advocado logo Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Jetzt Anwalt finden
Ihr Rechtsgebiet ist nicht dabei?
Jetzt nach passenden Anwälten suchen
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Beliebte Rechtsgebiete & Themen
Schufa-Recht Betrug Erbrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Strafrecht Migrationsrecht Familienrecht Patentrecht Markenrecht Baurecht
Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login / Registrieren
Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Schufa-Recht Erbrecht Strafrecht Familienrecht Betrug Bankrecht & Kapitalmarktrecht Migrationsrecht
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Ratgeber Familienrecht Scheidung Ehe annullieren
Stand 01.08.2019
Lesezeit 11 min

Ehe annullieren: Fristen & Voraussetzungen der Eheaufhebung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Ehe annullieren lassen – etwa bei einer Heirat unter Drohung, Drogen- und Alkoholeinfluss oder wenn Ihr Ehepartner Ihnen falsche Tatsachen vorgetäuscht hat. Die Kosten und Rechtsfolgen sind mit denen einer Scheidung vergleichbar. Ein Trennungsjahr ist nicht erforderlich. Die Annullierung der Ehe können Sie beim Familiengericht beantragen – dort besteht Anwaltszwang.

Fiona Schmidt
Beitrag von Fiona Schmidt
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 01.08.2019

Sie möchten Ihre Ehe annullieren lassen?

Focus Money

Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:

  1. Partner-Anwälte für Familienrecht
  2. Kostenlose Ersteinschätzung
  3. Schnelle Hilfe ohne Kanzleitermin
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten
Ehe annullieren: Fristen & Voraussetzungen der Eheaufhebung
6.064 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Ehe lässt sich nur in Ausnahmefällen annullieren.
  • Die Annullierung ist z. B. möglich bei Verletzungen des freien Willens oder wenn einer der Ehepartner bei der Eheschließung nicht anwesend war.
  • Auch Täuschungen durch den Ehepartner (z. B. über eine ansteckende Erkrankung) machen eine Eheannullierung möglich.
  • Ehegatten können die Annullierung beim Familiengericht beantragen – dort besteht Anwaltszwang.
  • Je nach Einzelfall können sich wie bei einer Scheidung nacheheliche Ansprüche ergeben, z. B. auf Unterhalt.
  • Ein Trennungsjahr ist nicht notwendig.
Inhaltsverzeichnis
  1. Scheidung umgehen & Ehe annullieren lassen – geht das?
  2. Antragstellung & Fristen
  3. Wie funktioniert die Eheaufhebung?
  4. Rechtliche Folgen & Verpflichtungen für Ehegatten
  5. Kosten der Eheauflösung
  6. Benötige ich einen Anwalt?

1. Scheidung umgehen & Ehe annullieren lassen – geht das?

Möchten verheiratete Paare eine Ehe beenden, ist dies durch Scheidung oder Aufhebung möglich. Für eine Scheidung muss die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert sein – Gründe können unterschiedliche Vorstellungen über die Lebensplanung, aber auch Treulosigkeit oder Gewalt sein. Eine Eheannullierung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Für eine Aufhebung – eher unter Annullierung bekannt – müssen wichtige Bedingungen für die Eheschließung von vornherein nicht erfüllt gewesen sein, etwa weil ein Eheverbot (z. B. zwischen Geschwistern) bestand. Auch Täuschungen durch den Ehepartner ermöglichen die Eheaufhebung.

Der Begriff der Ehenichtigkeit bezieht sich nur auf die Aufhebung nach kirchlichem Recht und hat nichts mit der Aufhebung einer Zivilehe zu tun, um die es in diesem Beitrag geht.

 

Gründe und Voraussetzungen für die Aufhebung

Laut BGB § 1314 lässt sich eine Ehe aus folgenden Gründen und Voraussetzungen annullieren bzw. aufheben:

