Pflichtteilsanspruch einfach erklärt – alles zum Pflichtteilsanspruch
 ![Pflichtteilsanspruch einfach erklärt – alles zum Pflichtteilsanspruch](assets/images/x/Pflichtteilsanspruch-hgyxmhtb5rmcvzw.jpg) Beitrag von Chantal Gärtner
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 09.04.2026
---
 [...](ratgeber/erbrecht.html "Ratgeber Erbrecht") [Pflichtteil](ratgeber/erbrecht/pflichtteil.html "Ratgeber Pflichtteil") Pflichtteilsanspruch einfach erklärt
Bedenkt der Erblasser einen Angehörigen im Testament nicht oder nicht ausreichend, hat dieser einen Pflichtteilsanspruch: Er kann die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils verlangen. Den Pflichtteil erhält er aber nicht automatisch – er muss ihn aktiv von den Erben einfordern.
Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Was ist der Pflichtteilsanspruch?
3. 2. Wer hat einen Pflichtteilsanspruch – und wer nicht?
4. 3. Wie berechnet sich der Pflichtteilsanspruch?
5. 4. Pflichtteil durchsetzen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
6. 5. Wie kann man den Pflichtteilsanspruch umgehen?
7. 6. Beispiel-Fälle zur Orientierung
8. 7. Kosten: Womit Sie rechnen sollten
9. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
 [Ersteinschätzung erhalten](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Jetzt Ersteinschätzung erhalten")

# Pflichtteilsanspruch einfach erklärt – alles zum Pflichtteilsanspruch
 Beitrag von Chantal Gärtner
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 09.04.2026
---
Bedenkt der Erblasser einen Angehörigen im Testament nicht oder nicht ausreichend, hat dieser einen Pflichtteilsanspruch: Er kann die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils verlangen. Den Pflichtteil erhält er aber nicht automatisch – er muss ihn aktiv von den Erben einfordern.

## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Der Pflichtteilsanspruch ist ein **gesetzlicher Geldanspruch** naher Angehöriger gegen die Erben, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen oder deutlich benachteiligt wurden.
**Gilt, wenn …**
- Sie zu den **pflichtteilsberechtigten Personen** gehören (typisch: Kinder, Ehegatte/eingetragener Lebenspartner; unter Umständen Eltern).
- Sie durch Testament/Erbvertrag **enterbt** wurden oder weniger erhalten als Ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.
- der Erbfall eingetreten ist und der Anspruch **noch nicht verjährt** ist.
**Achtung:** Allgemeine Informationen reichen oft nicht, wenn z. B. **Auslandsbezug** (Wohnsitz/Vermögen im Ausland), **Patchwork-Familie**, **Unternehmensbeteiligungen**, **größere Schenkungen**, ein **Berliner Testament** oder bereits **Streit über Nachlasswerte** im Raum stehen. Dann hängt viel an Details – eine individuelle Prüfung ist meist sinnvoll.
**Wichtigste Frist:** Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig in **3 Jahren**. Die Frist beginnt **mit dem Schluss des Jahres**, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Benachteiligung Kenntnis haben (oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen).
**Benötigte Informationen/Unterlagen:**
- Testament/Erbvertrag (sofern vorhanden), ggf. Protokoll der Testamentseröffnung
- Sterbeurkunde (oder Angaben zum Sterbedatum)
- Daten der Erben/Ansprechpartner, Nachlassgericht-Aktenzeichen (falls bekannt)
- grober Nachlassüberblick (Konten, Immobilien, Schulden, Versicherungen, Wertgegenstände)
- Hinweise auf **Schenkungen** in den letzten Jahren, ggf. Schriftverkehr mit den Erben
**Häufigster Fehler:** Viele lassen sich mit „Wir regeln das später“ vertrösten und verlieren Zeit – statt früh **Auskunft über den Nachlass** zu verlangen und die Verjährung im Blick zu behalten.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher ist:**
- Der Pflichtteil ist grundsätzlich **ein Geldanspruch**, nicht der Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände.
- Pflichtteilsberechtigt sind nur bestimmte nahe Angehörige nach dem Gesetz.
- Ohne **Nachlasswerte** lässt sich der Pflichtteil oft nicht seriös beziffern – Auskunft ist meist der erste Schritt.
**Auf den Einzelfall kommt es an:**
- Wer genau pflichtteilsberechtigt ist (z. B. **Enkel nur unter bestimmten Voraussetzungen**).
- Wie hoch der Pflichtteil ist (z. B. wegen **Güterstand**, weiterer Erben, Schulden, Schenkungen).
- Ob und wie Schenkungen zu Lebzeiten den Anspruch erhöhen (Pflichtteilsergänzung) – hier sind Details entscheidend.

