Testament nach Scheidung anpassen lassen
Testament nach Scheidung anpassen lassen
Kerstin Brouwer
Kerstin Brouwer
Aktualisiert am

... Testament Testament nach Scheidung anpassen lassen
Inhalt
  1. 1. Ist das Testament automatisch gänzlich ungültig?
  2. 2. Was sind die ersten Schritte?
  3. 3. Gilt automatisch wieder mein altes Testament?
  4. 4. Testament nach Scheidung anpassen lassen – warum ist ein neues Testament so wichtig?
  5. 5. Kostenlose Ersteinschätzung zur Testamentsanpassung
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Testament nach Scheidung anpassen lassen

Testament nach Scheidung anpassen lassen

In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, ob Ihr altes Ehegatten-Testament (Berliner Testament) nach der Scheidung automatisch ungültig wird, ob Ihr altes Testament automatisch wieder gültig wird und warum ein neues Testament wichtig für Sie ist. 

 Dazu haben Sie die Möglichkeit, die Testamentsanpassung kostenlos mit einem Anwalt für Erbrecht zu besprechen.

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1. Ist das Testament automatisch gänzlich ungültig?

In den meisten Fällen wird ein Ehegatten-Testament (sog. Berliner Testament) tatsächlich automatisch „seinem ganzen Inhalt nach“ ungültig, sobald die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 2268 Abs. 1 und § 2077 geregelt.

Aber Sie können es sich schon denken: Ausnahmen bestätigen die Regel. Absatz 2 des § 2268 BGB besagt, dass die Anordnungen im Testament selbst dann wirksam bleiben, wenn davon auszugehen ist, dass sie auch bei einer Scheidung gelten sollen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und diese im Erbfall berücksichtigt wurden. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.07.2004 (Az. VI ZR 187/03). Ob ein ebensolcher Wille zur Aufrechterhaltung in Ihrem Rechtsfall vorlag, klärt ein Nachlassgericht.

Meist ist natürlich nicht gewollt, dass das Testament auch nach Scheidung fortbesteht. Um ganz sicher zu sein und sich über kurz oder lang wieder ein eigenes Leben aufbauen zu können, können Sie die Rechtslage allerdings unmissverständlich von einem Anwalt prüfen lassen.

2. Was sind die ersten Schritte?

Bei einem einfachen Testament, das nur für Sie als Einzelperson gilt, genügt es, lediglich ein neues Schriftstück aufzusetzen. Das führt automatisch zur Unwirksamkeit der alten Verfügung.

Im Falle eines Berliner Testaments ist es etwas komplizierter. Am einfachsten ist es, wenn Sie das Testament gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner beim Notar aufheben lassen. Problematisch wird es allerdings, wenn einer der geschiedenen Ehepartner hierfür nicht sein Einverständnis geben möchte. Dann muss ein einseitiger Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments stattfinden und dem Ehegatten in einer notariell beurkundeten Erklärung zugestellt werden. Es genügt nicht – wie beim Einzeltestament – lediglich ein neues Testament zu eröffnen!

3. Gilt automatisch wieder mein altes Testament?

Grundsätzlich gilt stets das zeitlich aktuellste Testament, das von Ihnen vorliegt. Im Fall einer Scheidung und falls nicht durch § 2268 Absatz 2 BGB anders geregelt, wird das gemeinsame Testament mit Ihrem Ex-Ehepartner unwirksam. Gilt nun automatisch das vor der Ehe erstellte Einzeltestament wieder?

Durch das Ausstellen und Wirksamwerden des gemeinschaftlichen Testaments wurde das vorherige Einzeltestament ungültig und durfte vernichtet werden. Daher gilt es nicht automatisch erneut, sobald das Ehegatten-Testament als unwirksam eingestuft wird. Hier ist eine Neuauflage des letzten Willens notwendig. 

Ähnliches gilt im Übrigen auch im umgekehrten Fall, wenn sich die geschiedenen Partner doch wieder zusammenfinden und erneut heiraten. Hier muss ebenfalls ein neues Testament aufgesetzt werden. Die alte Verfügung tritt nicht wieder in Kraft (OLG Hamm, I-15 Wx 317/09, Urteil vom 26.08.2010). Auch hier gibt es Ausnahmen, in denen das alte Testament seine Wirksamkeit zurückerlangt.

4. Testament nach Scheidung anpassen lassen – warum ist ein neues Testament so wichtig?

Hat man die Scheidung geistig überwunden, möchte man ohne Altlasten in ein neues Leben starten. Daher sollte man sein Testament nach Scheidung anpassen lassen. Kommt es beispielsweise zur Heirat mit einem neuen Partner und möchte man im Zuge dessen einen gemeinschaftlichen letzten Willen festhalten, darf kein anderes Ehegatten-Testament existieren. Andernfalls ist im Erbfall das alte wirksam und das neue ungültig.

 Noch dramatischer stellt sich die Situation dar, wenn der ehemalige Partner verstirbt und das gemeinsame Testament bis zu diesem Zeitpunkt nicht widerrufen wurde. Dann setzt nämlich die sogenannte Bindungswirkung ein und der
lebende geschiedene Ehegatte kann niemals mit seinem neuen Ehepartner ein wirksames Testament verfassen, da er immer an das alte gebunden bleibt. In diesem speziellen Fall gilt, dies immer von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Tritt der Tod eines Ehegatten ein, bevor die Scheidung überhaupt vollzogen werden konnte, verliert der lebende Ehegatte trotzdem sein Erbrecht. Laut § 1933 BGB nämlich dann, wenn der Verstorbene selbst die Scheidung eingereicht hat oder ihr zumindest zugestimmt hat und die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren. Es reicht dieser Vorschrift nach nicht aus, wenn der überlebende Ehegatte den Scheidungsantrag gestellt hat und die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen, ohne dass der Verstorbene der Scheidung zugestimmt hat.

 Für die Zukunft merken: Scheidungsfall im Testament mit einbeziehen

Ein kurzer Satz: „Das Testament soll im Falle einer Scheidung nicht aufrechterhalten werden.“ o. ä. genügt, um Rechtsklarheit zu schaffen. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, festzulegen, dass nur ein Teil des Testaments bei Scheidung unwirksam werden soll und Bestimmungen, die die Kinder betreffen, aufrechterhalten werden. Dadurch ist es Ihnen allerdings nicht mehr möglich, nach der Scheidung durch ein Einzeltestament neue Regelungen diesbezüglich zu treffen, da die Anordnungen des Ehegatten-Testaments gültig sind. Das Testament nach Scheidung anpassen lassen, kann folglich sehr wichtig sein.

5. Kostenlose Ersteinschätzung zur Testamentsanpassung

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Kerstin Brouwer
Über die Autorin
Kerstin Brouwer
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Kerstin Brouwer stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.