Eine durch Heirat erschlichene Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft wird zudem in der Regel vom Staat zurückgenommen bzw. aberkannt.
5. Kosten der Eheauflösung
Eine Ehe zu annullieren, ist mit Kosten verbunden, die den Gerichtskosten und den Anwaltskosten einer Scheidung entsprechen. Die Gerichtskosten sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamG) geregelt; das Anwaltshonorar über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die konkreten Kosten sind aber immer vom Einzelfall abhängig und lassen sich nicht pauschal bestimmen. Sie errechnen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, den das Familiengericht ermittelt.
Der Verfahrenswert berücksichtigt:
- Das Quartalseinkommen der Eheleute
- Die Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
- Das Vermögen der Ehegatten
- Den Versorgungsausgleich
Der Verfahrenswert beträgt mindestens 3.000 €, wodurch für die Annullierung Kosten von ca. 840 € entstehen. Je höher der Verfahrenswert ist, desto höhere Kosten fallen an.
Grundsätzlich teilen sich beide Ehegatten die Gerichtskosten zur Hälfte. Kannte ein Ehepartner den Annullierungsgrund nicht, wurde bedroht oder arglistig getäuscht, kann ein Gericht dem täuschenden Ehepartner je nach Schwere seiner Tat höhere oder die gesamten Kosten auferlegen.
6. Benötige ich einen Anwalt?
Ja. Für die Annullierung einer Ehe benötigen Sie einen Anwalt für Eherecht, denn es herrscht Anwaltszwang. Unabhängig davon können weitere Gründe für einen Anwalt sprechen.
Um Ihre Ehe zu annullieren, müssen Sie dem Gericht triftige Gründe für die Aufhebung aufzeigen. Bedrohung, arglistige Täuschung oder eine eingeschränkte Sinneswahrnehmung bei der Heirat können schwer nachweisbar sein.
Ein Anwalt kann für Sie in den Verhandlungen die Beweisführung übernehmen und mit überzeugenden Argumenten die Eheschließung entkräften.
Ein Anwalt kann außerdem prüfen, ob Ihnen gegebenenfalls Unterhalt zusteht und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Sind Kinder im Spiel, kann ein Anwalt helfen, das Sorge- und Umgangsrecht zu Ihren Gunsten zu regeln.