1. Was macht ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker kümmert sich um die Verwaltung des Nachlasses eines Erblassers im Erbfall. Gemäß § 2203 BGB ist er dafür zuständig, dass das Testament des Verstorbenen nach dessen Willen umgesetzt wird.
Für sein Amt erhält er bestimmte Befugnisse und Zugeständnisse, die maximal 30 Jahre lang gültig sind. Während dieser Zeit kümmert er sich um die Durchsetzung des letzten Willens des Erblassers – z. B. um die finanzielle Absicherung des hinterbliebenen Ehepartners. Außerdem ist er für die gerechte Verteilung des Erbes zuständig. So können Konflikte unter den Erben vermieden werden.
Was ist die Aufgabe des Testamentsvollstreckers?
Um die Interessen und Wünsche des Erblassers gegenüber den Erben durchzusetzen, übernimmt der Testamentsvollstrecker verschiedene Aufgaben.
Checkliste für die Testamentsvollstreckung:
- Nachlassverzeichnis erstellen
- Nachlassverwaltung und Nachlasssicherung
- Pflichtteile im Testament auszahlen
- Mediation bei Erbauseinandersetzungen
- Wohnungsauflösungen und Unterbringung von Haustieren
- Alle Unterlagen, Verträge und Verbindlichkeiten sichten
- Offene Forderungen eintreiben und Rechnungen bezahlen
- Konten und Grundstücke umschreiben
- Erbschaftssteuererklärung abgeben
Testamentsvollstrecker einsetzen: Muster und Vorlage
Im Gegensatz zum Nachlassverwalter wird der Testamentsvollstrecker vom Erblasser in seinem Testament benannt.
Wenn Sie Ihr Testament schreiben, können Sie frei wählen, wen Sie für dieses Amt einsetzen möchten. Infrage kommt jede Person, der Sie vertrauen und der Sie diese Aufgabe zutrauen.
Sie können das Testament wie in diesem Muster aufsetzen:
- Ich (Vorname, Name), geboren am (Geburtsdatum), setze folgende Angehörige als Erben mit folgenden Erbteilen ein ... Ich ordne zudem eine Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass bis zum (Datum) zu verwalten. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich Herrn/Frau (Name des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin). Der ernannte Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die Abwicklung meines Nachlasses durchzusetzen. Sollte der ernannte Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker vor oder nach Annahme des Amtes wegfallen, soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen.
Wer kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?
Folgende Personen können die Verwaltung des Nachlasses und damit die Testamentsvollstreckung übernehmen:
- Frei wählbare Person mit entsprechenden Kenntnissen im Finanz- und Rechtsbereich
- Zertifizierte Testamentsvollstrecker
- Anwälte für Erbrecht
Grundsätzlich kann also auch einer der Erben das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen. Der Beauftragte ist aber nicht dazu verpflichtet.
Wann setzt man einen Testamentsvollstrecker ein?
Ob Sie einen Testamentsvollstrecker bestimmen möchten, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. In bestimmten Situationen kann er aber hilfreich sein, um Ihre Wünsche als Erblasser ganz genau so umzusetzen.
Gründe für einen Testamentsvollstrecker:
- Gerechte Aufteilung des Nachlasses
- Gerechte Verteilung von großem Vermögen wie Immobilien unter den Erben
- Unterstützung bei der Geldanlage für unerfahrene Erben
- Sichere Verwahrung des Erbanteils minderjähriger Erben
- Anlage und Verwaltung des Erbanteils bei nicht rechts- oder geschäftsfähigen Erben
- Auszahlung des Erbteils an begünstigte Dritte
- Vererbung eines Unternehmens im Familienbesitz oder wertvoller Gegenstände
2. Wie funktioniert die Testamentsvollstreckung?
Mit einer Testamentsvollstreckung wird ein Nachlass verwaltet und unter den Erben aufgeteilt. Der Erblasser kann nicht nur wählen, wen er für dieses Amt einsetzt, sondern auch wie das Testament vollstreckt werden soll.
Es gibt 7 Arten der Testamentsvollstreckung, die sich je nach zeitlichem Umfang und Ausmaß der Befugnisse des eingesetzten Testamentsvollstreckers unterscheiden:
- Die Abwicklungsvollstreckung stellt den Regelfall der Nachlassverteilung dar. Hierbei wird das Erbe durch den Vollstrecker verwaltet und entsprechend der Verfügung des Erblassers unter den Erben aufgeteilt.
