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Ehebedingte Zuwendung: Was ist das?
Ratgeber Familienrecht Scheidung Ehebedingte Zuwendung
Stand 06.01.2021
Lesezeit 10 min

Ehebedingte Zuwendung: Was ist das?

Möchten Ehepartner sich gegenseitig unterstützen, können sie sich Vermögenswerte schenken – z. B. Häuser oder Fahrzeuge. Diese ehebedingten Zuwendungen lassen sich bei einer Scheidung nicht einfach widerrufen und haben einen Einfluss auf den Anspruch auf Vermögensausgleich.

Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 06.01.2021
5.843 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die ehebedingte Zuwendung ist eine Art Schenkung während der Ehe.
  • Sie ist an den Wunsch des Fortbestandes der Ehe bzw. Lebensgemeinschaft geknüpft.
  • Beispiele für Zuwendungen sind Immobilien, Fahrzeuge oder die Übernahme von alten Schulden.
  • Scheitert die Ehe, besteht nur selten ein Rückerstattungsanspruch.
  • Um die Zuwendung zurückzuerhalten, müssen Sie deren Erhalt vor Gericht nachweisen.
  • Um spätere Probleme zu vermeiden, können Sie einen Ehevertrag aufsetzen oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist eine ehebedingte Zuwendung?
  2. Beispiele für ehebezogene Zuwendungen
  3. Was passiert mit der ehebedingten Zuwendung bei Scheidung?
  4. Was bedeutet die Zuwendung für den Pflichtteilsergänzungsanspruch?
  5. Wie wirkt sich die Zuwendung auf die Steuer aus?
  6. Wie kann ich für den Scheidungsfall vorsorgen?
  7. FAQ: das Wichtigste zur ehelichen Zuwendung

1. Was ist eine ehebedingte Zuwendung?

Ehebedingte Zuwendungen – auch unbenannte Zuwendungen genannt – sind Schenkungen, die während einer Ehe erfolgen. Ein Ehegatte überlässt dem anderen also einen bestimmten Vermögenswert.

Ehebezogene Zuwendungen haben folgenden Zweck:

  • Sie sollen Zuwendung symbolisieren und den Fortbestand der Ehe unterstützen.
  • Der besagte Vermögenswert verbleibt im gemeinsamen Besitz.

Gibt es einen Unterschied zur Schenkung?

Grundsätzlich sind ehebedingte Zuwendungen eine Art Schenkung. Sie sind jedoch Schenkungen, die einem bestimmten Zweck dienen: Sie sind an den Wunsch des Fortbestands der Ehe geknüpft.

Eine Schenkung hingegen kann zu Gunsten einer beliebigen Person erfolgen. Der Vorteil ist außerdem, dass sie bei einer Erbschaft des Schenkenden irrelevant ist – die unbestimmte Zuwendung wird hingegen der Erbschaft in vollem Umfang zugerechnet.

Infografik: Wichtigste Unterschiede von ehebedingter Zuwendung und Schenkung.

2. Beispiele für ehebezogene Zuwendungen

Unter ehebezogene Zuwendungen fallen neben banalen Dingen wie Blumen oder Schmuck auch finanziell hochwertige Gegenstände wie Autos und Häuser. Die Zuwendung muss nicht unbedingt eine Sache sein – es kann sich genauso um finanzielle Mittel wie Aktien oder Geldwerte handeln.

Die gängigsten ehelichen Schenkungen sind:

  • Autos
  • Immobilien
  • Freiwillige Übernahme von Altschulden des Partners

Hausanteil überschreiben

Bringt einer der Ehepartner bei der Heirat eine Immobilie mit in die Ehe, lässt sich das Familienwohnheim auf den Partner überschreiben. Im Gegensatz zum Haus überschreiben erhält der andere Ehegatte nur einen anteiligen Anspruch auf die Immobilie als Zeichen für den Start in die gemeinsame Zukunft und das Vertrauen in die Ehe.

Durch die anteilige Überschreibung bleibt die Immobilie im Grundbesitz des ursprünglichen Alleininhabers. Der Akt unterstützt die Festigung der Ehe, ohne konkrete finanzielle Einbußen durch das Überschreiben – es spielen also deutlich auch die Interessen des anderen Ehepartners eine Rolle.

Gemeinsamer Autokauf

Der gemeinsame Autokauf ist ebenfalls eine ehebezogene Zuwendung. Die finanzielle Belastung trägt in der Regel einer der Ehegatten. Beide nutzen das Fahrzeug jedoch, was wiederum die Ehe unterstützen soll: Gemeinsame Verpflichtungen bestärken das Zugehörigkeitsgefühl und unterstützen die Beziehung dadurch auf mehreren Ebenen.

Übernahme von Schulden

Bei der Übernahme von Altschulden durch den Ehepartner erfolgt eine finanzielle Entlastung zugunsten des Schuldners. Finanzielle Ungleichheiten können ausgeglichen und der gemeinsame Lebensstandard auf Dauer angehoben werden.

Auch bei der Übernahme von Schulden des Partners geht der andere Partner von einem Fortbestand der Lebensgemeinschaft und beidseitigem Nutzen für die Partnerschaft aus.

3. Was passiert mit der ehebedingten Zuwendung bei Scheidung?

Zerbricht die Ehe und entscheiden sich die Eheleute, die Scheidung einzureichen, kann sich dies nachteilig auf die Zuwendungen auswirken.

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Was sind die Nachteile ehebedingter Zuwendungen bei Scheidung?

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, besteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf Rückgewähr der ehebezogenen Zuwendung. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass diese im Güterrecht auszugleichen sind. Für die meisten Ehen besteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Im Falle einer Scheidung bedeutet das:

  • Während der Ehe behält jeder Ehegatte sein Vermögen für sich.
  • Bei Scheidung erfolgt der Zugewinnausgleich: Der finanziell schlechter aufgestellte Partner hat Anspruch auf Ausgleichszahlung vom besser verdienenden Gatten.
  • Um den Zugewinn zu berechnen, zieht das Gericht das Endvermögen jedes Ehegatten vom Anfangsvermögen ab – der verbleibende Betrag ist der Zugewinn.
  • Ist die Zuwendung bei Scheidung noch vorhanden, erhöht sie das Endvermögen des begünstigten Ehegatten.
  • Hat dieser dadurch einen höheren Zugewinn als der andere, fließt ein Teil der Zuwendung damit wieder zurück.

Der Nachteil einer ehebezogenen Zuwendung bei Scheidung ist also, dass sie allenfalls zur Hälfte ausgeglichen wird. Zurückfordern kann der Ehegatte sie jedoch nur in extremen Ausnahmefällen.

Wann habe ich Anspruch auf Rückabwicklung?

Ein Anspruch auf Rückabwicklung einer ehelichen Schenkung besteht nur in besonderen Ausnahmefällen. Dazu zählen z. B. folgende Fälle:

  • Sie haben Ihrem Gatten einen Anteil an der Immobilie zugewandt, die vorrangig Ihre Altersversorgung sichert.
  • Sie haben das Haus oder die Wohnung für sich selbst behindertengerecht ausgebaut.
  • Im Haus befindet sich Ihr Büro oder Ihre Werkstatt, womit Sie sich Ihren Lebensunterhalt erwirtschaften.

In einem solchen Ausnahmefall haben Sie zwar nicht zwangsläufig das Recht, die Schenkung zurückzufordern – Sie können aber eine angemessene Ausgleichszahlung von Ihrem Ehegatten verlangen.

Wie kann ich eine ehebedingte Zuwendung zurückfordern?

Wenn Sie eine ehebezogene Zuwendung rückabwickeln möchten, geschieht dies meist auf dem gerichtlichen Weg. Um das Problem des fehlenden Nachweises zu umgehen, können Sie Folgendes tun:

  • Halten Sie – gerade bei größeren Vermögenswerten – die ehebezogene Schenkung schriftlich fest.
  • Zusätzliche Bestimmungen können Sie im Rahmen eines Ehevertrages oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft vereinbaren.

Es ist auch möglich, ehebedingte Zuwendungen ab einem bestimmten Wert bei Scheidung dem ehemaligen Besitzer zuzusprechen. Auch in diesem Fall ist es notwendig, in einem Übertragungsvertrag festzuhalten, was unbestimmte Zuwendungen sind und welche Güter als gemeinsame Anschaffung unter den Zugewinn fallen.

4. Was bedeutet die Zuwendung für den Pflichtteils­ergänzungsanspruch?

Grundsätzlich sichert der Pflichtteil Erben einen gesetzlichen Anteil am Nachlass eines verstorbenen nahen Verwandten (Erblasser) zu. Verschenkt der Erblasser aber schon zu Lebzeiten sein Vermögen, steht den Erben im Erbfall unter Umständen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu:

  • Liegt eine pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkung vor, wird der Wert der Schenkung ganz oder zum Teil dem Nachlass hinzugerechnet.
  • Ehebezogene Zuwendungen fallen fast immer in voller Höhe – und nicht nur zum Teil – in den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
  • Dadurch lässt sich weder die Erbschaftssteuer umgehen, noch können einzelne Erben benachteiligt werden.

