Wer im Gesundheitswesen arbeitet, fürchtet bei negativen Patientenmeinungen auf jameda ggf. um seinen Ruf. Aber nicht jede Äußerung ist zulässig: Verstoßen Bewertungen gegen die Richtlinien des Portals oder sind rechtswidrig, können Sie die jameda-Bewertungen löschen lassen.
Sollten Sie bei der Löschung von jameda-Bewertungen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Partner-Anwälte der deutschlandweit renommierten Anwaltsplattform advocado zur Seite – inklusive einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
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Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
„jameda-Bewertung löschen“ meint das Entfernen einer Bewertung (Sterne/Note und ggf. Text) auf dem Portal jameda – entweder durch die bewertende Person selbst oder nach einer Prüfung durch jameda, z. B. wenn die Bewertung gegen jameda-Richtlinien verstößt oder rechtlich unzulässige Inhalte enthält (etwa Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen).
So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Eine Löschung ist häufig möglich, wenn …
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Tatsachen behauptet werden, die nachweislich nicht stimmen (z. B. „Es gab keine Behandlung“, „Rechnung wurde nicht ausgestellt“, „Diagnose X wurde gestellt“) – und Sie das plausibel bestreiten können.
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der Behandlungskontakt fraglich ist oder die Bewertung auf einem falschen Bezug beruht (z. B. falsche Person bewertet, unbeteiligter Dritter, manipulierte Bewertung) – hier prüft jameda typischerweise die Authentizität.
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die Wortwahl die Grenze zur Herabwürdigung/Beleidigung überschreitet oder die Bewertung Persönlichkeitsrechte verletzt (z. B. reine Diffamierung statt sachbezogener Kritik).
Nicht voreilig zurückschreiben, wenn …
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die Bewertung Behandlungsdetails enthält oder Sie beim Antworten unweigerlich Patient:innenbezug herstellen würden (Schweigepflicht-/Datenschutzrisiko).
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schwere Vorwürfe im Raum stehen (Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug, „gefährliche Behandlung“) – hier entscheidet oft die genaue Formulierung und Beweislage, nicht das Bauchgefühl.
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Sie nicht sicher unterscheiden können, ob es Meinung („unfreundlich“) oder Tatsache („hat mich ohne Untersuchung nach Hause geschickt“) ist – davon hängt die rechtliche Einordnung ab.
Benötigte Infos/Unterlagen (für die Prüfung/Meldung):
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Screenshot der Bewertung (inkl. Datum), Profil-Link, ggf. Verlauf (z. B. Änderung nach Ihrer Antwort)
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kurze Einordnung: Was ist Meinung? Was ist Tatsachenbehauptung?
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soweit möglich: interne Dokumentation/Terminhinweise ohne unnötige Patientendaten weiterzugeben
Die wichtigste Frist
Im Prüfprozess setzt jameda typischerweise Rückmeldefristen, wenn eine Bewertung beanstandet oder in der Authentizität geprüft wird (in den Richtlinien werden z. B. 21 Tage genannt; praktisch entspricht das oft „rund drei Wochen“ ab der jeweiligen Aufforderung/E-Mail). Reagieren Sie daher zeitnah, sobald Sie von einer Beanstandung oder Rückfrage erfahren.
Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
Sicher ist:
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jameda entfernt Bewertungen nicht, nur weil sie „unfair“ wirken, sondern wenn Richtlinienverstöße vorliegen.
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jameda kann Bewertungen offline nehmen, sobald eine Beanstandung geprüft wird.
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Ärzt:innen können Bewertungen nicht selbst bearbeiten; jameda kann aber Passagen ausblenden/unkenttlich machen, wenn z. B. persönliche Daten enthalten sind.
Kommt darauf an:
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ob eine Aussage als Meinung zulässig ist oder als unwahre Tatsache angreifbar ist (und wie konkret sie formuliert ist).
