Facebook-Bewertung löschen lassen & Image schützen
Facebook-Bewertung löschen lassen & Image schützen
Franz Gerstenberger
Beitrag von Franz Gerstenberger
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am

... Bewertung Facebook-Bewertung löschen lassen

Facebook-Bewertungen haben einen enormen Einfluss auf das Image & den Umsatz eines Unternehmens: 70 % der potentiellen Neukunden lassen sich durch positive Bewertungen vom Kauf überzeugen (Quelle: Splendid Research). Verstößt ein negatives Werturteil gegen geltendes Recht oder die internen Gemeinschaftsstandards, besteht ein Recht auf Löschung.

Sollten Sie bei der Löschung von Facebook-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

  • Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • In Ruhe entscheiden – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Inhalt
  1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
  2. 1. Facebook-Bewertungen löschen lassen – geht das?
  3. 2. Wann kann ich eine Facebook-Bewertung löschen?
  4. 3. Wie lösche ich eine Facebook-Bewertung? | Schritt für Schritt
  5. 4. Wenn Melden nicht reicht: Wie ein Anwalt helfen kann
  6. 5. Kosten: Womit Sie rechnen sollten – und wovon es abhängt
  7. 6. Alternativen, wenn Löschen nicht realistisch ist
  8. 7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
Bewertungen löschen lassen

Facebook-Bewertung löschen lassen & Image schützen

Facebook-Bewertung löschen lassen & Image schützen

Facebook-Bewertungen haben einen enormen Einfluss auf das Image & den Umsatz eines Unternehmens: 70 % der potentiellen Neukunden lassen sich durch positive Bewertungen vom Kauf überzeugen (Quelle: Splendid Research). Verstößt ein negatives Werturteil gegen geltendes Recht oder die internen Gemeinschaftsstandards, besteht ein Recht auf Löschung.

Sollten Sie bei der Löschung von Facebook-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

So funktioniert’s:

  • Fall schildern – Über unser Online-Formular können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert schildern.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall, erläutert Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterbreitet Ihnen ein transparentes Festpreisangebot.
  • In Ruhe entscheiden – Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.
Fall schildern & kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

„Facebook-Bewertung löschen lassen“ bedeutet, dass Facebook eine Bewertung/Empfehlung entfernt oder den Zugriff darauf sperrt, weil sie gegen geltendes Recht oder gegen die Plattformregeln verstößt.

Bewertung löschen ist möglich, wenn …

  • Unwahre Tatsachen behauptet werden (z. B. „hat mich beklaut“) oder ehrverletzende Unterstellungen im Raum stehen.

  • Beleidigungen, Schmähungen, Drohungen, Hass oder gezielte Herabsetzung überwiegen – also nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache.

  • Es Hinweise auf Fake-/Spam-Inhalte gibt (z. B. kein echter Kundenkontakt, koordinierte Rufschädigung, werbliche Angriffe).

Achtung, nicht vorschnell agieren, wenn …

  • die Bewertung wahr ist und sachlich bleibt (auch wenn sie hart ist). Dann greift regelmäßig die Meinungsfreiheit.

  • Sie „nur“ den Eindruck haben, die Bewertung sei unfair – ohne klare Regel- oder Rechtsverletzung.

  • Sie vor allem die Identität der bewertenden Person herausfinden wollen: Das ist rechtlich oft schwierig und nicht der Standardweg.

Wann lohnt es sich, eine Bewertung zu melden?

  • Wenn die Bewertung konkrete, überprüfbare Vorwürfe enthält („hat betrogen“, „hat Leistung nie erbracht“) dann: Meldung mit Beleg-/Widerlegungslogik (was ist falsch, warum, Nachweise).

  • Wenn die Bewertung aus Drohungen, Hass oder Belästigung besteht dann: Meldung primär über Community-Standards-Verstoß (Textstellen zitieren).

