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Härtefallscheidung – die Blitzscheidung ohne Trennungsjahr
Ratgeber Familienrecht Scheidung Härtefallscheidung
Stand 21.01.2024
Lesezeit 12 min

Härtefallscheidung – die Blitzscheidung ohne Trennungsjahr

Vor einer Scheidung müssen Ehepartner 1 Jahr getrennt leben. Stellt das Trennungsjahr durch das Fehlverhalten des Partners eine unzumutbare Belastung für den anderen dar, ermöglicht die Härtefallscheidung eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr. So eine Blitzscheidung ist jedoch mit hohen Hürden verbunden.

Beitrag von Sophie Suske
7.521 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr gibt es nur in Ausnahmefällen.
  • Ein Härtefall liegt vor, wenn das Verhalten des Ex-Partners eine unzumutbare Belastung darstellt.
  • Härtegründe sind u. a. häusliche Gewalt, langjähriger Drogen- und Alkoholmissbrauch oder Morddrohungen.
  • Der antragstellende Ehepartner muss die Härtefallgründe vor Gericht darlegen und beweisen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist eine Härtefallscheidung?
  2. Welche Gründe müssen vorliegen – und welche reichen nicht aus?
  3. Blitzscheidung Urteile
  4. Wie läuft eine Härtefallscheidung ab?
  5. Warum ist eine Härtefallscheidung nicht immer empfehlenswert?
  6. FAQ zur Scheidung ohne Trennungsjahr

1. Was ist eine Härtefallscheidung?

Ist die Ehe gescheitert, ist die Scheidung die Konsequenz für die meisten Ehepaare. Wer nicht in einer Trennung ohne Scheidung leben möchte, erreicht nur durch die Scheidung die endgültige Auflösung der Ehe.

Bevor Ehepartner die Scheidung einreichen können, müssen sie 1 Jahr getrennte Haushalte führen. Nach § 1565 BGB gibt es jedoch Fälle, die eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr möglich machen – wenn ein Härtefall vorliegt. Eine solche Härtefallscheidung oder Blitzscheidung ist jedoch mit hohen Hürden verbunden.

Warum gibt es hohe Hürden für eine Scheidung ohne Trennungsjahr?

Das Gesetz sieht die Ehe als vertragliches Verhältnis, das die Eheleute ursprünglich bewusst und dauerhaft eingegangen sind. Um leichtfertige Scheidungen zu verhindern, sind die Hürden für eine Härtefallscheidung vor Gericht hoch.

Möchte das Ehepaar die Ehe endgültig auflösen, soll dies erst nach reiflicher Überlegung möglich sein. Daher lässt sich eine Scheidung im Regelfall erst nach dem Trennungsjahr einreichen, wenn beide Partner zustimmen.

Eine Härtefallscheidung ist der absolute Ausnahmefall – und auch dann nicht einfach möglich, wenn die Scheidung ohne Trennungszeit in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen soll.

Wann gibt es eine Härtefallscheidung?

Eine Härtefallscheidung ist unter 2 Voraussetzungen möglich:

  • Die Fortsetzung der Ehe stellt für den Antragsteller eine unzumutbare Belastung dar.
  • Die Gründe dafür liegen in der Person des anderen Ehepartners (dem Antragsgegner).

Möchte ein Ehepartner z. B. eine Blitzscheidung erreichen, weil er seinen neuen Lebenspartner heiraten möchte, liegt der Grund nicht in der Person des jetzigen Gatten – ein Härtefall ist somit nicht gegeben. Grundsätzlich sind die Familiengerichte bei Härtefallscheidungen sehr zurückhaltend.

Infografik: Gründe für eine Härtefallscheidung.
Hinweis
Scheidung vs. Eheannullierung

Von der Härtefallscheidung zu unterscheiden ist die Eheannullierung. Lässt man eine Ehe annullieren, wird diese für nichtig erklärt, d. h. die Eheschließung wird nicht anerkannt. Eine Ehe lässt sich durch eine Annullierung aufheben, wenn es sich z. B. um eine Schein- oder Zwangsehe handelt.

2. Welche Gründe müssen vorliegen – und welche reichen nicht aus?

Für eine Blitzscheidung aufgrund eines Härtefalls gibt es keine pauschalen Richtlinien, weshalb Gerichtsurteile immer als Einzelfallentscheidungen zu verstehen sind und von der persönlichen Einschätzung des Richters abhängen.

