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Der Insolvenzplan – schneller Schulden tilgen
Ratgeber Insolvenzrecht Firmeninsolvenz Insolvenzplan
Stand 10.01.2024
Lesezeit 11 min

Der Insolvenzplan – schneller Schulden tilgen

Ein Insolvenzplan dient der bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger. Neben Maßnahmen zur Unternehmenssanierung enthält er auch das Angebot einer Einmalzahlung an alle Gläubiger, die dafür auf ihre Forderungen verzichten. Stimmen Insolvenzgericht und Gläubiger zu, ersetzt die Planinsolvenz das reguläre Insolvenzverfahren. Dadurch ist eine schnellere Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten möglich.

Erik Münnich
Beitrag von Erik Münnich
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 10.01.2024
8.314 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Können Unternehmen oder Verbraucher ihre Schulden nicht bezahlen, sind sie insolvent.
  • Mit einer Planinsolvenz können sie ihre Schulden schneller tilgen.
  • Dafür ist ein Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.
  • Dieser Plan enthält neben wichtigen Maßnahmen auch eine Einmalzahlung an Gläubiger.
  • Um Gericht und Gläubiger zu überzeugen, ist eine ausführliche Vorbereitung wichtig.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein Insolvenzplan?
  2. Welche Vorteile & Nachteile hat ein Insolvenzplan?
  3. Wann ist eine Planinsolvenz möglich?
  4. Wie sieht ein Insolvenzplan aus?
  5. Wie läuft ein Insolvenzplanverfahren ab?
  6. Wann endet das Insolvenzplanverfahren?
  7. Wie hoch sind die Kosten für eine Planinsolvenz 2024?
  8. FAQ zum Insolvenzplan
Infografik: Insolvenz mit Insolvenzplan.

1. Was ist ein Insolvenzplan?

Ein Insolvenzplanverfahren ermöglicht Unternehmen und Verbrauchern eine schnelle Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten durch eine Einmalzahlung eines Geldgebers – Privatinsolvenzen oder Firmeninsolvenzen dauern hingegen in der Regel 3 oder mehr Jahre. Die Höhe der Einmalzahlung ist unabhängig vom tatsächlichen Schuldenstand und kann sehr gering ausfallen.

Die Grundlage für ein solches Insolvenzplanverfahren stellt laut Insolvenzordnung (InsO) der Insolvenzplan dar, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Er enthält alle wichtigen Informationen zur wirtschaftlichen oder persönlichen Situation des Schuldners, die Höhe der angebotenen Einmalzahlung an die Insolvenzgläubiger sowie einen Vergleich zwischen Planinsolvenz und Privat- oder Regelinsolvenz.

Ein gut ausgearbeiteter Plan kann also dabei helfen, den Gläubigern die finanziellen Vorteile verständlich zu machen, die solch ein Insolvenzplanverfahren im Vergleich zu den anderen Insolvenzverfahren hat – und sie von der Annahme der angebotenen Einmalzahlung zu überzeugen.

Insolvente Unternehmer können mit einem Insolvenzplan die Kontrolle über den Betrieb behalten und die Insolvenz in Eigenverwaltung durchführen, wenn die Gläubiger dem zustimmen.

Welche Ziele hat ein Insolvenzplan?

Das Hauptziel eines Insolvenzplans ist wie bei jedem anderen Insolvenzverfahren die bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger. Daneben kann ein solcher Plan weitere Ziele haben:

  • die Sanierung eines Unternehmens
  • unternehmensinterne Umstrukturierungen
  • die Übertragung von Anteilen
  • die Beschleunigung des Insolvenzverfahrens

2. Welche Vorteile & Nachteile hat ein Insolvenzplan?

Mit einem Insolvenzplan können folgende Vorteile und Nachteile für Unternehmern und Verbraucher verbunden sein:

Vorteile eines Insolvenzplans

  • Sie können einem Insolvenzantrag durch Ihre Gläubiger vorbeugen.
  • Insolvenzgläubiger dürfen offene Forderungen nicht mehr vollstrecken.
  • Eine Entschuldung ist in 4 bis 12 Monaten möglich.
  • Durch weniger Verfahrensschritte fallen geringere Kosten an.
  • Schulden können trotz hoher Forderungen & vieler Gläubiger getilgt werden.
  • Bereits 3 Jahre nach Abschluss der Planinsolvenz lassen sich Schufa-Einträge löschen.
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Nachteile eines Insolvenzplans

  • Die Anfangskosten sind aufgrund des hohen Vorbereitungsaufwands höher als bei einer regulären Insolvenz.
  • Die Abhängigkeit von einem Geldgeber kann ein Risiko bedeuten.

3. Wann ist eine Planinsolvenz möglich?

Um sich durch ein Insolvenzplanverfahren schnell zu entschulden, sind laut §§ 217 ff. InsO folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Bestehende Schulden können nicht zurückgezahlt werden.
  • Gläubigern kann aussichtsreiche Einmalzahlung von einem Dritten angeboten werden.
  • Der Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Plan beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Dies ist auch während eines regulären Insolvenzverfahrens noch möglich.

4. Wie sieht ein Insolvenzplan aus?

Laut § 219 InsO muss ein Insolvenzplan aus zwei Teilen bestehen:  einem darstellenden Teil und einem gestaltenden Teil.

Der darstellende Teil

Der darstellende Teil des Insolvenzplans soll das zuständige Insolvenzgericht und die Gläubiger über die seit der Eröffnung ergriffenen Maßnahmen und alle zukünftigen Maßnahmen informieren und ihnen die Möglichkeit geben, den Insolvenzplan und dessen Konsequenzen zu bewerten.

Daneben beinhaltet er auch eine umfassende Bewertung des Unternehmens – also eine Analyse dessen wirtschaftlicher Situation, der Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Optionen zur Sanierung. Auch eine Liste mit allen bekannten Gläubigern und deren Forderungen kann sinnvoll sein.

Außerdem ist eine Vergleichsrechnung wichtig für den darstellenden Teil eines Insolvenzplanes. Hier werden die Folgen einer Planinsolvenz für u. a. Insolvenzgläubiger mit denen einer Regel- oder Privatinsolvenz verglichen. Lässt sich nachweisen, dass die Gläubiger durch ein Planinsolvenzverfahren besser gestellt sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Insolvenzgericht und Insolvenzgläubiger dem Insolvenzplan des Schuldners zustimmen.

Hinweis
Erklärung

Im darstellenden Teil des Insolvenzplans sind zudem sogenannte Gläubigergruppen zu bilden. Einer Gruppe gehören dabei Gläubiger mit identischen wirtschaftlichen Interessen an. Die Mitglieder dieser Gruppen werden gleich behandelt und jede Gruppe stimmt über den vorgelegten Insolvenzplan gesondert ab.

Der gestaltende Teil

Alle durch den Insolvenzplan vorgesehenen Änderungen bzw. Abweichungen vom Insolvenz-Regelverfahren laut Insolvenzordnung sind im gestaltenden Teil zu beschreiben.

Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Insolvenzplans sind vielfältig. Laut § 225a Absatz 3 InsO ist jede mögliche gesellschaftsrechtliche Maßnahme erlaubt. Denkbare Maßnahmen sind:

  • der Debt-Equity-Swap (Umwandlung von Gläubigerforderungen in Anteilsrechte)
  • Kapitalerhöhung
  • Kapitalherabsetzung
  • Sacheinlagen
  • Zahlung von Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter
  • Übertragung von Anteilsrechten
  • Änderung der Rechtsform
Hinweis
Erklärung

Beim Debt-Equity-Swap werden offene Forderungen in Geschäftsanteile umgewandelt. Bei diesem Schuldenbeteiligungstausch verzichten die Gläubiger somit auf Forderungen und erhalten im Gegenzug Beteiligungen am Unternehmen.

5. Wie läuft ein Insolvenz­planverfahren ab?

Ein Insolvenzplanverfahren lässt sich in folgende Schrittfolge einteilen:

  1. Planinsolvenz vorbereiten
  2. Insolvenzplan einreichen
  3. Vorprüfung durch das Insolvenzgericht
  4. Abstimmung über den Insolvenzplan
  5. Bestätigung durch das Gericht
  6. Eröffnung des Planinsolvenzverfahrens

1. Planinsolvenz vorbereiten

Um das zuständige Gericht und die Gläubiger vom Insolvenzplan zu überzeugen, kommt der Vorbereitung des Insolvenzplanverfahrens eine sehr wichtige Rolle zu. Deswegen kann es ratsam sein, die finanzielle Situation des Unternehmens zu analysieren und auf dieser Grundlage nach einem Geldgeber zu suchen.

Als Geldgeber können sich vertraute Personen wie Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, oder Geschäftspartner anbieten. Die vom Geldgeber bereitgestellte Summe gehört übrigens nicht zur Insolvenzmasse – sie muss also erst gezahlt werden, wenn Insolvenzgericht und Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen.

2. Insolvenzplan einreichen

Der Insolvenzplan kann sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Schuldner bzw. Unternehmen beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Dazu ist ab Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens bis zum finalen Schlusstermin Gelegenheit.

3. Vorprüfung durch das Insolvenzgericht

Das Gericht prüft den Plan. Es entscheidet, inwiefern eine Annahme durch die Gläubiger zu erwarten ist und ob die dargelegten Maßnahmen zur Sanierung realistischerweise vom Schuldner zu erfüllen sind.

Kommt das Gericht zu einer negativen Beurteilung, weist es den Plan zurück. Bei formalen Fehlern kann das Gericht eine Überarbeitung anordnen. Das Gericht kann für die weitere Bewertung Stellungnahmen vom Schuldner oder vom Gläubigerausschuss einzuholen.

4. Abstimmung über den Insolvenzplan

Nach der Vorprüfung bestimmt das Gericht einen Termin für eine besondere Gläubigerversammlung. Bei diesem Erörterungs- und Abstimmungstermin – zu dem alle Insolvenzgläubiger eingeladen sind – wird laut § 235 InsO zunächst der Insolvenzrecht und das Stimmrecht der Gläubiger erörtert, bevor über den Insolvenzplan, das darauf aufbauende Insolvenzplanverfahren und die Sanierung abgestimmt wird.

Der Insolvenzplan gilt als angenommen, wenn jede der Gläubigergruppen mit einer Kopf- und Summenmehrheit zustimmt:

  • Kopfmehrheit: Mehrheit der Beteiligten stimmt dem Insolvenzplan zu.
  • Summenmehrheit: Forderungen der zustimmenden Insolvenzgläubiger betragen mehr als die Hälfte der Forderungen aller Gläubiger.

Auch wenn eine Gläubigergruppe einer Planinsolvenz nicht zustimmt, bedeutet das noch kein Scheitern des Insolvenzplans. Laut § 245 InsO (Obstruktionsverbot) gilt deren Zustimmung dennoch erteilt, wenn die Gläubigergruppe durch den Plan nicht schlechter gestellt ist, als sie bereits steht, und eine Mehrheit zugestimmt hat.

5. Bestätigung durch das Gericht

Nachdem die Gläubigerversammlung dem Plan zugestimmt hat, muss das zuständige Insolvenzgericht diesen Plan per Beschluss bestätigen. In einigen Fällen sind vor der rechtskräftigen Bestätigung noch Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen. Man spricht dann von einem bedingten Insolvenzplan. Die Bestätigung wird entzogen, wenn die festgelegten Fristen und Maßnahmen zur Sanierung nicht eingehalten werden.

Das Gericht kann die Bestätigung des Insolvenzplans hingegen versagen, wenn die Gläubigerversammlung nicht zugestimmt hat. Allerdings kann das Gericht Gegenstimmen durch das Obstruktionsverbot übergehen. Dies ist in diesen Fällen denkbar:

  • Die Gruppe erleidet durch die Umsetzung des Plans keinen Nachteil.
  • Der wirtschaftliche Wert, der durch den Plan entsteht, fließt auch dieser Gruppe in angemessener Weise zu.
  • Die Mehrheit aller Gruppen stimmt dem Insolvenzplan zu.

6. Eröffnung des Planinsolvenz­verfahrens

Hat das Insolvenzgericht dem Plan zugestimmt, ist das Insolvenzplanverfahren eröffnet – das reguläre Insolvenzverfahren ist ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle vereinbarten Maßnahmen zur Sanierung laut Plan umzusetzen.

Die Überwachung dieser Prozesse und Maßnahmen der Sanierung kann ein Insolvenzverwalter übernehmen, wenn dieser vorher vom zuständigen Gericht bestimmt wurde. Als Verwalter der Insolvenzmasse gibt er Gläubigern bzw. Gericht Auskunft über die Fortschritte der Unternehmenssanierung oder -liquidierung und stellt sicher, dass alle vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden.

6. Wann endet das Insolvenzplanverfahren?

Der Schuldner befindet sich in der Plicht, die festgelegten Maßnahmen zur Sanierung umzusetzen und den Forderungen wie im Insolvenzplan vereinbart nachzukommen. Sind alle vereinbarten Forderungen beglichen, ist die Insolvenz abgeschlossen.

Eine pauschale Zeitangabe ist schwer möglich, schließlich ist nicht selten eine Vielzahl an Gläubigern und Interessensgemeinschaften beteiligt und zu befriedigen. In der Regel sollte das Verfahren aber in weniger als 12 Monaten abgeschlossen sein.

7. Wie hoch sind die Kosten für eine Planinsolvenz 2024?

Die Kosten, die von der Vorbereitung der Insolvenz bis zu deren Abschluss entstehen können, setzen sich aus Verfahrenskosten sowie der Einmalzahlung an die Gläubiger zusammen.

Die Verfahrenskosten sind die Kosten, die für die Arbeit des Gerichts und des Insolvenzverwalters anfallen:

  • Gerichtskosten: Bearbeitungsgebühren, Schriftverkehr
  • Gerichtliche Auslagen: Sachverständige
  • Auslagen des Insolvenzverwalters: Fahrtkosten, Übernachtungskosten
  • Vergütung des Insolvenzverwalters

Diese Kosten sind abhängig von folgenden Faktoren und lassen sich daher nicht pauschal beziffern:

  • Umfang der Insolvenzmasse
  • Anzahl der Gläubiger
  • Dauer der Insolvenz

Weil bei einem Insolvenzplanverfahren jedoch weniger Verfahrensschritte anfallen als bei einer regulären Insolvenz, fallen auch geringere Kosten an.

Weil die Entscheidung für eine Planinsolvenz neben einer guten Vorbereitung des Insolvenzplans auch von den konkreten Kosten abhängen kann, kann ein Anwalt für Insolvenzrecht Sie schon frühzeitig beraten und unterstützend zur Seite stehen.

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8. FAQ zum Insolvenzplan

Was ist ein Insolvenzplan?

Ein Insolvenzplan ermöglicht eine schnelle Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten durch eine Einmalzahlung eines externen Geldgebers. Er enthält alle wichtigen Informationen zur wirtschaftlichen oder persönlichen Situation des Schuldners, die Höhe der angebotenen Einmalzahlung an die Gläubiger sowie einen Vergleich zwischen Planinsolvenz und Privat- oder Regelinsolvenz.

Wer kann den Insolvenzplan erstellen und einreichen?

Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Schuldner selbst können einen Insolvenzplan erarbeiten und einreichen. Ein guter Plan für die Insolvenz mit hohen Erfolgsaussichten bedarf allerdings einer ausführlichen Vorbereitung.

Wann wird ein Insolvenzplan erstellt?

Ein Insolvenzplan kann erstellt und beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden, wenn bestehende Schulden nicht zurückgezahlt, aber Gläubigern eine aussichtsreiche Einmalzahlung durch einen Dritten angeboten werden kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein solcher Plan ab Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens bis zum finalen Schlusstermin möglich.

Welche Vorteile und Nachteile hat ein Insolvenzplan?

Ein Insolvenzplan ermöglicht eine eine Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten. Zudem fallen durch weniger Verfahrensschritte im Vergleich zu einem regulären Insolvenzverfahren geringere Kosten an. Andererseits kann sich die Abhängigkeit von einem Geldgeber nachteilig auswirken.

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Erik Münnich
Erik Münnich
Redakteur für Rechthemen
Aktualisiert am 10.01.2024
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Erik Münnich stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.
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