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Behindertentestament: Wie Sie die Zukunft pflegebedürftiger Angehöriger absichern
Ratgeber Erbrecht Testament Behindertentestament
Stand 15.01.2024
Lesezeit 14 min

Behindertentestament: Wie Sie die Zukunft pflegebedürftiger Angehöriger absichern

Ein Behindertentestament sichert die Zukunft pflegebedürftiger Angehöriger ab und verhindert einen staatlichen Zugriff auf das Erbe.

Beitrag von Senta Banner
8.922 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Behindertentestament soll die finanzielle Absicherung und Pflege eines behinderten Angehörigen sicherstellen.
  • Hierfür veranlasst der Erblasser eine Nacherbschaft, durch die der pflegebedürftige Angehörige nur als vorübergehender Erbe gilt.
  • Gleichzeitig sorgt ein Testamentsvollstrecker für die Umsetzung des Behindertentestaments und verwaltet den Nachlass für den behinderten Erben nach den Wünschen des Vererbenden.
  • Ohne Behindertentestament kann der Staat das Erbe als Ausgleichszahlung für bis dato geleistete Pflegekosten oder Sozialhilfe einfordern.
  • Weil Muster-Vorlagen die Bedürfnisse eines pflegebedürftigen Angehörigen nie genau abbilden können, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt das Behindertentestament erstellen zu lassen, um Ihre Vorstellungen und Wünsche rechtlich abzusichern.
Inhaltsverzeichnis
  1. Welche Gründe sprechen für ein Behindertentestament?
  2. Was passiert, wenn kein Behindertentestament besteht?
  3. Formvorschriften & Erbenauswahl
  4. Gestaltungsmöglichkeiten eines Behindertentestaments 2024
  5. Was kostet ein Behindertentestament 2024?
  6. So bekommen Sie ein rechtssicheres Behindertentestament
  7. FAQ zum Behindertentestament 2024

1. Welche Gründe sprechen für ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament kann sich für Erblasser anbieten, wenn sich innerhalb der Familie ein pflegebedürftiger oder behinderter Angehöriger befindet, für dessen Pflegekosten der Staat aufkommt.

Das sind die Ziele eines Behindertentestaments:

  • Absicherung des pflegebedürftigen oder behinderten Familienmitglieds im Falle des Todes des Nachlassers – dieser hat sich meist zu Lebzeiten um die Pflege gekümmert.
  • Der pflegebedürftige Angehörige erhält trotz des geerbten Vermögens weiterhin volle staatliche Unterstützung.
Rechtsberatung
Ist ein Behindertentestament sittenwidrig?

Ein Behindertentestament geht zulasten des Sozialhilfeträgers, der durch die testamentarischen Regelungen den Anspruch auf das vererbte Vermögen verliert.

Aber: Erblasser dürfen frei über die Verwendung ihres Nachlasses entscheiden. Es sei insbesondere nachvollziehbar, dass Eltern das Erbe für ihre Kinder im größtmöglichen Umfang erhalten möchten – ohne dass diesem staatliche Leistungen und Zuwendungen verloren gehen OLG Hamm 2016, Az. 10 U 13/16.

Finanzielle Absicherung & Pflege

Behinderte Menschen haben besondere Bedürfnisse, die neben finanziellen Aufwendungen vor allem ein geschütztes Lebensumfeld verlangen.

Nachlasser können mittels Behindertentestament umfassenden Einfluss auf die Zukunft ihres pflegebedürftigen Angehörigen nehmen.

Das kann u. a. gelingen durch:

  • Empfehlungen, welche Person im Erbfall als Betreuer für den pflegebedürftigen Angehörigen zuständig sein soll (z. B. Geschwisterkind)
  • Anweisungen, welche Lebensumstände das Erbe dem Angehörigen ermöglichen soll (z. B. regelmäßige Urlaube, Wohnen in eigener Immobilie)
  • Bestimmungen, wer die Nachlassverwaltung übernimmt und bis zu welchem Grad der behinderte Erbe selbstständig darüber verfügen darf (z. B. monatliche Auszahlung der Zinsen des Vermögens an den Erben durch die Bank)

Staatlichen Zugriff aufs Erbe verhindern

Ohne Behindertentestament würde die volle staatliche Unterstützung wegfallen. Durch das Nachrangprinzip gemäß § 88 SGB übernimmt der Staat Pflege- und Sozialhilfekosten erst, wenn eine pflegebedürftige Person diese Leistungen nicht eigenständig von ihrem Privatvermögen zahlen kann.

