advocado logo Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Jetzt Anwalt finden
Ihr Rechtsgebiet ist nicht dabei?
Jetzt nach passenden Anwälten suchen
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Beliebte Rechtsgebiete & Themen
Schufa-Recht Betrug Erbrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Strafrecht Migrationsrecht Familienrecht Patentrecht Markenrecht Baurecht
Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login / Registrieren
Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Schufa-Recht Erbrecht Strafrecht Familienrecht Betrug Bankrecht & Kapitalmarktrecht Migrationsrecht
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Ratgeber Erbrecht Pflichtteil Pflichtteil einfordern Voraussetzungen
Stand 13.10.2023
Lesezeit 13 min

Pflichtteil einfordern: 4 Voraussetzungen erfüllen & Geld bekommen

Damit Sie im Erbfall einen Pflichtteil einfordern können, müssen Sie 4 Voraussetzungen erfüllen: Sie haben das Recht auf einen Teil vom Erbe, Sie bekommen aber nichts oder zu wenig, Sie haben auch einen Anspruch auf Geld vom Erblasser und dieser Anspruch ist noch nicht verjährt. Ein Anwalt kann die Voraussetzungen in Ihrem Fall prüfen und den Pflichtteil für Sie einfordern.

Julia Pillokat
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 13.10.2023

Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?

Focus Money

Ganz einfach mit advocado:

  1. Partner-Anwälte für Erbrecht
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
  3. Rückruf innerhalb von 2 Stunden Information – kein Kanzleitermin notwendig
Jetzt Pflichtteil einfordern
Pflichtteil einfordern: 4 Voraussetzungen erfüllen & Geld bekommen
7.197 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Man kann den Pflichtteil nur unter bestimmten Voraussetzungen einfordern.
  • Haben Sie das Recht auf einen Pflichtteil? Das gilt für Ehepartner, Nachkommen und Eltern des Erblassers.
  • Bekommen Sie vom Erbe weniger als Ihnen laut Erbrecht zusteht?
  • Können Sie Ihren Anspruch aufs Erbe geltend machen? Ehepartner und Kinder haben Vorrang beim Pflichtteil.
  • Ist Ihr Anspruch noch gültig? In der Regel verjährt der Anspruch 3 Jahre nach Kenntnis über den Erbfall.
  • Ein Anwalt kann die Voraussetzungen prüfen und den Pflichtteil für Sie einfordern.
Inhaltsverzeichnis
  1. Pflichtteil einfordern: 4 Voraussetzungen
  2. Pflichtteil einfordern: Voraussetzungen beim Berliner Testament
  3. Wie kann ich den Pflichtteil einfordern? | 4 Schritte
  4. Pflichtteil-Voraussetzungen erfüllt, aber Erbe zahlt nicht: Was tun?
  5. Pflichtteil einfordern: So kann ein Anwalt helfen
  6. Pflichtteil einfordern: Kosten & Kostenübernahme
  7. FAQ zu den Pflichtteil-Voraussetzungen

1. Pflichtteil einfordern: 4 Voraussetzungen

Der Pflichtteil ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung am Erbe. Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag mit individuellen Wünschen zur Verteilung des Erbes, gilt dieses Schriftstück statt der gesetzlichen Erbfolge. Aber: Der gesetzliche Pflichtteil bleibt bestehen – egal, was der letzte Wille des Verstorbenen ist.

Damit Sie einen Pflichtteil einfordern können, sind 4 Voraussetzungen zu erfüllen.

1. Sie haben das Recht auf einen Pflichtteil

Nur direkte Verwandte haben das Recht, vom Erbe ihres Angehörigen einen Pflichtteil einzufordern. Entscheidend für den gesetzlichen Pflichtteil ist die gesetzliche Erbfolge.

Pflichtteilsberechtigt sind laut § 2303 BGB:

  • Kinder, Enkel, Urenkel des Erblassers – leibliche und adoptierte
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers
Infografik: Wer ist pflichtteilsberechtigt?