  • Minderjährigkeit: Mindestens ein Ehepartner war bei der Trauung noch nicht 18 Jahre alt. Die frühere Ausnahmegenehmigung für Ehen ab 16 Jahren gibt es seit 2017 nicht mehr.
  • Blutsverwandtschaft: Die Heirat fand entgegen des Eheverbots zwischen Verwandten in gerader Linie statt (d. h. zwischen Eltern und Kind oder Großeltern und Enkelkind) oder zwischen Voll- und Halbgeschwistern.
  • Verwandtschaft durch Adoption: Durch Adoption verwandte Personen sind die Ehe eingegangen.
  • Doppelehe (Bigamie): Ein Ehepartner ist bereits verheiratet oder Teil einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Geschäftsunfähigkeit: Ein Ehepartner war zum Zeitpunkt der Eheschließung geschäftsunfähig (z. B. durch eine dauerhafte Behinderung oder durch eine psychische Störung) und hat ohne Erlaubnis seines gesetzlichen Vertreters geheiratet.
  • Eheschließung ohne persönliche Anwesenheit: Ein Ehepartner war bei der Eheschließung vor dem Standesamt nicht persönlich anwesend, sondern wurde von einer anderen Person vertreten.
  • Vorübergehende Geistesstörung: Der freie Wille war während der Heirat durch z. B. Bewusstlosigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum eingeschränkt.
  • Unwissenheit über Eheschließung: Ein Ehepartner wusste z. B. durch fehlende Sprachkenntnisse nicht, dass er eine Ehe eingeht.
  • Drohung: Die Eheschließung fand durch Gewaltandrohungen oder Drohung mit Suizid – z. B. durch den Ehepartner oder die Eltern – statt.
  • Scheinehe: Keiner der Ehepartner wollte eine Lebensgemeinschaft mit ehelichen Verpflichtungen eingehen. Die Ehe diente nur einem bestimmten Zweck (z. B. einer Aufenthaltserlaubnis im Tausch gegen Geld oder Steuervorteile). Haben die Ehegatten – sei es auch nur für kurze Zeit – zusammengelebt, ist die Annullierung der Ehe nicht ohne Weiteres möglich.
  • Arglistige Täuschung: Ein Ehepartner hat bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Dinge verschwiegen (z. B. leibliche Kinder, Impotenz, Sterilisation, ansteckende Krankheiten), bei deren Kenntnis der andere Partner womöglich von einer Heirat abgesehen hätte. Auch das Vorspielen von ernsthaften Ehe-Absichten zur Erschleichung einer Aufenthaltsgenehmigung fällt darunter.
Anwältin für Familienrecht finden lassen
Sie möchten Ihre Ehe annullieren lassen?
Sie möchten Ihre Ehe annullieren lassen?

Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Optionen prüfen lassen

Laut BGB § 1314 Absatz 2 gilt die Täuschung über Vermögensverhältnisse nicht als arglistig. Hat Ihr Ehepartner Ihnen immense Schulden verschwiegen oder ein großes Vermögen vorgetäuscht, können Sie Ihre Ehe nicht annullieren lassen. Liegt kein Aufhebungsgrund vor, ist die Annullierung der Ehe nicht möglich. Möchten Partner ihre Ehe aus anderen Gründen beenden, bleibt ihnen der Scheidungsweg. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Scheidung einreichen.

2. Antragstellung & Fristen

Sind die Gründe für eine Eheannullierung gegeben, sind beide Ehegatten zur Antragstellung beim zuständigen Familiengericht berechtigt.

Bei einer Heirat durch arglistige Täuschung, Drohung oder Unwissenheit über die Eheschließung darf nur der geschädigte Ehepartner die Eheaufhebung beantragen.

Ebenso antragsberechtigt sind:

  • Partner aus erster Ehe: Dieser kann im Falle der Doppelheirat die Aufhebung der zweiten Ehe fordern.
  • Gesetzlicher Vertreter: Dieser kann für den geschäftsunfähigen Ehepartner die Annullierung der Ehe beantragen.
  • Verwaltungsbehörde: Diese kann die Eheannullierung bei Verdacht auf eine Scheinehe fordern.
  • Ausländerbehörde: Diese kann bei einem Verdacht auf eine Scheinehe zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis den Antrag stellen.

Fristen

Eine Ehe zu annullieren, ist innerhalb eines Jahres möglich, nachdem Sie von der Täuschung oder dem Irrtum der Eheschließung erfahren haben.

Für den gesetzlichen Vertreter einer geschäftsunfähigen Person gilt dieselbe Frist.

Erlangt die geschäftsunfähige Person ihre Geschäftsfähigkeit zurück, ist sie noch innerhalb eines halben Jahres zur Annullierung der Ehe berechtigt.

Bei einer Eheschließung unter Drohung kann die Ehe innerhalb von 3 Jahren annulliert werden. Die 3-jährige Frist beginnt, sobald ein Ehepartner entweder keine negativen Folgen mehr zu befürchten hat oder der Bedrohende seine Drohung wahr macht oder einstellt.

Für die Annullierung einer Verwandten- oder Scheinehe gibt es keine besonderen Fristen – sie ist jederzeit möglich.

Hinweis
Gesetzliche Widerrufsfrist gilt nicht

Sie können Ihre Ehe nicht innerhalb von 14 Tagen annullieren lassen. Anders als beim Verbraucherrecht gibt es bei Eheschließungen kein 14-tägiges Widerrufsrecht, bei dem Sie ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag zurücktreten können.

Je eher Sie den Antrag zur Eheaufhebung einreichen, desto eher könnte es möglich sein, die Ehe aufzulösen. Verstreicht zu viel Zeit, lassen sich mögliche Auflösungsgründe wie eine Bedrohung schwieriger nachweisen.

Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Eheaufhebung beinhaltet Folgendes:

  • Heiratsurkunde
  • Anschrift(en) der Ehegatten
  • Ggf. Protokolle mit persönlicher Stellungnahme der Eheleute
  • Beweise für den Aufhebungsgrund (z. B. fachärztliches Gutachten bei vorübergehender Geschäftsunfähigkeit, Heiratsurkunde des Bigamisten aus erster Ehe usw.)

Der Antragsteller steht in der Pflicht, dem Gericht zu beweisen, dass ein Annullierungsgrund vorliegt.

Praxisbeispiel:

Erfährt z. B. eine Ehefrau, dass ihr Ehemann bereits verheiratet ist und möchte daraufhin die Ehe annullieren lassen, benötigt sie entsprechende Nachweise für die Doppelehe – z. B. in Form von Urkunden oder Zeugenaussagen.

Die Beweisführung kann kompliziert sein, wenn die erste Ehe z. B. im Ausland geschlossen wurde.

Rechtsberatung
Anwaltszwang beachten:

Die Annullierung einer Ehe gehört zu den sogenannten „Ehesachen“. Für solche Angelegenheiten ist nach § 114 BGB anwaltliche Vertretung verpflichtend.

Anwältin für Familienrecht finden lassen
Sie möchten Ihre Ehe annullieren lassen?
Sie möchten Ihre Ehe annullieren lassen?

Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Optionen prüfen lassen

3. Wie funktioniert die Eheaufhebung?

Sind die Voraussetzungen zur Annullierung der Ehe gegeben, können Sie den Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen.

Im Antrag müssen Sie den Auflösungsgrund darlegen und schlüssig begründen, inwiefern Ihre Ehe unrechtmäßig ist oder Ihr Ehepartner Sie z. B. getäuscht oder bedroht hat.

In strittigen Fällen – wenn z. B. ein Ehepartner abstreitet, er wäre die Ehe nur für die Papiere eingegangen – führt das Gericht eine Beweisaufnahme durch und befragt gegebenenfalls Zeugen oder schaltet Gutachter ein.

Bei mangelnden Sprachkenntnissen zieht das Gericht einen Dolmetscher hinzu, um beiden Seiten in der Verhandlung Gehör zu schenken.

Nach eingehender Verhandlung und Prüfung entscheidet der Richter, ob der Antrag berechtigt ist und die Ehe annulliert wird.

Infografik: So können Sie Ihre Ehe annullieren.

4. Rechtliche Folgen & Verpflichtungen für Ehegatten

Die Ehe ist durch die Annullierung mit sofortiger Wirkung aufgelöst – ein Trennungsjahr ist nicht erforderlich. Wie bei einer Scheidung können sich nacheheliche Verpflichtungen ergeben, die im BGB § 1318 geregelt sind:

  • Nachehelicher Unterhalt: Für den getäuschten Ehepartner kann sich ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ergeben. Bei Scheinehen ist ein Anspruch nur in besonderen Härtefällen gegeben und bedarf einer besonderen Begründung. Dauerte die Ehe weniger als 2 Jahre, besteht ein Unterhaltsanspruch in der Regel nur, wenn ein Ehepartner Kinder betreut.
  • Zugewinnausgleich & Versorgungsausgleich: In der Regel müssen Ehegatten trotz Annullierung Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich leisten. Nur wenn ein Gericht entscheidet, dass die Zahlung mit Hinblick auf die Umstände der Eheschließung nicht gerechtfertigt ist, ist kein Ausgleich notwendig.
  • Gemeinsame Kinder: Beide Elternteile erhalten für minderjährige Kinder das geteilte Sorgerecht. Ehepartner können jedoch auch das alleinige Sorgerecht beantragen.
  • Hausrat: Haben die Ehegatten zusammen gewohnt, ist der Hausrat untereinander aufzuteilen.
  • Ehewohnung: Die Ehegatten verhandeln über den Verbleib in der Ehewohnung. Hat bei einer Doppelehe der erste Ehepartner auch Rechte an der Wohnung, sind seine Interessen ebenfalls zu berücksichtigen.
  • Erbrecht: Wusste ein Ehepartner vor der Trauung, dass ein Annullierungsgrund besteht – z. B. dass er bereits verheiratet ist –, erhält er im Todesfall nichts vom Erbe des durch ihn getäuschten Ehepartners.
Hinweis
Nachehelichen Unterhalt regeln:

Verhandlungen über nacheheliche Verpflichtungen sind – anders als bei einer Scheidung – nicht Teil des Aufhebungsverfahrens. Die Annullierung einer Ehe lässt sich dadurch schneller durchführen. Falls Sie z. B. einen Anspruch auf Unterhalt haben, müssen Sie beim Familiengericht einen Unterhaltstitel beantragen.