- Im Falle einer Verwaltungsvollstreckung kümmert sich der Testamentsvollstrecker um die zeitweise Verwaltung des Erbes. Die Verwaltungsdauer kann unterschiedlich ausfallen, beträgt aber maximal 30 Jahre. Diese Variante kommt vor allem bei minderjährigen Erben zum Einsatz.
- Eine Dauertestamentsvollstreckung regelt, dass Erben nicht auf den Nachlass zugreifen können. Dadurch kann der Erblasser sicherstellen, dass das Erbe nicht verschwendet oder falsch investiert wird. Sie kommt daher vor allem bei unerfahrenen oder verschuldeten Erben zum Einsatz.
- Bei einer Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis beschränkt sich das Amt lediglich auf bestimmte Nachlassgegenstände. So können beispielsweise Häuser oder Firmen durch den Testamentsvollstrecker verwaltet werden, ohne dass die Erben diese veräußern können.
- Die Erbteilvollstreckung regelt die Vollstreckung eines bestimmten Erben. Dies ist vor allem der Fall, wenn es mehrere Erben gibt und einzelne davon stärker kontrolliert werden sollen. Der Vollstrecker nimmt dann Rechte und Pflichten des Miterben wahr und verwaltet seinen Anteil, um sicherzustellen, dass der Erbteil nicht verschwendet oder fehlinvestiert wird.
- Eine Nacherbenvollstreckung verteilt den Nachlass über mehrere Generationen. Der Vorerbe erhält das Vermächtnis zuerst, er darf es selbst aber nur verwalten, nicht verwenden. Erst die Nacherben dürfen den Nachlass verwenden. Diese Methode wird vor allem angewandt, um Steuern zu sparen, da eine Generation übersprungen werden kann.
- Bei der Vermächtnisvollstreckung kann der Erblasser jemandem Geld, Gegenstände oder Immobilien zukommen lassen, ohne ihn als Erben einzusetzen.
Wie läuft eine Testamentsvollstreckung ab?
Eine Testamentsvollstreckung läuft immer in der gleichen Reihenfolge ab:
- Erblasser bestimmt Testamentsvollstrecker
- Erblasser verstirbt
- Testamentsvollstreckung
Ist der Erblasser verstorben, übernimmt der Testamentsvollstrecker sein Amt mit den in § 2203 BGB geregelten Aufgaben und erfüllt den Willen des Verstorbenen.
Wie lange dauert eine Testamentsvollstreckung?
Im Regelfall endet eine sogenannte Abwicklungsvollstreckung, wenn die letzten Anordnungen des Erblassers ausgeführt sind und der Nachlass auseinandergesetzt ist. Es hängt natürlich immer vom Testament selbst ab, wie lange die Abwicklung dauert. Sollte es sich um eine Verwaltung des Nachlasses ohne zeitliche Beschränkung handeln, endet die Testamentsvollstreckung nach spätestens 30 Jahren ab dem Todeszeitpunkt des Erblassers.
Eine Testamentsvollstreckung kann aber dennoch länger andauern, beispielsweise bis zum Tod des Erben. Hierfür muss der Erblasser jedoch testamentarisch anordnen, dass die Verwaltung länger andauern soll.
3. Welche Rechte & Pflichten hat der Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und ist berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Die Erben dürfen ihm keine Weisungen erteilen. Welche genauen Befugnisse und Aufgaben mit seinem Amt verbunden sind, ergibt sich aus der Art der Testamentsvollstreckung.
Damit der Vollstrecker sich gegenüber Dritten wie etwa Banken oder den gesetzlichen Erben ausweisen kann, erhält er vom Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis.
Nimmt er das Amt vor dem Nachlassgericht an, übernimmt er die Verwaltung des Nachlasses. Damit sind folgende Pflichten verbunden:
- Sicherung, Erhalt, Mehrung & Nutzung des verwalteten Erbes
- Regelmäßige Auskunft über die Abwicklung des Erbes
- Schriftliche Dokumentation der Vermögensverwaltung und -auszahlung
Verletzt der Testamentsvollstrecker seine Pflichten schuldhaft, ist er laut § 2219 BGB verpflichtet, Schadensersatz an die Erben zu zahlen.