2. Sie bekommen nichts oder wenig vom Erbe

Hat der Erblasser ein Testament geschrieben und festgelegt, dass nahe Angehörige nichts oder weniger als laut gesetzlicher Erbfolge vorgesehen, können sie einen Pflichtteil einfordern.

3. Sie haben Anspruch auf einen Pflichtteil

Nicht jeder, der laut Gesetz ein Pflichtteilsrecht hat, kann dieses auch im Erbfall geltend machen.

Für den Anspruch auf den Pflichtteil gilt:

  • Kinder und Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner können immer einen Pflichtteil einfordern.
  • Enkel des Erblassers können nur einen Pflichtteil einfordern unter der Voraussetzung, dass die Kinder des Erblassers verstorben sind. Urenkel des Erblassers nur, wenn die Kinder und Enkel des Erblassers nicht mehr leben.
  • Damit die Eltern des Erblassers einen Pflichtteil einfordern können, gilt die Voraussetzung: der Erblasser hatte keine Kinder und keinen Partner.

Zusätzliche Voraussetzungen dafür, dass Sie einen Pflichtteil einfordern dürfen:

  • Sie haben keinen Pflichtteilsverzicht unterschrieben
  • Sie haben keine Straftat gegen den Erblasser oder eine ihm nahestehende Person begangen

4. Ihr Anspruch ist nicht verjährt

Damit Sie Ihren Pflichtteil einfordern können, gibt es eine letzte Voraussetzung: Ihr Anspruch auf den Teil vom Erbe darf noch nicht verjährt sein.

Sie haben nicht lebenslang Zeit, den Erbteil einzufordern. Es gibt 2 Verjährungsfristen für den Pflichtteil.

  • 3 Jahre Zeit, den Pflichtteil zu fordern: Regelfall gemäß § 195 BGB
  • 30 Jahre Zeit, den Pflichtteil zu fordern: maximale Frist gemäß § 199 BGB

Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem

  • Der Erbfall eingetreten ist
  • Sie von Ihrem Anspruch auf den Pflichtteil erfahren haben
  • Sie erfahren haben, dass Sie nichts oder zu wenig erben sollen

Beispiel 1:

Der Erbfall ist im August 2023 eingetreten. Sie erfahren sofort davon und werden direkt über Ihren Anspruch und eine Enterbung informiert.

In diesem Fall beginnt die Verjährung am 31.12.2023 und Sie müssen bis 31.12.2026 Zeit, Ihren Pflichtteil einzufordern. Danach ist der Anspruch verjährt und Sie können keinen Pflichtteil einfordern.

Beispiel 2:

Der Erbfall ist im November 2022 eingetreten. Sie werden aber erst im September 2023 über alles informiert.

Dann läuft die Frist ab 31.12.2023 bis 31.12.2026.

Beispiel 3:

Der Erbfall ist im Juli 2020 eingetreten. Sie erfahren nichts davon. Dann besteht der Anspruch für 30 Jahre. Erst wenn Sie 30 Jahre nach dem Versterben nicht reagieren und Ihren Pflichtteil einfordern, wird der Anspruch verfallen.

Anwalt für Erbrecht finden lassen
Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?
Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Pflichtteil einfordern

2. Pflichtteil einfordern: Voraussetzungen beim Berliner Testament

Mit einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Verstirbt ein Ehepartner, bekommt der hinterbliebene Ehepartner sein gesamtes Vermögen. Das bedeutet: Alle anderen Erben werden vorerst enterbt. Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners bekommen die anderen Erben (z. B. die Kinder) das restliche Erbe.

Die pflichtteilsberechtigten Erben können grundsätzlich nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil einfordern – es sei denn, die Ehepartner haben keine Pflichtteilsstrafklausel in ihr Testament aufgenommen.

Achtung bei Pflichtteilsstrafklauseln

Gibt es in Ehegattentestamenten wie dem Berliner Testament eine Pflichtteilsstrafklausel, darf man den Pflichtteil nicht einfordern.

