Der Insolvenzplan – schneller Schulden tilgen
 ![Der Insolvenzplan – schneller Schulden tilgen](assets/images/h/insolvenzplan-1908ph4xvhp6d8v.jpg) Beitrag von Erik Münnich
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 10.01.2024
---
 [...](ratgeber/insolvenzrecht.html "Ratgeber Insolvenzrecht") [Firmeninsolvenz](ratgeber/insolvenzrecht/firmeninsolvenz.html "Ratgeber Firmeninsolvenz") Insolvenzplan
Ein Insolvenzplan dient der bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger. Neben Maßnahmen zur Unternehmenssanierung enthält er auch das Angebot einer Einmalzahlung an alle Gläubiger, die dafür auf ihre Forderungen verzichten. Stimmen Insolvenzgericht und Gläubiger zu, ersetzt die Planinsolvenz das reguläre Insolvenzverfahren. Dadurch ist eine schnellere Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten möglich.
**Sollten Sie bei Ihrem insolvenzrechtlichen Anliegen Unterstützung benötigen**, steht Ihnen die deutschlandweit renommierte Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt:
- **Fall schildern** – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
- **Kostenlose Ersteinschätzung** – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- **Entscheidung mit Kostensicherheit** – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
1. 1. Was ist ein Insolvenzplan?
2. 2. Welche Vorteile & Nachteile hat ein Insolvenzplan?
3. 3. Wann ist eine Planinsolvenz möglich?
4. 4. Wie sieht ein Insolvenzplan aus?
5. 5. Wie läuft ein Insolvenz­planverfahren ab?
6. 6. Wann endet das Insolvenzplanverfahren?
7. 7. Wie hoch sind die Kosten für eine Planinsolvenz 2024?
8. 8. FAQ zum Insolvenzplan
 [Hilfe vom Anwalt erhalten](https://formulare.advocado.de/?formular=insolvenzrecht-advocado "Hilfe vom Anwalt erhalten")

# Der Insolvenzplan – schneller Schulden tilgen
 Beitrag von Erik Münnich
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 10.01.2024
---
Ein Insolvenzplan dient der bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger. Neben Maßnahmen zur Unternehmenssanierung enthält er auch das Angebot einer Einmalzahlung an alle Gläubiger, die dafür auf ihre Forderungen verzichten. Stimmen Insolvenzgericht und Gläubiger zu, ersetzt die Planinsolvenz das reguläre Insolvenzverfahren. Dadurch ist eine schnellere Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten möglich.
**Sollten Sie bei Ihrem insolvenzrechtlichen Anliegen Unterstützung benötigen**, steht Ihnen die deutschlandweit renommierte Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt:
- **Fall schildern** – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern und bei Bedarf relevante Unterlagen hochladen.
- **Kostenlose Ersteinschätzung** – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
- **Entscheidung mit Kostensicherheit** – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
 [ Fall schildern & kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten](https://formulare.advocado.de/?formular=insolvenzrecht-advocado)Das Wichtigste in Kürze:
- Können Unternehmen oder Verbraucher ihre Schulden nicht bezahlen, sind sie insolvent.
- Mit einer Planinsolvenz können sie ihre Schulden schneller tilgen.
- Dafür ist ein Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.
- Dieser Plan enthält neben wichtigen Maßnahmen auch eine Einmalzahlung an Gläubiger.
- Um Gericht und Gläubiger zu überzeugen, ist eine ausführliche Vorbereitung wichtig.

