Nicht nur die Beschränkung durch ein Vermächtnis kann einen Pflichtteilsanspruch für einen Alleinerben begründen. Zusätzlich können Alleinerben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB haben.
Dieser tritt in Kraft, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen tätigt, welche das Erbe schmälern – und somit einen möglichen Pflichtteil. Der Alleinerbe kann den Betrag dann direkt vom Beschenkten fordern.
Beerdigungskosten – Übernahmepflicht vorhanden?
Nach dem Tod des Erblassers muss der Alleinerbe die Kosten für die Bestattung übernehmen. Welcher Betrag für die Beerdigung auszugeben ist, wird in Relation zum Lebensstandard des Verstorbenen berechnet. Dadurch wird gewährleistet, dass eine angemessene Bestattung erfolgt und die Kosten nicht willkürlich in die Höhe steigen.
4. Wie man ein Alleinerbe anficht
Die Benennung eines Alleinerben kann dazu führen, dass sich andere Angehörige ungerecht behandelt fühlen. Sie können ein Testament anfechten, wenn ausreichend fundierte Anfechtungsgründe vorliegen.
- Formale Fehler: z. B. fehlende Unterschrift oder fehlendes Datum
- Inhaltsirrtum: z. B. Schreibfehler bei Geldsummen, falsche Annahmen zu gesetzlichen Erbansprüchen
- Fehlende Rechtswirksamkeit: z. B. Testierunfähigkeit des Erblassers, ein bereits bestehendes verpflichtendes Testament, Testament ist unter Drohung entstanden
- Erbunwürdigkeit des Alleinerben: z. B. unverzeihliches, strafbares Fehlverhalten
- Nichtberücksichtigung Pflichtteilsberechtigter: wenn ein Pflichtteilsberechtigter zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht bekannt war
Wie aussichtsreich eine Testamentsanfechtung ist, muss stets im Einzelfall und unter Beachtung der gegenwärtigen Rechtsprechung geprüft werden.
Sie können sich zunächst von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen und anschließend eine rechtssichere Anfechtungserklärung verfassen lassen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Schildern Sie dafür hier Ihr Anliegen.
5. Erbschaftssteuer für Alleinerben
Welche Steuern werden für Alleinerben fällig?
Erbschaftssteuer wird auf den gesamten Nachlass fällig, ausgenommen persönliche Gegenstände, Hausrat und etwaige Kunstobjekte. Im Fall eines Alleinerbes werden zudem
- etwaige Vermächtnisse
- geltend gemachte Pflichtteilsansprüche sowie
- die Bestattungskosten des Erblassers
vom zu versteuernden Nachlass abgezogen. Der Restbetrag wird daraufhin je nach Erbschaftssteuerklasse mit einem Satz i. H. v. 7 bis 50 % versteuert.
Seitens des Erblassers kann eine bestimmte Person benannt werden, welche die Erbschaftssteuer beispielsweise für einen Vermächtnisnehmer mittragen muss. Als Alleinerbe bedeutet das eine zusätzliche steuerliche Belastung, die leider unumgänglich ist.
Für ausführliche Informationen zum Thema lesen Sie unseren Beitrag Erbschaftssteuer berechnen.
Möglichkeiten zur Steuersenkung
Zunächst sind Freibeträge zu beachten, auf deren Grundlage die Steuerbemessungsgrundlage maßgeblich reduziert werden kann:
Verwandtschaftsverhältnisse zum Erblasser
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Freibeträge
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Ehe- & eingetragene Lebenspartner
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500.000 Euro
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Kinder (leibliche, Adoptiv- & Stiefkinder)
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400.000 Euro
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Enkelkinder
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200.000 Euro
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Übersteigt das Alleinerbe diese Freibeträge, können Sie auf unterschiedlichen Wegen die Erbschaftssteuer umgehen oder mindern. So bietet sich beispielsweise eine Nacherbschaft an, mit welcher die Steuerfreibeträge zwischen verschiedenen Familienmitgliedern optimal verteilt werden. Auch Schenkungen zu Lebzeiten sind möglich.
6. Alleinerbe: Wann benötige ich einen Anwalt?
Ein Alleinerbe kann Risiken für den Erblasser sowie den tatsächlichen alleinigen Erben bedeutet. So kann eine einzige fehlerhafte Formulierung im Testament dieses unwirksam machen. Zudem drohen dem Alleinerben finanzielle Schäden, sollte er gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen. Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei Problemen weiterhelfen.
Ein Anwalt kann Ihnen in folgenden Fällen helfen:
- Sie wollen einen Alleinerben (z. B. unter Auflagen) einsetzen.
- Sie sind Alleinerbe und sind mit der Abwicklung des Nachlasses überfordert.
- Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses stellt sich als hohe Belastung heraus.
- Der Nachlass ist überschuldet.
- Der Nachlass wurde durch Schenkungen zu Lebzeiten beträchtig geschmälert.
- Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer wollen ihren Anspruch geltend machen.
- Andere mögliche Erben wollen Ihr Alleinerbe anfechten.