3. Die Grenzbebauung in konkreten Fällen
Grenzbebauung Gartenhaus, Schuppen oder Garagen
Ob Sie für die Errichtung eines Gartenhauses, eines Schuppens oder einer Garage eine Genehmigung brauchen, ist abhängig von Ihrem Bundesland. Wird keine benötigt oder haben Sie bereits eine, gilt: Die Grenzbebauung ist in den meisten Bundesländern zulässig, wenn die Wand höchstens 3 Meter hoch ist und die Seitenlänge maximal 9 Meter beträgt.
Doch auch hier gelten Ausnahmen – im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist für Garagen etwa eine Seitenlänge von bis zu 12 m erlaubt. Auch wie viel Fläche eine Garage in Anspruch nehmen und wie dicht die Grenzbebauung sein darf, ist unterschiedlich geregelt: Während eine Garage in Niedersachsen bei einer Grundfläche von bis zu 30 m² genehmigungsfrei ist und ein Grenzabstand von max. 1 m bedarf, sind Garagen in Hessen von bis zu 50 m² genehmigungsfrei. Die Garage darf hier zudem direkt an der Grenze ohne Abstand gebaut werden.
Grenzbebauung mit Fenstern
Grundsätzlich gilt für das Einbauen von Fenstern – ebenso wie bei der Errichtung eines Balkons oder Erkers – das sogenannte Fensterrecht. Das heißt, dass Bauten an der Grundstücksgrenze Fenster haben dürfen. Dieses Recht hat aber Grenzen: Wird dadurch die Privatsphäre des Nachbarn verletzt – etwas weil sein Grundstück und sein Wohnbereich durch die Fenster einsehbar wird –, hat dieser ein Fensterabwehrrecht. Das heißt, dass er dem Einbau von Fenstern widersprechen kann.
Grenzbebauung durch Hecke oder Zaun
Die Gestaltung der Grundstücksgrenzen ist je nach Bundesland und städtischem Bebauungsplan unterschiedlich geregelt. In München darf ein Zaun in der Regel beispielsweise 1,50 m hoch sein, in Berlin nur 1,25 m. Hecken sollen bei einer Höhe von bis zu 100 cm maximal 25 cm nah an die Grenze gepflanzt werden, Pflanzen zwischen 101 und 150 cm maximal 50 cm nah und Pflanzen über 1.500 cm müssen mindestens 600 cm von der Grenze entfernt platziert werden. Darüber hinaus wird der Eigentümer verpflichtet, diese zu pflegen und auch für Schäden (z. B. durch Sturm abfallende Äste) aufzukommen.
4. Für die Grenzbebauung Baulast aufnehmen
Wenn Sie bei der Bebauung die vorgeschriebene Abstandsfläche nicht einhalten können, diese aber auf dem Nachbargrundstück zur Verfügung gestellt werden kann, darf das Nachbargrundstück eine Abstandsbaulast aufnehmen. Das heißt, dass der Nachbar fehlende Abstandsflächen übernimmt und das Bauvorhaben duldet. Eine Baulast müssen Sie schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklären.
Neben der Abstandsbaulast ist eine Anbaubaulast möglich. Diese kommt zustande, wenn Sie beispielsweise eine Garage an die Grundstücksgrenze bauen möchten. Ihr Nachbar kann dann bei eigenen Bauvorhaben dazu verpflichtet sein, an die von Ihnen erbaute Garage anzubauen.
Beide Baulasten können eine erhebliche Wertminderung mit sich bringen, wenn sie z. B. die Bebaubarkeit des Geländes einschränken.
5. Einverständnis des Nachbarn bei Grenzbebauung
Da sich eine Grenzbebauung auf die Privatsphäre des Nachbarn auswirkt, ist von ihm ein Einverständnis zur Grenzbebauung notwendig (für Garagen jedoch in der Regel nicht). Zwar können Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen beantragen, aber der betroffene Nachbar wird dennoch vom Bauamt informiert. Im Genehmigungsverfahren wird die Meinung des Nachbarn hinzugezogen und er kann Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen. Unterlässt er das oder äußert sich innerhalb von vier Wochen gar nicht, stellt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung auch ohne Zustimmung aus.
Den Nachbarn vor vollendete Tatsachen stellen, können Sie hingegen nicht. Sobald Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandflächen ankreuzen, wird Ihr Nachbar benachrichtigt. Das ist im Nachbarschaftsrecht festgelegt. Stimmt er der Grenzbebauung nicht zu, wird keine Baugenehmigung erteilt. Wer dennoch baut, macht sich strafbar. Das alles gilt nicht, wenn der Nachbar – wie schon beschrieben – ebenfalls schon an der Grenze gebaut hat.
Sich das Einverständnis Ihres Nachbarn schriftlich geben zu lassen, kann sinnvoll sei – Freundschaft hin oder her. Der Vordruck einer Einverständniserklärung aus dem Internet kann dabei nicht auf die individuellen Begebenheiten eingehen – ein kurzes formloses Schreiben ist besser geeignet.