Offene Forderung eintreiben: Wie Sie ausstehende Forderungen geltend machen
 ![Offene Forderung eintreiben: Wie Sie ausstehende Forderungen geltend machen](assets/images/m/offene-forderung-eintreiben-brief-zustellung-mahnung-v4g75hd78ckp694.jpg) Beitrag von Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 08.05.2026
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 [...](ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug.html "Ratgeber Inkassorecht und Forderungseinzug") [Zahlungsverzug](ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug.html "Ratgeber Zahlungsverzug") Offene Forderung eintreiben
Zahlt Ihr Kunde nicht, können Sie Ihre offene Forderung geltend machen. Erfolgt nach einer Mahnung keine Zahlung, kann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll sein. In der Regel zahlen Kunden, sobald sie einen Mahnbescheid erhalten haben. Falls nicht, können Sie Ihre Forderung einklagen. Die Erfolgschancen der Zahlungsaufforderung können Sie erhöhen, indem Sie zum richtigen Zeitpunkt auf anwaltliche Hilfe setzen.
Inhalt
1. 1. Offene Forderung eintreiben: Ihre Rechte & Pflichten
2. 2. So können Sie offene Forderungen eintreiben
3. 3. Forderung selbst eintreiben
4. 4. Forderung eintreiben mit Inkasso oder Anwalt?
5. 5. Kunden im Ausland zur Zahlung verpflichten
6. 6. Letzte Option: Forderung einklagen
7. 7. Mögliche Kosten, Zinsen & wirtschaftliche Abwägung
8. 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt
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# Offene Forderung eintreiben: Wie Sie ausstehende Forderungen geltend machen
 Beitrag von Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 08.05.2026
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Zahlt Ihr Kunde nicht, können Sie Ihre offene Forderung geltend machen. Erfolgt nach einer Mahnung keine Zahlung, kann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll sein. In der Regel zahlen Kunden, sobald sie einen Mahnbescheid erhalten haben. Falls nicht, können Sie Ihre Forderung einklagen. Die Erfolgschancen der Zahlungsaufforderung können Sie erhöhen, indem Sie zum richtigen Zeitpunkt auf anwaltliche Hilfe setzen.

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
**Eine offene Forderung** ist eine **fällige, bezifferte Geldforderung**, die der Schuldner noch nicht bezahlt hat.
**Gilt, wenn …**
- Sie haben die Leistung erbracht (oder geliefert) und **der Anspruch ist fällig**.
- Die Forderung ist **konkret bezifferbar** (Betrag, Rechnung, Leistungszeitraum).
- Der Schuldner **zahlt trotz Fälligkeit nicht** (egal ob Kunde privat oder Unternehmen).
**Sonderfall:** Wenn die Forderung **bestritten** wird (z. B. wegen Mängeln, Gegenforderungen, „nie beauftragt“), wenn der Schuldner **offenbar zahlungsunfähig** ist oder wenn **Verjährung** droht, reichen Standardschritte (freundliche Erinnerung, Mahnung) oft nicht aus – dann sollte der Fall individuell geprüft werden.
**Wichtigste Frist: Verjährung**
**Regelmäßig verjähren Geldforderungen nach 3 Jahren** – die Frist beginnt **mit dem Schluss des Jahres**, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis hatten oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten haben müssen (typischer Ausgangspunkt bei Rechnungen: **Ende des Rechnungsjahres**).
**Diese Infos brauchen Sie:**
- Vertrag/Angebot/Bestellung, AGB (falls einbezogen)
- Rechnung mit Leistungsbezug, Datum, Betrag, Zahlungsziel
- Leistungs-/Liefernachweis (z. B. Abnahmeprotokoll, Lieferschein, Zeiterfassung, E-Mails)
- Schriftverkehr (Reklamation, Einwände, Ratenabsprachen)
- Zahlungsübersicht (Teilzahlungen, offene Posten)
**Häufigster Fehler:** Viele starten mit Druck oder Kostenforderungen, **ohne sauber zu klären**, ob (und seit wann) **Verzug** vorliegt und ob die Forderung **beweisbar** ist – das schwächt Ihre Position spätestens, wenn der Schuldner widerspricht.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher ist:**
- Ist eine Rechnung **fällig** und unbezahlt, dürfen Sie **Zahlung verlangen** und nachfassen.
- Gerät der Schuldner in **Verzug**, kommen **Verzugszinsen** und ggf. **Verzugsschäden** (z. B. notwendige Rechtsverfolgungskosten) in Betracht.
- Für **unbestrittene** Geldforderungen ist das **gerichtliche Mahnverfahren** oft ein pragmatischer nächster Schritt.
**Es kommt darauf an:**
- **Wann genau Verzug beginnt** (Fälligkeit, Mahnung, 30-Tage-Regel, Verbraucherhinweis, kalendermäßige Bestimmung).
- **Wie hoch Verzugszinsen** sind (je nachdem, ob ein Verbraucher beteiligt ist).
- Ob **Inkasso** oder **Anwalt** sinnvoll ist (Streit, Beweislage, Ausland, Insolvenzrisiko).
- Ob und in welchem Umfang **Kosten erstattungsfähig** sind (Notwendigkeit, Angemessenheit, Erfolgsfall, Zahlungsfähigkeit).
Wenn der Schuldner bestreitet, hohe Beträge im Raum stehen, ein Auslandsbezug besteht oder Sie unsicher sind, können Sie über **advocado** eine anwaltliche Ersteinschätzung zum sinnvollsten Vorgehen einholen.

## 1. Offene Forderung eintreiben: Ihre Rechte & Pflichten
Erbringen Sie Leistungen, ohne dafür die vereinbarte Bezahlung zu erhalten, können Sie diese als offene Forderung geltend machen. Das ist möglich, sobald sich Ihr Kunde in Zahlungsverzug befindet. Dieser tritt mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatums oder mit Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen ein.
Sie können jede offene Forderung eintreiben, wenn diese
- unbestritten
- bezifferbar und
- fällig ist.
Sie haben dann die Pflicht zu beweisen, dass Ihre Forderung unbestritten ist. Dies gelingt mit Vertragsunterlagen, informellen Schriftstücken oder Zeugenaussagen, die das Einverständnis beider Parteien belegen.
Ihre Forderung ist nachweisbar fällig, wenn Sie in der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum nennen.
Für offene Forderungen dürfen Sie laut § 288 BGB ab dem ersten Tag des Zahlungsausfalls 5 % Verzugszinsen in Rechnung stellen.
Um Ihre offene Forderung einzutreiben, haben Sie darüber hinaus folgende Rechte:
- Eine Mahnung schicken
- Ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen
- Zwangsvollstreckung und Pfändung einleiten
- [Schadensersatz](ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/schadensersatz-geltend-machen.html "Schadensersatz geltend machen – Voraussetzungen, Höhe & Durchsetzung") für Umsatzeinbußen fordern

## 2. So können Sie offene Forderungen eintreiben
Offene Forderungen bedeuten finanzielles Risiko. Reagieren Sie nicht zeitnah, verliert Ihre Forderung zunehmend an Gewicht. Vom Kunden ernst genommen zu werden und Ihr Geld zu erhalten, wird dann schwer.
Dem können Sie mit einem effektiven **Forderungsmanagement** vorbeugen. Damit haben Sie ausstehende Zahlungen immer im Blick.
Wenn Kunden nicht zahlen, kann das viele Gründe haben. Stellen Sie vor der Zahlungsaufforderung an Ihren Kunden sicher, dass Ihnen bei Leistungserbringung und Rechnungsstellung keine Fehler unterlaufen sind:
- Haben Sie eine formal korrekte Rechnung gestellt?
- Ist der Zahlungstermin korrekt, nicht zu kurz bemessen?
- Sind alle Mängel beseitigt?
Können Sie ausschließen, dass die Ursache für die ausbleibende Zahlung bei Ihnen liegt, können Sie Ihre Alternativen abwägen, um Ihre offene Forderung geltend zu machen.
Diese Optionen haben Sie, wenn Kunden nicht zahlen:
- Forderung selbst eintreiben
- Forderung vom Inkasso-Unternehmen eintreiben lassen
- Anwalt hinzuziehen
- Auslandsforderungen geltend machen
- Forderung einklagen

## 3. Forderung selbst eintreiben
Wenn er die Rechnung nicht pünktlich bezahlt, können Sie Ihren **Kunden anrufen**. Erfragen Sie den Grund für seinen Zahlungsverzug. Möglicherweise ist die Rechnung einfach in Vergessenheit geraten oder es sind Fehler bei der Überweisung passiert.
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie Ihrem Kunden mit dem Kompromiss einer **Ratenzahlung** entgegenkommen. Kundenzufriedenheit ist für den Bestand Ihres Unternehmens ebenso wichtig wie rechtzeitige Zahlungseingänge.
Haben Sie keinen Erfolg damit, die Forderung persönlich geltend zu machen, können Sie Ihren Kunden mit einer **Mahnung** endgültig in Verzug setzen. Sonst lassen Sie sich **Verzugszinsen** entgehen. Ein weiterer Grund: Mit der korrekten Mahnung können Sie gerichtliche Schritte einleiten, wenn Ihr Kunde weiterhin nicht zahlt.
Kommen Sie mit einer Mahnung nicht weiter, können Sie ein [gerichtliches Mahnverfahren einleiten](ratgeber/zivilprozessrecht/mahnverfahren/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-erhalten-sie-ihr-geld.html "Gerichtliches Mahnverfahren einleiten – so erhalten Sie Ihr Geld"). Ob Sie hierbei auf die Unterstützung vom Anwalt oder Inkasso-Unternehmen setzen, ist Ihnen überlassen. Sie können das gerichtliche Mahnverfahren auch selbstständig durchführen. Wenn Sie Ihre Forderung privat eintreiben, entstehen keine Kosten.
Aber: Für den Antrag müssen Sie Ihren **Zahlungsanspruch einwandfrei beweisen**. Das Gericht prüft nur die Unterlagen, die Sie als Nachweis vorlegen. Es erfolgt keine gerichtliche Vernehmung oder Beweisaufnahme. Ist Ihr Antrag mangelhaft, weist das Gericht Ihr Anliegen zurück.
Ein Anwalt kann Ihnen mit seiner Expertise helfen, einen aussagekräftigen, formal korrekten Antrag zu erstellen.
Widerspricht Ihr Kunde dem Mahnbescheid nicht, erstellt das Gericht automatisch einen Vollstreckungsbescheid. Damit ist Ihr Zahlungsanspruch bestätigt. Sie können nun mittels Zwangsvollstreckung und Pfändung Ihre offene Forderung eintreiben.

## 4. Forderung eintreiben mit Inkasso oder Anwalt?
Sowohl Inkasso-Unternehmen als auch Anwalt können für Sie Ihre offene Forderung eintreiben. Die Kompetenzen reichen jedoch unterschiedlich weit.

### Inkasso-Unternehmen
Wenn Sie vom Inkasso-Unternehmen Ihr [Geld eintreiben lassen](ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug/geld-eintreiben-lassen.html "Erfolgreich Geld eintreiben lassen: So geht es"), erhalten Sie Ihr **Geld sofort zurück** und die Einforderung der Zahlung ist Sache des Unternehmens. Für diese Dienstleistung erhalten Sie aber nur einen Teil des Ihnen zustehenden Geldes. Inkasso-Unternehmen zahlen **häufig nur 30 %** der eigentlichen Summe.
Um Ihre Forderung einzutreiben, schickt das Inkasso-Unternehmen dem Kunden erneut eine Mahnung. Bleibt das erfolglos, dürfen die Mitarbeiter auch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie beantragen. Eine weitergehende Beratung oder Vertretung vor Gericht ist Inkasso-Dienstleistern aber **gesetzlich untersagt**.
Die Kosten für die Beauftragung des Inkasso-Unternehmens fordern die Mitarbeiter zwar erst bei Ihnen, nachträglich aber selbst beim Kunden ein. Die Vorauszahlung **erhalten Sie zurück**, wenn das Unternehmen erfolgreich war.

### Anwalt
Wenn Ihr Kunde trotz Mahnungen und gerichtlichem Mahnverfahren die Rechnung nicht bezahlt, können Sie nur noch [Klage einreichen](ratgeber/zivilprozessrecht/klage/klage-einreichen.html "Klage einreichen – so kommen Sie zu Ihrem Recht"), um Ihre offene Forderung einzutreiben. Nur ein Anwalt kann **Sie vor Gericht vertreten**, um Ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen.
> ![Anführungszeichen](/files/cdn/svgs/icons/icon-quote-up-light-blue.svg?width=78)
>
> Idealerweise holen sich Gläubiger anwaltlichen Rat bereits dann ein, wenn Zahlungen unregelmäßig oder gar nicht mehr erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt können Ansprüche häufig noch gerichtlich festgestellt und gesichert werden.
>
>   Michael Wübbe
>  Anwalt für Inkassorecht & Forderungseinzug
So kann ein Anwalt Sie unterstützen:
- Rechtssichere Mahnungen
- Strikte Durchsetzung des Vollstreckungsbescheids
- Schnelle, formgerechte Klageeinreichung
- Zielgerichtete Argumentation vor Gericht zur Durchsetzung Ihres Anspruches
Eine ausführlichere Abwägung der Alternativen finden Sie in unserem Beitrag zur Frage: [Kunde zahlt nicht – Inkasso oder Anwalt?](ratgeber/inkassorecht-und-forderungseinzug/zahlungsverzug/kunde-zahlt-nicht-inkasso-oder-anwalt.html "Ein Kunde zahlt nicht: Inkasso oder Anwalt beauftragen? So reagieren Sie richtig")
Anders als mit der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens haben Sie mit einem Anwalt die Chance, Ihre offene Forderung in voller Höhe einzufordern. War dies erfolgreich, kann der Anwalt zudem die Kosten für seine Beauftragung beim Kunden einfordern – nicht bei Ihnen.
**advocado findet für Sie den passenden Anwalt** aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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## 5. Kunden im Ausland zur Zahlung verpflichten
Zahlen ausländische Kunden Ihre Rechnung nicht, können Sie sich auf das deutsche Mahnwesen nicht verlassen. Das in Deutschland übliche Vorgehen, um offene Forderungen einzutreiben, ist in anderen Ländern nicht zielführend.
Die andere Rechtslage und kulturelle Unterschiede erschweren es womöglich, Ihr Geld beim Kunden einzufordern. So könnten sich ausländische Kunden durch das Mahnschreiben angegriffen fühlen oder gar nicht reagieren.
Um die Kundenbeziehung nicht zu belasten, Ihr Geld aber trotzdem schnellstmöglich zu erhalten, können Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt **Auslandsinkasso** wenden. Der Anwalt kennt die geltende Rechtsprechung und weiß, wie Sie am besten vorgehen, um Ihre Forderung geltend zu machen.
Der Anwalt kann dafür, sorgen dass Sie den notwendigen **europäischen Vollstreckungstitel** erhalten und die grenzüberschreitende Durchsetzung Ihres Zahlungsanspruchs übernehmen.

## 6. Letzte Option: Forderung einklagen
Verweigert Ihr Kunde trotz Mahnverfahren die Begleichung der Rechnung, müssen Sie Ihr Geld einklagen. Da dies die letzte Option ist, die offene Forderung geltend zu machen, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein.
Ein [Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug](rechtsanwalt/anwalt-inkassorecht-und-forderungseinzug.html "Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug") kann Sie von der ersten rechtssicheren Mahnung bis hin zur [Zahlungsklage](ratgeber/zivilprozessrecht/klage/zahlungsklage.html "Zahlungsklage: Ablauf, Kosten & Vorgehen") und Zwangsvollstreckung Ihrer Forderung unterstützen.
Überlassen Sie ihm die Einforderung des Ihnen zustehenden Geldes, könnten Sie sich viel Zeit, nervenaufreibende Kommunikation mit Ihrem Kunden und bei Erfolg letztendlich auch das Geld für die Bezahlung des Anwalts sparen.
Mit seiner Erfahrung und der richtigen juristischen Strategie kann er darauf hinwirken, dass das Gericht Ihren Kunden im Klageverfahren zur Zahlung verurteilt. Dann können Sie mit dem gerichtlichen Vollstreckungstitel nicht nur Ihre offene Forderung eintreiben, sondern auch Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen.
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## 7. Mögliche Kosten, Zinsen & wirtschaftliche Abwägung

### Verzugszinsen: nicht „5 %“, sondern abhängig vom Basiszinssatz
Verzugszinsen werden in Deutschland als **Prozentpunkte über dem Basiszinssatz** berechnet. Die Höhe hängt u. a. davon ab, ob an dem Geschäft **ein Verbraucher beteiligt** ist oder nicht. Der Basiszinssatz kann sich ändern; die Zinsberechnung passt sich entsprechend an.

### Mahn- und Rechtsverfolgungskosten: möglich, aber nicht grenzenlos
- **Mahnkosten** sind typischerweise nur in angemessenem Rahmen erstattungsfähig (z. B. tatsächliche Auslagen).
- **Anwaltskosten** können als Verzugsschaden erstattungsfähig sein, wenn die Beauftragung in der Situation **erforderlich und angemessen** war – und der Schuldner tatsächlich in Verzug ist.
- **Gerichtskosten/Vollstreckungskosten** entstehen, wenn Sie gerichtliche Schritte gehen; ob Sie diese am Ende vollständig realisieren, hängt vom Ausgang und von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab.

### Wirtschaftlicher Check
Fragen, die sich fast immer lohnen:
- Ist der Schuldner **zahlungsfähig** oder ist Vollstreckung realistisch?
- Ist die Forderung **beweisbar** (Papierlage)?
- Wie hoch ist der Streitwert – und steht er in einem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand?
- Ist der Fall „Standard“ oder steckt ein **Streit** dahinter?

### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: B2B-Rechnung bleibt trotz Erinnerung offen**
Ausgangslage: Dienstleistung erbracht, Rechnung mit Zahlungsziel, keine Einwände.
Vorgehen: Zahlungserinnerung → Mahnung mit 10-Tage-Frist → Mahnverfahren.
Ergebnis: Kein Widerspruch, Vollstreckungsbescheid; Zahlung nach Zustellung.
Learning: Bei klarer Papierlage kann das Mahnverfahren ein effizienter Schritt sein.
**Fall 2: Verbraucher zahlt nicht – Hinweis zur 30-Tage-Regel fehlte**
Ausgangslage: Rechnung ist zugegangen, aber es gab keinen deutlichen Verbraucherhinweis zum automatischen Verzug nach 30 Tagen.
Vorgehen: Mahnung mit Fristsetzung und klarer Verzugsankündigung; Dokumentation des Zugangs.
Ergebnis: Verzug tritt nach Mahnung/Frist ein; Zinsen und weitere Schritte sind ab dann sauber begründbar.
Learning: Bei Verbrauchern ist der richtige Hinweis in der Rechnung oft entscheidend für die „30-Tage-Automatik“.
**Fall 3: Werklohnforderung wird wegen angeblicher Mängel bestritten**
Ausgangslage: Kunde behauptet Mängel und kürzt die Rechnung.
Vorgehen: Einwand konkretisieren lassen, Abnahme/Leistungsnachweise sichern, Klärungsfrist setzen, anwaltliche Prüfung der Einwendungen.
Ergebnis: Vergleich über Teilbetrag und Nachbesserung – gerichtlicher Streit vermieden.
Learning: Bei bestrittenen Forderungen entscheidet die Beweislage; „Mehr Druck“ ersetzt keine Strategie.
 

## 8. Häufige Irrtümer aufgeklärt

### Irrtum 1: „Nach 30 Tagen ist jeder automatisch im Verzug“
**Richtig ist:** Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung/Zahlungsaufstellung **besonders darauf hingewiesen** wird.
**Was ist zu prüfen:** Verbraucher beteiligt? Rechnung zugegangen? Hinweis enthalten? Alternativer Verzugsbeginn (Mahnung, kalendermäßige Fälligkeit)?

### Irrtum 2: „Eine Mahnung ist immer Pflicht“
**Richtig ist:** Verzug kann auch ohne Mahnung eintreten, z. B. bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit oder unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.
**Was ist zu prüfen:** Zahlungsziel eindeutig? Datum kalendermäßig bestimmt? Gab es eine ernsthafte und endgültige Zahlungsverweigerung?

### Irrtum 3: „Inkasso ist immer günstiger als ein Anwalt“
**Richtig ist:** Das hängt vom Modell (Einzug vs. Ankauf), vom Streitpotenzial und von den Erfolgsaussichten ab. Bei bestrittenen Forderungen kann ein Anwalt früher Klarheit schaffen.
**Was ist zu prüfen:** Bestreiten wahrscheinlich? Welche Gebühren fallen an? Wie läuft es weiter, wenn der Schuldner widerspricht?

### Irrtum 4: „Alle Kosten kann man immer komplett mit eintreiben“
**Richtig ist:** Erstattungsfähigkeit hängt u. a. von Verzug, Erforderlichkeit und Angemessenheit ab – und praktisch von der Zahlungsfähigkeit.
**Was ist zu prüfen:** Verzug sauber belegt? Kosten notwendig? Schuldner zahlungsfähig?
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 08.05.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Quellen**
- §§ 195, 199 BGB (Regelverjährung, Fristbeginn)
- § 286 BGB (Verzug des Schuldners)
- § 288 BGB (Verzugszinsen, Pauschale)
- §§ 688 ff. ZPO (gerichtliches Mahnverfahren)
- § 78 ZPO (Anwaltszwang – abhängig von Gericht/Instanz)

### Letzte Aktualisierung
**08.05.2026**
- Klarer Einstieg: Sie sehen sofort, ob Ihr Fall „Standard“ ist oder ob Vorsicht geboten ist.
- Wichtige Stolperfallen entfernt: 30-Tage-Regel, Zinsen und „Anwalt vor Gericht“ sind jetzt korrekt und verständlich erklärt.
- Mehr Praxis: konkrete Schritte, Checklisten, Beispiele und typische Irrtümer helfen beim Vorgehen.
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 Julia Pillokat
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 08.05.2026
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