  • Wenn die Bewertung nur „hart, aber sachlich“ ist („Service schlecht, unfreundlich“) dann: Löschen ist oft unrealistisch – bessere Optionen sind Antwort/Deeskalation oder Reputationsmanagement.

  • Wenn es Hinweise auf Fake/Spam gibt dann: Meldung mit klaren Indizien (kein Kundenkontakt, Muster, Mehrfachaccounts).

  • Wenn Sie selbst unsicher sind, ob es Meinung oder Tatsache ist dann: erst kurz rechtlich einordnen (sonst melden Sie ins Leere).

Die wichtigste Frist

Wenn Sie zusätzlich strafrechtlich vorgehen möchten (z. B. wegen Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung), gilt für viele Antragsdelikte eine Antragsfrist von 3 Monaten – sie beginnt, sobald Ihnen Tat und Täter bekannt sind.

Benötigte Informationen/Unterlagen

  • Link zur Bewertung + Screenshots (inkl. Datum/Uhrzeit, Profilname, Kontext)

  • Was genau ist falsch? (kurz, überprüfbar, mit Belegen: z. B. Rechnung, Kommunikation, Terminbuchung)

  • Warum Regelverstoß? (z. B. Hassrede, Drohung, Belästigung, Spam) mit konkreten Textstellen

  • Einordnung „Kunde ja/nein“ (falls relevant) + kurze Begründung

Häufigster Fehler: Viele Meldungen scheitern, weil sie zu allgemein sind („das ist Rufmord“) und keine konkreten Textstellen + Nachweise enthalten.

Über advocado können Sie Ihren Fall für eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Anwalt schildern – erst danach entscheiden Sie, ob Sie den Partner-Anwalt beauftragen.

So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein

Bevor Sie melden, hilft eine kurze Einordnung. Fragen Sie sich beim Lesen der Bewertung:

  • Ist es ein Werturteil („unprofessionell“, „nie wieder“) – oder eine überprüfbare Behauptung („hat zu spät geliefert“, „hat Geld unterschlagen“)?

  • Gibt es konkrete Vorwürfe, die Ihren Ruf objektiv schädigen können? (z. B. Straftatvorwurf, Betrug, Gesundheitsgefährdung)

  • Können Sie den Kernpunkt belegen oder widerlegen? (Unterlagen, Abläufe, Zeugen)

  • Steht die Herabsetzung im Vordergrund oder geht es noch um die Sache?

  • Wirkt es wie Spam/Fake/Koordination? (mehrere ähnliche Bewertungen, neue Profile, auffällige Wortgleichheit)

Diese Fragen sind wichtig, weil bei Bewertungen fast immer zwei Rechte kollidieren: Meinungsfreiheit der bewertenden Person und Ihr Persönlichkeitsrecht bzw. Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Der Bundesgerichtshof hat in der Rechtsprechung zu Bewertungsportalen betont, dass Bewertungen grundsätzlich zulässig sein können – aber eben nicht grenzenlos.

Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?

Sicher ist:

  • Sachliche, wahre Kritik ist grundsätzlich geschützt (Meinungsfreiheit).

  • Plattformen haben Regeln (Community Standards) und entfernen Inhalte, die dagegen verstoßen.

  • Wenn Sie eine Rechtsverletzung konkret anzeigen, muss der Plattformbetreiber im Rahmen seiner Pflichten prüfen und ggf. reagieren.

Kommt darauf an:

  • Ob eine Aussage „Tatsache“ oder „Meinung“ ist – und wie Gerichte die Formulierung im Kontext verstehen.

  • Ob Sie den Vorwurf belegen oder widerlegen können. Bei Tatsachenbehauptungen ist das oft der Knackpunkt.

  • Ob es „nur“ hart formuliert ist oder bereits Schmähkritik/Beleidigung darstellt (Grenzbereich!).

1. Facebook-Bewertungen löschen lassen – geht das?

Ja – aber in der Praxis gilt eine klare Einschränkung: Als Seiten-Admin können Sie Bewertungen meist nicht „einfach wegklicken“. In der Regel läuft es über Melden (Report) an Facebook.