Erhöht sich das Privatvermögen durch ein erhaltenes Erbe, fordert der Staat umgehend Ausgleichszahlungen für bereits geleistete Zahlungen – sofern das neu geschaffene Geldvermögen den Schonbetrag von derzeit 10.000 € (Stand 2024) übersteigt. Volle staatliche Unterstützung wäre erst wieder möglich, wenn das Erbvermögen aufgebraucht ist.

Damit der behinderte Erbe voll vom geerbten Vermögen profitieren kann, kann ein Behindertentestament sinnvoll sein.

2. Was passiert, wenn kein Behindertentestament besteht?

Der Wunsch des Erblassers, eine gesicherte Zukunft für den pflegebedürftigen bzw. behinderten Angehörigen zu schaffen, lässt sich ohne Behindertentestament nur schwer erreichen.

Gesetzliche Erbfolge

Hinterlässt der Vererbende kein Testament, greift nach seinem Tod die gesetzliche Erbfolge. Der Nachlass wird dann zu gleichen Teilen zwischen den Angehörigen aufgeteilt.

Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder erben immer. Entferntere Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern oder Cousins) erben erst, wenn keine Kinder existieren.

Infografik

Ist der pflegebedürftige Angehörige ein entfernter Verwandter des Erblassers, geht er durch die gesetzliche Erbfolge womöglich leer aus. Der bloße Wunsch des Nachlassers, zu Lebzeiten die Zukunft seines pflegebedürftigen Angehörigen abzusichern, genügt daher nicht.

Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung

Gibt es mehrere gesetzliche Erben und hat auch der behinderte Angehörige einen gesetzlichen Erbanspruch – z. B. weil er das Kind des Nachlassers ist –, entsteht eine Erbengemeinschaft.

Dann entscheiden alle Erben – z. B. alle Kinder und der Ehepartner des Vererbenden – gemeinschaftlich über die Nachlassverteilung bzw. Erbauseinandersetzung. Ohne testamentarische Vorgaben, welche Vermögenswerte der pflegebedürftige Erbe erhalten soll, muss sich dieser selbstständig innerhalb der Erbengemeinschaft durchsetzen – und möglicherweise um seinen Anteil am Erbe kämpfen.

Unbegrenzter staatlicher Zugriff

Erbt der behinderte Angehörige aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, hat der Staat einen direkten Anspruch auf Ausgleichszahlungen für bis dahin erbrachte Sozial- und Pflegeleistungen.

Gleichzeitig verliert der behinderte Erbe seinen Anspruch auf staatliche Leistungen, solange das geerbte Vermögen nicht vollständig aufgebraucht ist.

3. Formvorschriften & Erbenauswahl

Ein Behindertentestament ist erst gültig, wenn es folgende Formvorschriften erfüllt:

  • Handschriftliche Ausführung in leserlicher Schrift
  • Geburtsdatum des Erblassers
  • Angabe von Ort und Datum
  • Unterschrift mit vollem Namen des Nachlassers am Ende der Ausführungen
  • Durchnummerierte Seiten

Daneben enthält jedes Behindertentestament im Kern folgende Regelungen:

  • Erbeinsetzung: Der Vererbende bestimmt explizit, welcher Erbe welchen Anteil am Erbe erhält. Nicht genannte gesetzliche Erben sind enterbt und besitzen ausschließlich einen Pflichtteilsanspruch.
  • Teilungsanordnung: Bei mehreren Erben kann es sinnvoll sein, zu bestimmen, welche Vermögensgegenstände welchen Erben zukommen. Erhält ein Erbe einen wertvolleren Vermögensgegenstand, kann zusätzlich ein Wertausgleich zwischen den Erben stattfinden.
Infografik

Vor- und Nacherbschaft

Setzen Nachlasser einen pflegebedürftigen Angehörigen als Vorerben ein, erhält dieser nur einen vorübergehenden Anspruch auf das Erbe: Der Vorerbe ist nur Zwischenerbe und muss den Nachlass zu einem vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt an einen Nacherben weitergeben.

Das Erbe gilt deshalb nicht als Vermögenszuwachs des Behinderten und kann nicht vom Staat eingefordert werden.

Ordnet der Vererbende eine Vor- und Nacherbschaft an, kann er frei entscheiden, welche Rechte der behinderte Angehörige während seiner Zeit als Vorerbe haben soll. Er hat die Wahl zwischen befreiter und nicht befreiter Vorerbschaft.