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ob ein Behandlungskontakt plausibel nachgewiesen werden kann (jameda fordert dafür teils Belege an).
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ob eine öffentliche Reaktion möglich ist, ohne Schweigepflicht/Datenschutz zu verletzen.
Häufigster Fehler: Öffentlich zu antworten – und dabei unbeabsichtigt zu bestätigen, dass die bewertende Person Patient:in war oder Behandlungsdetails preiszugeben.
Wenn Sie möchten, können Sie über advocado eine kostenlose Ersteinschätzung bei unabhängigen Partneranwält:innen anfragen. Sie erhalten danach ein transparentes Angebot und entscheiden erst dann, ob Sie beauftragen.
1. Kann ich eine jameda-Bewertung löschen lassen?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich schützt die Meinungsfreiheit auch kritische Bewertungen. Unzulässig sind aber insbesondere Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen.
Wichtig: In der Praxis geht es selten darum, „eine schlechte Note“ isoliert zu löschen. Häufig steht die gesamte Bewertung (Text und Bewertungselemente) oder einzelne Passagen im Fokus – vor allem dann, wenn der Text problematische Inhalte enthält oder der Behandlungskontakt bestritten wird.
Kann ich das gesamte jameda-Profil löschen lassen?
Das ist ein eigener Themenkomplex: Der BGH hat 2014 zunächst entschieden, dass Ärzt:innen nicht automatisch die Löschung ihres Profils verlangen können.
2018 gab es eine Entscheidung, in der eine Profillöschung im konkreten Fall möglich war (u. a. wegen der damaligen Plattform-Ausgestaltung).
Spätere Entscheidungen (u. a. 2021) zeigen aber: Ein „Generalschlüssel“ ist das nicht – es kommt stark auf die aktuelle Ausgestaltung und die Einzelfallabwägung an.
Merksatz: Für den Ratgeber hier steht die Bewertungslöschung im Vordergrund – die Profil-Löschung sollten Sie nur prüfen, wenn es dafür einen konkreten rechtlichen Ansatz in Ihrer Situation gibt.
2. Wann kann ich eine jameda-Bewertung löschen lassen?
Eine jameda-Bewertung zu löschen, hat typischerweise die besten Chancen, wenn Sie konkret begründen können, welche Aussage warum unzulässig ist. Dabei helfen drei „Schubladen“, die auch jameda im Prüfprozess faktisch trennt:
Richtlinienverstöße (plattformintern)
Hier kann die Bewertung schon deshalb angreifbar sein, weil sie gegen die Regeln des Portals verstößt. Beispiele:
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persönliche Daten (Name, Telefonnummer, eindeutige Identifizierungsmerkmale)
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Hassrede, grobe Beschimpfungen, reine Diffamierung
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Inhalte, die nicht auf einer eigenen Erfahrung beruhen bzw. manipuliert wirken
jameda beschreibt, dass bei Verdacht auf Manipulation/fehlende Authentizität zusätzliche Nachweise angefordert werden können.
Rechtswidrige Inhalte (Gesetzesgrundlage)
Typische Konstellationen:
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Beleidigung (§ 185 StGB) – herabsetzende, ehrverletzende Angriffe.
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Üble Nachrede/Verleumdung (§§ 186, 187 StGB) – Vorwürfe als Tatsachenbehauptung, die den Ruf schädigen; bei § 187 zusätzlich „wider besseres Wissen“.
„Kipppunkte“ aus der Praxis
Diese Faktoren entscheiden häufig darüber, ob eine Bewertung stehen bleibt oder fällt:
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Meinung vs. Tatsache: „Ich fühlte mich nicht ernst genommen“ ist etwas anderes als „Der Arzt hat mich gar nicht untersucht“.
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Behandlungskontakt: Bestreiten Sie ihn, muss der/die Verfasser:in ihn meist plausibel machen (jameda sieht dafür u. a. Belege vor).