## 1. Was ist der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch schützt nahe Angehörige davor, bei Enterbung vollständig leer auszugehen. **Rechtlich ist er ein Anspruch gegen die Erben auf Zahlung eines Geldbetrags**. Grundlage ist § 2303 BGB.
Wichtig:
- Der Pflichtteil ist **kein „Mit-Erbe“**. Pflichtteilsberechtigte werden nicht Teil der Erbengemeinschaft.
- Sie können **nicht** verlangen, „die Immobilie“ oder „das Auto“ zu bekommen. Sie können nur **Geld** verlangen.
- Die Auszahlung kann für Erben wirtschaftlich belastend sein – das ändert aber nichts daran, dass ein berechtigter Anspruch grundsätzlich zu erfüllen ist.

## 2. Wer hat einen Pflichtteilsanspruch – und wer nicht?

### Pflichtteilsberechtigt sind typischerweise
- **Abkömmlinge**: Kinder (auch adoptierte), unter Umständen Enkel/Urenkel
- **Ehegatte** oder **eingetragener Lebenspartner**
- **Eltern** des Erblassers – aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind

### Anspruchsberechtigung: Rangfolge in der Praxis
Nicht jede pflichtteilsberechtigte Person ist in jeder Konstellation sofort anspruchsberechtigt:
- **Kinder** sind grundsätzlich anspruchsberechtigt, wenn sie enterbt/benachteiligt wurden.
- **Enkel/Urenkel** sind typischerweise erst dann anspruchsberechtigt, wenn das Kind des Erblassers (also der Elternteil) zum Zeitpunkt des Erbfalls **nicht mehr lebt**.
- **Eltern** haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn der Erblasser **keine Kinder** hinterlässt.

### Typischer Sonderfall: Berliner Testament
Beim Berliner Testament setzen Ehegatten sich oft gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder sind beim ersten Todesfall dann häufig von der Erbfolge ausgeschlossen – und können **grundsätzlich pflichtteilsberechtigt** sein. Ob und wie das in Ihrer Situation wirkt, hängt vom Testament und den konkreten Zahlen ab.

## 3. Wie berechnet sich der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteil entspricht **der Hälfte des gesetzlichen Erbteils** (Pflichtteilsquote) bezogen auf den **Wert des Nachlasses**.

### Schritt 1: Pflichtteilsquote bestimmen
Ausgangspunkt ist die gesetzliche Erbfolge: Wie viel hätten Sie ohne Testament geerbt? Davon die Hälfte ist die Pflichtteilsquote.
Beispiel (stark vereinfacht):
- Ohne Testament hätten Sie 1/2 geerbt → Pflichtteilsquote = 1/4.

### Schritt 2: Nachlasswert klären
Entscheidend ist der **Reinnachlass**: Vermögenswerte minus Schulden.
Typische Posten:
- Aktiva: Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere, Wertgegenstände, Rückkaufswerte von Versicherungen
- Passiva: Darlehen, offene Rechnungen, Beerdigungskosten (im Rahmen), Steuerschulden u. a.

