2. Pflichtteil einfordern: Voraussetzungen beim Berliner Testament
Mit einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Verstirbt ein Ehepartner, bekommt der hinterbliebene Ehepartner sein gesamtes Vermögen. Das bedeutet: Alle anderen Erben werden vorerst enterbt. Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners bekommen die anderen Erben (z. B. die Kinder) das restliche Erbe.
Die pflichtteilsberechtigten Erben können grundsätzlich nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil einfordern – es sei denn, die Ehepartner haben keine Pflichtteilsstrafklausel in ihr Testament aufgenommen.
Achtung bei Pflichtteilsstrafklauseln
Gibt es in Ehegattentestamenten wie dem Berliner Testament eine Pflichtteilsstrafklausel, darf man den Pflichtteil nicht einfordern.
Die Pflichtteilsstrafklausel soll den länger lebenden Ehepartner davor schützen, nach dem Erbfall in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, weil z. B. Kinder vorzeitig ihren Pflichtteil einfordern.
Wichtig: Wer trotz Strafklausel nach dem 1. Erbfall den Pflichtteil einfordert, hat kein Recht mehr auf das spätere Erbe.
Beispiel: Ein Ehepaar setzt ein Berliner Testament auf und bestimmt, dass ihre Kinder das Erbe bekommen sollen, sobald beide Partner verstorben sind. Zur Absicherung des länger lebenden Partners gibt es eine Pflichtteilsstrafklausel.
Fordert ein Kind nun trotz Strafklausel schon nach dem 1. Erbfall seinen Pflichtteil, enterbt es sich für die Zukunft sozusagen selbst. Es hat im 2. Erbfall dann keinen Anspruch mehr auf das Erbe.
3. Wie kann ich den Pflichtteil einfordern? | 4 Schritte
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man den Pflichtteil einfordern. Dafür können Sie wie folgt vorgehen:
1. Auskunft über den Nachlass fordern
Um Ihren Pflichtteil einzufordern, ist der Nachlasswert eine Voraussetzung. Er ist die Basis dafür, wie viel vom Erbe Ihnen zusteht. Pflichtteilsberechtigte haben einen Auskunftsanspruch gegenüber den Erben. Die Erben müssen Ihnen sagen, was Teil des Erbes ist und Ihnen das Nachlassverzeichnis mit allen Erbstücken aushändigen.
2. Nachlasswert prüfen
Bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses können Fehler passieren. Bevor Sie den Pflichtteil einfordern, müssen Sie den korrekten Nachlasswert ermitteln. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Sie den richtigen Pflichtteil berechnen und das Geld bekommen, das Ihnen zusteht.
3. Pflichtteil berechnen
Damit Sie den Pflichtteil berechnen können, müssen Sie wissen, wie viel Ihnen laut gesetzlicher Erbfolge vom Erbe zusteht. Der Pflichtteil beträgt 50 % Ihres gesetzlichen Erbteils. Dann gilt: Je höher der Nachlasswert und je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist der Pflichtteil.
4. Pflichtteil einfordern
Wenn Sie die konkrete Höhe Ihres Pflichtteils auf Grundlage des Nachlassverzeichnisses kennen, können Sie den Pflichtteil einfordern. Dafür wenden Sie sich einfach an die Erben – am besten schriftlich per Brief, damit Sie einen Nachweis über Ihre Forderung haben. Sie können einen Musterbrief für die Pflichtteil-Forderung nutzen – oder Ihre Forderung mit einem anwaltlichen Schreiben absichern.