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Schwere Vorwürfe: Je gravierender, desto wichtiger sind Wortlaut, Nachweisbarkeit und Risikomanagement (auch wegen Schweigepflicht).
3. Was können Sie bei einer ungerechtfertigten Bewertung tun?
Viele Fälle lassen sich sauber strukturieren – und genau das hilft später auch bei der Begründung.
Schritt 1: Erst Beweise sichern, dann handeln
Bevor Sie irgendetwas anklicken oder öffentlich reagieren:
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Screenshot machen (inkl. Datum/Profil)
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notieren, was genau stört: Welche Aussage ist problematisch – und warum?
Schritt 2: Öffentlich nur reagieren, wenn Sie die Schweigepflicht beachten
Eine Antwort kann sinnvoll sein, wenn die Bewertung zulässig ist (z. B. subjektive Unzufriedenheit) und Sie professionell zeigen möchten, dass Sie Feedback ernst nehmen.
Im Gesundheitsbereich gilt aber: Keine Bestätigung eines Behandlungskontakts, keine Diagnosen, keine Details. Wenn das nicht geht, ist „Antworten“ meist der falsche Hebel.
Schritt 3: Bewertung beanstanden („Problem melden“)
Bei jameda lässt sich unter Bewertungen eine Meldung auslösen („Problem melden“). Alternativ ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.
Wichtig ist nicht die Menge an Text, sondern die Trefferquote:
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Zitat/Passage benennen
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Einordnung (Meinung/Tatsache)
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kurzer Grund, weshalb unzulässig (z. B. falsch, beleidigend, ohne Kontakt, personenbezogen)
Schritt 4: Bei Problemen eher strategisch vorgehen
Wenn Schweigepflichtrisiken, schwere Vorwürfe oder komplexe Abwägungen im Spiel sind, kann anwaltliche Hilfe sinnvoll sein – vor allem, weil ein gutes Schreiben oft präziser argumentiert, ohne unnötige Informationen preiszugeben.
Das Grundprinzip ist „Melden und begründen“. jameda beschreibt, dass beanstandete Bewertungen im Prüfprozess zunächst offline gestellt werden können und dann eine Stellungnahme bzw. Bestätigung eingeholt wird.
So gehen Sie praktisch vor
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Unter der Bewertung „Problem melden“ auswählen (oder jameda kontaktieren).
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Kontaktdaten angeben (damit Rückfragen möglich sind).
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Begründung schreiben – mit diesem Aufbau:
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Worum geht es? (1–2 Sätze: „Ich beanstande folgende Passage …“)
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Was ist es? Meinung oder Tatsachenbehauptung?
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Warum problematisch? (z. B. unwahr / beleidigend / ohne Behandlungskontakt / enthält persönliche Daten)
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Was ist Ihr Ziel? (Löschung der Bewertung bzw. Entfernung der Passage)
Was passiert danach typischerweise?
jameda beschreibt, dass bei Beanstandungen/Prüfungen der/die Verfasser:in angeschrieben wird und ein Bestätigungsformular ausfüllen soll – inklusive Punkten wie Ablauf, Zeitraum und ggf. Beleg-Upload (z. B. Rezept, Rechnung, Terminbestätigung; jameda weist zugleich auf Datenschutzsensibilität hin).
Das Ergebnis kann sein:
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Bewertung wird wieder veröffentlicht (ggf. mit Anpassungen/Schwärzungen),
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Bewertung bleibt offline und wird entfernt,
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oder einzelne Passagen werden unkenntlich gemacht.
5. Was, wenn die Bewertung nicht gelöscht wird?
Wenn jameda die Bewertung nach Prüfung online lässt, heißt das nicht automatisch, dass „nichts zu machen“ ist. Häufig scheitern Anträge an zu allgemeiner Begründung („ist gelogen“) oder daran, dass nicht klar getrennt wird zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung.
