Erbschaftssteuer 2025 berechnen, minimieren & stunden – so geht’s
Wird Vermögen vererbt, vermacht oder verschenkt, muss man Erbschaftssteuer zahlen. Aber: Es gibt Freibeträge, die steuerfrei sind. Wie genau die Erbschaftssteuer berechnet wird, welche Sonderregelungen für z. B. Immobilien zu beachten sind und wie Sie die Steuerlast minimieren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Beitrag von Patricia Bauer
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
Wer erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Daran führt in den meisten Fällen kein Weg vorbei. Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig vom Wert der Erbschaft und vom Verwandtschaftsgrad. Kommt es zu einem Vermögenserwerb durch Erbe, Pflichtteil, Vermächtnis oder Schenkung auf den Todesfall, muss man dafür die Erbschaftssteuer berechnen und entrichten.
Allerdings gibt es sogenannte Erbschaftssteuer-Freibeträge, auf die keine Erbschaftssteuern erhoben werden. Somit ist die Erbschaftssteuer im Grunde identisch mit der Schenkungssteuer. Steuern müssen erst gezahlt werden, wenn die gewährten Freibeträge überschritten werden.
Steuerlast minimieren
Wurde Erbschaftssteuer geleistet, kann eine entsprechende Ermäßigung der Einkommensteuer beantragt werden. Dadurch wird die Gesamtsteuerlast minimiert.
2. Erbschaftssteuer berechnen: Rechner 2025
Erbschaftssteuersatz 2025
Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser werden die Erben in verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Haben Sie das zu versteuernde Vermögen ermittelt, lässt sich die Erbschaftssteuer berechnen. Dafür können Sie auf folgende Tabelle zurückgreifen:
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich
Steuersatz Steuerklasse I
Steuersatz Steuerklasse II
Steuersatz Steuerklasse III
75.000 €
7 %
15 %
30 %
300.000 €
11 %
20 %
30 %
600.000 €
15 %
25 %
30 %
6.000.000 €
19 %
30 %
30 %
13.000.000 €
23 %
35 %
50 %
26.000.000 €
27 %
40 %
50 %
Über 26.000.000 €
30 %
43 %
50 %
3. Freibeträge bei der Erbschaftssteuer 2025
Auf die sogenannten Freibeträge wird keine Erbschaftssteuer erhoben. Steuerpflichtig ist für die Erben also nur der Netto-Wert des erworbenen Vermögens abzüglich der Freibeträge. Die Höhe des Freibetrags hängt ganz davon ab, wie eng Sie mit dem Verstorbenen verwandt waren.
Folgende Freibeträge werden gestattet:
Freibetrag
Steuerklasse
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
500.000 Euro
I
Kinder und Stiefkinder
400.000 Euro
I
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind
400.000 Euro
I
Enkel, deren Eltern noch leben
200.000 Euro
I
Urenkel, Eltern und Großeltern
100.000 Euro
I
Geschwister, Nichten und Neffen
20.000 Euro
II
Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern
20.000 Euro
II
Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner
20.000 Euro
II
Alle anderen Erben
20.000 Euro
III
Versorgungsfreibetrag
Der Versorgungsfreibetrag ist in Paragraf 17 ErbStG geregelt. Davon sind allerdings nur einige Personengruppen betroffen: überlebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, Stiefkinder und Enkel, deren Eltern bereits gestorben sind.
Freibetrag
Ehegatten und Lebenspartner
256.000 Euro
Kinder bis 5 Jahre
52.000 Euro
Kinder 6 bis 10 Jahre
41.000 Euro
Kinder 11 bis 15 Jahre
30.700 Euro
Kinder 16 bis 20 Jahre
20.500 Euro
Kinder 21 bis 27 Jahre
10.300 Euro
4. Erbschaftssteuer berechnen für Immobilien 2025
Höherer Immobilien-Wert seit 2023
Seit 2023 wird der Wert von vererbten Immobilien anders berechnet als zuvor. Der Wert soll jetzt möglichst dem aktuellen Verkaufswert entsprechen.
