Ein befreiter Vorerbe kann – für die Dauer der Vorerbschaft – weitestgehend ohne Beschränkungen über den Nachlass verfügen. Dies gilt jedoch nur, sofern der Nacherbe finanziell nicht benachteiligt wird. Befreite Vorerben dürfen u. a. Grundstücke oder Häuser verkaufen und belasten sowie Gewinne aus Mieterträgen behalten. Trotz der Verfügungsfreiheit haben befreite Vorerben auch Pflichten wie u. a. die Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem umfassenden Beitrag zum befreiten Vorerben.
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