### Auskunftsanspruch: Ohne Zahlen geht es nicht
Pflichtteilsberechtigte haben regelmäßig einen **Auskunftsanspruch gegen die Erben** (u. a. § 2314 BGB). Dazu kann gehören:
- ein **Nachlassverzeichnis**,
- auf Wunsch in vielen Fällen auch ein **notarielles Nachlassverzeichnis**,
- und bei Streit über Werte: **Wertermittlung** (z. B. Gutachten bei Immobilien).

### Pflichtteilsrechner 2026
Bei der Berechnung der Pflichtteilsquote spielen viele Faktoren eine bedeutende Rolle. Mithilfe unseres Pflichtteilsrechners können Sie ganz einfach Ihren Pflichtteilsanspruch oder den von anderen Personen berechnen:

## 4. Pflichtteil durchsetzen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
1. **Enterbung/Benachteiligung prüfen**
- Gibt es ein Testament/Erbvertrag?
- Was hätten Sie gesetzlich geerbt – und was ist tatsächlich vorgesehen/zugewandt?
2. **Erben und Ansprechpartner klären**
- Wer ist Erbe/Erbengemeinschaft?
- Wer verwaltet den Nachlass (z. B. Testamentsvollstrecker)?
3. **Auskunft über den Nachlass verlangen**
- Schriftlich, nachweisbar (z. B. Einschreiben/Einwurfeinschreiben).
- Ziel: Nachlassverzeichnis, Belege, ggf. Angaben zu Schenkungen.
4. **Werte prüfen und Anspruch beziffern**
- Erst wenn der Nachlasswert belastbar ist, lässt sich der Pflichtteil seriös berechnen.
- Bei Immobilien/Unternehmen sind Gutachten häufig der Knackpunkt.
5. **Zahlung verlangen (mit Frist)**
- Bezifferter Anspruch, klare Zahlungsfrist, Bankverbindung.
6. **Wenn keine Einigung möglich ist: gerichtliche Durchsetzung**
- In der Praxis wird häufig zunächst über **Auskunft** gestritten – deshalb kommt oft eine **Stufenklage** in Betracht (erst Auskunft, dann Zahlung).
- Welche Klageart passt, hängt davon ab, wie gut der Nachlass bereits aufgeklärt ist.

### Wann juristische Unterstützung besonders sinnvoll sein kann
**Vor allem wenn**
- die Erben die **Auskunft verzögern** oder Werte „kleinrechnen“,
- Immobilien/Unternehmen im Nachlass sind,
- größere Schenkungen im Raum stehen,
- oder Fristen/Strategie (Auskunft, Bewertung, Klage) sauber abgestimmt werden müssen.
 ![Anwalt für Erbrecht finden lassen](assets/images/g/uwe-block-ey9gcyw2da17tmk.jpg "Anwalt für Erbrecht finden lassen")Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?
Sie möchten Ihren Pflichtteil einfordern?
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
 [Jetzt Pflichtteil einfordern](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Jetzt Pflichtteil einfordern")

## 5. Wie kann man den Pflichtteilsanspruch umgehen?
Oftmals kann es eine große Belastung für die [Erbengemeinschaft](/ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbengemeinschaft-rechte-und-pflichten.html "Erbengemeinschaft – Rechte, Pflichten, Auflösung & Fortsetzung") oder den [Alleinerbe](/ratgeber/erbrecht/alleinerbe/alleinerbe.html "Alleinerbe – Rechte & Pflichten von Alleinerben im Überblick") sein, wenn sie zusätzlich zu anderen Nachlasspflichten noch einen Pflichtteilsanspruch auszahlen müssen. Deswegen versuchen unter Umständen einige Erblasser, den Pflichtteil zu umgehen oder diesen zumindest zu mindern. Welche Möglichkeiten Sie hier anbieten und was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

### Pflichtteil zu Lebzeiten?
Grundsätzlich entsteht der Pflichtteilsanspruch **erst mit dem Tod** des Erblassers. „Zu Lebzeiten“ gibt es keinen Pflichtteilsanspruch – möglich sind aber freiwillige Lösungen, z. B.:
- **Pflichtteilsverzicht** (notariell, häufig gegen Abfindung),
- **Schenkungen** oder vorweggenommene Erbfolge – je nach Gestaltung mit Folgen für spätere Ansprüche.

