Wenn Sie das Berliner Testament eigenhändig aufsetzen, entstehen Ihnen keine Kosten – außer, Sie möchten es nicht zuhause, sondern an einem sicheren Ort verwahren. Gegen Gebühr können Sie das Dokument beim Amtsgericht oder beim Notar hinterlegen und es zusätzlich im Zentralen Testamentsregister registrieren.
Weiterführende Informationen zu den Kosten eines Berliner Testaments finden Sie in unserem Beitrag Was kostet ein Testament bei Notar und Rechtsanwalt?.
8. Alternativen zum Berliner Testament
Ein Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden. Zudem kann es insbesondere bei hohen Nachlass-Summen steuerliche Nachteile bringen: Überschreitet das Vermögen die Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind, wird das Vermögen zweimal besteuert.
Daher können Sie bereits frühzeitig überlegen, ob es besser geeignete Alternativen zum Berliner Testament gibt.
Folgende Alternativen kommen in Betracht:
Nießbrauchrecht einräumen
Den Wunsch, den Ehepartner nach dem eigenen Tod abzusichern, kann neben einem klassischen Berliner Testament auch ein sogenanntes Nießbrauchrecht erfüllen. So können Sie z. B. das gemeinsame Haus Ihren Kindern vererben, während die Mieteinnahmen an den hinterbliebenen Elternteil fließen. Zudem können Sie festlegen, dass dieser durch die Eintragung ins Grundbuch selbst ein lebenslanges Wohnrecht für die Immobilie erhält.
Württembergische Lösung
Bei der Württembergischen Lösung erben die Kinder bereits nach dem Tod des ersten Ehepartners. Der hinterbliebene Elternteil erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht in der gemeinsamen Immobilie. Zudem können die Ehepartner sich gegenseitig als Testamentsvollstrecker einsetzen. Der hinterbliebene Ehepartner verwaltet dann das Vermögen und schließt eine Teilung des gemeinsamen Nachlasses aus.
Durch diese Lösung vermeiden Sie die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments, da der hinterbliebene Partner das Vermögen nicht versteuern muss, sondern nur die Erben nach dessen Tod. Die Steuerfreibeträge werden somit optimal ausgenutzt.
Vermächtnis
Durch ein Vermächtnis erhalten die Kinder bereits im ersten Erbfall eine finanzielle oder materielle Zuwendung. Durch eine letztwillige Verfügung werden die steuerlichen Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind berücksichtigt. Ein Vermächtnis ist ausschließlich durch die Verfügung in einem Testament oder Erbvertrag möglich.
Erbvertrag
Als Alternative zu einem Berliner Testament ist ein Erbvertrag geeignet, wenn die Erbschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft sein soll, z. B. wenn die Kinder ihre Eltern bis zum Tod pflegen oder das Familienunternehmen übernehmen sollen. Ein Erbvertrag kann zudem die Nach- bzw. Schlusserben wirksam verpflichten, auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Auch für unverheiratete Paare bietet ein Erbvertrag eine sichere Möglichkeit, den eigenen Nachlass zu regeln.
9. Wann sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
Das Berliner Testament ist bei Eheleuten äußerst beliebt, um den gemeinsamen Nachlass zu regeln. Es kann jedoch auch steuerliche Nachteile und Risiken bergen.
Wer ein Berliner Testament schreiben möchte, kann sich daher umfassend zur konkreten Gestaltung und möglichen Alternativen beraten lassen, um Angehörige im Erbfall nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Oftmals führen falsch eingesetzte Klauseln im Berliner Testament zu Ergebnissen, die Sie eigentlich vermeiden wollten – im ungünstigsten Fall streiten sich Ihre Erben um den Nachlass.
Zudem ist das Berliner Testament nicht in jedem Fall die optimale Lösung für eine gemeinsame Nachlassregelung. Gerade bei größerem Vermögen kann das Modell steuerliche Nachteile mit sich bringen. Ein Anwalt für Erbrecht berät Sie umfassend, ob das Berliner Testament für Sie und Ihren Ehepartner geeignet ist.
Ein Berliner Testament aufzusetzen, kann anspruchsvoll sein – besonders bei komplexen Familienmodellen und großem Vermögen. Damit Ihre Erben den Nachlass nicht doppelt versteuern müssen oder das Berliner Testament anfechtbar ist, kann es helfen, es gut zu durchdenken.