1. Offene Forderung eintreiben: Ihre Rechte & Pflichten
Erbringen Sie Leistungen, ohne dafür die vereinbarte Bezahlung zu erhalten, können Sie diese als offene Forderung geltend machen. Das ist möglich, sobald sich Ihr Kunde in Zahlungsverzug befindet. Dieser tritt mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatums oder mit Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen ein.
Sie können jede offene Forderung eintreiben, wenn diese
- unbestritten
- bezifferbar und
- fällig ist.
Sie haben dann die Pflicht zu beweisen, dass Ihre Forderung unbestritten ist. Dies gelingt mit Vertragsunterlagen, informellen Schriftstücken oder Zeugenaussagen, die das Einverständnis beider Parteien belegen.
Ihre Forderung ist nachweisbar fällig, wenn Sie in der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum nennen.
Für offene Forderungen dürfen Sie laut § 288 BGB ab dem ersten Tag des Zahlungsausfalls 5 % Verzugszinsen in Rechnung stellen.
Um Ihre offene Forderung einzutreiben, haben Sie darüber hinaus folgende Rechte:
- Eine Mahnung schicken
- Ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen
- Zwangsvollstreckung und Pfändung einleiten
- Schadensersatz für Umsatzeinbußen fordern
2. So können Sie offene Forderungen eintreiben
Offene Forderungen bedeuten finanzielles Risiko. Reagieren Sie nicht zeitnah, verliert Ihre Forderung zunehmend an Gewicht. Vom Kunden ernst genommen zu werden und Ihr Geld zu erhalten, wird dann schwer.
Dem können Sie mit einem effektiven Forderungsmanagement vorbeugen. Damit haben Sie ausstehende Zahlungen immer im Blick.
Wenn Kunden nicht zahlen, kann das viele Gründe haben. Stellen Sie vor der Zahlungsaufforderung an Ihren Kunden sicher, dass Ihnen bei Leistungserbringung und Rechnungsstellung keine Fehler unterlaufen sind:
- Haben Sie eine formal korrekte Rechnung gestellt?
- Ist der Zahlungstermin korrekt, nicht zu kurz bemessen?
- Sind alle Mängel beseitigt?
Können Sie ausschließen, dass die Ursache für die ausbleibende Zahlung bei Ihnen liegt, können Sie Ihre Alternativen abwägen, um Ihre offene Forderung geltend zu machen.
Diese Optionen haben Sie, wenn Kunden nicht zahlen:
- Forderung selbst eintreiben
- Forderung vom Inkasso-Unternehmen eintreiben lassen
- Anwalt hinzuziehen
- Auslandsforderungen geltend machen
- Forderung einklagen
3. Forderung selbst eintreiben
Wenn er die Rechnung nicht pünktlich bezahlt, können Sie Ihren Kunden anrufen. Erfragen Sie den Grund für seinen Zahlungsverzug. Möglicherweise ist die Rechnung einfach in Vergessenheit geraten oder es sind Fehler bei der Überweisung passiert.
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie Ihrem Kunden mit dem Kompromiss einer Ratenzahlung entgegenkommen. Kundenzufriedenheit ist für den Bestand Ihres Unternehmens ebenso wichtig wie rechtzeitige Zahlungseingänge.
Haben Sie keinen Erfolg damit, die Forderung persönlich geltend zu machen, können Sie Ihren Kunden mit einer Mahnung endgültig in Verzug setzen. Sonst lassen Sie sich Verzugszinsen entgehen. Ein weiterer Grund: Mit der korrekten Mahnung können Sie gerichtliche Schritte einleiten, wenn Ihr Kunde weiterhin nicht zahlt.
Kommen Sie mit einer Mahnung nicht weiter, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ob Sie hierbei auf die Unterstützung vom Anwalt oder Inkasso-Unternehmen setzen, ist Ihnen überlassen. Sie können das gerichtliche Mahnverfahren auch selbstständig durchführen. Wenn Sie Ihre Forderung privat eintreiben, entstehen keine Kosten.
Aber: Für den Antrag müssen Sie Ihren Zahlungsanspruch einwandfrei beweisen. Das Gericht prüft nur die Unterlagen, die Sie als Nachweis vorlegen. Es erfolgt keine gerichtliche Vernehmung oder Beweisaufnahme. Ist Ihr Antrag mangelhaft, weist das Gericht Ihr Anliegen zurück.
Ein Anwalt kann Ihnen mit seiner Expertise helfen, einen aussagekräftigen, formal korrekten Antrag zu erstellen.
Widerspricht Ihr Kunde dem Mahnbescheid nicht, erstellt das Gericht automatisch einen Vollstreckungsbescheid. Damit ist Ihr Zahlungsanspruch bestätigt. Sie können nun mittels Zwangsvollstreckung und Pfändung Ihre offene Forderung eintreiben.
4. Forderung eintreiben mit Inkasso oder Anwalt?
Sowohl Inkasso-Unternehmen als auch Anwalt können für Sie Ihre offene Forderung eintreiben. Die Kompetenzen reichen jedoch unterschiedlich weit.
Inkasso-Unternehmen
Wenn Sie vom Inkasso-Unternehmen Ihr Geld eintreiben lassen, erhalten Sie Ihr Geld sofort zurück und die Einforderung der Zahlung ist Sache des Unternehmens. Für diese Dienstleistung erhalten Sie aber nur einen Teil des Ihnen zustehenden Geldes. Inkasso-Unternehmen zahlen häufig nur 30 % der eigentlichen Summe.
Um Ihre Forderung einzutreiben, schickt das Inkasso-Unternehmen dem Kunden erneut eine Mahnung. Bleibt das erfolglos, dürfen die Mitarbeiter auch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie beantragen. Eine weitergehende Beratung oder Vertretung vor Gericht ist Inkasso-Dienstleistern aber gesetzlich untersagt.
Die Kosten für die Beauftragung des Inkasso-Unternehmens fordern die Mitarbeiter zwar erst bei Ihnen, nachträglich aber selbst beim Kunden ein. Die Vorauszahlung erhalten Sie zurück, wenn das Unternehmen erfolgreich war.
Anwalt
Wenn Ihr Kunde trotz Mahnungen und gerichtlichem Mahnverfahren die Rechnung nicht bezahlt, können Sie nur noch Klage einreichen, um Ihre offene Forderung einzutreiben. Nur ein Anwalt kann Sie vor Gericht vertreten, um Ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen.