsklage kann sinnvoll sein, wenn Sie erwarten, dass Ihr Baudienstleister der Mängelbeseitigung tatsächlich nachkommt. Tut er das nicht, müssen Sie das Urteil vollstrecken lassen und das kostet Sie Zeit und Geld.
Gewährleistungsklage
Mit einer Gewährleistungsklage können Sie Gewährleistungsansprüche wie Schadenersatz, Minderung oder Vertragsrücktritt einklagen.
Bei der Gewährleistungsklage muss der Kläger sich allerdings für einen Gewährleistungsanspruch entscheiden: Möchten Sie z. B. eine Minderung einklagen, können Sie keinen Schadensersatz mehr durchsetzen.