Entscheidend ist nicht das subjektive Empfinden des Ehepartners über das Fehlverhalten des anderen, sondern objektive Gründe: Für eine Härtefallscheidung muss eine objektive dritte Person das Verhalten des Partners – und damit das Trennungsjahr – ebenfalls als unzumutbare Belastung empfinden.

Wann liegt ein Härtefall vor?

Die folgenden Beispiele können eine Härtefallscheidung bedingen:

  • Langjährige Alkohol- oder Drogenabhängigkeit mit Verweigerung bzw. mehrfachen Scheiterns entsprechender Therapien und im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Not oder Gewalt
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Beisein der Kinder
  • Gegenüber dem Partner begangene Straftaten
  • Vergewaltigung nach der Trennung ohne Rückkehr des Opfers zum Täter
  • Aufforderung zu sexuellen Perversionen gegen den Willen des Ehepartners
  • Schwere Beleidigung, Bedrohung oder Misshandlungen des Ehepartners, speziell im Beisein der Kinder
  • Morddrohungen
  • Eheschließung zum Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
  • Prostitution nach der Trennung
  • Außereheliche Beziehung mit Schwangerschaft
  • Vor der Eheschließung unbekannte psychische Krankheiten
  • Suizidversuch

Die Gründe für eine Blitzscheidung können auch erst während der Trennungsphase eingetreten sein – also bereits nach dem Scheitern der Ehe.

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Wann liegt kein Härtefall vor?

Die folgenden Gründe führen nicht zur Härtefallscheidung:

  • Nachlässige Haushaltsführung
  • Unbegründete Eifersuchtsszenen
  • Liebloses Verhalten dem Ehepartner gegenüber
  • Heftige verbale Auseinandersetzungen
  • Einmaliger, im Affekt begangener körperlicher Angriff auf Ehepartner
  • Einmaliger Seitensprung

Nicht immer ist das Vorliegen eines Härtefalls leicht zu beurteilen. Besonders bei außerehelichen Beziehungen (auch gleichgeschlechtlichen) liegt häufig kein Härtefall vor. Gleiches gilt für eine Härtefallscheidung wegen eines sogenannten Kuckuckskindes. Es liegt es im Ermessen des jeweiligen Gerichts, ob es einer Blitzscheidung wegen Fremdgehens zustimmt.

3. Blitzscheidung Urteile

Ob eine Ehe aufgrund eines Härtefalls mit sofortiger Wirkung geschieden werden kann, entscheidet das Familiengericht anhand des Einzelfalls. Die folgenden Urteile können daher lediglich eine erste Orientierung bieten.

In welchen Fällen stimmen Gerichte einer Härtefallscheidung zu?

In diesen Fällen bestätigten die Gerichte den Härtefall:

  • Jahrelange psychische und physische Gewalt, durch die die Ehefrau einen Krisenanfall erlitt und mit dem Krankenwagen abgeholt werden musste, bedingt Scheidung ohne Trennungsjahr 5 Monate nach Trennung (OLG Oldenburg, Az. 4 UF 44/18).
  • Morddrohungen gegen Ehefrau gegenüber Dritten und Veröffentlichung erotischer Kurzgeschichten ohne Einverständnis durch den Ehemann rechtfertigen Blitzscheidung (OLG Brandenburg, Beschluss, Az. 9 UF 166/00).
  • Neue Beziehung der Ex-Partnerin in der ehelichen Wohnung stellt einen Härtefall dar, wenn der ehemalige Ehepartner diese tagtäglich mit ansehen muss (OLG Köln, Az. 25 WF 162/98).
  • Heirat nur für Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung rechtfertigt Härtefallscheidung und sofortige Scheidung (AG Offenbach 311 F 731/92).

In welchen Fällen stimmen Gerichte keiner Härtefallscheidung zu?