Die Pflichtteilsstrafklausel soll den länger lebenden Ehepartner davor schützen, nach dem Erbfall in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, weil z. B. Kinder vorzeitig ihren Pflichtteil einfordern.

Wichtig: Wer trotz Strafklausel nach dem 1. Erbfall den Pflichtteil einfordert, hat kein Recht mehr auf das spätere Erbe.

Beispiel: Ein Ehepaar setzt ein Berliner Testament auf und bestimmt, dass ihre Kinder das Erbe bekommen sollen, sobald beide Partner verstorben sind. Zur Absicherung des länger lebenden Partners gibt es eine Pflichtteilsstrafklausel.

Fordert ein Kind nun trotz Strafklausel schon nach dem 1. Erbfall seinen Pflichtteil, enterbt es sich für die Zukunft sozusagen selbst. Es hat im 2. Erbfall dann keinen Anspruch mehr auf das Erbe.

3. Wie kann ich den Pflichtteil einfordern? | 4 Schritte

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man den Pflichtteil einfordern. Dafür können Sie wie folgt vorgehen:

1. Auskunft über den Nachlass fordern

Um Ihren Pflichtteil einzufordern, ist der Nachlasswert eine Voraussetzung. Er ist die Basis dafür, wie viel vom Erbe Ihnen zusteht. Pflichtteilsberechtigte haben einen Auskunftsanspruch gegenüber den Erben. Die Erben müssen Ihnen sagen, was Teil des Erbes ist und Ihnen das Nachlassverzeichnis mit allen Erbstücken aushändigen.

2. Nachlasswert prüfen

Bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses können Fehler passieren. Bevor Sie den Pflichtteil einfordern, müssen Sie den korrekten Nachlasswert ermitteln. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Sie den richtigen Pflichtteil berechnen und das Geld bekommen, das Ihnen zusteht.

3. Pflichtteil berechnen

Damit Sie den Pflichtteil berechnen können, müssen Sie wissen, wie viel Ihnen laut gesetzlicher Erbfolge vom Erbe zusteht. Der Pflichtteil beträgt 50 % Ihres gesetzlichen Erbteils. Dann gilt: Je höher der Nachlasswert und je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist der Pflichtteil.

4. Pflichtteil einfordern

Wenn Sie die konkrete Höhe Ihres Pflichtteils auf Grundlage des Nachlassverzeichnisses kennen, können Sie den Pflichtteil einfordern. Dafür wenden Sie sich einfach an die Erben – am besten schriftlich per Brief, damit Sie einen Nachweis über Ihre Forderung haben. Sie können einen Musterbrief für die Pflichtteil-Forderung nutzen – oder Ihre Forderung mit einem anwaltlichen Schreiben absichern.

Anwalt für Erbrecht finden lassen
Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?
Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Pflichtteil einfordern

4. Pflichtteil-Voraussetzungen erfüllt, aber Erbe zahlt nicht: Was tun?

Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um den Pflichtteil einfordern zu dürfen, kann es vorkommen, dass der Erbe die Zahlung verweigert oder den Pflichtteil nicht auszahlen kann.

Infografik: So können Sie Ihren Pflichtteil einfordern, wenn der Erbe nicht zahlt.

Wenn der Erbe nicht zahlt, können Sie Folgendes tun:

