Insolvenzverschleppung: Strafen verhindern in 4 Schritten
Wer als Inhaber einer Kapitalgesellschaft bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt, begeht Insolvenzverschleppung – und damit eine Straftat. Die Folgen: Freiheits- oder Geldstrafe. Ein Anwalt kann Sie bei drohender Insolvenz unterstützen, um die Insolvenzverschleppung zu vermeiden oder Strafen zu mindern.
Beitrag von Julia Pillokat
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
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Nicht jeder hat bei drohender Insolvenz das Risiko einer Insolvenzverschleppung und Strafen. Nur wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen, haben Sie das Risiko der Insolvenzverschleppung. Denn die strafbare Insolvenzverschleppung tritt nur ein, wenn die Insolvenzantragspflicht zu spät bzw. nicht erfüllt wird.
Nur Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.
Kapitalgesellschaften sind:
AG
KGaA
GmbH
UG
Selbstständige (Freelancer), Einzelunternehmer und Inhaber von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, GmbH & Co. KG) müssen keinen Insolvenzantrag stellen – sie können also keine Strafen wegen Insolvenzverschleppung bekommen.
Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung = Insolvenz
Insolvenz + Insolvenzantragspflicht nicht erfüllt = Strafe für Insolvenzverschleppung
Wer wird für Insolvenzverschleppung bestraft?
Bestraft wird, wer den Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen muss.
Die Insolvenzantragspflicht gilt für:
Geschäftsführer
Organpersonen (z. B. Vorstandsmitglieder), wenn sie eine beherrschende Stellung im Unternehmen haben
Einzelne Gesellschafter oder alle Mitglieder des Aufsichtsrates bei Unternehmen ohne Führungspersonal
Wer antragspflichtig ist, der haftet für die Insolvenzverschleppung (Insolvenzverschleppungshaftung). Macht der Geschäftsführer noch Geschäfte, obwohl das Unternehmen insolvent ist, haftet er persönlich und muss die Gläubiger dann von seinem Privatvermögen bezahlen.
Geschäftsführer, Inhaber von Kapitalgesellschaften sollten sich an die Rechtsberatung wenden, sobald der Steuerberater mitteilt, dass eine Überschuldung vorliegt bzw. wenn bei Wegfall einer Summe Schwierigkeiten auftreten. Hier kann man noch agieren und zum Beispiel Aufschübe erwirken.
Michael Wübbe
Anwalt für Insolvenzrecht
Jetzt Strafe wegen Insolvenzverschleppung verhindern
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Zahlungsunfähigkeit: 90 % der fälligen Zahlungspflichten können nicht innerhalb von 3 Wochen erfüllt werden (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO).
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Eine Zahlungsunfähigkeit droht voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate (§ 18 Abs. 2 InsO).
Überschuldung: Das Vermögen reicht nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken – es sei denn, es besteht eine positive Fortführungsprognose (§ 19 Abs. 2 InsO).
Die Insolvenzverschleppung und Strafen drohen, wenn Sie den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellen.
Welche Frist gilt für den Insolvenzantrag?
Die Frist hängt vom Grund für die Insolvenz ab:
(Drohende) Zahlungsunfähigkeit: 3 Wochen
Überschuldung: 6 Wochen
Aber Achtung: Sie dürfen die Frist nur ausnutzen, wenn Sie konkrete Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens ergreifen oder sich von einem Anwalt beraten lassen. Tun Sie das nicht, müssen Sie unverzüglich Insolvenz anmelden, sobald die Insolvenz vorliegt.
Achtung: Insolvenzantrag durch Gläubiger
Gläubiger eines Unternehmens können einen Gläubiger-Insolvenzantrag stellen, wenn sie die Zahlungsunfähigkeit beweisen können. Die Anforderungen für diese Art des Insolvenzantrags sind sehr hoch, um missbräuchliche Antragstellung zu vermeiden.
Haben Gläubiger Beweise für die Insolvenzverschleppung, können sie zusätzlich die Geschäftsführung anzeigen.