Das bedeutet, die Immobiliensachwerte steigen – sodass der Erbschaftssteuer-Freibetrag schneller überschritten ist. Die Neu-Berechnung des Immobilien-Werts kann also dazu führen, dass mehr Erbschaftssteuer fällig ist, wenn man Immobilien erbt.
Zählen Immobilien zum erworbenen Vermögen, gelten bezüglich der Versteuerung möglicherweise folgende Sonderregelungen:
Selbst bewohnte Immobilien
Wenn Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ein von ihnen selbst bewohntes Gebäude erben, ist dieses zu 100 % von der Erbschaftssteuer befreit – wenn der Erblasser ebenfalls darin wohnte oder es aufgrund von Pflegebedürftigkeit nicht konnte.
Auch Kinder, die eine solche Immobilie erben, müssen keine Erbschaftssteuer zahlen, sofern die Wohnfläche nicht mehr als 200 m² beträgt.
Vermietete Immobilien
Werden bereits an Dritte vermietete Immobilien geerbt, müssen nur 90 % von deren Gesamtwert veranschlagt werden, wenn der Erbe die Erbschaftssteuer berechnen will.
Beispiel: Ein vermietetes Wohnhaus hat einen Gesamtwert von 200.000 €. Hiervon sind nur 180.000 € erbschaftssteuerpflichtig.
Immobilien mit Wohnrechten oder Nießbrauch
Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer gelten ebenfalls Sonderregelungen, wenn belastete Immobilien mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit oder einem Nießbrauchrecht zum Nachlass zählen.
In der Regel wurde die Immobilie in diesen Fällen bereits vor dem Erbfall an die Erben übertragen und diese haben bereits Schenkungssteuer geleistet. Daher werden Wohnrechts- und Nießbrauchswert dem Wert der Immobilie angerechnet – die Gesamtsteuerlast sinkt und eine volle Doppelbesteuerung wird ausgeschlossen.
Schützenswerte Denkmäler
Gehört ein schützenswertes Denkmal zum Erbe, ist eine vollständige Steuerbefreiung möglich. Dafür muss die Immobilie seit mindestens 20 Jahren im Familienbesitz sein. Außerdem muss der Erbe sich bereit erklären, die gesetzlichen Denkmalschutzauflagen zu erfüllen.
Damit eine GmbH durch die Erbschaftssteuer nicht in wirtschaftliche Schieflage gerät und Arbeitsplätze erhalten werden können, greift bei der Vererbung von GmbH-Anteilen der sogenannte Verschonungsabschlag.
Dafür gelten folgende Regelungen:
Weiterführung der GmbH: Der Erbschaftssteuerpflichtige muss bereit sein, die GmbH selbst weiterzuführen. Verpflichtet er sich für die nächsten 5 Jahre, greift der Verschonungsabschlag von 85 % (er muss also nur 15 % des Unternehmenswertes versteuern). Will er die vollen 100 % in Anspruch nehmen, muss er für die nächsten 7 Jahre für die GmbH tätig sein.
Mindestlohnsumme einhalten: Beschäftigt die GmbH mehr als fünf Mitarbeiter, muss sie eine bestimmte Mindestlohnsumme erfüllen. Dazu zählen sämtliche Personalausgaben und Sozialbeiträge, Sondervergütungen, Abfindungen und weitere Ausgaben. Die konkrete Mindestlohnsumme ist abhängig vom gewünschten Verschonungsabschlag und dem Unternehmenswert.
Obergrenze für Verwaltungsvermögen wahren: Für die Geltendmachung eines Verschonungsabschlags darf die GmbH zu nicht mehr als 90 % aus sogenanntem Verwaltungsvermögen bestehen. Dazu zählen z. B. Immobilien, Aktien und Fahrzeuge.
Verschonungsabschlag begrenzt
Für einen solchen Verschonungsabschlag darf der Gesamtwert der GmbH nicht mehr als 26 Millionen Euro betragen. Liegt der Gesamtwert über dieser Grenze, sinkt der mögliche Verschonungsabschlag um je 1 % für jede 750.000 Euro, die der Vermögenswert höher ist.
Beispiel: Ist die GmbH z. B. 30 Millionen Euro wert, wurde der Grenzwert um 4 Millionen Euro überschritten – das entspricht mehr als 5 * 750.000 Euro. Deswegen sinkt der mögliche Verschonungsabschlag um 5 % und das Betriebsvermögen kann zu nicht mehr als 80 % bzw. 95 % verschont werden.
6. Erbschaftssteuer berechnen bei einer Erbengemeinschaft
Hinterlässt der Erblasser eine Erbengemeinschaft – überträgt mit seinem Tod also z. B. eine Immobilie auf mehrere Personen – müssen die Erben zur Erbauseinandersetzung ihre individuelle Erbschaftssteuer berechnen. Wichtig sind hierzu die jeweiligen Anteile der Erben am gesamten Nachlass.
Diese Erbquote bestimmt die Erbschaftssteuerklasse und den geltenden Freibetrag. Wurde dieser Betrag vom Erbanteil abgezogen, kann der Erbe die korrekte Erbschaftssteuer berechnen.
7. Erbschaftssteuer minimieren
Konnte der Erbe die Erbschaftssteuer berechnen und will diese minimieren, hat er zwei Optionen:
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten: Der Erbe kann den Nachlasswert ermitteln, um festzustellen, ob abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Alle Schulden des Erblassers, Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsforderungen sowie Bestattungskosten werden gemäß § 10 Absatz 5 ErbStG vom ererbten Vermögen abgezogen. Die Erbschaftssteuer fällt somit geringer aus.
Antrag auf Steuerermäßigung: Erreicht der Erbe einen Teil seiner jährlichen Einkünfte durch die Erbschaft, fallen sowohl Erbschafts- als auch Einkommensteuer an. Gemäß § 35b ErbStG kann der Erbe bei Doppelbesteuerung einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen. Die Einkommensteuer wird dann um den Prozentsatz der Erbschaftssteuer reduziert.
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Es kann sein, dass das eigene und das ererbte Vermögen nicht ausreichen, um die Erbschaftssteuer zu begleichen. Um dann nicht geerbte Vermögenswerte verkaufen zu müssen, kann der Erbe die Erbschaftssteuer stunden (aufschieben).
Eine zinslose Stundung bis zu zehn Jahren ist laut § 28 ErbStG möglich, wenn
Betriebsvermögen,
land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder
Wohngrundstücke geerbt wurden.
Voraussetzung für die Stundung im letzten Fall ist, dass der Erbe die Immobilie selbst bewohnt, sie sich in einem EU-Land befindet und er die Erbschaftssteuer nur durch einen Verkauf aufbringen könnte.
Stundung muss begründet sein
Eine Stundung erfolgt nicht automatisch – der Erbe muss diese beim zuständigen Finanzamt beantragen und ausreichend begründen. Dafür genügt ein formloses Schreiben.
9. Erbschaftssteuer berechnen & optimieren: So kann ein Anwalt helfen
Die steuerrechtlichen Regelungen für Erbschaften können komplex sein. So sind neben Steuerklassen und Freibeträgen auch zahlreiche Sonderregelungen zu beachten, wenn man die Erbschaftssteuer berechnen will.
Auch die korrekte Höhe der Erbschaftssteuer kann Erben vor Probleme stellen. Sie können dann vor der Entscheidung stehen, das eigene Elternhaus oder liebgewonnene Erinnerungsstücke zu verkaufen, um die anfallende Steuer zu begleichen.
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