Verstoß gegen geltendes Recht
Am häufigsten handelt es sich bei unzulässigen Facebook-Bewertungen um Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik – in einigen Fällen können diese auch Straftatbestände erfüllen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Unwahre Tatsachenbehauptung
Eine objektive Aussage über die Wirklichkeit ist eine Tatsachenbehauptung. Sie ist überprüfbar und entweder wahr oder falsch – z. B. „Die Ware wurde zu spät geliefert.“
Eine unwahre Tatsachenbehauptung beruht wissentlich oder unwissentlich auf einer Unwahrheit und gibt die Realität falsch wieder – z. B. „Der Kellner hat mich beklaut.“
Oft erfüllt eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung die Straftatbestände der Verleumdung oder der üblen Nachrede. In diesem Fall haben Sie einen Schadensersatzanspruch.
Schmähkritik
Die Schmähkritik ist eine Aussage, die nicht mehr der (konstruktiven) Auseinandersetzung in der Sache dient und allein auf die Herabsetzung einer Person abzielt – z. B. „Der dümmste Gastronom auf ganz Facebook.“
Eine Schmähkritik erfüllt ggf. den strafbaren Tatbestand der Beleidigung, der für den Beleidigten einen Anspruch auf Schadensersatz nach sich ziehen kann.
Verstoß gegen die Facebook-Gemeinschaftsstandards
Nach eigenen Angaben liegt Facebook die Sicherheit und Meinungsfreiheit am Herzen – die Gemeinschaftsstandards, die für sämtliche Inhalte auf der Plattform gelten, sollen diese Werte sicherstellen.
Verstößt eine Bewertung gegen diese Richtlinien und weist folgende Inhalte auf, muss Facebook sie entfernen:
- Direkte Bedrohungen
- Selbstverletzungen
- Gefährliche Organisationen
- Mobbing und Belästigung
- Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens
- Sexuelle Gewalt und Ausbeutung
- Reglementierte Güter
- Nacktbilder
- Hassbotschaften
- Gewalttätige und explizite Inhalte
- Illegale Inhalte
- Falsche Identität
- Betrug
- Spam
- Konten von Verstorbenen
- Verstöße gegen geistiges Eigentum (= Urheberrechtsverletzung)
3. Wie lösche ich eine Facebook-Bewertung?
Verstößt eine Facebook-Bewertung gegen diese Richtlinien, haben Sie 2 Möglichkeiten:
1. Sie melden die Bewertung
Mit der Melden-Funktion können Sie eine Facebook-Bewertung überprüfen lassen:
- Rechts neben der Bewertung auf „Beitrag melden“ klicken
- Den Anweisungen folgen & begründen, warum die Bewertung unzulässig ist
Liegt nach interner Prüfung ein Verstoß gegen die Richtlinien vor, enfernt Facebook die Bewertung – dieser Vorgang kann wenige Wochen bis Monate dauern.
Das Problem: Beantragen Sie die Löschung selbstständig, lastet deutlich weniger Druck auf Facebook als durch ein anwaltliches Schreiben.
Die Erfolgschancen können daher geringer sein. So können mehrere Monate bis zu einer Reaktion vergehen – die Bewertung ist solange für Kunden auf Ihrer Facebookseite zu sehen.
2. Sie beauftragen einen Anwalt mit der Löschung
Ob eine Facebook-Bewertung gegen geltendes Recht oder die Gemeinschaftsstandards verstößt, ist nicht immer offensichtlich – Klarheit kann eine juristische Prüfung durch einen Anwalt für Internetrecht schaffen.
Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Bewertung von Ihrer Facebookseite, kann ein Anwalt diese in der Regel binnen 2 bis 6 Wochen erreichen.
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