1. Berücksichtigt der Pflichtteil Bruder und Schwester?
Kommt es zu einer Enterbung oder wird ein Verwandter im Testament oder Erbvertrag mit einem zu geringen Anteil am Erbe bedacht, haben die enterbten Personen unter Umständen trotzdem rechtliche Optionen. So steht einigen der engsten Familienmitglieder der Pflichtteil zu – eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
Der Pflichtteil ist dabei ein reiner Geldanspruch und berechnet sich aus der Erbmasse und der Pflichtteilsquote. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote – das ist der Teil am Nachlass, den ein Verwandter laut der gesetzlichen Erbfolge bekommen würde.
Ob der Pflichtteil Bruder oder Schwester berücksichtigt, hängt dabei von der Familienkonstellation ab. Grundsätzlich gilt:
- Alle Kinder des Erblassers sind zu gleichen Teilen pflichtteilsberechtigt.
- Den Geschwistern des Erblassers steht kein Pflichtteil zu.
2. Pflichtteil für Kinder des Erblassers
Damit die Kinder des Erblassers den Pflichtteil einfordern können, reicht es nicht aus, dass sie lediglich pflichtteilsberechtigt sind. Sie müssen außerdem einen gültigen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Dieser entfällt beispielsweise, sobald die Kinder unter Pflichtteilsentzug stehen oder ein Pflichtteilsverzicht vereinbart wurde – so kann ein Erblasser seine Kinder auch völlig enterben ohne Pflichtteil.
Hat ein Kind einen gegebenen Pflichtteilsanspruch, so darf dieser zudem noch nicht verjährt sein. Lesen Sie hier mehr zur Pflichtteils-Verjährung.
Außerdem geht der Pflichtteil nach dem Ableben des Erblassers nicht automatisch an Sie über – Sie müssen aktiv werden und den Pflichtteil beim Erben einfordern – das gilt natürlich auch für den Pflichtteil von Bruder und Schwester. Dafür können Sie wie folgt vorgehen:
► Da sich der Pflichtteil an der gesamten Erbmasse orientiert, kann es sinnvoll sein, sich zunächst einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen.
► Unser Pflichtteilsrechner kann Ihnen bei der Berechnung Ihres konkreten Pflichtteilanspruchs helfen. Diesen finden Sie im Beitrag „Wie hoch ist der Pflichtteil?“
► Wie Sie Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen können, erfahren Sie in unserem Beitrag Pflichtteil einfordern.
► Stoßen Sie auf Widerstand der Erben, so können Sie immer noch Klage erheben und den Pflichtteil einklagen.
► Hat der Erblasser bereits zu Lebzeiten sein Vermögen durch Schenkungen geschmälert, dann steht Ihnen eventuell ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.
3. Pflichtteil für Geschwister des Erblassers
Für die Geschwister des Erblassers gilt, dass der Pflichtteil Bruder und Schwester nicht miteinschließt.
Dennoch könnten die Geschwister Chancen auf einen Anteil am Erbe haben – auch ohne eine explizite Benennung als Wunscherben im Testament des Erblassers.
Wann Brüder und Schwestern trotzdem erben können (gesetzliche Erbfolge)
Kein Testament/Erbvertrag: Geschwister als Erben zweiter Ordnung
Gibt es keine Verfügung von Todes wegen, erben zuerst die Verwandten erster Ordnung (Kinder/Enkel).
Erst wenn keine Verwandten erster Ordnung vorhanden sind, kommen Erben zweiter Ordnung in Betracht: Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge – dazu gehören die Geschwister sowie Nichten/Neffen.
Praktisch bedeutet das:
- Leben beide Eltern, erben die Eltern (Geschwister gehen dann leer aus).
- Lebt nur ein Elternteil, erhält dieser einen Anteil; der Anteil des verstorbenen Elternteils kann an dessen Abkömmlinge fallen (also an Geschwister des Erblassers).
Rolle des Ehe-/Lebenspartners
Ein überlebender Ehepartner erbt neben Verwandten – und bei kinderlosen Ehen kann der Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe sein. In solchen Konstellationen können Eltern und – je nach Familienlage – auch Geschwister mittelbar miterben.
Halbgeschwister und Stiefgeschwister
- Halbgeschwister können gesetzlich erben – allerdings nur über den gemeinsamen Elternteil.
- Stiefgeschwister sind ohne Adoption in der Regel nicht gesetzlich erbberechtigt (es fehlt die Verwandtschaft im Sinne des Gesetzes).
4. Pflichtteil Bruder: Wann eine individuelle Prüfung sinnvoll ist
Der Pflichtteil kann eine komplizierte Angelegenheit sein, bei der die individuelle Familiensituation und viele weitere Faktoren zu berücksichtigen sind. Sind Sie selbst von einer Enterbung betroffen oder brauchen Sie Informationen über den Pflichtteil von anderen Familienmitglieder, können Sie einen Anwalt für Erbrecht zu Rate ziehen.
Wann ist anwaltliche Prüfung sinnvoll?
Eine individuelle Prüfung kann besonders helfen, wenn
- mehrere mögliche Erben konkurrieren (Ehepartner/Eltern/Geschwister),
- ein Testament unklar ist oder Streit über die Auslegung droht,
- Unsicherheit über Verwandtschaft/Abstammung besteht,
- der Nachlass unübersichtlich ist oder Schulden nicht ausgeschlossen werden können.
Wenn Sie möchten, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Erbrecht anfragen. advocado ist eine Rechtsdienstleistungsplattform und vermittelt den Kontakt zu passenden Partneranwält:innen; eine Einschätzung ersetzt keine umfassende Beratung im Einzelfall.