Manchmal entscheiden sich Erblasser zu einer Enterbung naher Angehöriger. Das bedeutet allerdings nicht, dass der betroffene Angehörige keinen Anteil vom Nachlass erhält. Trotz Enterbung steht ihm ein gesetzlicher Pflichtteil zu – diesen kann er vom Erben einfordern. Wie das geht, welche Voraussetzungen beachtet werden sollten und wie Ihnen ein Musterbrief helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Um den Pflichtteil mit einem Musterbrief einfordern zu können, muss man enterbt oder mit einem zu geringen Erbanteil bedacht worden sein und einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Dieser Anspruch darf noch nicht verjährt sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann über die Geltendmachung eines Auskunftsbegehrens gegenüber den Erben die konkrete Höhe des Pflichtteils ermittelt werden, bevor dieser dann schriftlich eingefordert wird.
Nicht immer kommen die Erben der Einforderung eines Pflichtteils nach. Als letzte Alternative bleibt dann meist nur noch der Gang vor Gericht. Die Anwalts- und Gerichtskosten muss bei Erfolg vor Gericht übrigens der Erbe zahlen.
Ausführlichere Informationen zu den relevanten rechtlichen Grundlagen zum Pflichtteil, seiner Berechnung und unseren Pflichtteilsrechner finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflichtteilsrecht.
Welche Anforderungen konkret zu erfüllen sind, um einen Pflichtteil einfordern zu können, welche Verjährungsfristen beachtet werden müssen und wie sich sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln auswirken können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Grundsätzlich kann der Pflichtteil am Erbe nur eingefordert werden, wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht. Das ist der Fall, wenn Sie
Ausführlichere Informationen zu den Pflichtteilsberechtigten, der Berechnung des Pflichtteils und einen Pflichtteilsrechner finden Sie in unserem Beitrag Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Neben der Pflichtteilsberechtigung ist auch die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs zu beachten – nur wenn diese noch nicht eingetreten ist, können Berechtigte den Pflichtteil einfordern mit Musterbrief.
Innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über
kann der Pflichtteil eingefordert werden. Dabei beginnt die Frist am Ende des entsprechenden Jahres. Trat der Erbfall z. B. im Oktober 2011 ein und hat der Erbe erst im Januar 2012 von seiner Enterbung erfahren, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2012 und endet am 31. Dezember 2015.
Ausführlichere Informationen zur Verjährung des Pflichtteils, deren Hemmung und unseren Verjährungsrechner finden Sie in unserem Beitrag zur Pflichtteil-Verjährung.
Die sogenannten Pflichtteilsstrafklauseln werden in der Regel im Berliner Testament genutzt.
Durch die gegenseitige Einsetzung der Ehepartner als Alleinerbe erhalten andere Erben wie z. B. Kinder erst einen Teil vom Nachlass, wenn beide Ehepartner verstorben sind. Gesetzliche Erben wie gemeinsame Kinder sind so im ersten Erbfall enterbt – und haben folglich einen Pflichtteilsanspruch.
Durch die Pflichtteilsstrafklausel soll in diesem Fall verhindert werden, dass der Pflichtteilsanspruch gegen den länger lebenden Partner durchgesetzt werden kann – so wird dieser vor einer finanziellen Notlage geschützt.
Wird der Pflichtteil trotz Strafklausel eingefordert, hat das ggf. die vollständige Enterbung zur Folge. Dann erhält derjenige im zweiten Erbfall nur den gesetzlichen Pflichtteil – auch wenn das gesamte Erbe deutlich höher ist.
Um dies zu vermeiden, kann ein Anwalt prüfen, welche Folgen Pflichtteilsstrafklauseln in Ihrem individuellen Erbfall haben können. Der Anwalt kann Ihnen Ihre juristischen Alternativen erläutern und Sie über damit verbundene Chancen, Risiken und Kosten informieren. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Ausführlichere Informationen zu Pflichtteilsstrafklauseln, deren mögliche Auswirkungen und viele nützliche Hinweise, finden Sie in unserem Beitrag zu Pflichtteilsstrafklauseln. Welche bezüglich des Berliner Testaments zu beachten ist und welche Konsequenzen sich hier in Bezug auf Pflichtteilsstrafklauseln ergeben können, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag Berliner Testament & Pflichtteil.
Sind die Voraussetzungen für den Pflichtteil erfüllt, kann der Berechtigte den Pflichtteil einfordern mit Musterbrief. Wie eine solche Einforderung abläuft, was dabei zu beachten ist und was Sie tun können, wenn der Erbe die Auszahlung verweigert, erklären wir Ihnen in diesem Kapitel. Außerdem stellen wir Ihnen einen kostenlosen Musterbrief zum Download bereit.
Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen für die Einforderung des Pflichtteils, wie Sie dabei vorgehen können und was beim Berliner Testament und Pflichtteil beachtet werden muss, erfahren Sie in unserem allgemeinen Beitrag zum Thema Pflichtteil einfordern.
Um einen Pflichtteil einzufordern, können Sie folgende Schrittfolge einhalten:
Um Ihnen die Berechnung eines Pflichtteils zu erleichtern und Ihnen zu erläutern, welche Faktoren die konkrete Höhe des Pflichtteils beeinflussen, empfehlen wir Ihnen zudem unseren Pflichtteilrechner.
Hier können Sie unsere Muster-Vorlage für das Auskunftsbegehren downloaden:
Ausführlichere Informationen zur Pflichtteilsklage, zum Ablauf der Klage und den damit verbundenen Kosten finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflichtteil einklagen. Für ausführlichere Informationen zur Einreichung einer Klage, wo diese einzureichen und mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist, lesen Sie unseren Beitrag Klage einreichen.
