Pflichtteil einfordern – Musterbrief, Muster & Vorlagen
 ![Pflichtteil einfordern – Musterbrief, Muster & Vorlagen](assets/images/q/pflichtteil-einfordern-musterbrief1-jkfgek2k5ywn10c.jpg) Beitrag von Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 08.04.2026
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 [...](ratgeber/erbrecht.html "Ratgeber Erbrecht") [Pflichtteil](ratgeber/erbrecht/pflichtteil.html "Ratgeber Pflichtteil") Pflichtteil einfordern: Musterbrief
Bekommen nahe Angehörige nichts oder weniger als gesetzlich festgelegt vom Erbe eines Verwandten, können sie einen Pflichtteil einfordern. Das geht mit einem Musterbrief an die Erben. **Aber Achtung:** Muster & Vorlagen müssen individuell angepasst werden. Ein Anwalt kann Ihnen die Arbeit abnehmen: Er kann für Sie ein r**echtssicheres anwaltliches Schreiben** an die Erben schicken, um den Pflichtteil durchzusetzen.
Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Pflichtteil einfordern mit Musterbrief: So geht’s
3. 2. Pflichtteil einfordern per Musterbrief: Wie kann ein Anwalt helfen?
4. 3. Mögliche Kosten: von Musterbrief bis Klage
5. 4. Häufige Irrtümer aufgeklärt
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# Pflichtteil einfordern – Musterbrief, Muster & Vorlagen
 Beitrag von Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 08.04.2026
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Bekommen nahe Angehörige nichts oder weniger als gesetzlich festgelegt vom Erbe eines Verwandten, können sie einen Pflichtteil einfordern. Das geht mit einem Musterbrief an die Erben. **Aber Achtung:** Muster & Vorlagen müssen individuell angepasst werden. Ein Anwalt kann Ihnen die Arbeit abnehmen: Er kann für Sie ein r**echtssicheres anwaltliches Schreiben** an die Erben schicken, um den Pflichtteil durchzusetzen.

## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Der Pflichtteil ist ein **Geldanspruch** bestimmter naher Angehöriger gegen die Erben, wenn sie enterbt wurden oder weniger erhalten als ihnen als Mindestbeteiligung zusteht.
**Ein Anspruch auf den Pflichtteil ist möglich, wenn …**
- Sie durch Testament/Erbvertrag **enterbt** wurden oder Ihr Erbteil **unter** dem Pflichtteil liegt,
- Sie zu den **pflichtteilsberechtigten Personen** gehören (typisch: Kinder; Ehegatte/eingetragener Lebenspartner; Eltern nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind),
- der Anspruch **nicht verjährt** ist.
**Achtung – erst prüfen, bevor Sie starten:**
- Sie haben einen **(Pflichtteils-)Verzicht** unterschrieben oder es gibt Streit über Ihre Berechtigung.
- Im Testament steht eine **Pflichtteilsstrafklausel** (häufig beim Berliner Testament): Ein frühes Vorgehen kann spätere Ansprüche verschlechtern.
- Es gibt Anzeichen, dass der Nachlass **unklar** ist (z. B. Immobilien, Unternehmen, Auslandsvermögen, größere Schenkungen) oder der Erbe bereits unvollständig Auskunft erteilt.
**Wichtigste Frist:** In der Regel gilt die **3-jährige Verjährung**. Sie beginnt **mit dem Ende des Jahres**, in dem Sie vom Erbfall und den für den Anspruch maßgeblichen Umständen (z. B. Enterbung/zu geringer Anteil) Kenntnis erlangen.
Wenn Sie vom Erbfall lange nichts erfahren, kommen längere Höchstfristen in Betracht.
**Diese Informationen/Unterlagen helfen Ihnen für ein erstes Schreiben:**
- Angaben zum Erblasser (Name, Sterbedatum) und zum Erben (Name, Anschrift)
- Ihre Beziehung zum Erblasser (z. B. Nachweise wie Personenstandsurkunden)
- Testament/Erbvertrag/Eröffnungsprotokoll (falls vorhanden) oder sonstige Information, wer Erbe ist
- Was Sie bereits wissen: Nachlassgegenstände (Immobilie, Konten, Versicherung, Schulden), Hinweise auf Schenkungen
- Schriftwechsel mit dem/den Erben (falls schon vorhanden)
**Häufigster Fehler:** Viele fordern sofort einen Betrag, **ohne vorher verlässliche Auskunft zum Nachlass** einzuholen – und rechnen dann mit falschen oder unvollständigen Werten.
Wenn Sie bei Berechtigung, Strafklausel, Nachlassumfang oder Fristlauf unsicher sind, kann eine kurze anwaltliche Einordnung helfen; über advocado können Sie dafür eine **kostenlose Ersteinschätzung** durch eine:n Partner-Anwält:in für Erbrecht anfragen.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher:**
- Der Pflichtteil ist grundsätzlich **ein Geldanspruch gegen den/die Erben**, nicht “ein bestimmter Gegenstand aus dem Nachlass”.
- Pflichtteilsberechtigte können zur Berechnung regelmäßig **Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses** verlangen.
- Verjährung läuft nicht “ab dem Todestag” los, sondern knüpft in der Regel an **Jahresende und Kenntnis** an.
**Einzelfallabhängig (hier lohnt genaue Prüfung):**
- Ob Sie pflichtteilsberechtigt sind (z. B. bei Enkeln nur in bestimmten Konstellationen).
- Wie der Nachlass zu bewerten ist (Immobilien, Unternehmensanteile, Auslandsbezüge, Schulden, Schenkungen).
- Welche Folgen eine Pflichtteilsstrafklausel im konkreten Testament hat.
- Ob und in welcher Höhe Ansprüche sinnvoll beziffert werden können, wenn die Auskunft lückenhaft ist.
 ![Anwalt für Erbrecht finden lassen](assets/images/g/uwe-block-ey9gcyw2da17tmk.jpg "Anwalt für Erbrecht finden lassen")Jetzt Pflichtteil einfordern
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## 1. Pflichtteil einfordern mit Musterbrief: So geht’s
Sind die Voraussetzungen für den Pflichtteil erfüllt, können Sie Ihren Pflichtteil mit Musterbrief einfordern – oder lieber ein anwaltliches Schreiben nutzen. Was zu tun ist, damit Sie Ihren Erbteil bekommen, zeigen wir Ihnen jetzt:

### Schritt 1: Auskunft über den Nachlass verlangen | + Muster
Bevor Sie einen Euro beziffern, brauchen Sie eine Grundlage: Welche Vermögenswerte und Schulden gehören zum Nachlass und wie sind sie zu bewerten? Dafür gibt es den **Auskunftsanspruch** gegenüber dem Erben.
**Muster 1: Auskunftsverlangen an den/die Erben (Vorlage)**
_(Bitte anpassen; Versand per Einwurf-Einschreiben oder nachweisbar.)_
> **Absender:** \[Name, Anschrift\]
> **Empfänger:** \[Name Erbe, Anschrift\]
> **Datum:** \[TT.MM.JJJJ\]
>
> **Betreff:** Auskunft über den Nachlass von \[Name Erblasser\], verstorben am \[Datum\] – Pflichtteilsanspruch
>
> Sehr geehrte/r \[Name\],
>
> ich bin \[Verwandtschaftsverhältnis, z. B. Kind/Ehegatte\] von \[Name Erblasser\]. Da ich nicht (oder nicht ausreichend) als Erbe berücksichtigt bin, mache ich hiermit meinen Pflichtteilsanspruch dem Grunde nach geltend und **verlange Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses**.
>
> Bitte übermitteln Sie mir innerhalb von **\[z. B. 14 Tagen\]**
>
> 1. ein **Nachlassverzeichnis** (Aktiva und Passiva) mit Stichtag \[Todestag\],
> 2. Angaben zur **Wertermittlung** (z. B. Konto-/Depotstände, Immobilienangaben, Schuldennachweise),
> 3. Informationen zu **Schenkungen** oder sonstigen unentgeltlichen Zuwendungen, soweit Ihnen bekannt.
>
> Ich bitte außerdem um Mitteilung, wann das Nachlassverzeichnis aufgenommen wird; ich möchte dabei – soweit vorgesehen – hinzugezogen werden.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> \[Unterschrift\]

### Schritt 2: Nachlassverzeichnis prüfen und Nachlasswert klären
In der Praxis scheitern viele Pflichtteilsforderungen daran, dass Nachlassverzeichnisse **unvollständig** sind oder Werte zu niedrig angesetzt werden (z. B. bei Immobilien). In geeigneten Fällen kann ein notarielles Verzeichnis bzw. eine vertiefte Prüfung sinnvoll sein – das ist häufig der Punkt, an dem individuelle anwaltliche Unterstützung besonders hilft.
Ein wichtiger Praxisaspekt: Auch bei einem notariellen Nachlassverzeichnis kann es um **Ergänzung/Berichtigung** gehen, wenn es wegen fehlender Mitwirkung lückenhaft bleibt (Einzelfall).

### Schritt 3: Pflichtteil berechnen und Betrag plausibilisieren
Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der **Hälfte des gesetzlichen Erbteils** (Ausgangspunkt).
Online-Rechner können eine **erste Orientierung** geben, ersetzen aber nicht die Prüfung, ob der Nachlass vollständig und richtig bewertet ist. Besonders fehleranfällig sind Konstellationen mit Immobilien, Unternehmensanteilen, Auslandsvermögen, größeren Schulden oder strittigen Positionen.

### Schritt 4: Pflichtteil beziffern und Zahlung verlangen | + Muster-Vorlage
Erst wenn der Nachlass belastbar feststeht, sollten Sie den Pflichtteil **beziffern** und Zahlung verlangen.
**Muster 2: Zahlungsaufforderung Pflichtteil (Vorlage)**
> **Absender:** \[Name, Anschrift\]
> **Empfänger:** \[Name Erbe, Anschrift\]
> **Datum:** \[TT.MM.JJJJ\]
>
> **Betreff:** Pflichtteil – Zahlungsaufforderung aus dem Nachlass von \[Name Erblasser\], verstorben am \[Datum\]
>
> Sehr geehrte/r \[Name\],
>
> auf Grundlage Ihrer Auskunft vom \[Datum\] beziffere ich meinen Pflichtteilsanspruch wie folgt:
>
> - Nachlasswert (Aktiva abzüglich Passiva): **\[Betrag\] EUR**
> - Gesetzlicher Erbteil (Ausgangspunkt): **\[Quote/Begründung in Kurzform\]**
> - Pflichtteil (hälftiger gesetzlicher Erbteil): **\[Betrag\] EUR**
>
> Ich fordere Sie auf, den Betrag in Höhe von **\[Betrag\] EUR** bis spätestens **\[Datum, z. B. 14 Tage\]** auf folgendes Konto zu überweisen:
> IBAN: \[IBAN\] – BIC: \[BIC\] – Kontoinhaber: \[Name\]
>
> Sollte eine Zahlung bis zum genannten Termin nicht erfolgen, werde ich die weiteren Schritte prüfen (z. B. anwaltliche Geltendmachung/gerichtliche Durchsetzung).
>
> Mit freundlichen Grüßen
> \[Unterschrift\]

### Schritt 5: Wenn die Erben nicht reagieren oder nicht zahlen: Eskalation bis zur Klage
Typische Eskalationsstufen sind:
1. **Erinnerung / Fristsetzung** (kurz, sachlich, nachweisbar)
2. **Anwaltliches Schreiben** (klare Anspruchsbegründung, Auskunft/Bezifferung sauber strukturiert)
3. **Klage** als letztes Mittel, wenn außergerichtlich keine Lösung erreichbar ist
Wichtig ist, die Schritte so zu wählen, dass Sie **rechtzeitig** vor Ablauf der Verjährung handeln (die konkrete Fristberechnung hängt vom Einzelfall ab).
Wenn der/die Erben Auskunft verweigern, nur lückenhaft antworten oder die Zahlung trotz Bezifferung ablehnen, kann eine anwaltliche Einschätzung die nächsten Schritte (inkl. Kostenrisiko) sortieren; über advocado können Sie dafür eine kostenlose Ersteinschätzung bei Partner-Anwält:innen für Erbrecht anfragen.

