Zusammenfassung
Wenn es kein Testament gibt, dann bestimmt die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht, wer was vom Nachlass bekommt. Das bedeutet: Angehörige bekommen je nach Verwandtschaftsgrad einen Erbanteil. Der Erblasser hat ohne Testament keinen Einfluss darauf, was mit seinem Vermögen passiert oder welche Erben etwas vom Nachlass erhalten.
Auf einen Blick
Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn
Bei der gesetzlichen Erbfolge erben nur Angehörige des Erblassers wie u. a. Geschwister, Eltern und Ehepartner. Die Familienmitglieder sind dabei in verschiedene Ordnungen eingeteilt:
1. Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel
2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen und deren Kinder
3. Ordnung: Großeltern, Onkel/Tante, Cousin/Cousine und deren Kinder
4. Ordnung: Großonkel/-tante und deren Kinder
Die Ordnungen sind wie eine Rangfolge zu verstehen. Sie bestimmt, welches Familienmitglied zuerst bzw. zuletzt erbt.
Der Ehepartner hat im Erbfall nach der gesetzlichen Erbfolge einen Sonderstatus. Ihm steht immer ein Erbteil zu – unabhängig davon, ob es andere Erben gibt.
Grundsätzlich erhält der Ehepartner nach der gesetzlichen Erbfolge Hochzeitsgeschenke und Gegenstände aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus.
Wie viel der Partner vom Vermögen erhält, bestimmt der sogenannte Güterstand. Dieser regelt die Vermögensverhältnisse eines Ehepaares. Das bedeutet: Der Güterstand bestimmt, ob das Vermögen beiden Ehepartnern gemeinsam gehört oder jeder sein eigenes Vermögen behält.
Drei Güterstände sind hier von Bedeutung:
Wichtig: Der Ehepartner ist in der gesetzlichen Erbfolge nur Alleinerbe, wenn es keine Erben 2. und 3. Ordnung gibt. In diesem Fall erhalten diese nämlich ebenfalls einen Teil vom Erbe.
Sie können Ihren Ehepartner durch die gesetzliche Erbfolge also nur bedingt absichern, da er unter Umständen andere Erben auszahlen muss.
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Die Höhe des Pflichtanteils richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Hat der Erblasser einem gesetzlichen Erben im Testament weniger als gesetzlich vorgesehen zugesprochen oder ihn enterbt, hat dieser Erbe einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Wie hoch der Pflichtteil ist, bestimmt dabei die gesetzliche Erbfolge. Denn: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – dieser ist durch die gesetzliche Erbfolge festgelegt.
Im Erbfall muss der Erbe dann seinen Pflichtteil einfordern. Dazu genügt eine schriftliche Zahlungsaufforderung an die Erbengemeinschaft oder den Alleinerben.
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Die gesetzliche Erbfolge kann komplizierte Konstellationen hervorbringen. Wir haben einige Beispiele für Sie zusammengestellt.
Der Verstorbene hinterlässt seinen Vater und zwei Geschwister – er war nicht verheiratet und hat keine Kinder. In diesem Fall erbt der Vater 50 % und die Geschwister je 25 % des Vermögens.
Erklärung: Geschwister des Erblassers erben nur, wenn dieser unverheiratet war, keine Kinder hat und seine Eltern bereits verstorben sind. In diesem Fall müssen Sie sich die gesetzliche Erbfolge ohne Kinder, Eltern oder Ehepartner des Erblassers vorstellen.
Die Verstorbene hinterlässt einen Ehemann, zwei Kinder und drei Enkel. Das Ehepaar hat in einem Ehevertrag die Gütertrennung festgelegt. Daher erhalten der Ehemann und die beiden Kinder jeweils 33,3 % des Nachlasses. Die Enkel haben keinen Anspruch.
Der Verstorbene hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. In seinem Testament hat er eines seiner Kinder enterbt. Dieses hat daher einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Nach der gesetzlichen Erbfolge hätte das Kind 25 % vom Nachlass erhalten. Wegen der Enterbung erhält es allerdings nur seinen Pflichtteil – dieser beträgt die Hälfte, also 12,5 % vom gesamten Nachlass.
Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Wünsche, Vorstellungen oder die Familiensituation des Erblassers nicht. Um Ihren Nachlass unter Ihren Wunscherben zu verteilen, können Sie ein rechtskräftiges Testament erstellen. Damit bestimmen Sie selbst, was mit Ihrem Nachlass passiert.
Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen. Er erstellt für Sie ein Testament, das Ihren Wünschen entspricht und zu Ihrer Familiensituation passt. So sichert er z. B. Ihren Ehepartner finanziell ab oder schützt Ihr Eigenheim vor dem Verkauf.
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Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.