Darf der Testamentsvollstrecker das Haus verkaufen?
Ja, der Testamentsvollstrecker kann ein im Nachlass befindliches Haus verkaufen, wenn dies der Wille des Erblassers ist. Solange das Testament vollstreckt wird, dürfen die Erben nicht eingreifen. Sie müssen auch nicht zur Beurkundung des Kaufvertrags für den Hausverkauf erscheinen – das macht der Testamentsvollstrecker.
Wer kontrolliert den Testamentsvollstrecker?
Für die Kontrolle des Testamentsvollstreckers sind die Erben des Erblassers zuständig. Die Kontrolle kann vor allem sinnvoll sein, damit er seine weitreichenden Befugnisse zur Verteilung des Erbes nicht ausnutzt.
Um den Testamentsvollstrecker zu kontrollieren, können die Erben ihren Auskunftsanspruch nutzen.
Können die Erben den Testamentsvollstrecker ablehnen oder verhindern?
Ja – Erben können den Testamentsvollstrecker ablehnen bzw. die Testamentsvollstreckung verhindern, wenn sie triftige Gründe dafür haben.
Wichtige Gründe für eine Ablehnung sind:
- Der Testamentsvollstrecker verzögert die Verteilung des Nachlasses
- Die Maßnahmen des Testamentsvollstreckers gefährden den Nachlass erheblich
- Der Testamentsvollstrecker verletzt seine Pflichten in erheblichem Maße
In diesen Fällen können die Erben sich an das Nachlassgericht wenden und die Entlassung des Vollstreckers beantragen. Zudem haben Sie dann einen Schadensersatzanspruch.
4. Was kostet eine Testamentsvollstreckung?
Die Kosten für die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers können stark variieren, da sie keiner gesetzlichen Regelung unterliegen. Wie viel der Testamentsvollstrecker erhält, kann der Erblasser im Testament selbst bestimmen.
Sollte sich kein entsprechender Absatz im Testament finden lassen, kann der Testamentsvollstrecker laut § 2221 BGB auf eine angemessene Entlohnung bestehen. Die Neue Rheinische Tabelle vom Deutschen Notarverein kann als Orientierung herangezogen werden.
Diese beinhaltet folgende Regelungen:
Geldwert des Nachlasses in Euro
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Prozentuale Vergütung des Testamentsvollstreckers
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> 250.000
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4 %
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> 500.000
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3 %
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> 2.500.000
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2,5 %
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> 5.000.000
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2 %
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< 5.000.000
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1,5 %
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Wer zahlt den Testamentsvollstrecker?
In § 2221 BGB ist nicht geregelt, wer den Testamentsvollstrecker zu bezahlen hat. Dies kann der Erblasser in seinem Testament festlegen. Fehlt die Anordnung im Testament, müssen die Erben als Gesamtschuldner für die Vergütung der Testamentsvollstreckung aufkommen. Sie können dafür die Mittel aus dem Nachlass nutzen.
5. Wann braucht man eine Testamentsvollstreckung?
Ob ein Testamentsvollstrecker nötig ist, um Ihr Vermächtnis zu verwalten, können nur Sie entscheiden.
In folgenden Fällen kann es sinnvoll sein, einen Vollstrecker einzusetzen:
- Die Erben sind jung und unerfahren
- Ein Erbe hat eine Behinderung
- Das Vermächtnis ist umfangreich und muss unter mehreren Erben einer Erbengemeinschaft aufgeteilt werden
In diesen Fällen kann ein Testamentsvollstrecker nicht nur sicherstellen, dass Ihre Interessen als Erblasser durchgesetzt werden, sondern auch dass Ihre Erben geschützt und Erbstreitigkeiten vermieden werden.
Ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall sinnvoll ist, weiß ein Anwalt für Erbrecht. Er kann Ihren Nachlass sichten und Ihre persönliche Situation einschätzen. Er kann mit Ihnen die passende Art der Vollstreckung wählen und Sie über Gebühren und Fristen der Testamentsvollstreckung informieren.
Daneben kann es sinnvoll sein, sich gemeinsam mit Ihrem gewählten Testamentsvollstrecker juristisch beraten zu lassen, um dessen Pflichten und die Haftung bei Pflichtverletzungen zu klären. Sind Sie sich unsicher, welche Person Sie einsetzen sollen, kann der Anwalt dieses Amt übernehmen.
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