Praktisch haben Sie dann drei Stellschrauben:
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Nachschärfen: konkretisieren, welche Passage warum unzulässig ist (inkl. sauberer Einordnung).
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Eskalation gegenüber dem Portal: wenn klare Rechtsverletzungen vorliegen, kann ein anwaltliches Vorgehen die Argumentation bündeln und formal sauber adressieren.
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Vorgehen gegen den/die Verfasser:in: nur möglich, wenn die Person identifizierbar ist oder ein rechtlicher Weg zur Klärung besteht – das ist stark einzelfallabhängig.
So kann ein Anwalt für Internetrecht helfen:
- Bewertung prüfen und einschätzen, ob die Patientenmeinung rechtswidrig ist.
- jameda zur Unterlassung der Veröffentlichung auffordern – falls notwendig, auch mit einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren.
- Löschung umfassend begründen und jameda mit einem anwaltlichen Schreiben auffordern, die Bewertung zu entfernen.
- Auseinandersetzung mit dem Patienten übernehmen und auf eine schnelle Einigung hinwirken.
- Klage einreichen und die Löschung der Bewertung gerichtlich durchsetzen.
- Schadensersatz vom Patienten durchsetzen im Falle einer Rufschädigung.
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Beispiel-Fälle zur Orientierung
Fall 1: „Es gab gar keine Behandlung“
- Ausgangslage: Eine Bewertung behauptet einen Arztbesuch, den es nach Ihrer Praxisdokumentation nicht gab.
- Vorgehen: Beanstandung mit klarer Einordnung als Tatsachenbehauptung + Hinweis „kein Behandlungskontakt“.
- Ergebnis: Häufig verlangt das Portal eine Bestätigung/Belege vom/von der Bewerter:in; ohne plausible Bestätigung bleibt die Bewertung oft nicht online.
- Learning: Nicht „alles“ angreifen – den Fokus auf die eine falsche Kernaussage setzen.
Fall 2: Schwere Vorwürfe im Text („gefährlich“, „falsche Diagnose“, „Abzocke“)
- Ausgangslage: Der Text enthält harte Vorwürfe, die Sie öffentlich kaum entkräften können, ohne Patient:innenbezug herzustellen.
- Vorgehen: Keine öffentliche Detail-Antwort, sondern Beanstandung mit Fokus auf (a) Tatsachenbehauptungen und (b) unzulässige Herabwürdigung/Beleidigung – ohne Patientendetails preiszugeben.
- Ergebnis: Ob entfernt wird, hängt stark von Wortlaut und Nachprüfbarkeit ab („kommt darauf an“).
- Learning: Schweigepflicht ist nicht nur „Risiko“, sondern oft der Grund, warum der Löschweg der sauberere Weg ist.
Fall 3: Zulässige, aber unangenehme Meinung („unfreundlich“, „lange Wartezeit“)
- Ausgangslage: Keine überprüfbare Tatsache, sondern subjektives Erleben.
- Vorgehen: Prüfen, ob eine kurze, neutrale Antwort möglich ist (ohne Patient:innenbezug), oder ob Sie es stehen lassen.
- Ergebnis: Löschung ist hier oft nicht realistisch – denn reine Meinungsäußerungen sind grundsätzlich geschützt.
- Learning: Nicht jede schlechte Bewertung ist ein Rechtsproblem – manchmal ist Reputationskommunikation der bessere Hebel.
6. Kann ich eine positive Bewertung wiederherstellen lassen?
Das ist deutlich schwieriger als eine Löschung zu erreichen. In einem Fall hat das LG München I 2019 einen Anspruch auf Wiederveröffentlichung abgelehnt.
Für die Praxis bedeutet das: Wer eine Wiederherstellung will, muss sehr genau darlegen, warum die Löschung unberechtigt war – und oft auch, warum die ursprüngliche Bewertung wahrheitsgemäß bzw. authentisch war.
7. Was kostet die Löschung?
Kosten sind ein häufiger Unsicherheitsfaktor – und gleichzeitig wichtig fürs Erwartungsmanagement. Sinnvoll ist, zwischen kostenfreiem Eigenweg, außergerichtlicher Unterstützung und gerichtlicher Eskalation zu unterscheiden.
Kostenfreier Eigenweg
Das Melden/Beanstanden bei jameda ist grundsätzlich kostenlos. Kosten entstehen hier vor allem als Zeitaufwand (Sichtung, Formulierung, ggf. Rückfragen).
Außergerichtliche anwaltliche Unterstützung
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Wann lohnt sich das typischerweise eher?
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wenn die Bewertung juristisch „kippelig“ ist (Meinung/Tatsache nicht eindeutig)
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wenn Schweigepflicht/Datenschutz die Eigenreaktion erschweren
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wenn jameda bereits abgelehnt hat und die Argumentation nachgeschärft werden muss
Gerichtliche Schritte: Kosten und Risiko
Wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, hängen die Kosten u. a. vom Streitwert, dem Umfang der Auseinandersetzung und dem Verfahrensweg ab (Hauptsache/Eilverfahren). Hinzu kommt: Vor Gericht besteht ein Kostenrisiko, weil unterlegene Parteien typischerweise Kosten tragen.
Wer trägt die Kosten?
Es gibt drei typische Konstellationen:
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Rechtsschutzversicherung: Je nach Tarif können Anwalts- und Verfahrenskosten abgedeckt sein; eine Deckungsanfrage klärt das.
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Verfasser:in der Bewertung: Wenn die Person identifizierbar ist und Sie rechtlich obsiegen, kann ein Erstattungsanspruch in Betracht kommen – das ist aber stark einzelfallabhängig.
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Sie selbst: wenn keine Deckung besteht und kein Kostenerstattungsanspruch greift.
Transparenz-Hinweis
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 11.03.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
- jameda: Richtlinien zur Abgabe von Bewertungen (u. a. Bearbeiten/Löschen, Melden, Prüfprozesse, Authentizitätsnachweise).
- jameda: FAQ für Patient:innen (Beanstandung, Bestätigungsformular, Beleg-Upload).
- StGB §§ 185–187 (Beleidigungsdelikte).
- BGH-Rechtsprechung zu jameda-Profilen (Auswahl): VI ZR 358/13 (2014), VI ZR 30/17 (2018), VI ZR 488/19 & 489/19 (2021).
- LG München I zur Wiederveröffentlichung: 33 O 6880/19 (2019).
Letzte Aktualisierung
- Der Artikel wurde inhaltlich auf den aktuellen Stand gebracht und an heutige Abläufe bei jameda angepasst (Melden/Prüfen von Bewertungen, mögliche Ergebnisse der Prüfung).
- Unklare oder fehlerhafte Rechtsstellen und Formulierungen wurden korrigiert, damit die rechtliche Einordnung verlässlicher ist.
- Der Einstieg wurde überarbeitet, sodass Leser:innen schneller erkennen, wann eine Löschung realistischer ist und welche Fälle eher schwierig sind.
- Es wurde deutlicher erklärt, welche Aussagen meist erlaubt sind (Meinung) und welche angreifbar sein können (nachprüfbare Behauptungen).
- Der Text enthält jetzt klare Hinweise, wann man nicht öffentlich reagieren sollte, um keine sensiblen Informationen preiszugeben.
- Ein eigener Abschnitt zu Kosten wurde ergänzt: typische Szenarien, mögliche Kostenträger (z. B. Versicherung) und das Risiko bei gerichtlichen Schritten.
- Praxisnahe Beispiele wurden ergänzt, damit typische Situationen leichter einzuordnen sind.
- Die bisherigen Fragen am Ende wurden in häufige Irrtümer umgebaut, inklusive kurzer Orientierung, was man jeweils prüfen sollte.
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