Wir stellen Ihnen hier einen kostenlosen Musterbrief zur Einforderung des Pflichtteils zur Verfügung. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass jeder Erbfall individuell ist und die Vorlage die jeweiligen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigen kann. So können Fehler und Nachlässigkeiten einen viel geringeren Pflichtteil nach sich ziehen, als er dem Pflichtteilsberechtigten gesetzlich zustehen würde, oder zu einer langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung führen, wenn der Erbe die Auszahlung verweigert.
Hier können Sie unsere Muster-Vorlage zur Einforderung des Pflichtteils downloaden:
Auch wenn Anspruch auf einen Pflichtteil besteht, bedeutet dies nicht automatisch, dass dieser auch ausgezahlt wird. Sofern von einem falschen Nachlasswert ausgegangen wird, könnte der Erbe die Auszahlung verweigern. Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Nachlassverzeichnis könnte zudem dazu führen, dass ein zu geringer Pflichtteil ausgezahlt wird. Auch zwischenmenschliche Probleme zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigten oder die mit einem Erbfall verbundene emotionale Ausnahmesituation können eine schnelle Einigung bzw. eine zeitnahe Auszahlung des Pflichtteils verhindern.
Ein Anwalt kann Sie nicht nur bei der Pflichtteil-Einforderung unterstützen und eine schnelle sowie unkomplizierte Auszahlung erreichen, sondern auch sicherstellen, dass durch die passende juristische Strategie und eine angemessene Verhandlungstaktik eine schnelle Einigung mit dem Erben erzielt wird.
Der Anwalt kann u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Wollen Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteil einfordern, kann dies Anwalts- und Gerichtskosten auslösen. Diese sind dabei stets abhängig vom Streitwert – d. h. der konkreten Höhe des Pflichtteils. Als anerkannte Schadensposition sind diese nach einer erfolgreichen Durchsetzung des Pflichtteils im vollen Umfang von den Erben zu übernehmen.
Außergerichtliche Kosten
Beim Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Erben über eine Auszahlung des Pflichtteils herzustellen, können zum einen Kosten für Sachverständige entstehen, welche im Rahmen einer etwaigen Prüfung des Nachlassverzeichnisses hinzugezogen werden – beispielsweise um zu überprüfen, ob alle werthaltigen Gegenstände des Nachlasses wie Immobilien oder Grundstücke mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst worden sind. Sofern mit anwaltlicher Expertise z. B. eine schnelle Einigung mit der Gegenseite erreicht werden soll, ist zudem mit Anwaltskosten zu rechnen.
Diese Anwaltskosten sind abhängig vom Streitwert und werden auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. So könnte ein Anwalt im Rahmen einer außergerichtlichen Tätigkeit u. a. folgende Gebühren in Rechnung stellen:
Für unterschiedliche Streitwerte würden sich so folgende exemplarische Anwaltskosten ergeben:
Streitwert bis ... |
Anwaltskosten |
500 € |
126,00 € |
2.000 € |
420,00 € |
4.000 € |
705,60 € |
Achtung: Bei der Berechnung von Anwaltskosten wird stets der Einzelfall berücksichtig. Daher dienen die Angaben der Tabelle nur zur groben Orientierung.
Daneben ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt möglich – beispielsweise eine Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Gerichtliche Kosten
Ist eine außergerichtliche Einigung mit den Erben nicht möglich, sollten Pflichtteilsberechtigte vor Gericht ihren Pflichtteil einfordern. Eine solche Pflichtteilsklage löst zunächst Gerichtskosten aus, die sich aus Gerichtsgebühren (Kosten, die im Rahmen der Tätigkeit des Gerichts entstehen) und Auslagen für Zeugenbefragungen, Sachverständige, Dolmetscher sowie Telekommunikation bzw. Post zusammensetzen. Auch diese Kosten sind vom jeweiligen Streitwert abhängig.
Wird ein Anwalt hinzugezogen, um beispielsweise vor Gericht den sicheren Nachweis für den Anspruch auf den Pflichtteil zu erbringen, wird dieser seine Leistungen auf Grundlage des RVG berechnen. So kann ein Anwalt folgende Gebühren in Rechnung stellen:
Bei verschiedenen Streitwerten würden sich so folgende exemplarische Anwalts- und Gerichtskosten ergeben:
Streitwert bis ... |
Anwalts- und Gerichtskosten |
500 € |
192,50 € |
2.000 € |
614,00 € |
4.000 € |
1.009,00 € |
Achtung: Bei der Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten wird stets der Einzelfall berücksichtig. Daher dienen die Angaben der Tabelle nur zur groben Orientierung.
Die Kosten für die Einleitung rechtlicher Schritte oder ein Gerichtsprozess können sehr hoch ausfallen. Wenn Sie Ihren Pflichtteil schnell und unkompliziert einfordern lassen wollen, allerdings
können Sie über eine Prozesskostenfinanzierung nachdenken. Ein Finanzierer übernimmt hier sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten und wird – im Erfolgsfall – prozentual am Pflichtteil beteiligt. So entstehen nur dann Kosten, wenn die Einforderung des Pflichtteils erfolgreich war.
Es bieten sich verschiedene Optionen an, über die etwaige Anwalts- und Gerichtskosten finanziert werden können:
Bestehen Ihrerseits Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Besteht ein Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe, können Berechtigte den Pflichtteil einfordern mit Musterbrief. Ein Anwalt kann dabei sicherstellen, dass der Nachlasswert und damit die Höhe des Pflichtteils richtig berechnet werden, der Pflichtteil-Musterbrief allen Anforderungen entspricht und der Pflichtteil schnell und unkompliziert ausgezahlt wird. Auch im Falle einer Klage kann der Anwalt mit einer wirksamen juristischen Strategie den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten erfolgreich durchsetzen.
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Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.