Wenn die Bewertung gegen Regeln oder Recht verstößt, kann Facebook sie entfernen oder den Zugriff darauf einschränken. Außerdem sieht der europäische Rechtsrahmen (Digital Services Act) vor, dass Plattformen Meldewege bereitstellen, auf Meldungen reagieren und Beschwerde-/Überprüfungsoptionen anbieten.

Rechtsberatung
Internet-Bewertungen sind Verbraucherrecht

Das hat der BGH 2009 im „Spickmich“-Urteil entschieden:

Gastronomiebetreiber oder andere Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen öffentlich anbieten, müssen sich bewerten lassen. Der Verbraucher habe ein legitimes Interesse daran, sich auf Bewertungsportalen über Marktteilnehmer zu informieren und sie zu vergleichen.

Infografik: Facebook-Bewertung löschen lassen: Wie beeinflussen Online-Bewertungen den Umsatz?

2. Wann kann ich eine Facebook-Bewertung löschen?

Hier lohnt sich eine klare Trennlinie: Rechtsverstöße vs. Verstöße gegen Plattformregeln.

In jedem Fall sollten Sie eine negative Facebook-Bewertung rechtlich prüfen lassen – über advocado erhalten Sie dazu eine kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Anwalt.

Anführungszeichen

Sie haben Anspruch auf Löschung einer Bewertung, wenn diese gegen geltendes Recht oder die internen Regeln der Plattform verstößt.

Martin Jedwillat
Anwalt für Internetrecht

Verstoß gegen geltendes Recht

Unwahre Tatsachenbehauptung:
Eine Aussage ist eher „Tatsache“, wenn sie überprüfbar ist (wahr/falsch). Wird eine Tatsache behauptet, die Ihr Ansehen schädigt, kann das je nach Inhalt auch strafrechtlich relevant sein (üble Nachrede/Verleumdung).

Beleidigung / Schmähung:
Wenn die Herabsetzung der Person/Organisation im Vordergrund steht und kein sachlicher Kern mehr erkennbar ist, kann das als Beleidigung einzuordnen sein.

Persönlichkeitsrechtsverletzung (zivilrechtlicher Hebel):
Bei rechtswidrigen Eingriffen kommen je nach Fall Unterlassungs-/Beseitigungsansprüche in Betracht, die in der Praxis häufig aus allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen hergeleitet werden.

Verstoß gegen Plattformregeln (Community Standards)

Meta beschreibt in den Community Standards, welche Inhalte auf Facebook nicht erlaubt sind (z. B. Bedrohungen, Belästigung, Hass). Das kann für Ihre Meldung wichtig sein, weil Sie so regelbasiert argumentieren können – unabhängig davon, wie ein Gericht später entscheiden würde.

3. Wie lösche ich eine Facebook-Bewertung? | Schritt für Schritt

Der wichtigste Hebel ist nicht „laut“, sondern präzise. Facebook prüft Meldungen in der Regel nur dann sinnvoll, wenn klar ist, was genau gemeldet wird und warum.

Schritt 1: Beweise sichern

  • Screenshot der Bewertung (inkl. Datum/Uhrzeit, Profilname, ggf. Sterne)

  • Screenshot der gesamten Ansicht (damit Kontext ersichtlich bleibt)

  • Link/URL der Bewertung, falls verfügbar

  • Interne Unterlagen, die den Vorwurf widerlegen können

Schritt 2: Meldefunktion nutzen

Je nach Ansicht/Endgerät heißen Menüpunkte etwas unterschiedlich. Typisch ist:

  • Bewertung/Empfehlung öffnen → Menü (z. B. „Optionen“/drei Punkte) → „Melden“/„Support anfordern“ → Grund auswählen → absenden.