Berechnungsbeispiel

Das Pflichtteilsrecht ist komplex. Das folgende Beispiel soll den Einfluss von ehebedingten Zuwendungen auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch verdeutlichen:

Herr K. besitzt ein Vermögen in Höhe von 200.000 Euro. Er übergibt seiner Ehefrau im Rahmen einer ehebedingten Schenkung 100.000 Euro davon. Als er stirbt, hinterlässt er Frau K. und seinen zwei Kindern ein Vermögen in Höhe von 100.000 Euro. Doch da er die beiden Kinder per Testament enterbt hat, steht diesen lediglich ihr Pflichtteil von 1/8 des Gesamtvermögens zu:

  • Bei 100.000 Euro erhalten beide Kinder grundsätzlich einen Nachlass in Höhe von 12.500 Euro.
  • Da die ehebedingte Schenkung jedoch in vollem Umfang ergänzungspflichtig ist, berechnet sich der Pflichtteil aus 200.000 Euro.
  • Daher hat jedes Kind einen Anspruch auf 25.000 Euro.
  • Frau K. bleibt ein Nachlass in Höhe von 50.000 Euro.

5. Wie wirkt sich die Zuwendung auf die Steuer aus

Da eine ehebezogene Zuwendung der Erhaltung der Ehe dient, unterliegt sie nicht der Schenkungssteuer.

Schenkungssteuer fällt nur an, wenn der Ehefortbestand nachweislich nicht der Grund für die Zuwendung ist. Die Höhe der Steuer ist dann abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem jeweiligen Freibetrag:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Eltern: 200.000 Euro
  • Freunde & entfernte Verwandte: 20.000 Euro

6. Wie kann ich für den Scheidungsfall vorsorgen?

Möchten Sie sich für den Fall der Fälle vorbereiten, können Sie einen Ehevertrag aufsetzen lassen. Mit klaren Regelungen kann sich eine Scheidung am schnellsten – und am kostengünstigsten – abwickeln lassen.

Alternativ zum Ehevertrag können Sie die Rahmenbedingungen der Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen. Mithilfe dieser lässt sich im Vorfeld bestimmen, was mit bestimmten Gütern, Schenkungen oder Zuwendungen im Scheidungsfall passiert.

Auch der Güterstand einer modifizierten Zugewinngemeinschaft kann infrage kommen, um mögliche Nachteile bei der Rückforderung einer ehebedingten Zuwendung zu umgehen. Den Güterstand können Sie nachträglich noch ändern.

Wo finde ich Hilfe?

Haben Sie Fragen zu ehebedingten Zuwendungen, deren Einfluss auf die Berechnung des Zugewinnausgleich oder wollen wissen, was mit dem Haus als ehebezogene Zuwendung bei einer Scheidung geschieht, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

Ein Anwalt für Familienrecht

  • kann Sie zum Güterrecht und den für Sie und Ihren Partner passenden Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) beraten.
  • verzichtet auf Musterverträge für eine eheliche Schenkung, sondern schneidet diese auf Ihre individuellen Bedürfnisse zu.
  • kann Sie im Fall einer Scheidung vor Gericht vertreten.
  • kann prüfen, welche Möglichkeiten es zur Rückforderung einer ehebezogenen Schenkung gibt.

Über advocado finden Sie schnell einen passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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7. FAQ: das Wichtigste zur ehelichen Zuwendung

Wie funktioniert die ehebedingte Zuwendung?

Eine ehebedingte Zuwendung entspricht einer Schenkung innerhalb der Ehe mit dem Zweck der Erhaltung der Lebensgemeinschaft. Sie lässt sich auch als unbestimmte Zuwendung bezeichnen. Im Falle einer Erbschaft ist sie voll anrechnungspflichtig.

Welche steuerlichen Besonderheiten ergeben sich?

Eine ehebedingte Zuwendung ist im Gegensatz zu Schenkung steuerfrei. Je nach Verwandtschaftsgrad wird Schenkungssteuer ab einem Wert von 20.000 Euro fällig und steigt bis auf einen Freibetrag von 500.000 Euro bei Eheleuten an.

Was passiert bei einer Scheidung mit den Geschenken?

Um eine Rückforderung der ehebedingten Zuwendung zu erreichen, müssen Sie vor Gericht Beweise erbringen. Ist ein solcher Nachweis nicht möglich, fließt sie in die Berechnung des Endvermögens ein und spielt eine Rolle beim Ausgleichsanspruch des Zugewinns während der Ehe.

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Sophie Suske
Sophie Suske
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 06.01.2021

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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