Verstoß gegen geltendes Recht
Unwahre Tatsachenbehauptung:
Eine Aussage ist eher „Tatsache“, wenn sie überprüfbar ist (wahr/falsch). Wird eine Tatsache behauptet, die Ihr Ansehen schädigt, kann das je nach Inhalt auch strafrechtlich relevant sein (üble Nachrede/Verleumdung).
Beleidigung / Schmähung:
Wenn die Herabsetzung der Person/Organisation im Vordergrund steht und kein sachlicher Kern mehr erkennbar ist, kann das als Beleidigung einzuordnen sein.
Persönlichkeitsrechtsverletzung (zivilrechtlicher Hebel):
Bei rechtswidrigen Eingriffen kommen je nach Fall Unterlassungs-/Beseitigungsansprüche in Betracht, die in der Praxis häufig aus allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen hergeleitet werden.
Verstoß gegen Plattformregeln (Community Standards)
Meta beschreibt in den Community Standards, welche Inhalte auf Facebook nicht erlaubt sind (z. B. Bedrohungen, Belästigung, Hass). Das kann für Ihre Meldung wichtig sein, weil Sie so regelbasiert argumentieren können – unabhängig davon, wie ein Gericht später entscheiden würde.
3. Wie lösche ich eine Facebook-Bewertung? | Schritt für Schritt
Der wichtigste Hebel ist nicht „laut“, sondern präzise. Facebook prüft Meldungen in der Regel nur dann sinnvoll, wenn klar ist, was genau gemeldet wird und warum.
Schritt 1: Beweise sichern
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Screenshot der Bewertung (inkl. Datum/Uhrzeit, Profilname, ggf. Sterne)
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Screenshot der gesamten Ansicht (damit Kontext ersichtlich bleibt)
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Link/URL der Bewertung, falls verfügbar
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Interne Unterlagen, die den Vorwurf widerlegen können
Schritt 2: Meldefunktion nutzen
Je nach Ansicht/Endgerät heißen Menüpunkte etwas unterschiedlich. Typisch ist:
Schritt 3: Ihre Begründung in 6 Sätzen (Vorlage)
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Zitat der problematischen Stelle („…“)
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Einordnung: Tatsachenbehauptung / Beleidigung / Hass / Spam
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Warum falsch oder rechtswidrig? (1–2 Sätze)
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Kurzbeleg: „Nachweis liegt vor: …“
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Konsequenz für Dritte: „Die Aussage unterstellt …“
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Bitte: „Entfernung/Deaktivierung wegen Regel-/Rechtsverstoß“
Das wirkt „unspektakulär“, ist aber genau das, was Plattformprüfungen erleichtert.
Was, wenn die Meldung abgelehnt wird?
Dann sind die häufigsten Ursachen:
Praktisch heißt das: Begründung nachschärfen (konkreter, kürzer, belegbarer) – und prüfen, ob es zusätzlich einen Beschwerde-/Überprüfungsweg gibt. Der Digital Services Act sieht für Plattformen in der EU entsprechende Mechanismen vor.
Anwalt mit der Löschung beauftragen
Ob eine Facebook-Bewertung gegen geltendes Recht oder die Gemeinschaftsstandards verstößt, ist nicht immer offensichtlich – Klarheit kann eine juristische Prüfung durch einen Anwalt für Internetrecht schaffen.
Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Bewertung von Ihrer Facebookseite, kann ein Anwalt diese in der Regel binnen 2 bis 6 Wochen erreichen.
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