Schritt 3: Ihre Begründung in 6 Sätzen (Vorlage)

  1. Zitat der problematischen Stelle („…“)

  2. Einordnung: Tatsachenbehauptung / Beleidigung / Hass / Spam

  3. Warum falsch oder rechtswidrig? (1–2 Sätze)

  4. Kurzbeleg: „Nachweis liegt vor: …“

  5. Konsequenz für Dritte: „Die Aussage unterstellt …“

  6. Bitte: „Entfernung/Deaktivierung wegen Regel-/Rechtsverstoß“

Das wirkt „unspektakulär“, ist aber genau das, was Plattformprüfungen erleichtert.

Was, wenn die Meldung abgelehnt wird?

Dann sind die häufigsten Ursachen:

  • zu wenig Substanz (keine Textstelle, kein Nachweis)

  • Meinung statt Tatsache

  • Kontext fehlt

Praktisch heißt das: Begründung nachschärfen (konkreter, kürzer, belegbarer) – und prüfen, ob es zusätzlich einen Beschwerde-/Überprüfungsweg gibt. Der Digital Services Act sieht für Plattformen in der EU entsprechende Mechanismen vor.

Anwalt mit der Löschung beauftragen

Ob eine Facebook-Bewertung gegen geltendes Recht oder die Gemeinschaftsstandards verstößt, ist nicht immer offensichtlich – Klarheit kann eine juristische Prüfung durch einen Anwalt für Internetrecht schaffen.

Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Bewertung von Ihrer Facebookseite, kann ein Anwalt diese in der Regel binnen 2 bis 6 Wochen erreichen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung.

4. Wenn Melden nicht reicht: Wie ein Anwalt helfen kann

Es gibt Fälle, in denen Meldungen im Standardprozess nicht weiterhelfen – etwa weil die Bewertung im Grenzbereich liegt oder weil Facebook ohne substantiierte rechtliche Einordnung nicht reagiert.

Ein Anwalt kann dann typischerweise:

  • den Text juristisch sauber qualifizieren (Meinung/Tatsache, Beleidigung, unwahre Behauptung)

  • die Beanstandung so formulieren, dass sie die Prüfpflichten des Host-Providers gezielt anspricht (Hinweis + Substantiierung) – eine Linie, die der Bundesgerichtshof in der Host-Provider-Rechtsprechung konkretisiert hat.

  • bei klaren Rechtsverletzungen die nächsten Schritte prüfen (z. B. Unterlassung/gerichtliche Hilfe) – ohne dass damit ein Ergebnis versprochen werden kann.

Optional (wenn Sie möchten): Über advocado können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung bei Partneranwältinnen/Partneranwälten für Internetrecht anfragen. (Plattform vermittelt den Kontakt – keine Kanzlei.)

Sie möchten eine Facebook-Bewertung rechtssicher löschen lassen?
Wir helfen Ihnen!

Mit der bundesweiten Anwaltsplattform advocado finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt – inklusive kostenloser Ersteinschätzung. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie anschließend ganz in Ruhe, ob Sie den Anwalt verbindlich beauftragen möchten.

3 Beispiel-Fälle zur Orientierung

Fall 1: „Betrugs“-Vorwurf ohne Grundlage

Ausgangslage: Bewertung behauptet, das Unternehmen habe „betrogen“ und Geld einbehalten.
Vorgehen: Beweise sichern, Meldung mit Zitat + kurzer Widerlegung (z. B. Rückerstattungsnachweis), Einordnung als unwahre Tatsachenbehauptung.
Ergebnis: Je nach Prüfung kann die Plattform entfernen oder ablehnen; häufig entscheidet die Substanz der Nachweise.
Learning: Nicht „Rufmord“ schreiben – sondern konkret: Aussage + warum falsch + Beleg.