## 1. Was ist ein Insolvenzplan?
Ein Insolvenzplanverfahren ermöglicht Unternehmen und Verbrauchern eine **schnelle Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten** durch eine Einmalzahlung eines Geldgebers – [Privatinsolvenzen](ratgeber/insolvenzrecht/privatinsolvenz/wie-sie-privatinsolvenz-anmelden.html "Privatinsolvenz anmelden: So erreichen Sie Schuldenfreiheit") oder [Firmeninsolvenzen](ratgeber/insolvenzrecht/firmeninsolvenz/firmeninsolvenz-das-bedeutet-die-regelinsolvenz.html "Firmeninsolvenz – das bedeutet die Regelinsolvenz für Ihr Unternehmen") dauern hingegen in der Regel 3 oder mehr Jahre. Die Höhe der Einmalzahlung ist unabhängig vom tatsächlichen Schuldenstand und kann sehr gering ausfallen.
Die Grundlage für ein solches Insolvenzplanverfahren stellt laut [Insolvenzordnung (InsO)](https://dejure.org/gesetze/InsO/217.html "Zur Insolvenzordnung") der Insolvenzplan dar, dem die Gläubiger zustimmen müssen. Er enthält **alle wichtigen Informationen** zur wirtschaftlichen oder persönlichen Situation des Schuldners, die Höhe der angebotenen Einmalzahlung an die Insolvenzgläubiger sowie einen Vergleich zwischen Planinsolvenz und Privat- oder Regelinsolvenz.
Ein gut ausgearbeiteter Plan kann also dabei helfen, den Gläubigern die finanziellen Vorteile verständlich zu machen, die solch ein Insolvenzplanverfahren im Vergleich zu den anderen Insolvenzverfahren hat – und sie von der Annahme der angebotenen Einmalzahlung zu überzeugen.
Insolvente Unternehmer können mit einem Insolvenzplan die **Kontrolle über den Betrieb behalten** und die [Insolvenz in Eigenverwaltung](ratgeber/insolvenzrecht/firmeninsolvenz/insolvenz-in-eigenverwaltung.html "Insolvenz in Eigenverwalt­ung: So sanieren Sie Ihren Betrieb in Eigenregie") durchführen, wenn die Gläubiger dem zustimmen.

### Welche Ziele hat ein Insolvenzplan?
Das Hauptziel eines Insolvenzplans ist wie bei jedem anderen Insolvenzverfahren die **bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger**. Daneben kann ein solcher Plan weitere Ziele haben:
- [die Sanierung eines Unternehmens](ratgeber/insolvenzrecht/firmeninsolvenz/unternehmenssanierung.html "Unternehmenssanierung 2021 – so funktioniert's")
- unternehmensinterne Umstrukturierungen
- die Übertragung von Anteilen
- die Beschleunigung des Insolvenzverfahrens

## 2. Welche Vorteile & Nachteile hat ein Insolvenzplan?
Mit einem Insolvenzplan können folgende Vorteile und Nachteile für Unternehmern und Verbraucher verbunden sein:

### Vorteile eines Insolvenzplans
- Sie können einem [Insolvenzantrag durch Ihre Gläubiger](ratgeber/insolvenzrecht/firmeninsolvenz/insolvenzantrag-durch-glaeubiger.html "Insolvenzantrag durch Gläubiger") vorbeugen.
- Insolvenzgläubiger dürfen offene Forderungen nicht mehr vollstrecken.
- Eine Entschuldung ist in 4 bis 12 Monaten möglich.
- Durch weniger Verfahrensschritte fallen geringere Kosten an.
- Schulden können trotz hoher Forderungen & vieler Gläubiger getilgt werden.
- Bereits 3 Jahre nach Abschluss der Planinsolvenz [lassen sich Schufa-Einträge löschen](ratgeber/bank-und-kapitalmarktrecht/bonitaet/schufa-eintrag-loeschen.html "In 5 Schritten Schufa-Eintrag löschen lassen & Kreditfähigkeit erreichen").
Insolvenzrechtliche Probleme?
 Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt erhalten!
Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
**So funktioniert’s:**
- ![Fall online schildern](/nui/icon/nucleo_core/fill/school-education/text-highlight.svg?color=primary) **Fall online schildern**
     Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihr Anliegen schnell und einfach zu übermitteln.
- ![Kostenlose Ersteinschätzung erhalten](/nui/icon/nucleo_core/fill/business-finance/scale.svg?color=primary) **Kostenlose Ersteinschätzung erhalten**
     Wir verbinden Sie kostenfrei mit einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt, der auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Dieser prüft Ihren Fall und gibt Ihnen per Telefon eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – unkompliziert und bequem von überall in Deutschland.
- ![In Ruhe entscheiden](/nui/icon/nucleo_core/fill/business-finance/handshake.svg?color=primary) **In Ruhe entscheiden**
     Auf Grundlage der kostenlosen Ersteinschätzung entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten im Fall einer Beauftragung entstehen können und wer diese übernimmt – transparent und planbar.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=insolvenzrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

### Nachteile eines Insolvenzplans
- Die Anfangskosten sind aufgrund des hohen Vorbereitungsaufwands höher als bei einer regulären Insolvenz.
- Die Abhängigkeit von einem Geldgeber kann ein Risiko bedeuten.