  • Befreite Vorerbschaft: Befreite Vorerben dürfen das Erbe frei verwalten und entscheiden, wofür und in welchem Maße es genutzt wird. Dem Nacherben wird bei einer befreiten Vorerbschaft kein Mitspracherecht eingestanden.
  • Nicht befreite Vorerbschaft: Nicht befreite Vorerben dürfen nicht ohne Zustimmung des Nacherben verfügen. Das bedeutet, dass der nicht befreite Vorerbe das Erbe nicht für seine Zwecke nutzen darf, wenn der Nacherbe nicht einverstanden ist.

Nacherben können im Fall einer nicht befreiten Vorerbschaft starken Einfluss nehmen. Daher kann es sinnvoll sein, einen Nacherben auszuwählen, der dem behinderten Vorerben nahesteht und in dessem Sinne über die Vermögensverwendung entscheidet.

Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung

Hat der pflegebedürftige Angehörige geistige Einschränkungen, kann es sinnvoll sein, seine Vorerbschaft durch eine Dauertestamentsvollstreckung abzusichern.

Ein Testamentsvollstrecker steht dem pflegebedürftigen Angehörigen im Erbfall beratend zur Seite und verwaltet dessen Erbteil. Gibt es weitere Erben, kontrolliert er außerdem die Erbauseinandersetzung.

Erblasser können im Behindertentestament zudem bestimmen, für welche Zwecke der Vollstrecker das Erbe des pflegebedürftigen Angehörigen einsetzen darf. Die Verwendungsmöglichkeiten sind vielfältig:

  • Anschaffungen zur Verbesserung der Lebensqualität (z. B. behindertengerechter Umbau eines Fahrzeugs)
  • Ärztliche & therapeutische Anwendungen, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt sind
  • Medikamente
  • Freizeitaktivitäten & Urlaub
  • Taschengeld

Familienmitglieder können die Testamentsvollstreckung bei behinderten Erben übernehmen. Auch Vereine, Stiftungen oder ein vertrauensvoller Anwalt können diese Rolle einnehmen. In diesem Fall kann eine Regelung zur Vergütung der eingesetzten Person sinnvoll sein.

Hinweis
Beispiel einer Teilungsanordnung

Ein alleinstehender Vater hinterlässt seinen beiden Kindern folgendes Erbvermögen:

Haus im Wert von 100.000 €

+ Barvermögen & Anlagen im Wert von 200.000 €

= Erbmasse im Wert von 300.000 €

Laut Behindertentestament sollen seine beiden Kinder zu gleichen Teilen erben – jedem Kind steht ein Erbteil von 150.000 € zu. Der pflegebedürftige Sohn soll das Haus erben, seine behinderte Tochter die Wertanlagen. Da der Sohn somit einen geringeren Erbanteil erhält als festgelegt, muss die Tochter eine Ausgleichszahlung im Wert von 50.000 € leisten.

4. Gestaltungsmöglichkeiten eines Behindertentestaments 2024

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie ein Behindertentestament die Zukunft eines behinderten Angehörigen absichern und staatlichen Zugriff auf das Erbe verhindern kann:

  • Vor- und Nacherbschaft
  • Vollstreckungsanordnung
  • Enterbung und Pflichtteilsverzicht
  • Vermächtnislösung
  • Unterschreiten des Schonvermögens
Kosten
Kostentipp

Ebenso wie die Vor- und Nacherbschaft verhindert die Dauertestamentsvollstreckung, dass der Staat auf das Erbe zugreifen kann: So untersagt § 2214 BGB Dritten den Zugriff auf Vermögenswerte, die der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegen.

Enterbung und Pflichtteilsverzicht

Erblasser könnten den staatlichen Zugriff umgehen, indem sie ihren behinderten Angehörigen enterben. Durch die Enterbung soll der behinderte Angehörige mittellos bleiben und weiterhin die Sozialleistungen des Staates beziehen können. Die bestehende Erbmasse wird auf andere Erben verteilt.

Allerdings besitzen enterbte Angehörige möglicherweise einen Pflichtteilsanspruch, den der Staat im Erbfall als Ausgleichszahlung geltend macht – sofern der Pflichtteil den Schonbetrag von derzeit 10.000 € (Stand 2024) übersteigt.

Um dies zu verhindern, können Nachlasser und behinderter Angehöriger bereits zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht vereinbaren.

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag zwischen Erblasser und Erben, der den Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche regelt. Diesen muss ein Notar beglaubigen.