Fall 2: Abwertende Beschimpfung ohne Sachbezug

Ausgangslage: „Der dümmste Laden …“ ohne konkrete Erfahrung/Details.
Vorgehen: Meldung über Belästigung/Herabsetzung, Textstelle zitieren, Kontext kurz erklären.
Ergebnis: Bei klarer Herabsetzung sind Regelverstöße eher greifbar als bei sachlicher Kritik.
Learning: Je weniger Sachbezug, desto eher kommt Plattformregelwerk als Hebel in Betracht.

Fall 3: Schlechte, aber sachliche Kritik

Ausgangslage: „Termin verspätet, Service unfreundlich – keine Empfehlung.“
Vorgehen: Nicht primär auf Löschung setzen; stattdessen kurz öffentlich antworten, klären, Prozess verbessern.
Ergebnis: Entfernung ist häufig unrealistisch, weil es wertend, aber sachbezogen ist.
Learning: Manchmal ist die beste „Lösung“ eine gute Antwort – nicht der Löschversuch.

5. Kosten: Womit Sie rechnen sollten – und wovon es abhängt

Kosten sind ein häufiger Unsicherheitsfaktor. Wichtig ist: Es gibt nicht „den einen Preis“, weil Aufwand und Gegenstandswert stark variieren. Trotzdem lässt sich gut strukturieren, welche Kostentreiber typisch sind und welche Informationen Sie für eine belastbare Einschätzung bereithalten sollten.

Die wichtigsten Kostentreiber

  • Komplexität der Bewertung: klare Beleidigung vs. Grenzfall zwischen Meinung und Tatsache

  • Beweislage: liegen Nachweise sofort vor oder müssen sie erst zusammengetragen werden?

  • Gegnerbild: anonymer Verfasser, bekannte Person, oder Vorgehen gegen den Plattformbetreiber

  • Stufe des Vorgehens: außergerichtliche Aufforderung vs. gerichtliche Schritte

  • Zeitdruck & Abstimmung: je mehr Kommunikation/Abstimmungsschleifen, desto höher der Aufwand

Wie Anwaltsgebühren häufig berechnet werden

In vielen zivilrechtlichen Angelegenheiten werden Gebühren – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit berechnet (Gegenstandswert/Streitwert).
Daneben sind – je nach Modell – auch Pauschalen/Festpreise möglich (vor allem für klar umrissene außergerichtliche Schritte). Welche Variante passt, hängt stark vom Fall ab.

Wer zahlt am Ende?

  • Gegenseite: Wenn ein Anspruch durchgesetzt wird und die Gegenseite identifizierbar ist, kann je nach Konstellation eine Kostenerstattung in Betracht kommen (häufig erst nach klarer Anspruchslage/Entscheidung).

  • Rechtsschutzversicherung: Ob der Fall gedeckt ist, hängt vom Tarif und dem Baustein (z. B. Vertrags-, Firmen-, Internetrecht) ab. Viele Versicherer verlangen vorab eine Deckungszusage.

Was Sie für eine Kostenschätzung bereithalten sollten

  • Screenshots + Link zur Bewertung

  • kurze Chronologie (Was ist passiert? Was wird behauptet?)

  • vorhandene Nachweise (Rechnung, Kommunikation, Terminbestätigung)

  • Info: Haben Sie bereits gemeldet? Ergebnis?

  • Rechtsschutz vorhanden? (Tarif/Police, falls griffbereit)

So bekommen Sie in der Regel eine deutlich klarere Einschätzung, welche Schritte sinnvoll sind – ohne in einen „Blindflug“ zu geraten.

Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Ein advocado Partner-Anwalt stellt für Sie gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um zu prüfen, ob Ihr Versicherungstarif eine Kostenübernahme garantiert: Jetzt Ersteinschätzung erhalten.