## 2. Pflichtteil einfordern per Musterbrief: Wie kann ein Anwalt helfen?
Allgemeine Muster helfen oft – aber nicht immer. **Eine individuelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:**
- eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament steht,
- unklar ist, wer Erbe ist (z. B. mehrere Erben, Erbengemeinschaft, Nachlassverwaltung/Testamentsvollstreckung),
- der Nachlass schwer zu bewerten ist (Immobilien, Unternehmen, Auslandsvermögen),
- es Hinweise auf Schenkungen oder Verschiebungen vor dem Erbfall gibt,
- der/die Erben die Auskunft verzögern oder ein Nachlassverzeichnis erkennbar unvollständig ist,
- Sie den Fristlauf nicht sicher einordnen können (Kenntniszeitpunkt, Auslandsbezug, fehlende Information).
**So kann ein Anwalt Ihnen helfen:**
- Anspruch auf den Pflichtteil nachweisen
- Nachlassverzeichnis prüfen
- Nachlasswert ermitteln
- Pflichtteil ermitteln
- Anwaltliches Schreiben an die Erben zur Auszahlung Ihres Erbteils
- Kommunikation mit den Erben für eine schnelle Einigung über den Pflichtteil
- Klage einreichen, wenn die Erben nicht zahlen
- Vertretung vor Gericht zur Durchsetzung Ihres Erbanspruchs
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem **Netzwerk mit über** **550** **Partner-Anwälten**. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine **kostenlose Ersteinschätzung** zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Enterbtes Kind – Erbe legt nur eine grobe Liste vor**
**Ausgangslage**: Nach dem Tod des Vaters erhält die Tochter die Info, sie sei enterbt; der Erbe schickt eine kurze Aufstellung ohne Belege.
**Vorgehen**: Auskunft nach § 2314 BGB schriftlich verlangt, Frist gesetzt, Nachlassverzeichnis konkretisiert (Konten, Immobilie, Schulden).
**Ergebnis**: Erbe liefert nach; Pflichtteil wird erst danach beziffert (Zahlung außergerichtlich möglich, abhängig von Vollständigkeit).
**Fall 2: Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel**
**Ausgangslage**: Sohn ist im ersten Erbfall “enterbt”, könnte Pflichtteil verlangen; im Testament steht eine Strafklausel.
**Vorgehen**: Erst Folgen der Klausel prüfen lassen, dann entscheiden: sofortiger Pflichtteil vs. Abwarten bis zweiter Erbfall.
**Ergebnis**: Entscheidung hängt vom Testament und der Vermögenslage ab; ein vorschnelles Schreiben kann Nachteile auslösen.
**Fall 3: Erben reagieren nicht auf Auskunftsverlangen**
**Ausgangslage**: Ehegatte setzt als Alleinerbe ein, antwortet aber wochenlang nicht.
**Vorgehen**: Nachfrist + anwaltliches Schreiben; bei weiterer Verweigerung gerichtliche Durchsetzung der Auskunft als Vorstufe zur Bezifferung.
**Ergebnis**: Häufig kommt Bewegung in den Fall, sobald Auskunft und Fristen strukturiert eingefordert werden; Klage bleibt Eskalationsstufe.

## 3. Mögliche Kosten: von Musterbrief bis Klage

### 1) Selbst vorgehen (Musterbrief)
Für ein eigenes Auskunfts- oder Zahlungsschreiben fallen meist nur geringe Auslagen an (z. B. Versandkosten). Der Nachteil: Wenn Auskunft und Bewertung streitig werden, fehlt häufig die “Hebelwirkung” eines strukturierten anwaltlichen Vorgehens.