## 3. Wann ist eine Planinsolvenz möglich?
Um sich durch ein Insolvenzplanverfahren schnell zu entschulden, sind laut [§§ 217 ff. InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__217.html "Zu § 217 InsO") folgende **Voraussetzungen** zu erfüllen:
- Bestehende Schulden können nicht zurückgezahlt werden.
- Gläubigern kann aussichtsreiche Einmalzahlung von einem Dritten angeboten werden.
- Der Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Plan beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Dies ist auch **während eines regulären Insolvenzverfahrens** noch möglich.

## 4. Wie sieht ein Insolvenzplan aus?
Laut [§ 219 InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__219.html "Zu § 219 InsO") muss ein Insolvenzplan aus zwei Teilen bestehen: einem **darstellenden Teil** und einem **gestaltenden Teil**.

### Der darstellende Teil
Der darstellende Teil des Insolvenzplans soll das zuständige Insolvenzgericht und die Gläubiger über die seit der Eröffnung ergriffenen Maßnahmen und alle zukünftigen Maßnahmen informieren und ihnen die Möglichkeit geben, den Insolvenzplan und dessen Konsequenzen zu bewerten.
Daneben beinhaltet er auch eine **umfassende Bewertung des Unternehmens** – also eine Analyse dessen wirtschaftlicher Situation, der Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Optionen zur Sanierung. Auch eine Liste mit allen bekannten Gläubigern und deren Forderungen kann sinnvoll sein.
Außerdem ist eine **Vergleichsrechnung** wichtig für den darstellenden Teil eines Insolvenzplanes. Hier werden die Folgen einer Planinsolvenz für u. a. Insolvenzgläubiger mit denen einer Regel- oder Privatinsolvenz verglichen. Lässt sich nachweisen, dass die Gläubiger durch ein Planinsolvenzverfahren besser gestellt sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Insolvenzgericht und Insolvenzgläubiger dem Insolvenzplan des Schuldners zustimmen.
Erklärung
Im darstellenden Teil des Insolvenzplans sind zudem sogenannte **Gläubigergruppen** zu bilden. Einer Gruppe gehören dabei Gläubiger mit identischen wirtschaftlichen Interessen an. Die Mitglieder dieser Gruppen werden gleich behandelt und jede Gruppe stimmt über den vorgelegten Insolvenzplan gesondert ab.

### Der gestaltende Teil
Alle durch den Insolvenzplan vorgesehenen **Änderungen bzw. Abweichungen vom Insolvenz-Regelverfahren** laut Insolvenzordnung sind im gestaltenden Teil zu beschreiben.
Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Insolvenzplans sind vielfältig. Laut [§ 225a Absatz 3 InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__225a.html "Zu § 225a InsO") ist jede mögliche gesellschaftsrechtliche Maßnahme erlaubt. Denkbare Maßnahmen sind:
- der Debt-Equity-Swap (Umwandlung von Gläubigerforderungen in Anteilsrechte)
- Kapitalerhöhung
- Kapitalherabsetzung
- Sacheinlagen
- Zahlung von Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter
- Übertragung von Anteilsrechten
- Änderung der Rechtsform
Erklärung
Beim **Debt-Equity-Swap** werden offene Forderungen in Geschäftsanteile umgewandelt. Bei diesem Schuldenbeteiligungstausch verzichten die Gläubiger somit auf Forderungen und erhalten im Gegenzug Beteiligungen am Unternehmen.

## 5. Wie läuft ein Insolvenz­planverfahren ab?
Ein Insolvenzplanverfahren lässt sich in folgende Schrittfolge einteilen:
1. Planinsolvenz vorbereiten
2. Insolvenzplan einreichen
3. Vorprüfung durch das Insolvenzgericht
4. Abstimmung über den Insolvenzplan
5. Bestätigung durch das Gericht
6. Eröffnung des Planinsolvenzverfahrens

### 1. Planinsolvenz vorbereiten
Um das zuständige Gericht und die Gläubiger vom Insolvenzplan zu überzeugen, kommt der Vorbereitung des Insolvenzplanverfahrens eine sehr wichtige Rolle zu. Deswegen kann es ratsam sein, die **finanzielle Situation des Unternehmens zu analysieren** und auf dieser Grundlage nach einem Geldgeber zu suchen.
Als **Geldgeber** können sich vertraute Personen wie Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, oder Geschäftspartner anbieten. Die vom Geldgeber bereitgestellte Summe gehört übrigens nicht zur Insolvenzmasse – sie muss also erst gezahlt werden, wenn Insolvenzgericht und Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmen.

### 2. Insolvenzplan einreichen
Der Insolvenzplan kann sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Schuldner bzw. Unternehmen **beim zuständigen Insolvenzgericht** eingereicht werden. Dazu ist ab Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens bis zum finalen Schlusstermin Gelegenheit.

### 3. Vorprüfung durch das Insolvenzgericht
Das Gericht prüft den Plan. Es entscheidet, inwiefern eine Annahme durch die Gläubiger zu erwarten ist und ob die dargelegten Maßnahmen zur Sanierung realistischerweise vom Schuldner zu erfüllen sind.
Kommt das Gericht zu einer negativen Beurteilung, weist es den Plan zurück. Bei formalen Fehlern kann das Gericht eine Überarbeitung anordnen. Das Gericht kann für die weitere Bewertung Stellungnahmen vom Schuldner oder vom Gläubigerausschuss einzuholen.

### 4. Abstimmung über den Insolvenzplan
Nach der Vorprüfung bestimmt das Gericht einen Termin für eine besondere Gläubigerversammlung. Bei diesem **Erörterungs- und Abstimmungstermin** – zu dem alle Insolvenzgläubiger eingeladen sind – wird laut [§ 235 InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__235.html "Zu § 235 InsO") zunächst der Insolvenzrecht und das Stimmrecht der Gläubiger erörtert, bevor über den Insolvenzplan, das darauf aufbauende Insolvenzplanverfahren und die Sanierung abgestimmt wird.
Der Insolvenzplan gilt als angenommen, wenn jede der Gläubigergruppen mit einer Kopf- und Summenmehrheit zustimmt:
- **Kopfmehrheit**: Mehrheit der Beteiligten stimmt dem Insolvenzplan zu.
- **Summenmehrheit**: Forderungen der zustimmenden Insolvenzgläubiger betragen mehr als die Hälfte der Forderungen aller Gläubiger.
Auch wenn eine Gläubigergruppe einer Planinsolvenz nicht zustimmt, bedeutet das noch kein Scheitern des Insolvenzplans. Laut [§ 245 InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__245.html "Zu § 245 InsO") (Obstruktionsverbot) gilt deren Zustimmung dennoch erteilt, wenn die Gläubigergruppe durch den Plan nicht schlechter gestellt ist, als sie bereits steht, und eine Mehrheit zugestimmt hat.

### 5. Bestätigung durch das Gericht
Nachdem die Gläubigerversammlung dem Plan zugestimmt hat, muss das zuständige Insolvenzgericht diesen Plan **per Beschluss bestätigen**. In einigen Fällen sind vor der rechtskräftigen Bestätigung noch Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen. Man spricht dann von einem bedingten Insolvenzplan. Die Bestätigung wird entzogen, wenn die festgelegten Fristen und Maßnahmen zur Sanierung nicht eingehalten werden.
Das Gericht kann die Bestätigung des Insolvenzplans hingegen versagen, wenn die Gläubigerversammlung nicht zugestimmt hat. Allerdings kann das Gericht **Gegenstimmen durch das Obstruktionsverbot übergehen**. Dies ist in diesen Fällen denkbar:
- Die Gruppe erleidet durch die Umsetzung des Plans keinen Nachteil.
- Der wirtschaftliche Wert, der durch den Plan entsteht, fließt auch dieser Gruppe in angemessener Weise zu.
- Die Mehrheit aller Gruppen stimmt dem Insolvenzplan zu.

### 6. Eröffnung des Planinsolvenz­verfahrens
Hat das Insolvenzgericht dem Plan zugestimmt, ist das Insolvenzplanverfahren eröffnet – das **reguläre Insolvenzverfahren ist ausgesetzt**. Ab diesem Zeitpunkt sind alle vereinbarten Maßnahmen zur Sanierung laut Plan umzusetzen.
Die Überwachung dieser Prozesse und Maßnahmen der Sanierung kann ein **Insolvenzverwalter** übernehmen, wenn dieser vorher vom zuständigen Gericht bestimmt wurde. Als Verwalter der Insolvenzmasse gibt er Gläubigern bzw. Gericht Auskunft über die Fortschritte der Unternehmenssanierung oder -liquidierung und stellt sicher, dass alle vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden.

## 6. Wann endet das Insolvenzplanverfahren?
Der Schuldner befindet sich in der Plicht, die festgelegten Maßnahmen zur Sanierung umzusetzen und den Forderungen wie im Insolvenzplan vereinbart nachzukommen. Sind alle vereinbarten Forderungen beglichen, ist die Insolvenz abgeschlossen.
Eine pauschale Zeitangabe ist schwer möglich, schließlich ist nicht selten eine Vielzahl an Gläubigern und Interessensgemeinschaften beteiligt und zu befriedigen. In der Regel sollte das Verfahren aber in **weniger als 12 Monaten** abgeschlossen sein.

## 7. Wie hoch sind die Kosten für eine Planinsolvenz 2024?
Die Kosten, die von der Vorbereitung der Insolvenz bis zu deren Abschluss entstehen können, setzen sich aus Verfahrenskosten sowie der Einmalzahlung an die Gläubiger zusammen.
Die **Verfahrenskosten** sind die Kosten, die für die Arbeit des Gerichts und des Insolvenzverwalters anfallen:
- Gerichtskosten: Bearbeitungsgebühren, Schriftverkehr
- Gerichtliche Auslagen: Sachverständige
- Auslagen des Insolvenzverwalters: Fahrtkosten, Übernachtungskosten
- Vergütung des Insolvenzverwalters
Diese Kosten sind abhängig von folgenden Faktoren und lassen sich daher nicht pauschal beziffern:
- Umfang der Insolvenzmasse
- Anzahl der Gläubiger
- Dauer der Insolvenz
Weil bei einem Insolvenzplanverfahren jedoch **weniger Verfahrensschritte** anfallen als bei einer regulären Insolvenz, fallen auch **geringere** **Kosten** an.
Weil die Entscheidung für eine Planinsolvenz neben einer guten Vorbereitung des Insolvenzplans auch von den konkreten Kosten abhängen kann, kann ein [Anwalt für Insolvenzrecht](rechtsanwalt/anwalt-insolvenzrecht.html "Anwalt für Insolvenzrecht") Sie schon frühzeitig beraten und unterstützend zur Seite stehen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem **Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten**. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von Fehler! advocado ohne Parameter! für eine **kostenlose Ersteinschätzung** zu Ihrem Anliegen. Er informiert Sie über alle wichtigen Anforderungen an einen Insolvenzplan, welche vorbereitenden Maßnahmen wichtig sind und mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Insolvenzrechtliche Probleme?
 Kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt erhalten!
Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
**So funktioniert’s:**
- **Fall online schildern**
     Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihr Anliegen schnell und einfach zu übermitteln.
- **Kostenlose Ersteinschätzung erhalten**
     Wir verbinden Sie kostenfrei mit einem erfahrenen advocado Partner-Anwalt, der auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Dieser prüft Ihren Fall und gibt Ihnen per Telefon eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – unkompliziert und bequem von überall in Deutschland.
- **In Ruhe entscheiden**
     Auf Grundlage der kostenlosen Ersteinschätzung entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten im Fall einer Beauftragung entstehen können und wer diese übernimmt – transparent und planbar.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung ](https://formulare.advocado.de/?formular=insolvenzrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")
 

## 8. FAQ zum Insolvenzplan

### Was ist ein Insolvenzplan?
Ein Insolvenzplan ermöglicht eine schnelle Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten durch eine Einmalzahlung eines externen Geldgebers. Er enthält alle wichtigen Informationen zur wirtschaftlichen oder persönlichen Situation des Schuldners, die Höhe der angebotenen Einmalzahlung an die Gläubiger sowie einen Vergleich zwischen Planinsolvenz und Privat- oder Regelinsolvenz.

### Wer kann den Insolvenzplan erstellen und einreichen?
Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Schuldner selbst können einen Insolvenzplan erarbeiten und einreichen. Ein guter Plan für die Insolvenz mit hohen Erfolgsaussichten bedarf allerdings einer ausführlichen Vorbereitung.

### Wann wird ein Insolvenzplan erstellt?
Ein Insolvenzplan kann erstellt und beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden, wenn bestehende Schulden nicht zurückgezahlt, aber Gläubigern eine aussichtsreiche Einmalzahlung durch einen Dritten angeboten werden kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein solcher Plan ab Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens bis zum finalen Schlusstermin möglich.

### Welche Vorteile und Nachteile hat ein Insolvenzplan?
Ein Insolvenzplan ermöglicht eine eine Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten. Zudem fallen durch weniger Verfahrensschritte im Vergleich zu einem regulären Insolvenzverfahren geringere Kosten an. Andererseits kann sich die Abhängigkeit von einem Geldgeber nachteilig auswirken.
Das könnte Sie auch interessieren
Firmeninsolvenz
GmbH-Insolvenz: alles Wichtige auf einen Blick
Die GmbH-Insolvenz ist notwendig, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Was im Insolvenzfall zu tun ist, lesen Sie hier.
Weiterlesen
Insolvenzantrag
Insolvenzverschleppung: Alles zu Strafen, Folgen & Ablauf
Insolvenzverschleppung ist vermeidbar. Was Sie tun können, wenn bereits gegen Sie ermittelt wird, erfahren Sie hier.
Weiterlesen
 Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
**4.012 Leser** finden diesen Beitrag hilfreich.
---
 Erik Münnich
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 10.01.2024
 Kostenlose Ersteinschätzung u. a. durch
 ![Ruediger Schmidt](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/70eaaa2f-cd7b-497e-959e-aec7e2152ad0/200x200/71x71/ruediger-schmidt-rechtsanwalt-1-332e7f.jpg "Ruediger Schmidt")
Ruediger Schmidt
Rechtsanwalt Insolvenzrecht
 ![Roger Gaufny](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/232/200x200/71x71/roger-gaufny-rechtsanwalt-1-01ee34.jpg "Roger Gaufny")
Roger Gaufny
Rechtsanwalt Insolvenzrecht
 ![Waldemar Gert](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/d4a15dc3-2b44-4e1b-9e4a-a28c27a1db90/200x200/71x71/waldemar-gert-rechtsanwalt-1-35f520.jpg "Waldemar Gert")
Waldemar Gert
Rechtsanwalt Insolvenzrecht
 4,85 Ø / 5
 Kunden bewerten unsere Partneranwälte für **Insolvenzrecht** mit 4,85 von 5 Sternen.
 So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer **Anwältin oder einem Anwalt für Insolvenzrecht** aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.
 [Jetzt Ersteinschätzung erhalten](https://formulare.advocado.de/?formular=insolvenzrecht-advocado "Jetzt Ersteinschätzung erhalten")
 Fall in wenigen Worten schildern
 Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten
 [ Hilfe vom Anwalt erhalten ](https://formulare.advocado.de/?formular=insolvenzrecht-advocado)
 ![Banner](https://cdn-fe.advocado.de/img/premium/golden-banner.svg)