Vermächtnislösung

Das Vermächtnis gilt als Alternative zum klassischen Erbe. Vererbende können ihrem behinderten Angehörigen Zuwendungen vermachen, die dessen besonderen Bedürfnissen dienen.

Hierfür müssen Erblasser in ihrem letzten Willen konkret festhalten, welche Gegenstände der behinderte Angehörige aus der Erbmasse erhalten soll. Das können z. B. sein:

  • Barrierefreie Wohnung als dauerhafter Wohnsitz
  • Rollstuhlgerechtes Auto
  • Pflegeausstattung, die sich im Besitz des Nachlassers befindet

Grundsätzlich darf der Sozialstaat nicht auf die vermachten Zuwendungen zugreifen. Eine Ausnahme stellen vermachte Geldmittel dar, die die Freibeträge pflegebedürftiger Personen überschreiten.

Unterschreiten des Schonvermögens

Der Staat greift erst auf das Erbe zu, wenn dieses den Schonbetrag des pflegebedürftigen Angehörigen überschreitet. Derzeit beträgt der Schonbetrag für Geldvermögen behinderter Menschen 10.000 € (Stand 2024).

Abhängig von der jeweiligen Lebenssituation erhöht sich der Schonbetrag – beispielsweise wenn ein Ehepartner oder unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind.

Für materielle Werte hingegen besteht grundsätzlich kein Schutz vor dem staatlichen Zugriff. Eine Ausnahme stellen folgende Vermögenswerte dar:

  • Selbstgenutzte Immobilie
  • Hausrat
  • Familien- und Erbstücke
  • Gegenstände zur Ausübung der Schulbildung oder beruflichen Tätigkeit
  • Bücher
  • Instrumente
  • Fotografien und Fotoapparate

Übersteigt das zu erwartende Erbe eines pflegebedürftigen Angehörigen dessen Schonvermögen nicht, kann der Staat nicht auf das erhaltene Erbe zugreifen.

Hierfür können Erblasser das Erbe des Behinderten auch einkürzen durch z. B. die Verteilung auf weitere Erben oder Vermächtnisse. Alternativ können sie den Erbteil des behinderten Angehörigen vor seinem Tod in zugriffsgeschützte Nachlassgegenstände investieren – z. B. in eine Immobilie.

5. Was kostet ein Behindertentestament 2024?

Je nachdem, ob Sie Ihr Behindertentestament selbst schreiben, von einem Notar beurkunden lassen oder Hilfe bei einem Anwalt suchen, können verschiedene Kosten auf Sie zukommen.

  • Eigenständige Erstellung: Erstellen Sie Ihr Behindertentestament eigenständig und nehmen keine professionelle Hilfe in Anspruch, fallen keine Kosten für Sie an.
  • Anwaltliche Beratung: Wenn Sie sich nach der kostenlosen Ersteinschätzung für die Beauftragung des advocado Partner-Anwalts entscheiden, erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot zur Erstellung ihres Testaments. Die Anwaltskosten variieren je nach zeitlichem Aufwand des Anwalts und Komplexität Ihres Erbfalls.
  • Notarkosten: Die Beurkundung von Behindertentestamenten kann insbesondere sinnvoll sein, wenn komplizierte Pflichtteilsansprüche bestehen oder eine Enterbung geplant ist. Die Höhe des Nachlasswertes bestimmt, wie hoch die Kosten für den Notar ausfallen.
  • Aufbewahrung: Grundsätzlich steht es Ihnen frei, wo Sie das Behindertentestament aufbewahren wollen. Falls Sie befürchten, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod nicht gefunden oder von einem Angehörigen vernichtet wird, können Sie es zur Aufbewahrung bei einem Nachlassgericht gegen eine Pauschale von 75 € hinterlegen.

6. So erstellen Sie ein rechtssicheres Behindertentestament

Erblasser können entscheiden, ob sie selbst das Testament schreiben, eine Mustervorlage verwenden oder es mithilfe eines Notars oder Anwalts erstellen möchten. Da ein Behindertentestament jedoch unterschiedlichste Regelungen des Sozial-, Betreuungs-, Familien- und Erbrechts vereint, kann es sinnvoll sein, juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wie sicher sind Behindertentestament-Muster?