### Pflichtteil entziehen: selten und an strenge Voraussetzungen gebunden
Ein vollständiger Ausschluss des Pflichtteils kommt nur in eng begrenzten Fällen in Betracht:
- **Pflichtteilsentziehung** ist in **§ 2333 BGB** geregelt und setzt schwere, gesetzlich benannte Gründe voraus.
- Davon zu unterscheiden ist die **Erbunwürdigkeit** nach **§ 2339 BGB**.
In der Praxis scheitert eine Pflichtteilsentziehung oft an den hohen Anforderungen – und an der Frage, ob der Entziehungsgrund im Testament hinreichend konkret benannt ist.

### Schenkungen zu Lebzeiten: Pflichtteilsergänzungsanspruch
Wird der Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten reduziert, kann ein **Pflichtteilsergänzungsanspruch** (§ 2325 BGB) in Betracht kommen. Vereinfacht gilt:
- Schenkungen können (je nach Zeitablauf und Gestaltung) ganz oder teilweise berücksichtigt werden.
- Bei Schenkungen innerhalb der letzten Jahre vor dem Erbfall ist die Prüfung besonders wichtig.
- Ob die „10-Jahres-Frist“ tatsächlich greift, hängt von Details ab (z. B. Vorbehaltsrechte, Nutzung, Ehegattenkonstellationen).

### „Auslandsvermögen“: kein Automatismus
Die Verlagerung von Vermögen ins Ausland „umgeht“ deutsches Erbrecht nicht automatisch. Bei internationalen Fällen stellt sich zuerst die Frage, **welches Erbrecht überhaupt anwendbar ist** (z. B. über die EU-ErbVO und eine mögliche Rechtswahl). Gerade hier sind Einzelfallfaktoren entscheidend.

## 6. Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Enterbtes Kind**
- **Ausgangslage:** Der Vater hinterlässt ein Testament, in dem nur die neue Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt ist.
- **Vorgehen:** Das Kind fordert Auskunft und ein Nachlassverzeichnis an, lässt eine Immobilie bewerten und beziffert anschließend den Pflichtteil.
- **Ergebnis:** Ein Vergleich wird geschlossen: Auszahlung in Raten, damit die Erbin nicht sofort verkaufen muss.
- **Learning:** Ohne belastbare Nachlasswerte ist jede „Pflichtteil-Schätzung“ riskant.
**Fall 2: Berliner Testament, Immobilie als Hauptvermögen**
- **Ausgangslage:** Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem ersten Todesfall fordert ein Kind den Pflichtteil; der Nachlass besteht überwiegend aus dem Familienheim.
- **Vorgehen:** Zunächst wird geklärt, ob und wie liquide Mittel vorhanden sind; parallel wird eine Wertermittlung organisiert.
- **Ergebnis:** Die Auszahlung erfolgt nach Einigung teilweise gestundet bzw. in Teilbeträgen.
- **Learning:** Die wirtschaftliche Umsetzbarkeit (Liquidität) prägt oft die Lösung – der Anspruch selbst bleibt davon getrennt.
**Fall 3: Schenkung kurz vor dem Erbfall**
- **Ausgangslage:** Kurz vor dem Tod verschenkt der Erblasser größere Vermögenswerte an eine nahestehende Person; ein Kind wird enterbt.
- **Vorgehen:** Neben dem Pflichtteil wird geprüft, ob Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen in Betracht kommt; dazu werden Zeitpunkte, Werte und Bedingungen der Schenkung aufgearbeitet.
- **Ergebnis:** Streitpunkt ist die Bewertung und die Frage, was ergänzungspflichtig ist – der Fall wird häufig nur mit professioneller Bewertung lösbar.
- **Learning:** Bei Schenkungen entscheiden Details – vor allem Dokumentation und Zeitablauf.

## 7. Kosten: Womit Sie rechnen sollten
Kosten hängen stark davon ab, ob der Pflichtteil **einvernehmlich** geregelt wird oder ob es Streit über **Auskunft, Bewertung oder Zahlung** gibt. Typische Kostenbausteine:
- **Anwaltliche Beratung/Vertretung** (außergerichtlich und ggf. gerichtlich; Gebühren häufig nach Streitwert nach RVG oder Honorarvereinbarung)
- **Gerichtskosten** (wenn geklagt wird; abhängig vom Streitwert)
- **Wertermittlungen/Gutachten**, besonders bei Immobilien oder Unternehmen
- **Notarkosten**, z. B. bei Pflichtteilsverzicht oder notariellem Nachlassverzeichnis
- **Kosten für Nachlassunterlagen** (Registerauskünfte, Urkunden, Kontoauszüge etc.)
Pauschale Beträge sind selten seriös. Sinnvoll ist, früh zu klären, welche Schritte wirklich nötig sind – und wie Sie das Kostenrisiko steuern (z. B. erst Auskunft, dann Bezifferung; Vergleichsoptionen; ggf. Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe je nach Voraussetzungen).
 

## 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

### Irrtum 1: „Der Pflichtteil wird automatisch ausgezahlt.“
**Richtig ist:** Der Pflichtteil muss **aktiv** gegenüber den Erben geltend gemacht werden – häufig erst nach Auskunft und Bezifferung.
**Was ist zu prüfen:** Wer ist Erbe, welche Auskunft liegt vor, und wie wird die Forderung nachweisbar gestellt?

### Irrtum 2: „Enkel haben immer einen Pflichtteilsanspruch.“
**Richtig ist:** Enkel sind typischerweise erst anspruchsberechtigt, wenn ihr Elternteil (das Kind des Erblassers) beim Erbfall nicht mehr lebt.
**Was ist zu prüfen:** Wer lebt, wer ist gesetzlicher Erbe, und welche Rangfolge greift konkret?

### Irrtum 3: „Ich kann mir einfach einen Nachlassgegenstand aussuchen.“
**Richtig ist:** Der Pflichtteil ist grundsätzlich **Geld**. Über Nachlassgegenstände entscheiden die Erben.
**Was ist zu prüfen:** Wie hoch ist der Geldanspruch – und wie wird der Nachlasswert realistisch ermittelt?

### Irrtum 4: „Man kann den Pflichtteil jederzeit leicht entziehen.“
**Richtig ist:** Pflichtteilsentziehung ist nur in **engen Ausnahmefällen** nach § 2333 BGB möglich und an strenge Anforderungen gebunden.
**Was ist zu prüfen:** Liegt überhaupt ein gesetzlicher Entziehungsgrund vor – und ist er im Testament konkret und rechtlich tragfähig beschrieben?

### Irrtum 5: „Mit Auslandsvermögen umgeht man den Pflichtteil.“
**Richtig ist:** Bei internationalen Fällen ist zuerst zu klären, welches Recht anwendbar ist (z. B. EU-ErbVO, Rechtswahl). Ein „Automatismus“ besteht nicht.
**Was ist zu prüfen:** Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Lage des Vermögens, Rechtswahlklauseln, Nachlassstruktur.
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 09.04.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Quellen**
- **§§ 195, 199 BGB** (regelmäßige Verjährung; Beginn)
- **§ 2303 BGB** (Pflichtteil)
- **§ 2314 BGB** (Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche)
- **§ 2325 BGB** (Pflichtteilsergänzungsanspruch)
- **§ 2333 BGB** (Pflichtteilsentziehung)
- **§ 2339 BGB** (Erbunwürdigkeit)