  • Stundung der Zahlung akzeptieren: Kann der Erbe nicht zahlen, kann er gemäß § 2331 BGB die Stundung der Pflichtteilszahlung beim Nachlassgericht beantragen. Dann müssen Sie länger auf Ihr Geld aus dem Erbe warten.
  • Zahlungsaufforderung durch Schreiben vom Anwalt: Zahlt der Erbe absichtlich nicht, kann ein Anwalt die Pflichtteil-Zahlung mit Nachdruck per anwaltlichem Schreiben einfordern und gerichtliche Schritte in Aussicht stellen.
  • Pflichtteil vor Gericht einfordern: Ist keine Einigung möglich, können Sie Ihren Pflichtteil einklagen. Ein Anwalt kann die Klageschrift formulieren und beim Nachlassgericht einreichen.
  • Zwangsvollstreckung beantragen: Zahlt der Erbe trotz Gerichtsurteil nicht, kann das Gericht die Zwangsvollstreckung einleiten, damit Sie Ihren Pflichtteil bekommen.
  • Pflichtteil über Vollstreckungstitel einfordern: Mit dem gerichtlichen Titel können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Pflichtteils beauftragen.

5. Pflichtteil einfordern: So kann ein Anwalt helfen

Wenn Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil einfordern, kann es zum Erbstreit kommen – egal, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Angehörige von den Erben zu viel vom Erbe fordern, können sie die Zahlung verweigern.

Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, einen Erbstreit zu vermeiden oder zu klären.

So hilft Ihnen ein Anwalt:

  • Voraussetzungen für die Pflichtteil-Forderung prüfen
  • Anspruch auf den Erbteil nachweisen
  • Nachlassverzeichnis prüfen
  • Nachlasswert korrekt bestimmen
  • Ihren Pflichtteil berechnen
  • Anwaltliches Schreiben an die Erben, um den Pflichtteil einzufordern
  • Verhandlung mit den Erben, um eine schnelle Einigung ohne gerichtliche Schritte zu erreichen
  • Pflichtteilsklage einreichen, falls die Erben trotz aller Bemühungen nicht zahlen
  • Vertretung vor dem Nachlassgericht und Nachweis der Pflichtteil-Voraussetzungen
  • Pflichtteil einfordern per Gerichtsbeschluss und Vollstreckungstitel

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Anwalt für Erbrecht finden lassen
Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?
Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Pflichtteil einfordern

6. Pflichtteil einfordern: Voraussetzungen für Kostenübernahme

Wenn Sie mit Unterstützung eines Anwalts Ihren Pflichtteil einfordern, entstehen dafür Anwaltskosten. Wie viel der Anwalt verlangen kann, ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ein Anwaltskostenrechner gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, welche Kosten auf Sie zukommen können. Unabhängig davon können Sie mit Ihrem Anwalt eine individuelle Vergütungsvereinbarung schließen.

Müssen Sie vor Gericht Ihren Pflichtteil einfordern, entstehen zusätzlich Gerichtskosten gemäß Gerichtskostengesetz (GKG). Wie viel Sie für eine Klage zahlen würden, zeigt Ihnen ein Prozess- und Gerichtskostenrechner.

Kostenübernahme

Anwalts- und Gerichtskosten, die bei der Einforderung des Pflichtteils entstehen können, lassen sich durch verschiedene Möglichkeiten reduzieren:

  • Nachträgliche Kostenübernahme durch den Erben: Sie müssen die Kosten für Anwalt und Gericht erstmal selbst zahlen. Wenn Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich einfordern konnten, muss der Erbe Ihnen alle Kosten zurückzahlen.
  • Prozesskostenhilfe: Haben Sie nicht das Geld für Anwalt und Gericht, können Sie Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen, um den Pflichtteil einzufordern. Das geht mit einem formlosen Antrag.
  • Übernahme durch Rechtsschutzversicherung: Es könnte sein, dass die Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten übernimmt – je nachdem, welche Versicherungspolice Sie haben.

7. FAQ zu den Pflichtteil-Voraussetzungen

Was muss ich tun, um meinen Pflichtteil zu bekommen?

Sie müssen sich direkt an den oder die Erben wenden – am besten schriftlich per Brief, damit Sie einen Beleg dafür haben, dass Sie Ihren Pflichtteil eingefordert haben.

Sie können das Schreiben selbst verfassen, eine Muster-Vorlage nutzen oder von einem Anwalt für Erbrecht ein Schreiben schicken lassen. Ein anwaltliches Schreiben kann Ihrer Forderung Nachdruck verleihen und der Anwalt kann weitere juristischen Schritte ankündigen, falls die Erben nicht zahlen.