Jetzt Strafe wegen Insolvenzverschleppung verhindern
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Generell gilt: Insolvenzverschleppung kann gemäß § 15a InsO eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe bedeuten.
Aber: Welche Strafe Geschäftsführer tatsächlich für die Insolvenzverschleppung bekommen, hängt vom Einzelfall ab.
Diese Faktoren entscheiden bei Insolvenzverschleppung über die Strafe:
ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde
Dauer der Verschleppung und Versäumnis der Frist
Höhe des Insolvenzschadens
Persönliche Umstände des Beschuldigten wie z. B. Vorstrafen
Nachtatverhalten des Beschuldigten: Verschleierung oder Anstiftung wirken strafverschärfend gegenüber der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden
Begleittaten, die in Verbindung mit der Insolvenzverschleppung stehen (Insolvenzstraftaten)
Wer zu spät Insolvenz anmeldet, riskiert mehrere Strafen: für die Insolvenzverschleppung und je nach Einzelfall für weitere Insolvenzstraftaten.
Vorsätzliche Insolvenzverschleppung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Fahrlässiges Insolvenzverschleppung: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe und Sperre als Geschäftsführer für 5 Jahre
Betrug: Geld- oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Kreditbetrug: Geld- oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe
Untreue: Geld- oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Strafbarer Bankrott: Geld- oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Beitragsvorenthaltung: bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe
4. Insolvenzverschleppung: In 4 Schritten Strafen vermeiden
Wenn gegen Sie Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung eröffnet wurden, ist Folgendes wichtig:
1. Tätigen Sie keine Zahlungen und Geschäfte mehr, um die private Haftung zu vermeiden.
2. Reservieren Sie letzte Mittel für Sozialversicherungsbeiträge und Lohn Ihrer Mitarbeiter. So vermeiden Sie Anzeigen für weitere Strafdelikte wie Betrug oder Beitragsvorenthaltung.
3. Nehmen Sie ohne Anwalt keinen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf.
4. Kontaktieren Sie bei drohender Insolvenz oder dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung einen Anwalt für Insolvenzrecht – so können Sie Fehler und hohe Strafen vermeiden.
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5. Insolvenzverschleppung durch Insolvenzantrag vermeiden
Insolvenzverschleppung ist vermeidbar, wenn Sie rechtzeitig Insolvenz anmelden. Dafür stellen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht den Insolvenzantrag.
Das brauchen Sie für den Insolvenzantrag:
Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung) müssen Sie nachvollziehbar und transparent belegen
Detailliertes Gläubigerverzeichnis mit Anschrift und Höhe der einzelnen Forderungen
Je nach Forderungshöhe: die größten Gläubiger benennen oder einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestellen
Gläubigerverzeichnis mit einer Richtigkeitserklärung
Vermögensverzeichnis
Schuldnerverzeichnis
Angaben zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
Informationen zum Tätigkeitsbereich des Unternehmens
Anzahl der Arbeitnehmer
Angaben zu möglichen Sanierungsmaßnahmen
Dokumentation für den Insolvenzverwalter
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Stellen Unternehmen nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen bei Überschuldung einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht, liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Diese liegt ebenfalls vor, wenn der Antrag fehlerhaft gestellt wird.
Welche Strafen drohen bei Insolvenzverschleppung?
Das Strafmaß ist davon abhängig, ob die Insolvenzverschleppung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei Fahrlässigkeit kann für Unternehmer eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe und eine Sperre als Geschäftsführer für 5 Jahre die Folge sein. Vorsatz kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedeuten. Darüber hinaus sind auch zivilrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs, Kreditbetrugs, Untreue und strafbaren Bankrotts möglich.
Wie lässt sich eine Insolvenzverschleppung vermeiden?
Die Geschäftsführung eines Unternehmens kann eine Insolvenzverschleppung vermeiden, indem sie den Insolvenzantrag fristgerecht und formal korrekt stellt, alle vor dem Antrag ausgelösten Rechnungen begleicht, Arbeitnehmerbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht bezahlt und die Unternehmensbilanz firstgerecht beim Finanzamt einreicht.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.
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