In diesen Fällen verneinten die Gerichte einen Härtefall:

  • Außereheliche Beziehungen bedingen trotz Schwangerschaft keine Härtefallscheidung – auch nicht dann, wenn die Ehefrau den neuen Partner noch vor der Geburt heiraten möchte (OLG Sachsen-Anhalt, Az. 14 WF 211/04).
  • Homosexuelle Neigungen sind kein Härtegrund für eine schnelle Scheidung (OLG Nürnberg, Az. 10 WF 1526/06).
  • Langjähriger Alkoholmissbrauch bedingt keinen Härtefall, wenn der antragstellende Partner die Situation über viele Jahre hinweg hingenommen hat (OLG Düsseldorf, Az. 2 WF 112/77).
  • Fehlverhalten aufgrund psychischer Krankheit eines Ehegatten rechtfertigt keine sofortige Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte (OLG Brandenburg, Az. 9 WF 124/94).

Urteile zu Härtefällen sind immer Einzelfallentscheidungen der Familiengerichte. Sie können daher keine anwaltliche Beratung ersetzen. Ein Anwalt für Familienrecht kann anhand der aktuellen Rechtsprechung einschätzen, ob Ihr individueller Fall Aussicht auf Erfolg vor dem Familiengericht hat.

4. Wie läuft eine Härtefallscheidung ab?

Hinsichtlich des Ablaufs unterscheidet sich eine Härtefallscheidung nicht von einer normalen Scheidung. Sie überspringt lediglich das Trennungsjahr.

Wie beantrage ich eine Blitzscheidung?

Wer sich mit sofortiger Wirkung scheiden lassen möchte, muss zunächst wie bei einer normalen Scheidung einen Scheidungsantrag stellen. Für eine Scheidung ohne Trennungsjahr müssen Sie die Härtegründe im Antrag darlegen.

Da vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Ihr Anwalt kann den Scheidungsantrag formulieren und bei Gericht einreichen. Das Gericht setzt anschließend einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest, in der es den Härtefall prüft. Anschließend ergeht der Scheidungsbeschluss.

Muss der Härtefall bewiesen werden?

Ja, wer eine Scheidung einreichen möchte, ohne das Trennungsjahr abzuwarten, muss die Gründe für die Härtefallscheidung nicht nur darlegen, sondern auch beweisen.

Das ist z. B. möglich durch:

  • Urkunden
  • Zeugenaussagen
  • Arztberichte und ärztliche Atteste (bei Gewalttaten)
  • Anzeige bei der Polizei

Bestreitet der andere Ehepartner sein Fehlverhalten, muss das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen, indem es u. a. Zeugen anhört. Lassen sich die Vorwürfe nicht hinreichend belegen, weist das Gericht den Antrag zurück.

Besteht ein solches Risiko, kann es für den Antragsteller sinnvoll sein, die Trennungszeit abzuwarten, da er oder sie so nicht den Härtefall nachweisen müssen.

Wie lange dauert eine Blitzscheidung wirklich?

Auch wenn Härtefallgründe für eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr sprechen, ist eine Härtefallscheidung kein Eilverfahren. Das Familiengericht entscheidet über Härtefälle nicht schneller als über andere Scheidungsverfahren.

Durch die Beweisaufnahme während des Verfahrens kann sich der Scheidungsprozess zudem so sehr in die Länge ziehen, dass er nicht kürzer ist als eine Scheidung mit einjähriger Trennungszeit.

Wie kann ich meine Scheidung beschleunigen?

Der Teil, der bei einer Scheidung – auch bei einer Härtefallscheidung – am längsten dauert, ist der Versorgungsausgleich – d. h. der Ausgleich der Rentenanwartschaften. Auch bei einer Blitzscheidung ohne Trennungsjahr müssen die Rententräger das gesamte Rentenkonto klären.

Um diese Klärung zu beschleunigen, können Sie Folgendes tun:

  • Antrag auf Kontenklärung beim Rententräger stellen.
  • Alte Schulzeugnisse und Ausbildungsnachweise sammeln
  • Formulare beider Partner für den Versorgungsausgleich direkt mit dem Scheidungsantrag einreichen.

Auf den Versorgungsausgleich lässt sich auch verzichten. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie als Antragsteller selbst die höheren Rentenanwartschaften erworben haben oder sich diese ausgleichen, weil Sie und Ihr Partner während der Ehe ein etwa gleich hohes Einkommen erzielt haben.

Hinweis
Bis 3 Jahren Ehe Scheidung schneller möglich

Das Gericht führt den Versorgungsausgleich nur bei Ehen durch, die länger als 3 Jahre bestanden. War die Ehe kürzer, können Sie bereits nach 2–3 Monaten nach Eingang des Scheidungsantrags geschieden werden.