### Letzte Aktualisierung
**09.04.2026**
- Am Anfang steht jetzt ein kurzer Check, damit man schnell sieht, ob der Pflichtteil im eigenen Fall überhaupt in Frage kommt – und welche Unterlagen man braucht.
- Die Frist steht verständlich und an einer Stelle, damit man sie nicht übersieht.
- Eine falsche Gesetzesstelle zum „Pflichtteil entziehen“ wurde berichtigt und der Unterschied zur Erbunwürdigkeit erklärt.
- Der Abschnitt „Vermögen ins Ausland“ ist vorsichtiger und realistischer formuliert: Das klappt nicht einfach automatisch.
- Es gibt jetzt Beispiele, typische Irrtümer und einen Kostenüberblick, damit der Text näher an echten Fällen ist.
Das könnte Sie auch interessieren
Pflichtteil
Pflichtteil einfordern – Musterbrief, Muster & Vorlagen
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wie Sie den Pflichtteil einfordern mit Musterbrief, welche Schritte dafür nötig sind und was Sie tun können, wenn der Erbe die Auszahlung verweigert.
Weiterlesen
Pflichtteil
Pflichtteilrechner 2026: Rechner für Ihren Pflichtteil
Ob Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben und wie hoch dieser in den verschiedenen Familienkonstellationen ist, können Sie einfach und schnell mit unserem Pflichtteilrechner berechnen.
Weiterlesen
Pflichtteil
Pflichtteilsrecht einfach erklärt - das Pflichtteilsrecht im Überblick
In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau unter dem Pflichtteilsrecht zu verstehen ist, wie Sie dieses durchsetzen können und was dabei alles zu beachten ist.
Weiterlesen
 Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
**6.302 Leser** finden diesen Beitrag hilfreich.
---
 Chantal Gärtner
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 09.04.2026
 Kostenlose Ersteinschätzung u. a. durch
 ![Matthias Zick](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/c6be89c6-379e-4987-a64f-41a895930cf8/200x200/71x71/matthias-zick-rechtsanwalt-1-3e1bbf.jpg "Matthias Zick")
Matthias Zick
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Istvan Cocron](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/194b6b9c-9fde-42f3-b000-ae6583d028e4/200x200/71x71/istvan-cocron-rechtsanwalt-1-bc21e9.jpg "Istvan Cocron")
Istvan Cocron
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Marion Graf](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/21/200x200/71x71/marion-graf-rechtsanwalt-1.jpg "Marion Graf")
Marion Graf
Rechtsanwältin Erbrecht
 ![Ulrich Lichtblau](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/22/200x200/71x71/Ulrich-Lichtblau-rechtsanwalt-1.jpg "Ulrich Lichtblau")
Ulrich Lichtblau
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Florian Günthner](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/73224e2f-67c2-4128-9d3a-95b98bbb2e88/200x200/71x71/florian-guenthner-rechtsanwalt-1-a6a920.jpg "Florian Günthner")
Florian Günthner
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Michael Smyra](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/6fc7c802-7941-4b1b-a4f0-a57c112bd4d7/200x200/71x71/michael-smyra-rechtsanwalt-1-6c9306.jpg "Michael Smyra")
Michael Smyra
Rechtsanwalt Erbrecht
 4,87 Ø / 5
 Kunden bewerten unsere Partneranwälte für **Erbrecht** mit 4,87 von 5 Sternen.
 So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer **Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht** aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.
 [Jetzt Ersteinschätzung erhalten](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Jetzt Ersteinschätzung erhalten")
 Fall in wenigen Worten schildern
 Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten
 [ Hilfe erhalten ](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/)
 ![Banner](https://cdn-fe.advocado.de/img/premium/golden-banner.svg)