6. Alternativen, wenn Löschen nicht realistisch ist

Wenn die Bewertung zulässig ist, bleiben trotzdem sinnvolle Optionen:

Professionell antworten

Eine gute Antwort ist kurz, sachlich und lösungsorientiert:

  • Verständnis signalisieren („Danke für Ihr Feedback …“)

  • keine Details zu konkreten Personen/Einzelfällen öffentlich ausbreiten

  • Kontaktkanal anbieten („Bitte melden Sie sich unter …, damit wir das klären können.“)

Empfehlungen/Reviews ausblenden

Für manche Seiten ist es möglich, Empfehlungen/Reviews auszuschalten, wodurch Bewertungselemente auf der Seite nicht mehr angezeigt werden. Das ist kein „Löschen“, sondern ein Ausblenden/Deaktivieren – und sollte gut abgewogen werden (weil auch positives Feedback verschwindet).

Reputationsaufbau

Gerade bei einzelnen negativen Stimmen ist oft nachhaltiger:

  • echte Kunden aktiv um Feedback bitten (ohne Incentives, ohne Druck)

  • Prozesse verbessern und wiederkehrende Kritikpunkte sichtbar bearbeiten

7. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

Richtig ist: Meist können Sie nur melden – die Entscheidung trifft Facebook.

Was ist zu prüfen: Gibt es einen klaren Regel- oder Rechtsverstoß, den Sie konkret benennen können?

Richtig ist: Schlechte, aber sachliche Kritik kann zulässig sein (Meinungsfreiheit).

Was ist zu prüfen: Meinung vs. Tatsache – und ob die Aussage belegbar falsch ist.

Richtig ist: Ohne Text ist die Einordnung oft schwieriger – sie ist nicht automatisch rechtswidrig. Entscheidend sind Kontext und Indizien (z. B. kein Kundenkontakt, koordinierte Aktion).

Was ist zu prüfen: Können Sie nachvollziehbar darlegen, warum es Fake/Spam/Rufschädigung ist?

Richtig ist: Plattformen prüfen – aber nicht jede Meldung führt zur Entfernung. Substanz und Kontext sind entscheidend.

Was ist zu prüfen: Ist die Meldung so konkret, dass sie „prüffähig“ ist (Zitat, Grund, Nachweis)?

Richtig ist: Ob gerichtliche Schritte sinnvoll sind, hängt stark vom Einzelfall ab (Abwägung, Beweislage, Zuständigkeit, Kostenrisiko).

Was ist zu prüfen: klare Rechtsverletzung? belastbare Belege? realistisches Ziel?

Transparenz-Hinweis

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 11.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

  • Art. 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit).
  • §§ 185–187 StGB (Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung).
  • § 77b StGB (Antragsfrist).
  • § 823 BGB / § 1004 BGB (zivilrechtliche Ansatzpunkte in der Anspruchslogik).
  • § 2 RVG (Gebühren nach Gegenstandswert, soweit nicht anders bestimmt).
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08 („Spickmich“).
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2011 – VI ZR 93/10 („Blogspot“/Host-Provider-Prüfpflichten).
  • Meta Transparency Center: Community Standards.
  • Facebook Help Center: Recommendation/Review melden; Empfehlungen ein-/ausschalten.
  • Europäische Union: Digital Services Act – Melde- und Abhilfeprozesse/Antwort- und Beschwerdemechanismen.

Letzte Aktualisierung

  • Einstieg und Struktur überarbeitet: schneller klar, wann Entfernen möglich ist – und wann nicht.
  • Rechtliche Einordnung geschärft (Meinung vs. falsche Behauptung/Beleidigung).
  • Meldung bei Facebook praxistauglich ergänzt (was angeben, welche Nachweise).
  • Neuer Kosten-Teil (wovon Kosten abhängen, wer ggf. zahlt, welche Infos nötig sind).
  • Missverständnisse + Praxisbeispiele ergänzt; Quellen am Ende gebündelt.
Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
4.790 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.

Franz Gerstenberger
Franz Gerstenberger
Redakteur für Rechtsthemen
Aktualisiert am
4,91 Ø / 5
Kunden bewerten unsere Partneranwälte für Internetrecht mit 4,91 von 5 Sternen.
Achtung
So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Internetrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Banner