Je strittiger eine Scheidung ist, desto länger dauert das ganze Verfahren. Können Sie sich gemeinsam vor der Scheidung über bestimmte Regelungen einigen, verkürzt sich die Dauer. Sie können die Regelungen in einer Trennungsfolgen- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten.

5. Warum ist eine Härtefallscheidung nicht immer empfehlenswert?

Auch wenn Sie triftige Gründe haben, sich sofort scheiden zu lassen, ist eine Blitzscheidung nicht immer die beste Option. Die folgenden Nachteile können gegen eine Härtefallscheidung sprechen:

Versorgungsausgleich

Für Ehepaare, bei denen das Familiengericht einen Versorgungsausgleich durchführt, kann eine Blitzscheidung auch nachteilig sein: Zum einen kann das Einholen der Unterlagen für den Ausgleich mehrere Monate dauern. Im Vergleich zum normalen Scheidungsverfahren spart daher eine Härtefallscheidung möglicherweise weder  Kosten noch Zeit.

Zum anderen kann sich eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr negativ auf den Anspruch der Rentenanwartschaften auswirken, denn als Berechnungsgrundlage für den Versorgungsausgleich dient die Dauer der Ehezeit – inklusive der gesetzlichen Trennungsphase.

Härtefall muss nachweisbar sein

Um vor Gericht eine Härtefallscheidung zu erreichen, müssen zweifelsfrei nachvollziehbare Gründe vorliegen, die sich beweisen lassen. Die Beweisaufnahme kann schwierig sein und lange dauern. Wer sich mit sofortiger Wirkung scheiden lassen will, muss außerdem das Risiko einkalkulieren, dass das Familiengericht den Antrag mangels Härtegrundes zurückweist.

Da eine Härtefallscheidung die Ausnahme ist, kann es ratsam sein, wenn Sie die Erfolgsaussichten des Antrags zuvor von einem Anwalt einschätzen lassen.

Emotionale Belastung hoch

Während sich das Familiengericht in normalen Scheidungsverfahren nur mit grundlegenden Angaben zum Scheidungswunsch des Ehepaares beschäftigt, muss der oder die Antragstellende in einem Härtefallverfahren vor Gericht häufig „schmutzige Wäsche waschen”: Die gesamte Beziehung und das Fehlverhalten des Partners ist detailliert darzustellen und zu belegen.

Die dadurch entstehende emotionale Belastung kann nicht nur für den Antragstellenden, sondern auch für seine gesamte Familie hoch sein. Ob das Fehlverhalten des Partners einen Härtefall bedingt und vor dem Familiengericht Erfolg hat, kann ein Anwalt für Familienrecht anhand Ihres Falls und der aktuellen Rechtslage am besten einschätzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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6. FAQ zur Scheidung ohne Trennungsjahr

Was ist eine Härtefallscheidung?

Eine Härtefallscheidung nach § 1565 BGB – auch Blitzscheidung genannt – ermöglicht eine sofortige Scheidung ohne vorherige Trennungsphase. Sie ist nur möglich, wenn das Verhalten eines Partners eine solche Belastung darstellt, dass das Trennungsjahr für den anderen Partner nicht zumutbar ist.

Wann kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden?

Eine Scheidung kann vor Ablauf des Trennungsjahres nur dann durchgeführt werden, wenn bestimmte Härtegründe vorliegen. Für eine Härtefallscheidung sprechen u. a. häusliche Gewalt, langjähriger Drogen- oder Alkoholmissbrauch, schwere Beschimpfungen und Beleidigungen im Beisein der Kinder oder ein Suizidversuch.

Wann ist eine Härtefallscheidung sinnvoll?

Eine Härtefallscheidung kann sinnvoll sein, wenn tatsächliche Härtegründe vorliegen, die in der Person des anderen Partners liegen und sich zweifelsfrei belegen lassen. Allerdings lässt sie sich nicht zwangsläufig schneller abgewickeln als eine normale Scheidung mit einjährigem Trennungsjahr – insbesondere, wenn das Gericht einen Versorgungsausgleich durchführen muss.

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Sophie Suske
Über die Autorin
Sophie Suske

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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