Wann kann ein Kind den Pflichtteil verlangen?

Ein Kind kann den Pflichtteil verlangen, wenn die Eltern ihm per Testament oder Erbvertrag nichts oder zu wenig vom Erbe überlassen. Das heißt: weniger als gesetzlich vorgesehen.

Ein Kind kann keinen Pflichtteil verlangen, wenn es im Testament eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel gibt, es einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben hat oder z. B. dem Erblasser nach dem Leben trachtet.

Wann hat man keinen Anspruch auf Pflichtteil?

In diesen Fällen hat man keinen Pflichtteilsanspruch:

  • Man ist kein naher Angehöriger (Nachkommen, Ehepartner, Eltern) des Erblassers
  • Es gibt andere Pflichtteilsberechtigte, die das Vorrecht auf den Pflichtteil haben (z. B. Kinder oder Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner).
  • Der Pflichtteilsanspruch ist verjährt
  • Man hat einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben
  • Es gibt eine Strafklausel im Testament
  • Man ist aufgrund eines Verbrechens gegen den Erblasser erbunwürdig
Kann man trotz Testament einen Pflichtteil einfordern?

Ja – der Anspruch auf den Pflichtteil besteht unabhängig davon, was im Testament steht.

Auch wenn eine Klausel im Berliner Testament verhindert, dass man im 1. Erbfall den Pflichtteil fordert, bleibt der Anspruch für die Zukunft bestehen.

Jetzt Pflichtteil einfordern
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
5.762 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Julia Pillokat
Julia Pillokat
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 13.10.2023

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.

Das könnte Sie auch interessieren
Pflichtteil auszahlen lassen – das ist wichtig
Pflichtteil auszahlen lassen – das ist wichtig
Möchten Sie sich Ihren Pflichtteil auszahlen lassen, müssen Sie ihn selbstständig innerhalb von 3 Jahren vom Erben einfordern.
Weiterlesen
Pflichtteilsanspruch geltend machen – so erhalten Sie Ihr Geld
Pflichtteilsanspruch geltend machen – so erhalten Sie Ihr Geld
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wann Sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können, welches juristische Vorgehen hier eingehalten werden kann und was man tun kann, wenn ein Erbe den Pflichtteil verweigert.
Weiterlesen
Pflichtteilsrecht einfach erklärt - das Pflichtteilsrecht im Überblick
Pflichtteilsrecht einfach erklärt - das Pflichtteilsrecht im Überblick
In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau unter dem Pflichtteilsrecht zu verstehen ist, wie Sie dieses durchsetzen können und was dabei alles zu beachten ist.
Weiterlesen

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Hilfe erhalten
Banner
Mehr zu Advocado
  • Über uns
  • FAQ
  • Presse
  • Partnerprogramm
  • Login Kundenbereich
  • Vergütung
  • Sie sind Anwalt?
Rechtsanwalt für
  • Rechtsberatung
  • Anwalt für Erbrecht
  • Anwalt für Baurecht
  • Anwalt für Patentrecht
  • Anwalt für Markenrecht
  • Anwalt für Vertragsrecht
  • Anwalt für Immobilienrecht
advocado Ersteinschätzung

Wichtig: Für eine kostenlose Ersteinschätzung* durch eine:n advocado Partner-Anwält:in nutzen Sie bitte unseren einfachen & schnellen Online-Prozess.

*Die Ersteinschätzung erfolgt nach erfolgreicher Weiterleitung an einen Partner-Anwalt werktags (außer samstags) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

advocado Service

Unser Serviceteam ist von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Telefon: 0800 400 18 80

E-Mail: service@advocado.com

  • Facebook
  • Linkedin
  • Xing
  • Twitter

© 2025 advocado - einfach online den passenden Rechtsanwalt finden


Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB