Ausführlichere Informationen zu den relevanten rechtlichen Grundlagen zum Pflichtteil, seiner Berechnung und unseren Pflichtteilsrechner finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflichtteilsrecht.
Welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind, um einen Pflichtteil einfordern zu können, welche Verjährungsfristen beachtet werden müssen und wie sich sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln auswirken können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Pflichtteilsberechtigung: Wer kann den Pflichtteil fordern?
Sie können nur einen Pflichtteil per Muster-Vorlage einfordern, wenn Sie einen Pflichtteilsanspruch haben. Das ist der Fall, wenn Sie
- enterbt wurden oder weniger als den gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass erhalten haben
- Kind, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers oder
- Enkel, Urenkel oder Elternteil des Erblassers sind
Kinder und Partner haben immer Anspruch auf einen Teil vom Nachlass. Alle anderen Pflichtteilsberechtigten können den Pflichtteil nur verlangen, wenn es keine Kinder und Partner gibt.
Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil hat, wer einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben hat oder eine Straftat gegen den Erblasser bzw. eine ihm nahestehenden Person begangen hat.
Verjährung
Neben der Pflichtteilsberechtigung ist auch die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs zu beachten. Nur wenn der Anspruch noch nicht verjährt (also abgelaufen) ist, können Sie per Musterbrief oder anwaltlichem Schreiben noch Geld aus dem Erbe einfordern.
Nach dem Erbfall haben Sie in der Regel 3 Jahre Zeit, den Pflichtteil einzufordern. Es gilt die allgemeine Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem Sie von der Enterbung oder dem zu geringen Erbteil erfahren haben.
Beispiel: Der Erbfall ist im Dezember 2022 eingetreten. Sie haben aber erst im Oktober 2023 erfahren, dass Sie nichts oder wenig erben sollen. Die Verjährungsfrist beginnt dann am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026.
Wenn Pflichtteilsberechtigte nichts vom Erbfall erfahren, gilt laut § 199 BGB eine Verjährungsfrist von maximal 30 Jahren für den Pflichtteil.
Pflichtteilsstrafklauseln beachten
Die sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln werden in der Regel im Berliner Testament genutzt.
Weil die Ehepartner sich darin gegenseitig als Alleinerbe einsetzen, erhalten andere Erben erst einen Teil vom Nachlass, wenn beide Ehepartner verstorben sind. Gesetzliche Erben wie gemeinsame Kinder sind so im ersten Erbfall enterbt – und haben dann einen Pflichtteilsanspruch.
Die Pflichtteilsstrafklausel soll in diesem Fall verhindern, dass der Anspruch gegen den länger lebenden Partner durchgesetzt werden kann. Das schützt den Partner vor einer finanziellen Notlage.