Im Internet finden sich zahlreiche Mustervorlagen, die mittels einer Vorerbschaft-Regelung ein rechtssicheres Behindertentestament versprechen. Diese Mustervorlagen können jedoch nachteilig sein

  • Muster können veraltet sein und damit nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Die getroffenen Regelungen sind unter Umständen wirkungslos.
  • Ein mit dem Computer erstelltes Behindertentestament verstößt gegen die gesetzlichen Formvorschriften aus § 2247 BGB. Nicht handschriftlich verfasste Testamente sind grundsätzlich ungültig.
  • Die Lösung zur Umgehung staatlicher Forderungen muss stets individuell auf die Umstände zugeschnitten sein.
  • Für juristische Laien kann die Auslegung rechtlicher Formulierungen sehr schwierig sein – Erblasser verwenden im schlimmsten Fall Musterformulierungen, die unabsehbare Folgen auslösen können – z. B. die unbeabsichtigte Enterbung von Geschwisterkindern.
  • Verstoßen einzelne Klauseln gegen die gesetzlichen Vorgaben, riskiert der Vererbende die Unwirksamkeit des gesamten Behindertentestaments – und somit eine unsichere Zukunft seines behinderten Angehörigen.

Behindertentestament durch Anwalt erstellen lassen

Es gibt kein standardisiertes Behindertentestament. Jeder Erblasser muss individuelle Regelungen treffen, die seine familiären und finanziellen Verhältnisse berücksichtigen – und die Wünsche aller Beteiligten achten. So kann es sinnvoll sein, wenn Nachlasser bereits vor Erstellung auf die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Angehörigen und naher Angehörigen eingehen, um im Erbfall den Familienfrieden sicherzustellen.

Gleichzeitig muss das Behindertentestament formal richtig sein und darf keine rechtliche Angriffsfläche für den Sozialhilfeträger bieten. Daher kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein,

Der Anwalt kann Sie u. a. folgendermaßen unterstützem:

  • Beratung: Ein Behindertentestament soll Ihre finanzielle Situation, Lebensumstände und Vorstellungen zur Zukunft Ihres pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigen. Ein Anwalt kann Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten sowie damit verbundenen Risiken beraten.
  • Erstellung: Entscheiden Sie sich für eine Gestaltungslösung, kann der Anwalt ein Behindertentestament in Ihrem Sinne unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen verfassen. Gleichzeitig kann er bei der Erstellung sicherstellen, dass jeglicher Zugriff des Staates auf die Erbmasse vermieden wird.
  • Vollstreckung: Ein Anwalt kann Ansprechpartner in allen Belangen sein und auch die Testamentsvollstreckung übernehmen. Der Anwalt kennt dann Ihre Wünsche zur Nachlassverwaltung bereits durch die Testamentserstellung. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille richtig interpretiert wird.

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Auf Grundlage eines detaillierten Festpreisangebots können Sie anschließend entscheiden, ob Sie den Anwalt mit der Erstellung eines individuellen Behindertentestaments beauftragen möchten.

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7. FAQ zum Behindertentestament 2024

Was ist bei einem Behindertentestament zu beachten?

Wenn Sie ein Behindertentestament schreiben, ist Folgendes zu beachten:

  • Die behinderte Person sollte mehr als den Pflichtteil erben: Damit kann der Staat keinen Anspruch auf den Pflichtteil erheben
  • Die behinderte Person muss Vorerbe sein: Damit kann sie nicht vollkommen frei über das Erbe bestimmen. Sie kann Erträge aus dem Erbe nutzen (z. B. Zinsen), muss das Erbe aber für die Nacherben bewahren.
  • Testamentsvollstrecker benennen: Dieser verwaltet die Erträge aus dem Erbe für die behinderte Person.
  • Testament vom Notar beglaubigen lassen: Damit ist das Testament rechtlich gültig und abgesichert, sollte jemand versuchen, dagegen vorzugehen.
Wann ist ein Behindertentestament sinnvoll?

Das Behindertentestament ist sinnvoll, um zu verhindern, dass der Staat das vererbte Vermögen als Ausgleich für geleistete Pflege bzw. Sozialhilfe einfordert.

Wie viel Geld dürfen Behinderte auf dem Konto haben 2024?

Seit 01.01.2023 ist das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Es enthält auch Neuerungen für Menschen mit Behinderung. Sie dürfen nun 10.000 Euro Vermögen behalten (sogenannter Schonbetrag). Derselbe Schonbetrag gilt für Lebenspartner bzw. Ehepartner behinderter Personen.

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Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado findet Senta Banner verständliche Antworten auf komplexe Rechtsfragen aus den Gebieten Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht. So zeigt sie dem Leser auch bei schwierigen Sachverhalten die besten Lösungsansätze auf.

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