### 2) Anwaltliches Schreiben/außergerichtliche Durchsetzung
Kosten entstehen für:
- Prüfung, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht (Berechtigung, Fristen, Klauseln),
- rechtssichere Struktur der Auskunfts- und Zahlungsforderung,
- Prüfung des Nachlassverzeichnisses und ggf. Wertermittlung,
- Verhandlungen mit dem/den Erben
Die Abrechnung kann nach **Rechtsanwaltsvergütungsgesetz** oder nach Vergütungsvereinbarung erfolgen.

### 3) Klage
Kommt es zum Gerichtsverfahren, entstehen zusätzlich **Gerichtskosten** nach dem **GKG** und weitere Anwaltskosten.
Im Zivilprozess hängt die endgültige Kostenlast vom Ausgang ab (auch Teil-Unterliegen ist möglich). Häufig müssen Kosten zunächst **vorgestreckt** werden.

### Möglichkeiten der Kostenübernahme
Je nach Situation kommen infrage:
- **Kostenerstattung** durch die Gegenseite nach Verfahrensausgang (nicht automatisch “immer alles”)
- **Prozesskostenhilfe**, wenn die Voraussetzungen vorliegen
- **Rechtsschutzversicherung**, sofern Erbrecht im Vertrag abgedeckt ist (unterschiedlich je nach Police)
 

## 4. Häufige Irrtümer aufgeklärt

### Irrtum 1: „Ich kann den Pflichtteil als Gegenstände aus dem Nachlass verlangen.“
**Richtig ist:** Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegen den Erben.
**Was ist zu prüfen:** Ob neben dem Pflichtteil weitere Ansprüche (z. B. Auskunft/Wertermittlung) nötig sind, um die Geldhöhe korrekt zu bestimmen.

### Irrtum 2: „Ich kann sofort einen Betrag fordern – Auskunft ist optional.“
**Richtig ist:** Ohne belastbare Nachlasswerte ist die Bezifferung oft riskant (zu niedrig/zu hoch). Der Auskunftsanspruch ist meist der erste Schritt.
**Was ist zu prüfen:** Ob bereits ausreichende Informationen vorliegen oder ob ein (notarielles) Nachlassverzeichnis sinnvoll ist.

### Irrtum 3: „Die 3 Jahre laufen ab dem Todestag.“
**Richtig ist:** Der Fristbeginn knüpft regelmäßig an Jahresende und Kenntnis an.
**Was ist zu prüfen:** Wann genau Sie von Enterbung/zu geringem Erbteil und den anspruchsrelevanten Umständen erfahren haben.

### Irrtum 4: „Beim Berliner Testament kann ich den Pflichtteil im ersten Erbfall problemlos ziehen.“
**Richtig ist:** Pflichtteilsstrafklauseln können spätere Rechte deutlich verschlechtern.
**Was ist zu prüfen:** Wortlaut der Klausel, wirtschaftliche Lage des länger lebenden Partners, Alternativen (z. B. Abwarten, Vereinbarung).
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 08.04.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Quellen**
- **§ 2303 BGB** – Pflichtteilsanspruch (Grundlage, Geldanspruch, Höhe)
- **§ 2314 BGB** – Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen den Erben
- **§ 195, § 199 BGB** – regelmäßige Verjährung und Fristbeginn
- **RVG** (Anwaltsvergütung), **GKG** (Gerichtskosten)

### Letzte Aktualisierung
**08.04.2026**
- Einstieg so umgebaut, dass Sie sofort sehen, ob Pflichtteil hier grundsätzlich passt – und wann Sie lieber erst prüfen sollten.
- Zwei Musterbriefe direkt in den Text gesetzt (Auskunft verlangen + Zahlung fordern), damit Sie nicht nur „Download“ sehen.
- Klar gemacht, was fast immer gilt (z. B. Auskunft) und wo es schnell kompliziert wird (z. B. Strafklausel, unklarer Nachlass).
- Kostenabschnitt so sortiert, dass Sie die Schritte von „selbst schreiben“ bis „Klage“ besser vergleichen können.
 [Jetzt Pflichtteil einfordern](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/?lb=erbrecht&lt=pflichtteilsrecht&lp=pflichtteil-einfordern#formular "Jetzt Pflichtteil einfordern")
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