Eine durch Heirat erschlichene Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft wird zudem in der Regel vom Staat zurückgenommen bzw. aberkannt.

5. Kosten der Eheauflösung

Eine Ehe zu annullieren, ist mit Kosten verbunden, die den Gerichtskosten und den Anwaltskosten einer Scheidung entsprechen. Die Gerichtskosten sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamG) geregelt; das Anwaltshonorar über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die konkreten Kosten sind aber immer vom Einzelfall abhängig und lassen sich nicht pauschal bestimmen. Sie errechnen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, den das Familiengericht ermittelt.

Der Verfahrenswert berücksichtigt:

  • Das Quartalseinkommen der Eheleute
  • Die Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
  • Das Vermögen der Ehegatten
  • Den Versorgungsausgleich

Der Verfahrenswert beträgt mindestens 3.000 €, wodurch für die Annullierung Kosten von ca. 840 € entstehen. Je höher der Verfahrenswert ist, desto höhere Kosten fallen an.

Grundsätzlich teilen sich beide Ehegatten die Gerichtskosten zur Hälfte. Kannte ein Ehepartner den Annullierungsgrund nicht, wurde bedroht oder arglistig getäuscht, kann ein Gericht dem täuschenden Ehepartner je nach Schwere seiner Tat höhere oder die gesamten Kosten auferlegen.

6. Benötige ich einen Anwalt?

Ja. Für die Annullierung einer Ehe benötigen Sie einen Anwalt für Eherecht, denn es herrscht Anwaltszwang. Unabhängig davon können weitere Gründe für einen Anwalt sprechen.

Um Ihre Ehe zu annullieren, müssen Sie dem Gericht triftige Gründe für die Aufhebung aufzeigen. Bedrohung, arglistige Täuschung oder eine eingeschränkte Sinneswahrnehmung bei der Heirat können schwer nachweisbar sein.

Ein Anwalt kann für Sie in den Verhandlungen die Beweisführung übernehmen und mit überzeugenden Argumenten die Eheschließung entkräften.

Ein Anwalt kann außerdem prüfen, ob Ihnen gegebenenfalls Unterhalt zusteht und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Sind Kinder im Spiel, kann ein Anwalt helfen, das Sorge- und Umgangsrecht zu Ihren Gunsten zu regeln.

Anwältin für Familienrecht finden lassen
Sie möchten Ihre Ehe annullieren lassen?
Sie möchten Ihre Ehe annullieren lassen?

Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.

Jetzt Optionen prüfen lassen
Jetzt Annullierung prüfen lassen
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
4.290 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Fiona Schmidt
Fiona Schmidt
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 01.08.2019

Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.

Das könnte Sie auch interessieren
Ehevertrag anfechten: Wann & wie Sie den Ehevertrag anfechten können
Ehevertrag anfechten: Wann & wie Sie den Ehevertrag anfechten können
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wann und wie Sie einen Ehevertrag anfechten können und wie Sie Schadensersatz und Unterhalt bei einem ungültigen Ehevertrag geltend machen können.
Weiterlesen
Vaterschaftsanfechtung: Wie Sie Ihre Unterhalts- & Fürsorgepflicht klären
Vaterschaftsanfechtung: Wie Sie Ihre Unterhalts- & Fürsorgepflicht klären
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., wann Sie eine Vaterschaftsanfechtung in Betracht ziehen können, welche Voraussetzungen zu beachten sind und ob Sie Schadensersatz verlangen können, wenn Sie über die Vaterschaft getäuscht wurden.
Weiterlesen

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Hilfe erhalten
Banner
Mehr zu Advocado
  • Über uns
  • FAQ
  • Presse
  • Partnerprogramm
  • Login Kundenbereich
  • Vergütung
  • Sie sind Anwalt?
Rechtsanwalt für
  • Rechtsberatung
  • Anwalt für Erbrecht
  • Anwalt für Baurecht
  • Anwalt für Patentrecht
  • Anwalt für Markenrecht
  • Anwalt für Vertragsrecht
  • Anwalt für Immobilienrecht
advocado Ersteinschätzung

Wichtig: Für eine kostenlose Ersteinschätzung* durch eine:n advocado Partner-Anwält:in nutzen Sie bitte unseren einfachen & schnellen Online-Prozess.

*Die Ersteinschätzung erfolgt nach erfolgreicher Weiterleitung an einen Partner-Anwalt werktags (außer samstags) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

advocado Service

Unser Serviceteam ist von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Telefon: 0800 400 18 80

E-Mail: service@advocado.com

  • Facebook
  • Linkedin
  • Xing
  • Twitter

© 2025 advocado - einfach online den passenden Rechtsanwalt finden


Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB